[...] Die Organisation versucht durch ihre Struktur das Verhalten ihrer Mitglieder so zu beeinflussen, dass es den Organisationszielen entspricht. Sie ist jedoch nicht in der Lage das Verhalten bis ins Detail zu bestimmen, denn das Verhalten ist nicht vorhersehbar. Durch Arbeitsverträge werden z.B. Rahmenbedingungen für Verhalten festgelegt. Daraus ergeben sich Handlungsspielräume, die die Akteure nach ihren Interessen nutzen können. Dieses strategische Verhalten von Organisationsmitgliedern wird in dem mikropolitischen Ansatz behandelt, dabei wird die Sicht des Akteurs eingenommen und dargestellt, warum Personal strategisch handelt und welche Faktoren dabei eine Rolle spielen. [...] „Wir möchten also den Begriff Mikropolitik als ein organisationstheoretisches Konzept verstanden wissen, das konsequent von der Perspektive interessensverfolgender Akteure ausgeht, um das Organisationsgeschehen als Gesamtheit von Struktur und Handlung verknüpfender Prozesse zu erklären.“ (Küpper, Felsch 2000, 152)
Um das strategische Verhalten in Organisationen zu erklären, müssen die Organisationsmitglieder als Akteure verstanden werden. Diese Arbeit beginnt mit der Erläuterung des Begriffs Akteur im mikropolitischen Bezugrahmen. Darauf folgt eine Betrachtung des Machtbegriffes, als zentrale Dimension aller Handlungen und Beziehungen zwischen zwei oder mehreren Akteuren. Hier werden auch die verschiedenen Formen einer Machtbeziehung und die Strategien der Akteure vorgestellt. Die durch unterschiedliche Interessen und Strategien geleiteten Beziehungen führen zum Begriff der Spiele in Organisationen. Akteure treten innerhalb der Organisation in einer Art von Spiel gegeneinander an und versuchen ihre Machtbereiche zu verteidigen oder auszubauen. Ein weiterer wichtiger Bezugpunkt des mikropolitischen Ansatzes ist die Struktur in Organisationen. Die Dualität von Struktur (Giddens z.B. 1976: theory of structuration) wird von Küpper weiter differenziert in Formal-, Verhaltens- und Spielstruktur, die hier ebenfalls dargestellt werden sollen.
Im Anschluss daran soll der Bezug zur Personalwirtschaft an Hand von Beispielen verdeutlicht werden. Als Abschluss der Arbeit folgt eine Zusammenfassung und kritische Betrachtung des Mikropolitischen Ansatzes
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Der Mikropolitische Ansatz
2.1. Der Akteur
2.2. Organisationale Macht (-beziehungen)
2.2.1. Machtbeziehungen und -strategien
2.2.2. Machtquellen
2.3. Die Spielmetapher (Spiele und Strategien)
2.4. Struktur in Organisationen
2.4.1. Formal- und Verhaltensstruktur
2.4.2. Spielstruktur
3. Bezug zur Personalwirtschaftslehre
4. Fazit.
Literaturverzeichnis
1. Einleitung
Die Personalwirtschaft ist eine wissenschaftliche Disziplin, die sich sowohl mit den Problemen der menschlichen Arbeit als auch mit den arbeitenden Menschen in Organisationen beschäftigt. Sie versucht im Hinblick auf angestrebte Ziele und Zwecke Gestaltungshilfen zu geben wie z.B. die Theorien aus der Organisations- und Verhaltenswissenschaft.
Der Ansatz der mikropolitischen Handlungs- und Organisationstheorie soll in dieser Arbeit vorgestellt werden.
Die Organisation versucht durch ihre Struktur das Verhalten ihrer Mitglieder so zu beeinflussen, dass es den Organisationszielen entspricht. Sie ist jedoch nicht in der Lage das Verhalten bis ins Detail zu bestimmen, denn das Verhalten ist nicht vorhersehbar. Durch Arbeitsverträge werden z.B. Rahmenbedingungen für Verhalten festgelegt. Daraus ergeben sich Handlungsspielräume, die die Akteure nach ihren Interessen nutzen können. Dieses strategische Verhalten von Organisationsmitgliedern wird in dem mikropolitischen Ansatz behandelt, dabei wird die Sicht des Akteurs eingenommen und dargestellt, warum Personal strategisch handelt und welche Faktoren dabei eine Rolle spielen.
Bosetzky verbreitete in Deutschland als erster den Begriff der Mikropolitik. Nach seinen Ausführungen ist Mikropolitik „die Bemühungen, die systemeigenen materiellen und menschlichen Ressourcen zur Erreichung persönlicher Ziele, insbesondere des Aufstiegs im System selbst und in anderen Systemen, zu verwenden sowie zur Sicherung und Verbesserung der eigenen Existenzbedingungen.“ (Bosetzky 1972, 382; zitiert nach Ortmann 1992, 18)
Dabei ist darauf zu achten, dass dieser Ansatz von Bosetzky sich auf die Handlungsebene des Akteurs beschränkt. Der Ansatz, der in dieser Arbeit vorgestellt wird, verbindet die Handlungsebene mit der Systemebene bzw. der (mikro-) politischen Arena[1].
„Wir möchten also den Begriff Mikropolitik als ein organisationstheoretisches Konzept verstanden wissen, das konsequent von der Perspektive interessensverfolgender Akteure ausgeht, um das Organisationsgeschehen als Gesamtheit von Struktur und Handlung verknüpfender Prozesse zu erklären.“ (Küpper, Felsch 2000, 152)
Um das strategische Verhalten in Organisationen zu erklären, müssen die Organisationsmitglieder als Akteure verstanden werden. Diese Arbeit beginnt mit der Erläuterung des Begriffs Akteur im mikropolitischen Bezugrahmen. Darauf folgt eine Betrachtung des Machtbegriffes, als zentrale Dimension aller Handlungen und Beziehungen zwischen zwei oder mehreren Akteuren[2]. Hier werden auch die verschiedenen Formen einer Machtbeziehung und die Strategien der Akteure vorgestellt. Die durch unterschiedliche Interessen und Strategien geleiteten Beziehungen führen zum Begriff der Spiele in Organisationen. Akteure treten innerhalb der Organisation in einer Art von Spiel gegeneinander an und versuchen ihre Machtbereiche zu verteidigen oder auszubauen. Ein weiterer wichtiger Bezugpunkt des mikropolitischen Ansatzes ist die Struktur in Organisationen. Die Dualität von Struktur (Giddens z.B. 1976: theory of structuration) wird von Küpper weiter differenziert in Formal-, Verhaltens- und Spielstruktur, die hier ebenfalls dargestellt werden sollen.
Im Anschluss daran soll der Bezug zur Personalwirtschaft an Hand von Beispielen verdeutlicht werden. Als Abschluss der Arbeit folgt eine Zusammenfassung und kritische Betrachtung des Mikropolitischen Ansatzes
2. Der Mikropolitische Ansatz
2.1. Der Akteur
Der mikropolitische Ansatz stammt aus der Verhaltenswissenschaft und beschäftigt sich mit dem Verhalten von Menschen innerhalb von Organisationen.
In Organisationen handeln Menschen und Kollektive, die im mikropolitischen Verständnis als Akteure bezeichnet werden. Ihr Verhalten in sozialen Situationen kann auf einen Sinn oder eine bestimmte Orientierung an einem, von ihnen gedeuteten Bezugrahmen zurückgeführt werden (Haunschild 1998, 111). Diese Sichtweise bedeutet nicht zwangsweise eine reine Betrachtung des Akteurs anhand seiner Sinnzuschreibung. Das Handeln selbst steht im Mittelpunkt der Betrachtung.
Die Akteure können in der mikropolitischen Betrachtung wie folgt charakterisiert werden (ebd., 116):
- Akteure sind Nutzenmaximierer und handeln im Sinne der Bedürfnisbefriedigung nach ihren eigenen Interessen.
- Das Handeln der Akteure ist immer kontingent, d.h., das Handeln ist durch den organisationalen Zusammenhang gekennzeichnet, zudem aber auch stets autonom bestimmt. Dabei ist das Handeln niemals frei von äußeren Einflüssen wie z.B. organisationalen Regeln, Strukturen oder gesellschaftlichen Normvorstellungen
- Akteure haben eine subjektiv begrenzte Rationalität. Die subjektive Einschränkung bedeutet, dass die Wahl der Handlungsalternative von den Fähigkeiten des Akteurs abhängt, die Handlungsmöglichkeiten und Situationen wahrzunehmen und zu nutzen (ebd., 114).
- Die Akteure besitzen ein „Alltagsverständnis“ als Wissen über zu erwartende Eigenschaften kompetenter Akteure und verschiedener Situationen.
