Diese Ausarbeitung befasst sich mit dem Thema der interkulturellen Bildung und Erziehung im Kontext der Schule. Die Grundlage der Untersuchung stellen zwei Beschlüsse der Kultusministerkonferenz zu dem genannten Thema dar.
Im weiteren Verlauf der Arbeit werden die zentralen inhaltlichen Aspekte beider Beschlüsse wiedergegeben. Anschließend werden die Gemeinsamkeiten und Unterschiede mit dem Fokus auf die Ziele, Maßnahmen und Umsetzung der Maßnahmen ausgewertet. Die Ausarbeitung schließt mit einem Fazit, in dem die wichtigsten Erkenntnisse festgehalten und weiterführende Forschungsfragen formuliert werden, ab.
Die Begriffe interkulturelle Bildung und Erziehung sowie Integration können in den unterschiedlichsten Bereichen des alltäglichen Lebens und Wissenschaft vorgefunden werden. Dieses Themengebiet ist von enormer Komplexität geprägt und stellt zahlreiche Voraussetzungen und Herausforderungen an alle Akteure, die an diesem Prozess beteiligt sind. Erste Berührungen mit Andersartigkeit können Menschen bereits von klein auf im Kindergarten und in der Schule sammeln.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Interkulturelle Bildung und Erziehung in der Schule
2.1 Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 05.10.1996
2.2 Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 05.12.2013
2.3 Auswertung der Gemeinsamkeiten und Unterschiede
3. Fazit
Literaturverzeichnis
1. Einleitung
„Vor dem Hintergrund einer durch Globalisierung, Migration, das Zusammenwachsen Europas, Fluchtbewegungen etc. bewirkten kulturellen Pluralisierung unserer Gesellschaft einerseits und der ausländerfeindlichen Ausschreitungen Anfang der 90er Jahre andererseits hat sich die Kultusministerkonferenz den Herausforderungen und Fragen gestellt, die sich aus diesen Entwicklungen und Ereignissen für Bildung und Erziehung ergaben […]“ (KMK 2013, S. 2).
Die Begriffe interkulturelle Bildung und Erziehung sowie Integration können in den unterschiedlichsten Bereichen des alltäglichen Lebens und Wissenschaft vorgefunden werden. Dieses Themengebiet ist von enormer Komplexität geprägt und stellt zahlreiche Voraussetzungen und Herausforderungen an alle Akteure, die an diesem Prozess beteiligt sind. Erste Berührungen mit Andersartigkeit können Menschen bereits von klein auf im Kindergarten und in der Schule sammeln.
Diese Ausarbeitung befasst sich mit dem Thema der interkulturellen Bildung und Erziehung im Kontext der Schule. Die Grundlage der Untersuchung stellen zwei Beschlüsse der Kultusministerkonferenz zu dem genannten Thema dar. Im weiteren Verlauf der Arbeit werden die zentralen inhaltlichen Aspekte beider Beschlüsse wiedergegeben. Anschließend werden die Gemeinsamkeiten und Unterschiede mit dem Fokus auf die Ziele, Maßnahmen und Umsetzung der Maßnahmen ausgewertet. Die Ausarbeitung schließt mit einem Fazit, in dem die wichtigsten Erkenntnisse festgehalten und weiterführende Forschungsfragenformuliert werden, ab.
2. Interkulturelle Bildung und Erziehung in der Schule
Im folgenden Kapitel werden zwei Beschlüsse der Kultusministerkonferenz „Interkulturelle Bildung und Erziehung in der Schule“ gegenübergestellt. Der erste Beschluss zu diesem Schwerpunkt wurde 1996 veröffentlich und 17 Jahre später überarbeitet und neu verfasst. Aufgrund der großen Zeitspanne zwischen beiden Beschlüssen kann bereits vorab vermutet werden, dass diese einige Unterschiede aufweisen. Zunächst wird der Beschluss von 1996 vorgestellt. Daran anknüpfend werden die inhaltlichen Schwerpunkte des überarbeiteten Beschlusses von 2013 näher beleuchtet. Aufgrund des Umfangs beider Beschlüsse wird das Hauptaugenmerk auf die Ziele, Maßnahmen sowie die Umsetzung gelegt. Im dritten Unterkapitel geht es um eine Auswertung der gewonnenen Erkenntnisse. Hierbei sollen sowohl Gemeinsamkeiten als auch Unterschiede verdeutlicht werden.
2.1 Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 05.10.1996
Der Beschluss von 1996 beginnt mit einer Vorbemerkung, in der auf die zunehmende Relevanz des Umgangs mit Interkulturalität in den Schulen eingegangen wird. Seit den 50er Jahren des 20. Jahrhunderts habe dieses Thema stetig an Bedeutung hinzugewonnen. Ab den 1970er Jahren hat die Kultusministerkonferenz bereits erste interkulturelle Aspekte in verschiedenen Beschlüssen betont. Die Ausgangslage des Berichts sieht in Bezug auf den Umgang mit Menschen mit unterschiedlicher Herkunft „(…) viele Bereiche der Gesellschaft nicht vorbereitet; auch die Pädagogik - Praxis wie Wissenschaft - konnte nur allmählich reagieren. Wenngleich die Schulverwaltungen der Länder inzwischen der kulturellen Vielfalt mit differenzierten schulischen Maßnahmen Rechnung getragen und darüber hinaus die Beschäftigung mit anderen Kulturen im Unterricht und im übrigen Schulleben gefördert haben, ergeben sich zusätzliche Aufgaben für die Bildung und Erziehung in der Schule“ (KMK 1996, S. 2).
Die Ziele des Beschlusses setzen die Grundrechte der Bundesrepublik Deutschland als Grundlage voraus, da diese Normen ebenfalls in den Schulgesetzen der Länder aufgefasst werden. Daraus ergibt sich folgerichtig der Bildungsauftrag der Schulen, alle Menschen gleichwertig zu achten. Hierbei stehen die ethischen Grundsätze der Humanität, Freiheit, Solidarität, Völkerverständigung, Demokratie und Toleranz im Mittelpunkt. „Auf dieser Grundlage sollen die Schülerinnen und Schüler
- sich ihrer jeweiligen kulturellen Sozialisation und Lebenszusammenhänge bewusstwerden;
- über andere Kulturen Kenntnisse erwerben;
- Neugier, Offenheit und Verständnis für andere kulturelle Prägungen entwickeln;
- Anderen kulturellen Lebensformen und –orientierungen begegnen und sich mit ihnen auseinandersetzen und dabei Ängste eingestehen und Spannungen aushalten;
- Vorurteile gegenüber Fremden und Fremdem wahr- und ernstnehmen;
- das Anderssein der anderen respektieren;
- den eigenen Standpunkt reflektieren, kritisch prüfen und Verständnis für andere Standpunkte entwickeln;
- Konsens über gemeinsame Grundlagen für das Zusammenleben in einer Gesellschaft bzw. in einem Staat finden;
- Konflikte, die aufgrund unterschiedlicher ethnischer, kultureller und religiöser Zugehörigkeiten entstehen, friedlich austragen und durch gemeinsam vereinbarte Regeln beilegen können“ (KMK 1996, S. 3).
In Bezug auf diese Ziele wird festgestellt, dass die Schule allein mit der Lösung der Probleme, die mit Interkulturalität einhergehen, überfordert ist. Allerdings kann sie eine Grundlage dafür schaffen, dass Minderheiten geschützt werden und die kulturelle Vielfalt als Bereicherung für das gesellschaftliche Miteinander verstanden wird (vgl. KMK 1996, S. 3).
Die Umsetzung der Ziele ist in dem Beschluss in drei Kategorien geteilt: pädagogische Grundsätze, inhaltliche Schwerpunkte des Unterrichts, didaktische und methodische Hinweise. Hinsichtlich der pädagogischen Grundsätze wird zunächst auf das Schulklima eingegangen, da dies die Entwicklung interkultureller Kompetenzen maßgeblich prägt. Interkulturelles Verständnis und Akzeptanz könne nur in einem Umfeld entstehen, in dem sowohl die sozialen Beziehungen als auch die Denkweisen von gegenseitigem Respekt geprägt sind. Aus diesem Grund müssen die Lehrerinnen und Lehrer eine Vorbildfunktion beim Umgang mit Andersartigkeit einnehmen, ausländische und deutsche Kinder und Jugendliche gleichbehandeln und dies nicht nur im Unterricht, sondern auch im außerunterrichtlichen Handeln repräsentieren. Neben Schülerinnen und Schülern sollen auch die Eltern an der Entwicklung an einer gemeinsamen Schulkultur beteiligt werden, damit verbindliche Regeln des Zusammenseins getroffen werden können.
Inhaltliche Schwerpunkte des Unterrichts können ebenfalls einen Beitrag zur Entwicklung interkultureller Kompetenzen beitragen. Hierbei geht es nicht um die Ausweitung des Curriculums, sondern vielmehr darum, interkulturelle Akzente beim bestehenden Inhalt zu setzen. Im Beschluss werden folgende thematische Gesichtspunkte vorgestellt:
- „wesentliche Merkmale und Entwicklungen eigener und fremder Kulturen
- Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Kulturen und ihre gegenseitige Beeinflussung
- Menschenrechte in universaler Gültigkeit und die Frage ihrer kulturellen Bedingtheit
- Entstehung und Bedeutung von Vorurteilen
- Ursachen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit
- Hintergründe und Folgen naturräumlicher, wirtschaftlicher, sozialer und demographischer Ungleichheiten
- Ursachen und Wirkungen von Migrationsbewegungen in Gegenwart und Vergangenheit
- Internationale Bemühungen zur Regelung religiöser, ethnischer und politischer Konflikte
- Möglichkeiten des Zusammenlebens von Minderheiten und Mehrheiten in multikulturellen Gesellschaften“ (KMK 1996, S. 4).
Im weiteren Verlauf des Berichts werden didaktische und methodische Hinweise zur Umsetzung vorgestellt. Interkulturelle Bildung und Erziehung soll demnach fächerübergreifend stattfinden, einen besonderen Beitrag können jedoch gesellschaftswissenschaftliche Fächer wie Geschichte, Erdkunde, Sozialkunde, Ethik oder Religion leisten, da die Einstellungen, Erfahrungen und Überzeugungen der Schülerinnen und Schüler miteinbezogen werden können. Bei der Gestaltung des Unterrichts anderer Fächer besteht die Möglichkeit, interkulturelle Akzente zu setzen und auf diese Weise einen Bezug herzustellen. Im Fach Deutsch kann beispielsweise eine vergleichende Textarbeit dazu dienen, dass die Schüler unterschiedliche Perspektiven einnehmen müssen und Erfahrungen mit neuen Werten sammeln. Der Beschluss nennt noch zahlreiche andere Beispiele für die Unterrichtsgestaltung, die hier allerdings nicht näher beleuchtet werden (vgl. KMK 1996, S. 5).
Da interkulturelle Bildung nicht durch isolierte Gestaltungsmaßnahmen vermittelt werden kann, ist es von großer Bedeutung, dass Zusammenhänge hergestellt werden. Ein effektives Mittel stellen Gemeinschaftsarbeiten, Projekte, Rollenspiele, Klassenfahrten, Praktika und Schüleraustauschprogramme dar, da in solchen Situationen die Erkenntnisse des Unterrichts praktisch erprobt und verarbeitet werden können. Laut Beschluss würden die Maßnahmen der Schule nur dann eine nachhaltige Wirkung erzeugen (vgl. KMK 1996, S. 6).
