Die vorliegende Bachelorarbeit handelt von der Haftung des Sach- und Sondersachwalters in der Eigenverwaltung unter Berücksichtigung von Gestaltungsmöglichkeiten und Ausgestaltungsrechten in Regelinsolvenzverfahren. Der Insolvenzverwalter ist der Hoffnungsträger des Schuldners. Sein vorrangiges Ziel ist es - oder sollte es vielmehr sein - das Unternehmen nach Möglichkeit zu sanieren und wieder nachhaltig am Markt zu etablieren. Er lädt ein hohes Maß der Verantwortung auf sich, sodass sich bei einem Misserfolg die Frage nach seiner Verantwortlichkeit beziehungsweise seiner Haftung stellt. In den vergangenen Jahren haben die Verfahren von in Haftung genommenen Insolvenzverwaltern deutlich zugenommen, was unter anderem zu einer veränderten Arbeitsweise des Insolvenzverwalters geführt hat. Die Haftungsfragen und deren Folgen auf die Arbeitsweise des Insolvenzverwalters werden zentraler Bestandteil der Arbeit sein.
Neben haftungsrelevanten Fragestellungen wird auf die Ausgestaltungsrechte und Gestaltungsmöglichkeiten eingegangen, die dem Insolvenzverwalter innerhalb der verschiedenen Verfahren zur Verfügung stehen. Hierzu ist es notwendig vertiefend in die Materie der Insolvenzordnung einzugehen. Die Anfänge der Insolvenzordnung, die ihren Ursprung in der Konkursordnung hat, sind ebenso relevant wie die eigentliche Funktionsweise des Insolvenzrechts und die Auswirkungen des Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierungen von Unternehmen (ESUG), die Anreize schaffen sollte, dass Insolvenzverfahren in der sog. Eigenverwaltung durchzuführen.
Darüber hinaus wird die zentrale Fragestellung lauten, inwiefern die Gleichbehandlung von Sachwalter und Insolvenzverwalter in der Rechtspraxis zu beurteilen und ggf. eine verminderte Haftung des Sachwalters denkbar ist. Im Speziellen wird anhand der aktuellen Rechtsprechung untersucht werden, ob der Sachwalter für Verstöße insolvenzspezifischer Pflichten denselben Haftungsvoraussetzungen unterworfen sein sollte, wie der restliche betroffene Personenkreis des § 60 InsO.
Inhaltsverzeichnis
- A. Einleitung
- Die Historische Entwicklung des Insolvenzrechts.
- I. Übergang von Konkursordnung zur Insolvenzordnung.........
- II. Das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG)....
- B. Funktionen des Insolvenzrechts......
- C. Verfahrensarten
- I. Verbraucherinsolvenzverfahren..
- II. Regelinsolvenzverfahren
- III. Die Eigenverwaltung.
- IV. Schutzschirmverfahren
- D. Die Verwalterarten
- I. Der vorläufige Insolvenzverwalter.
- II. Der Insolvenzverwalter
- 1. Rechte und Pflichten des Insolvenzverwalters
- a. Buchführungs- und Rechnungslegungspflichten.
- b. Steuerrechtliche Pflichten...
- c. Wahlrecht im Vertragsrecht..
- III. Der Sachwalter
- 1. Rechte und Pflichten des Sachwalters.
- a. Prüfungs- und Überwachungspflichten
- b. Unterrichtungspflicht....
- c. Zustimmungsbefugnis
- IV. Treuhänder
- V. Der Sondersachwalter
- E. Die Haftung nach Verwalterarten.
- I. Haftung des Insolvenzverwalters.....
- II. Haftung des Sachwalters...
- III. Haftung des Sondersachwalters
- IV. Die Haftung gem. § 60 InsO
- V. Rechtsnatur des § 60 InsO
- VI. Verschulden ...........
- VII. Fallbeispiele Haftung Sachwalter und Insolvenzverwalter......
- 1. Fallbeispiel 1..
- 2. Fallbeispiel 2..
- F. Resümee.
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Arbeit befasst sich mit der Haftung des Sach- und Sondersachwalters in der Eigenverwaltung, wobei Gestaltungsmöglichkeiten und Ausgestaltungsrechte in Regelinsolvenzverfahren Berücksichtigung finden.
- Die historische Entwicklung des Insolvenzrechts
- Funktionen des Insolvenzrechts
- Verfahrensarten im Insolvenzrecht
- Rechte und Pflichten verschiedener Verwalter
- Haftung des Sach- und Sondersachwalters
Zusammenfassung der Kapitel
- Einleitung: Diese Einleitung führt in das Thema der Arbeit ein und skizziert die historische Entwicklung des Insolvenzrechts, insbesondere den Übergang von der Konkursordnung zur Insolvenzordnung und die Einführung des Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG).
- Funktionen des Insolvenzrechts: Dieses Kapitel beleuchtet die grundlegenden Funktionen des Insolvenzrechts, wie z.B. die Gläubigerschutz, die Vermeidung von Masseninsolvenzen und die Erhaltung von Arbeitsplätzen.
- Verfahrensarten: Hier werden verschiedene Insolvenzverfahren, wie das Verbraucherinsolvenzverfahren, das Regelinsolvenzverfahren, die Eigenverwaltung und das Schutzschirmverfahren, vorgestellt und ihre jeweiligen Eigenschaften erläutert.
- Die Verwalterarten: In diesem Kapitel werden die verschiedenen Verwalterarten im Insolvenzrecht, darunter der vorläufige Insolvenzverwalter, der Insolvenzverwalter, der Sachwalter, der Treuhänder und der Sondersachwalter, vorgestellt und ihre Rechte und Pflichten näher betrachtet.
- Die Haftung nach Verwalterarten: Dieses Kapitel analysiert die Haftung der verschiedenen Verwalterarten, insbesondere die Haftung des Sach- und Sondersachwalters in der Eigenverwaltung. Es werden die rechtlichen Grundlagen und die relevanten Rechtsnormen, einschließlich § 60 InsO, sowie Fallbeispiele zur Veranschaulichung der Haftung diskutiert.
Schlüsselwörter
Insolvenzrecht, Eigenverwaltung, Sachwalter, Sondersachwalter, Haftung, Insolvenzverwalter, Regelinsolvenzverfahren, Gestaltungsmöglichkeiten, Ausgestaltungsrechte, § 60 InsO, Gläubigerschutz, Sanierung, ESUG.
Häufig gestellte Fragen
Was ist der Unterschied zwischen einem Insolvenzverwalter und einem Sachwalter?
Während der Insolvenzverwalter die Verfügungsgewalt übernimmt, hat der Sachwalter in der Eigenverwaltung primär eine Überwachungs- und Prüfungsfunktion gegenüber dem Schuldner.
Wofür haftet ein Sachwalter gemäß § 60 InsO?
Der Sachwalter haftet für die schuldhafte Verletzung seiner insolvenzspezifischen Pflichten gegenüber allen Beteiligten, wobei die Arbeit untersucht, ob seine Haftung gemindert sein sollte.
Was hat das ESUG im Insolvenzrecht verändert?
Das ESUG (Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen) schuf Anreize für die Eigenverwaltung und das Schutzschirmverfahren, um die Sanierungschancen zu erhöhen.
Welche Pflichten hat ein Sachwalter konkret?
Zu seinen Aufgaben gehören die Prüfung der wirtschaftlichen Lage des Schuldners, die Überwachung der Geschäftsführung und die Unterrichtung des Gläubigerausschusses.
Gibt es eine Gleichbehandlung bei der Haftung von Verwaltern?
Die Arbeit diskutiert die zentrale Frage, inwiefern Sachwalter und Insolvenzverwalter in der Rechtspraxis denselben Haftungsvoraussetzungen unterworfen sein sollten.
- Arbeit zitieren
- Konrad Herholz (Autor:in), 2017, Die Haftung des Sach- und Sondersachwalters, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/501013