Diese Arbeit befasst sich mit der Frage, wie arbeits- und berufsbedingten Belastungen bei der Berliner Feuerwehr besser vorgebeugt werden könnte.
Die arbeits- und berufsbedingten Belastungen für Einsatzkräfte der Feuerwehr und des Rettungsdienstes sind vielschichtig. In der Wissenschaft existieren diverse Modelle und Theorien, die das Zustandekommen von psychosozialen Belastungen und Zufriedenheit erklären. Vorangegangene Studien der Unfallkassen, der Ludwig-Maximilian-Universität und des Bundesamt für Bevölkerungs- und Katastrophenschutz haben Umsetzungs- und Handlungsempfehlungen für Institutionen, Führungskräfte und Mitarbeiter im Bereich der primären und sekundären Prävention zusammengestellt. Anhand dieser wissenschaftlich ermittelten Umsetzungs- und Handlungsempfehlungen soll der Ist-Stand der Berliner Feuerwehr analysiert, und durch Experteninterviews bekräftigt, werden.
Die Ergebnisse des Ist-Standes mit dem Vergleich der aktuellen wissenschaftlichen Vorgaben sollen für die Berliner Feuerwehr eventuelle Optimierungsmöglichkeiten im Bereich der Prävention aufzeigen, und Lösungsansätze bieten.
Inhaltsverzeichnis
Abstract
Vorbemerkung
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1 Einleitung
2 Motivation
3 Fragestellung
4 Methodisches Vorgehen
5 Rechtliche Einordnung des Gesundheitsschutzes
5.1. Vorschrift 2 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV 2)
6 Durchzuführende Präventionsmaßnahmen arbeits- und berufsbedingter Belastungen nach aktuellen wissenschaftlichen Stand
6.1. Präventionsmaßnahmen durch Arbeitgeber
6.1.1.Einschätzung der Belastung durch Gefährdungsanalysen
6.1.2.Gesundheitsmanagement
6.1.3.Aus- und Fortbildung
6.1.4.Personalauswahl
6.2. Der Begriff „psychosoziale Notfallversorgung“ (PSNV)
6.2.1.PSNV Gesamtstruktur und PSNV-Maßnahmen
6.2.2.PSNV Maßnahmen für Einsatzkräfte
6.3. Allgemeine Empfehlungen zur psychosozialen Prävention im Einsatzwesen der LMU
6.4. Empfehlungen zur psychosozialen Prävention im Einsatzwesen des BKK für Führungskräfte
7 Organisation und Präventiosangebot der Berliner Feuerwehr
7.1. Einsatz- und Personalwachstum im direktem Vergleich
7.2. Gesundheits- und Präventionsangebote der Berliner Feuerwehr
7.2.1.Das Betriebliche Gesundheitsmanagement der Berliner Feuerwehr
7.2.2.Der Arbeits- und Gesundheitsschutz (AGS)
7.2.3.Die betriebliche Gesundheitsförderung (BGM)
7.2.4.Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM)
7.2.5.Gesundheitsberichte der Berliner Feuerwehr
8 Ausbildungs- und Schulungsprogramme der Berliner Feuerwehr
8.1. Ausbildungsinhalte der Prävention in der mittleren feuerwehrtechnischen Ausbildung
8.2. Ausbildungsinhalte der Prävention in der gehobenen feuerwehrtechnischen Ausbildung
8.3. Schulungen und Weiterbildungen im Bereich Prävention
9 Analyse der Präventionsmaßnahmen anhand einer Gegenüberstellung von „LMU vs. Berliner Feuerwehr“
10 Kernaussagen der Experten im Bereich der Prävention
11 Diskussion
12 Fazit
13 Anhänge
14 Tabellenverzeichnis
15 Abbildungen
16 Quellen und Literaturverzeichnis
Abstract
Die arbeits- und berufsbedingten Belastungen für Einsatzkräfte der Feuerwehr und des Rettungsdienstes sind vielschichtig. In der Wissenschaft existieren diverse Modelle und Theorien, die das Zustandekommen von psychosozialen Belastungen und Zufriedenheit erklären. Vorangegangene Studien der Unfallkassen, der Ludwig-Maximilian-Universität und des Bundesamt für Bevölkerungs- und Katastrophenschutz haben Umsetzungs- und Handlungsempfehlungen für Institutionen, Führungskräfte und Mitarbeiter im Bereich der primären und sekundären Prävention zusammengestellt. Anhand dieser wissenschaftlich ermittelten Umsetzungs- und Handlungsempfehlungen soll der Ist-Stand der Berliner Feuerwehr analysiert und durch Experteninterviews bekräftigt, werden.
Die Ergebnisse des Ist-Standes mit dem Vergleich der aktuellen wissenschaftlichen Vorgaben sollen für die Berliner Feuerwehr eventuelle Optimierungsmöglichkeiten im Bereich der Prävention aufzeigen und Lösungsansätze bieten.
Vorbemerkung
Auf eine geschlechterspezifische Schreibweise wird verzichtet. Alle Bezeichnungen gelten sinngemäß für beide Geschlechter.
Im Verlauf meines Studiums erwarb ich verschiedene Fachkompetenzen in den Bereichen Not- und Katastrophenpsychologie, Stressmanagement und im Personalmanagement. In den Lehreinheiten wurden unter anderem arbeits- und berufsbedingte Belastungen bearbeitet, die das Interesse weckten die Präventionsmaßnahmen bei der Berliner Feuerwehr zu hinterfragen. Meine Bachelor Arbeit soll anhand von Experteninterviews die in präventiven Bereichen der Berliner Feuerwehr arbeiten eventuelle Optimierungs- möglichkeiten und Anregungen zur Verbesserung der bestehenden Präventionen herausarbeiten.
Diese Arbeit wäre ohne die freundliche Unterstützung der Experten nicht möglich gewesen. Aus diesem Grund möchte ich mich herzlichst bei allen Unterstützenden bedanken.
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1 Einleitung
Einsatzkräfte und Rettungsdienstpersonal sind in der Regel die Ersten, die mit Auswirkungen von traumatischen Ereignissen in Berührung kommen. Sie werden zum einen selbst Zeuge der Geschehnisse, zum anderen müssen sie verletzte Personen retten, Todesopfer bergen und Aufräumarbeiten verrichten. Zudem sind sie häufig mit körperlich unverletzten Betroffenen und Angehörigen der Opfer konfrontiert. Zusätzlich wirken weitere Stressoren, wie die schwere Ausrüstung, starke Hitzeeinwirkungen, toxische Substanzen und die gefährlichen Umgebungen auf Feuerwehr- und Rettungsdienstpersonal ein.1
Nicht selten erleiden Einsatzkräfte eine sekundäre Traumatisierung, 2 da sie durch ihren Beruf oder ihre ehrenamtliche Tätigkeit mit den unmittelbaren Begleitumständen von derartigen Unfällen und Katastrophen konfrontiert sind.3
Auch kommt es in der Einsatztätigkeit immer wieder zu (lebens-) bedrohlichen Situationen und die Einsatzkräfte, speziell Führungskräfte haben aufgrund der zu treffenden Entscheidungen und somit auch für den weiteren Verlauf des Ereignisses eine erhebliche Verantwortung zu tragen. Folglich sind Einsatzkräfte des Rettungsdienstpersonals aufgrund ihrer ehren- und hauptamtlichen Tätigkeit erheblichen Belastungen ausgesetzt. In einer Vielzahl von Studien konnte Rettungspersonal als Hochrisikopopulation für die Erkrankungswahrscheinlichkeit bei traumabedingten Störungen durch einsatzbedingte Belastungen identifiziert werden.4
In Deutschland wird der Thematik einer sekundären Traumatisierung seit der Katastrophe bei einem Flugtag in Rammstein 1988 und dem Grubenunglück von Borken 1990 vermehrt Aufmerksamkeit zugewendet.5
2 Motivation
Die Motivationsgrundlage der vorliegenden Arbeit bilden die sechzehnjährige Tätigkeit des Autors als Feuerwehrbeamter und Rettungs- assistent/Notfallsanitäter sowie als Praxisanleiter im Feuer- und Rettungsdienst. Der Dienst wurde auf „Schwerpunktwachen“ in den Stadtbezirken Charlottenburg und Wedding mit über tausend Alarmen pro Monat durchgeführt. Die damit verbundenen Erfahrungen im Einsatzdienst, bieten ein breites Spektrum an Einsätzen, in denen es sowohl zu Beleidigungen als auch zu Bedrohungen mit Stich- und Schusswaffen kam, bis hin zur körperlichen Gewalt von Personen und diversen Einsätzen bei denen lebensbedrohliche Erkrankungen und Verletzungen von Patienten behandelt wurden. Weiterhin Verfügt der Autor über Erfahrungen der körperlichen Belastung im Einsatz und über den Arbeitsalltag auf Feuerwachen, Notarzt Stützpunkten und dem rückwärtigen Dienst. Diese Erfahrungen und Vorkommnisse haben letztendlich die Frage nach arbeits- und berufsbedingter Belastungen bei der Berliner Feuerwehr gestellt und die für die Mitarbeiter eingerichteten Präventionsmaßnahmen im primären und sekundären Bereich.
3 Fragestellung
Im Verlauf des Studiengangs Emergency Practitioner an der Akkon Hochschule für Humanwissenschaften wurden durch die vermittelten Lehrinhalte die Fachkompetenz in den Bereichen Notfall- und Katastrophenpsychologie sowie Krisen- und Stressmanagement erworben. 6 Anhand dieser erworbenen Fachkompetenz wurde es dem Autor ermöglicht die unter Punkt zwei benannten Motivation und persönliche Fragestellung wissenschaftlich zu bearbeiten.
Es soll mit dieser Bachelor Arbeit somit folgende weiterführende Fragestellung bearbeitet werden:
„ Welche Optimierungsmöglichkeiten können im Bereich der Prävention arbeits- und berufsbedingter Belastungen für die Einsatzkräfte bei der Berliner Feuerwehr durchgeführt werden?“
Ziel der Bachelor Arbeit ist es anhand bestehender wissenschaftlicher Erkenntnisse für arbeits- und berufsbedingter Präventionsmaßnahmen den aktuellen Stand mit den bestehenden Präventionsmaßnahmen der Berliner Feuerwehr zu vergleichen und zu analysieren.
In den Bereichen Ausbildung, Gesundheit und psychosoziale Betreuung sollen bei Bedarf Optimierungsmöglichkeiten diskutiert und im Fazit Vorschläge der Optimierung angeboten werden.
4 Methodisches Vorgehen
Die nachfolgende Bachelorarbeit ist in vier Hauptteile gegliedert.
Im ersten Teil der Bachelorarbeit wurde eine ausführliche Internet- und Literaturrecherche durchgeführt. Ermittelt wurde zunächst der aktuelle Forschungsstand zum Thema Präventionsmaßnahmen für Einsatzkräfte. Hierbei erwies sich der Abschlussbericht für das Forschungsprojekt „Prävention im Einsatzwesen“ der Ludwig-Maximilians-Universität in München (LMU)“, die Empfehlungen des Bundesamtes für Bevölkerungs- und Katastrophenschutzes im präventiven Bereich für Führungskräfte und das Buch vom Bundesverband der Unfallkassen „Psychische Belastungen am Arbeitsplatz- und Ausbildungsplatz - ein Handbuch“ unter anderem als geeignete Quellen.
Im zweiten Teil der Bachelorarbeit werden die Präventionsmaßnahmen der Berliner Feuerwehr dargestellt. Durch die jährlichen Gesundheitsberichte und internen Unterlagen über Arbeitsverfahren, Ausbildungsinhalte und Dienstanweisungen konnte der aktuelle Stand der Präventionen für Einsatzkräfte aufgeführt werden.
Im dritten Teil der Bachelorarbeit ist eine Analyse des Soll/Ist Standes erarbeitet worden. Die Ergebnisse der LMU-Studie „Prävention im Einsatzwesen“ lieferten die Kernpunkte für den Vergleich des Ist Zustandes der Berliner Feuerwehr. Der ist Zustand der Berliner Feuerwehr wird mit den Kernaussagen der Experten bekräftigt. Die wichtigsten Kernaussagen der Experteninterviews werden aufgeführt. Die Wahl der Experten ergab sich durch die Qualifikation und das Aufgabengebiet der Befragten. Die Experten wurden aus den Bereichen Arbeitssicherheit, Ausbildung, Medizinischer Dienst und primäre- und sekundäre Prävention befragt.
Im vierten und letzten Teil der Arbeit werden die Ergebnisse der Analyse diskutiert und im Fazit eventuelle Optimierungen oder Handlungsempfehlungen angeboten.
5 Rechtliche Einordnung des Gesundheitsschutzes
Am 12.06.1989 wurde vom Rat der Europäischen Gemeinschaft die Richtlinie zur „Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit“ erlassen. Diese Richtlinie liegt ein sehr umfassender Arbeitsschutzansatz zu Grunde, der u.a. auf dem Gesundheitsverständnis der Weltgesundheitsorganisation (WHO) basiert. Demnach umfasst Gesundheit körperliches, geistiges und soziales Wohlbefinden und ist nicht nur durch das Freisein von Krankheit definiert.7
Das das Sicherheits- und Gesundheitsverständnis der EG-Rahmenrichtlinie sehr weit reichend ist, wird auch daraus ersichtlich, dass sie unter den allgemeinen Grundsätzen der Gefahrenverhütung ausdrücklich die Berücksichtigung des Faktors „Mensch“ bei der Arbeit“ nennt.8
Die europäische Richtlinie wurde mit dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) vom 07.08.1996 in nationales Recht umgesetzt. Ziel des Gesetzes ist die Sicherung und Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes. 9 Als Maßnahmen des Arbeitsschutzes werden Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und „arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren“ einschließlich „Maßnahmen zur menschengerechten Gestaltung der Arbeit“ verstanden.10
Bei der Gestaltung von Maßnahmen hat der Arbeitgeber u.a. von folgenden allgemeinen Grundsätzen auszugehen:
- Bei den Maßnahmen ist der Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen.11
- Maßnahmen sind mit dem Ziel zu planen, Technik, Arbeitsorganisation, sonstige Arbeitsbedingungen, soziale Beziehungen und Einfluss der Umwelt auf den Arbeitsplatz sachgerecht zu verknüpfen.12
Im Gesetzestext wird der Begriff „psychische Belastung“ nicht direkt definiert. Die Verpflichtung zur Berücksichtigung dieser Belastung ergibt sich aus dem Gesamtkontext sowie aus zentralen Begriffen. Die Rechtsprechung hat bestätigt, das von einem weit gefassten Gesundheitsbegriff des Arbeitsschutzes auszugehen ist, der das psychische Wohlbefinden der Beschäftigten ausdrücklich mit einschließt.13
Weitere wichtige gesetzliche Regelungen in diesem Bereich sind das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), das Sozialgesetzbuch (SGB), das Infektionsschutzgesetz (IschG), die Biostoffverordnung, die Unfallverhütungs- vorschriften (UVV), gesetzliche Unfallversicherungsträger (z.B. Unfallkasse Berlin) sowie Regeln privater Organisationen (DIN, VDE, VDSI).
5.1 Vorschrift 2 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGVU)
Seit dem 1. Januar 2011 gibt es mit der Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (DGUV Vorschrift 2) erstmals für Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand eine einheitliche und gleich lautende Vorgabe zur Konkretisierung des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG). Die Vorschrift beschreibt neben der erforderlichen Fachkunde vor allem die Aufgaben der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung sowie der verschiedenen Betreuungsmodelle. 14
Mit der DGUV existiert eine einheitliche Vorschrift für den öffentlichen Dienst und den gewerblichen Sektor. Die Aufgaben für die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung werden auf der Grundlage detaillierter Kataloge ermittelt. Daraus lassen sich der notwendige Zeitaufwand und die personellen Ressourcen der Betriebe ableiten. Ausgangspunkt sind stets die jeweiligen Betriebe und vorhandenen Arbeitsbedingungen sowie Gefährdungen. Statt der Vorgabe pauschaler Einsatzzeiten für den Betreuungsumfang richtet sich der Betreuungsbedarf durchgängig nach den tatsächlichen vorliegenden betrieblichen Gefährdungen und Bedürfnissen.
Die betriebsspezifische Betreuung umfasst die folgenden 4 Bereiche mit insgesamt 16 Aufgabenfeldern:
1.0 Regelmäßige vorliegende betriebsspezifische Unfall- und Gesundheitsgefahren, Erfordernisse zur menschengerechten Arbeitsgestaltung, mit acht Aufgabenfeldern.
2.0 Betriebliche Veränderungen in den Arbeitsbedingungen und in der
Organisation, mit fünf Aufgabenfeldern.
