Der Begriff der nahestehenden Personen findet sich häufig im Zusammenhang mit der Problematik von Related Party Transactions. Bei RPT fehlt es am natürlichen Interessengegensatz zwischen fremden Geschäftspartnern, so dass ggf. Geschäfte zu unangemessenen Konditionen abgeschlossen werden.
Insbesondere ein Blockaktionär könnte sich Vorteile aus dem Gesellschaftsvermögen verschaffen, durch Transaktionen zu nicht marktgerechten Konditionen und dadurch die übrigen (Minderheits-) Aktionäre benachteiligen (sog. Tunneling). Vor diesem Hintergrund steht die Regulierung von RPT im Fokus internationaler Organisationen wie der Weltbank und der OECD.
De lege lata besteht für die Vermeidung der Gefahren, die von RPT ausgehen, kein geschlossenes Regelungskonzept, hingegen finden sich diverse Normierungen im Gesellschafts-, Konzern,- Steuer- und Bilanzrecht. Die Neuregelungen der §§ 111a ff. AktG-E sollen divergierend dazu ein geschlossenes Gesamtkonzept bilden, inspiriert durch die vom britischen FCA Listing Rules.
Die Integration der §§ 111a ff. AktG-E in das deutsche Aktienrecht basiert auf dem vom Bundeskabinett am 20.03.2019 beschlossenen Regierungsentwurf des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II). Die Umsetzung sollte bis zum 10.06.2019 erfolgen.
Eine Präzisierung, was unter einer nahestehenden Person zu verstehen ist, wird in § 111a I 2 AktG-E nicht vorgenommen, sondern eine dynamische Verweisung, auf die durch EG/EU-Verordnungen übernommenen, internationalen Rechnungslegungsstandards. Resultierend daraus besteht ein Nebeneinander verschiedener Rechtsordnungen, namentlich des deutschen Aktienrechts, der europäischen Richtlinie und Verordnungen, sowie der internationalen Rechnungslegungsstandards.
Prekär dabei ist, dass es sich bei den Rechnungslegungsstandards um eine Regelungskonzept handelt, das von unbestimmten Rechtsbegriffen geprägt ist. Daraus resultiert die Frage, wie eine Auslegung vorgenommen werden müsste, u.a. aufgrund des Divergierens der Rechtsordnungen.
Fundamental für die Analyse der methodischen Besonderheiten aus dem Verweis auf die internationalen Rechnungslegungsstandards, ist zunächst ein strukturelles Systemverständnis des § 111a I 2 AktG-E. Erforderlich ist die Determinierung der Verweise und die daraus resultierenden anwendbaren Rechnungslegungs-standards. Anschließend ist zu selektieren, welche Grundsätze für die Auslegung gelten, insb. beeinflusst durch das europäische Gemeinschaftsrecht.
Gliederungsübersicht
A. Einleitung
B. Gang der Untersuchung
C. Regelungsgehalt des § 111a I 2 AktG-E
I. Struktureller Aufbau
II. Determinierung von internationalen Rechnungslegungsstandards und deren System
III. Relevanz des IAS 24
D. Grundsätze für die Auslegung der IFRS
I. Bedürfnis der Auslegung
II. Methodik der Auslegung
1. Auslegung von IFRS
a) Grundlagen im IFRS-System
aa) Allgemein Anwendungs- und Auslegungsgrundsätze
bb) Übertragung der Grundsätze des IAS 8.10 ff
b) Einfluss des europäischen Gemeinschaftsrecht
2. Auslegungsgrundsätze des Gemeinschaftsrechts
a) Grammatikalische Auslegung
aa) Problem der Mehrsprachigkeit
bb) Autonome Begriffsauslegung
cc) Konsequenzen
b) Historische Auslegung
c) Systematisch-teleologische Auslegung
aa) Horizontale Ausrichtung
bb) Vertikale Ausrichtung
(i) Sekundärrechtliche Aspekte
(ii) Primärrechtskonforme Auslegung
d) Rechtsvergleichende Auslegung
3. Einfluss der EU-Endorsementregelung
4. Kompetenzen des IASB und EuGH
a) Einfluss des IFRIC
b) Rechtsprechung des EuGH
E. Übertragung der Grundsätze für die Auslegung von IFRS auf den aktienrechtlichen Begriff der nahestehenden Personen
I. Auslegung des IAS 24
1. Integration in das deutsche Rechtssystem
a) Kodifizierung im AktG
b) Bestimmung der Auslegungsmethodik
aa) Richtlinienkonforme Auslegung
bb) Einfluss der europäischen Verordnungen
2. Grammatikalische Auslegung
a) Nationale Methodik
b) Methodisches Vorgehen
aa) Ausganspunkt der grammatikalischen Auslegung
bb) Anwendungsbeispiel anhand des Begriffs Adoptivkinder
(i) Problemaufriss
(ii) Lösungsansatz
(iii) Korrektur des Auslegungsergebnisses
c) Richtlinienkonforme Rechtsfortbildung
3. Historische Auslegung
a) Determinierung des historischen Gesetzgebers
b) Animus des nationalen Gesetzgebers
c) Animus des europäischen Gesetzgebers
aa) Wille des Richtliniengesetzgebers
bb) Wille des Verordnungsgesetzgebers
4. Systematisch- teleologische Auslegung
a) Nationale Methodik
b) Methodische Vorgehensweise
aa) Aspekte des IAS
bb) Prinzipien und Gebote des „allgemeinen Teils“ des IFRS-Regelwerks
(i) Framework
(ii) IAS 1
(iii) IAS 8.10
cc) Nationale und europäische Gesichtspunkte
(i) ARRL II
(ii) ARUG II
(iii) EG/EU-Verordnungen
5. Wertungen des DCGK
II. Auslegung der deutschen Gerichtsbarkeit
F. Thesenzusammenfassung
-
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen.