In der sogenannten "Flüchtlingskrise" ab 2015 entstand in Europa aufgrund des rapiden Anstiegs der Zahl der Ankommenden der politische Wille nach einem restriktiveren Umgang mit Schutzsuchenden. Einige Mitgliedsstaaten der EU nahmen diesen Massenzustrom zum Anlass, die Vorgaben des internationalen Asylrechts betreffend die Zurückweisung von Flüchtlingen an der Grenze zu hinterfragen. Die völker- und unionsrechtlich möglichen Ausgestaltungen werden seitdem vielfach diskutiert. Ob eine vorübergehende Einführung der Grenzkontrollen an den Binnengrenzen, wie sie von Deutschland seit dem 13. September 2015 an der deutsch-österreichischen Grenze stichprobenartig praktiziert werden, zulässig ist, wird in der vorliegenden Seminararbeit untersucht.
Inhaltsverzeichnis
Literaturverzeichnis
A. Einleitung
B. Rechtliche Einordnung einer „Zurückweisung an der Grenze“
I. Begriffsbestimmungen
1. Völker- und Europarecht
2. Flüchtlingsbegriff
3. Transitzentren an der Grenze
II. Völkerrechtliche Einordnung
1. Genfer Flüchtlingskonvention (GFK)
a) Refoulement-Verbot nach Art. 33 I GFK
aa) Strategien für Relativierungsversuche in der Praxis
(1) Einreiseverhinderung
(2) Schutzverweisung auf sichere Drittstaaten
(3) Weitung der Ausnahmen von Art. 33 II GFK
bb) Zusammenfassende Beurteilung der Relativierungsstrategien
b) Mögliche Modifikation des Art. 33 GFK wegen eines Massenzustroms
2. Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK)
a) Refoulement-Verbot nach Art. 3 EMRK im Verhältnis zu Art. 33 II GFK
b) Verbot der Kollektivausweisung ausländischer Personen
c) Das Hirsi-Jamaa-Urteil
III. Europarechtliche Einordung
1. Primärrechtliche Schaffung eines Gemeinsamen Europäischen Asylsystems
2. Sekundärrechtliche Verordnungen
a) Dublin-III-Verordnung
aa) Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit der Zurückweisung von Schutzsuchenden nach Art. 20 IV Dublin-III-VO
bb) „systemische Mängel“ am Beispiel von M.S.S. gegen Belgien und Griechenland
cc) Kritik und Reform zu Dublin-IV
b) Schengener Grenzkodex
aa) Zulässigkeit einer Zurückweisung an den EU-Binnengrenzen anhand vorübergehender Grenzkontrollen
bb) Zulässigkeit einer Zurückweisung an den EU-Außengrenzen
C. Fazit
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