- Akteure haben bestimmte Handlungskompetenzen wie z.B. die Fähigkeit, das eigene Handeln zu steuern und routinemäßig zu kontrollieren. Dazu gehören auch kommunikative Kompetenz, Kooperation und Konkurrenzfähigkeit.
In Organisationen handeln Akteure nach ihren Präferenzen und Bedürfnissen und sind dabei auch in der Lage zu verstehen, warum sie so handeln. Das Handeln eines Akteurs ist immer die Wahl zwischen mindestens zwei Handlungsalternativen[3], die ihnen gleichzeitig einen Freiraum für Handlungen in der Organisation einräumt (Crozier, Friedberg 1979, 28). Dabei ist die Auswahl der Handlung abhängig von den Fähigkeiten, die Handlungsmöglichkeiten oder Gelegenheiten wahrzunehmen und zu nutzen (subjektiv begrenzte Rationalität). Die Handlungsfreiräume und das interessengeleitete Handeln sind die Basis für individuelles strategisches Verhalten. Ein solches strategisches Verhalten entsteht aus der gemeinsamen Bewältigung von Aufgaben im Hinblick auf einen Wettbewerb um knappe Ressourcen – die im Besitz eines anderen Akteurs sind (Felsch 1996, 21 f.). Es besteht ein Interesse an der Aufnahme und Fortführung solcher Beziehungen, die als Machtbeziehungen bezeichnet werden können, wenn das Interesse an den Ressourcen dazu führt, das ein Akteur sein Verhalten verändert, bzw. der Besitzer der Ressourcen gezielte Verhaltensweisen bei anderen Akteuren hervorrufen kann. Auf den Machtbegriff und die Machtbeziehungen wird im nächsten Abschnitt genauer eingegangen.
2.2. Organisationale Macht (-beziehungen)
Grundlegend für das moderne Verständnis des Machtbegriffs ist die Definition von Max Weber: „...jede Chance, innerhalb einer sozialen Beziehung den eigenen Willen auch gegen Widerstreben durchzusetzen, gleichviel worauf diese Chance beruht“ (Max Weber 1972, 38).
Macht ist im mikropolitischen Verständnis keine Eigenschaft eines Akteurs, sondern vielmehr ein Phänomen zwischenmenschlicher Beziehungen (Friedberg 1992, 41). Küpper und Felsch (2000, 21) „Macht als theoretisches und soziales Konstrukt soll diejenige Dimension sozialer Beziehungen kennzeichnen, die – als gemeinsames Deutungsmuster der beteiligten Akteure – derartige interessenorientierte und gegenseitig aufeinander bezogene Verhaltenseigenschaften konstituiert.“ Macht beinhaltet demnach die Möglichkeit, auf andere Individuen und Gruppen einzuwirken, also andere zu erwünschten Verhaltensweisen bringen zu können. Ein Akteur muss, um seine Interessen zu verwirklichen, Macht erlangen, zumindest solange diese Interessenverwirklichung nicht von ihm alleine abhängt. Dabei geht es auch um die Kontrolle von sogenannten Ungewissheitszonen. Die Möglichkeit stets auch anders Handeln zu können, beruhend auf der oben erwähnten Kontingenz des Handelns, lässt bei den anderen Akteuren eine Ungewissheitszone entstehen. Crozier und Friedberg (1993, 43) definieren Macht als Kontrolle relevanter Ungewissheitszonen. Dabei müssen diese Ungewissheitszonen nach ihrem Verständnis „relevant“ sein, dass heißt, sowohl in bezug auf das Problem als auch hinsichtlich der Interessen der Akteure
2.2.1. Machtbeziehungen und -strategien
Macht ist wie oben beschrieben eine Beziehung zwischen mindestens zwei Akteuren. Dabei wird Macht zu einer instrumentellen Beziehung, indem sie ein konkretes Ziel verfolgt. Zum anderen ist Macht aber auch eine nicht transitive Beziehung. Das bedeutet, wenn ein Akteur A „Macht“ über B hat, welcher Einfluss auf einen dritten C hat, hat A nicht zwingend auch Einfluss auf die Handlungen des C (Crozier, Friedberg 1993, 40; Friedberg 1992, 41). Macht hat dabei den Charakter einer Austausch- und Verhandlungsbeziehung. Zwei oder mehrere Akteure gehen die Beziehung ein, weil sie ein Interesse an den