2.2 Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 05.12.2013
Der Beschluss von 2013 wird eingeleitet indem einerseits Gründe für eine Überarbeitung des Beschlusses von 1996 und andererseits Forderungen an die Schulen verdeutlicht werden. Erwähnenswerte Aspekte sind hierbei die Entwicklung der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen unter dem Schlagwort sozio-kulturelle Vielfalt aber strukturelle Diskriminierung und die Forderung nach gleichberechtigter Teilhabe erfordern eine Revision des Beschlusses, um „allen Kindern und Jugendlichen unabhängig von ihrer Herkunft umfassende Teilhabe an Bildung und Chancen für den größtmöglichen Bildungserfolg zu eröffnen, zur erfolgreichen Gestaltung von Integrationsprozessen und damit zu einem friedlichen, demokratischen Zusammenleben beizutragen und Orientierung für verantwortungsbewusstes Handeln in der globalisierten Welt zu vermitteln“ (KMK 2013, S. 2).
Das erste Kapitel widmet sich den Zielen und allgemeinen Grundsätzen. Diese bilden einen Rahmen für die interkulturelle Schulentwicklung. Es vier Grundsätze vorgestellt:
1. „Schule nimmt Vielfalt zugleich als Normalität und als Potenzial für alle wahr.“
2. „Schule trägt zum Erwerb interkultureller Kompetenzen im Unterricht aller Fächer und durch außerunterrichtliche Aktivität bei.“
3. „Schule ist ein zentraler Ort für den Erwerb bildungssprachlicher Kompetenzen.“
4. „Schule gestaltet aktiv Bildungs- und Erziehungspartnerschaften mit Eltern.“
Das erste Ziel meint, dass Schule als ein Lern- und Lebensort für alle verstanden wird, an dem sich durch Wertschätzung ein interkultureller und sensibler Umgang mit Konflikten entwickeln kann. Hierzu müssen mit allen Beteiligten gemeinsame Grundlagen für das gemeinsame Schulleben ausgehandelt werden. Dies stellt die Schüler und Schülerinnen einerseits vor hohe Erwartungen, auf der anderen Seiten jedoch bietet die Schule individuelle Unterstützung. Kompetenzen der gesamten Schülerschaft sollen genutzt werden, um als Ressource zur Schulentwicklung beizutragen. Dabei geht es auch darum, aktiv gegen Diskriminierung von Einzelpersonen oder Gruppen vorzugehen und zu prüfen, ob möglicherweise organisationale Strukturen oder Regeln bestehen, die diese Diskriminierung zulassen oder verursachen (vgl. KMK 2013, S. 3).
Das zweite Ziel bedeutet, dass die Schule die Schülerinnen und Schüler beim Erwerb interkultureller Kompetenzen unterstützt. Dieses Ziel gliedert sich in drei Teilaspekte: Wissen und Erkennen, Reflektieren und Bewerten, Handeln und Gestalten. Es soll zunächst das notwendige Wissen über Kulturen und die Entstehung und den Wandel soziokultureller Phänomene vermittelt werden. In diesem Zusammenhand ebenfalls wichtig ist die Bedeutung von interkulturellen Erfahrungen aus der Vergangenheit und der Gegenwart sowie die Auseinandersetzung mit Fremdbildern. Dieses Wissen soll im nächsten Schritt reflektiert und bewertet werden. Dabei sollen auch eigene kulturgebundene Eigenschaften und gängige Stereotype kritisch hinterfragt werden. Weiterhin ist die Entwicklung von Offenheit gegenüber anderen Menschen mit unterschiedlichem kulturellen Hintergrund gefordert. Der dritte Schritt dieses Ziels beinhaltet Mitverantwortung zu übernehmen und bewusst gegen Diskriminierung und Rassismus einzutreten. Die Schülerinnen und Schüler sollen lernen ihre Interessen auszuhandeln und aufkommende Konflikte friedlich auszutragen (vgl. KMK 2013, S. 4).
[...]
- Citation du texte
- Andreas Kühltau (Auteur), 2016, Interkulturelle Bildung und Erziehung in der Schule, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/498889
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