Das den Gegenstand der vorliegenden Untersuchung betreffende Regime der neuen ProspVO ist das Ergebnis der Überarbeitung der novellierten ProspRL und gilt als das „Herzstück der Kapitalmarktunion“. Die Initiative der EU-Kommission zur Errichtung einer Kapitalmarktunion besteht aus einem „Bündel an Maßnahmen“ und bezweckt einen erleichterten Zugang zu diversifizierter Finanzierung für Unternehmen in der gesamten EU sowie eine verbesserte Allokation von Kapital, um so Wachstum und Beschäftigung zu fördern.
Da kapitalsuchende Unternehmen den Weg zu den öffentlichen Märkten nur nach der Veröffentlichung eines Prospekts beschreiten dürfen, wurde mit der Überarbeitung der ProspRL intendiert, „maßgeschneiderte Offenlegungspflichten“ für alle Emittentengruppen auszuarbeiten und den Prospekt als „wesentliche Informationsquelle für potenzielle Anleger“ zu konzipieren. Die damit einhergehenden Prospekterleichterungen, insb. für KMU, geben Anlass dazu, die Ziele kapitalmarktrechtlicher EU-Gesetzgebung am Anwendungsfall des EU-Prospektrechts zu hinterfragen.
Es ist wichtig, dass eine institutionelle Balance zwischen den sich gegenseitig ergänzenden Zielen des Anleger- und Funktionsschutzes sowie dem neuen Regelungsziel des „Unternehmensschutzes“ gewahrt wird. Denn sonst droht dem Anleger eine neue Gefahr: Der information underload.
Die ProspVO ist gemäß ihrem Art. 49 Abs. 1 am 20.7.2017 in Kraft getreten und wird grds. ab dem 21.7.2019 unmittelbare Geltung in den Mitgliedstaaten erlangen (vgl. Art. 49 Abs. 2 ProspVO ). Ab diesem Zeitpunkt begründet sie für Wertpapiere eine Prospektpflicht im Rahmen eines öffentlichen Angebots (Art. 3 Abs. 1) sowie für die Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt (Art. 3 Abs. 3) und statuiert Regelungen hinsichtlich der Erstel-lung, Billigung und Verbreitung des Prospekts (vgl. Art. 1 Abs. 1). Das BMF hat bereits einen Referentenentwurf zur Ausübung von Optionen der ProspVO und zur Anpassung weiterer Finanzmarktgesetze veröffentlicht.
Gliederung
Abkürzungsverzeichnis
Literaturverzeichnis
A. Einleitung
I. Einführung in den Untersuchungsgegenstand
II. Gang der Darstellung
B. Hintergrund, Entstehung und Konzeption
I. Rechtspolitischer Hintergrund
II. Genese der ProspVO
III. Ziele der ProspVO
1. Anlegerschutz
2. Unternehmensschutz
3. Finanzstabilität
4. Markteffizienz bzw. Funktionsschutz
5. Stärkung des Finanzplatzes Europa
IV. Regelungskonzept nach dem Lamfalussy-II-Verfahren
V. Wechsel des Harmonisierungskonzeptes
C. Der Regelungsgrund des EU-Prospektrechts
I. Das Informationsmodell
1. Zweck der Prospektpublizität
a) Individualschutz
b) Markteffizienz
2. Zweck der Prospekthaftung
II. Die ECMH als ökonomischer Hintergrund
III. Konzeptionelle Herausforderungen der ECMH
1. Adverse Selektion
2. Verhaltensökonomische Informationsbalance
D. Autonome und einheitliche Auslegung
I. Anwendungsbereich
II. Prospektpflicht
1. Grundregel
2. Bereichsausnahmen
3. EuGH-Rechtsprechung
4. Mitgliedstaatenermächtigung
5. Kombination von Ausnahmen
6. Retail Kaskade
7. Freiwillige Prospekterstellung
III. Anforderungen an den Prospekt
1. Standardprospekt
a) Prospektgrundsätze und allgemeine Gestaltung
b) Inhalt und Aufmachung
c) Zusammenfassung
d) Einheitliches Registrierungsformular
e) Risikofaktoren
2. Basisprospekt
3. Vereinfachter Prospekt bei Sekundäremissionen
4. EU-Wachstumsprospekt
IV. Billigung und Veröffentlichung des Prospekts
V. Werbung
VI. Gültigkeitsdauer
VII. Europäischer Pass
VIII. Sprachenregelung
IX. Emittenten aus Drittstaaten
X. Aufsichtsbehörden
XI. Sanktionen
1. Public Enforcement
a) Sanktionsbewährte Verstöße
b) Verwaltungsrechtliche Sanktionen und Maßnahmen
c) Anforderungen an Entscheidungen
d) Naming and shaming
e) Whistle-blowing
2. Private Enforcement
a) Kollisionsrecht
b) Sachrecht
E. Bewertung des Regimes der neuen ProspVO undSchlussbetrachtung
- Arbeit zitieren
- Florian Lehrieder (Autor:in), 2018, Hintergründe, Ziele und wesentliche Inhalte der neuen Prospekt-VO. Eine kritische Würdigung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/501842
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