Handlungsmöglichkeiten der Tauschpartner haben, welche zur Verwirklichung der eigenen Interessen dienlich sind. Dabei haben beide Seiten ein Interesse am Tausch und sind somit beide voneinander abhängig. Beide Seiten haben ein gemeinsames Ziel, welches im minimalsten Sinne auch das Zustandekommen des Austausches selbst sein kann. Jeder Akteur muss dem anderen etwas zu bieten haben, sonst wird der jeweils andere sein Interesse in der Beziehung nicht verwirklichen können. Das Verhalten der Akteure wird dabei von ihrer Strategie bestimmt. Sie werden versuchen, die bestmögliche Beeinflussung der Beziehung zu ihren Gunsten zu erzielen. Ein Akteur hat meistens mehr Möglichkeiten diesbezüglich und kann seine Verhandlungsposition besser nutzen. Macht ist in solchen Beziehungen demnach asymmetrisch verteilt. Wichtig ist, das es keine Machtbeziehungen gibt, in denen nur ein Akteur Macht hat. „...alle Machtbeziehungen [...] sind reziprok: wie stark auch immer die Asymmetrie der Ressourcenverteilung ist, alle Machtbeziehungen manifestieren Autonomie und Abhängigkeit in beide Richtungen (Giddens 1979, 149; zitiert aus Neuberger 1995, 312). Der Chef hat demnach keine absolute Macht über die Untergebenen, sondern diese haben auch Macht über ihn.
Wenn aber einer der beiden Akteure die Ressourcen nicht mehr in die Tauschbeziehung einbringen kann z.B. wenn B seine Bereitschaft zu tun, was A von ihm verlangt, nicht mehr verweigern kann, dann ist auch keine eigentliche Machtbeziehung mehr vorhanden.(Crozier, Friedberg 1993, 40).
Küpper und Felsch (2000, 30 f.) typisieren zwei verschiedene Arten von Machtbeziehungen: die Kooperations- und die Konkurrenzbeziehung. Diese Typisierung zielt bei Küpper und Felsch auf die Homogenität bzw. die Heterogenität in Beziehungen ab[4]. Von einer Kooperationsbeziehung spricht man, wenn sich Akteure gemeinsamer (ähnlicher) Interessen zusammenfinden und ihre Handlungspotentiale koppeln, um dadurch höhere Gewinne zu erzielen. In Organisationen ist dies der Fall, wenn z.B. im Rahmen eines Projektes sich Mitarbeiter in einem Team zusammenfinden und die Synergieeffekte ausnutzen.
[...]
[1] Der Ansatz von Bosetzky wird dem sog. aspektuellen Verständnis zugeordnet, bei dem der Akteur spezifische, isolierbare Handlungsweisen unterstellt werden. Der hier vorgestellt Ansatz von Küpper/Ortmann wird dem sog. konzeptualen Verständnis zugeordnet und basiert auf den organisationssoziologischen Ansatz von Crozier/Friedberg und der Strukturationstheorie von Giddens.
[2] Diese Annahmen gehen zurück auf die von Crozier und Friedberg entwickelte Strategische Organisationsanalyse (1979), die versucht, das Handeln des Akteurs auf seine begrenzte rationale Informationsbasis zu begründen und erklärbar zu machen.
[3] Der Akteur muss sich zumindest zwischen den Alternativen Handlung ausführen und Handlung nicht ausführen entscheiden können.
[4] Hierzu auch Coleman: Grundlagen der Sozialtheorie Band 1, 1991, S. 92 f. Coleman unterscheidet in disjunkte und konjunkte Herrschaftsbeziehungen (z.B. zw. dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer). Dabei beziehen sich die Begriffe disjunkt und konjunkt auf die Übereinstimmung zwischen den Interessen des Untergebenen und des Vorgesetzten.
-
Téléchargez vos propres textes! Gagnez de l'argent et un iPhone X. -
Téléchargez vos propres textes! Gagnez de l'argent et un iPhone X. -
Téléchargez vos propres textes! Gagnez de l'argent et un iPhone X. -
Téléchargez vos propres textes! Gagnez de l'argent et un iPhone X. -
Téléchargez vos propres textes! Gagnez de l'argent et un iPhone X. -
Téléchargez vos propres textes! Gagnez de l'argent et un iPhone X. -
Téléchargez vos propres textes! Gagnez de l'argent et un iPhone X.