3.0 Externe Entwicklungen mit spezifischen Einfluss auf die betriebliche
Situation mit zwei Aufgabenfeldern.
4.0 Betriebliche Aktionen, Programme und Maßnahmen mit einem Aufgabenfeld.15
Anhand der DGUV Vorschrift 2 sollen gleichartige Betriebe und der öffentliche Bereich eine Garantie für Gleichbehandlung erhalten. So unterliegen beispielsweise Krankenhäuser oder Kindertagesstätten gleichgültig ob in privater oder öffentlicher Trägerschaft, denselben Betreuungsanforderungen.
6 Durchzuführende Präventionsmaßnahmen arbeits- und berufsbedingter Belastungen laut aktuellen wissenschaftlichen Stand
Die Verantwortung für die Aufrechterhaltung der eigenen Gesundheit liegt zunächst einmal bei jedem Einzelnen selbst. Jeder Notarzt (NA) bzw. Rettungsdienstmitarbeiter hat mehrere Möglichkeiten der Vorbeugung, damit Belastungsfolgen nicht zu einem dauerhaften Problem für ihn werden.16 Aber auch Hilfsorganisationen, Feuerwehren, Krankenhäuser und Rettungsdienst- unternehmen sind durch das Arbeitsschutzgesetz dazu verpflichtet, im Rahmen der Fürsorgepflicht für ihre Mitarbeiter psychosoziale Präventionen sicherzustellen. Dazu gehören eine angemessene Einsatzvorbereitung, Einsatzbegleitung und Einsatznachsorge.17
6.1 Präventionsmaßnahmen durch den Arbeitgeber
Über die genannten Aktivitäten zur Selbstfürsorge hinaus sollen sich Hilfsorganisationen, Feuerwehren, Krankenhäuser und Rettungsdienst- unternehmen im Bereich der primären Prävention engagieren.
6.1.1 Einschätzungen der Belastung durch Gefährdungsanalysen
Anhand der Gefährdungsanalysen, die durch das Arbeitsschutzgesetz vorgeschrieben sind, sollen Belastungen und Gefahren während der Arbeit und am Arbeitsplatz festgestellt werden. Damit verbunden ist eine systematische Beurteilung der Arbeitsbedingungen, wobei auch psychische und physische Belastungen berücksichtigt werden müssen.18 Aus solchen Gefahren sind dann konkrete Maßnahmen zur Reduktion bzw. Kompensation der jeweiligen Belastungen abzuleiten.
6.1.2 Gesundheitsmanagement
Die Schaffung gesundheitsförderlicher Arbeitsbedingungen sollte Bestandteil eines umfassenden betrieblichen Gesundheitsmanagementkonzeptes sein.19 20
Weitere Aspekte der Präventionen sollten in der Dienstplangestaltung, Personalplanung und dem kollegialen Miteinander beachtet werden. Wenn Mitarbeiter das Gefühl haben, zu einem Team zu gehören, wirkt sich dies positiv auf das Betriebsklima aus. Probleme, Belastungen oder fachliche Rückfragen können dann offener zwischen den Kollegen ausgetauscht und ggf. geklärt werden.21
Der Ausstattung von Feuerwachen und Rettungswachen kommt eine besondere Bedeutung zu: Arbeitgeber sollten durch ansprechendes Mobiliar, einen Internetzugang, eine funktionsfähige und regelmäßig gereinigte Küche für eine möglichst hohe Aufenthaltsqualität sorgen. Persönliche Rückzugsmöglichkeiten sollten ebenso vorhanden sein, wie ein Sport- bzw. Fitnessraum.22
6.1.3 Aus- und Fortbildung
Im Unterricht für Notärzte, Rettungsdienstmitarbeiter und Feuerwehrleute, sollten Lehrkräfte psychische und physische Belastungen des Berufes sowie Strategien und Maßnahmen zur individuellen Belastungsverarbeitung möglichst regelmäßig und vor allem ereignisunabhängig thematisieren. 23 Die inhaltliche und methodische Gestaltung solcher Aus- und Fortbildungsangebote sollte zur Qualitätssicherung intensiv durch psychosoziale Fachkräfte, Arbeitsschutz- beauftragte und Betriebsärzte begleitet werden.
6.1.4 Personalauswahl
Primäre Prävention beruflicher Belastungen beginnt bereits bei der Personalauswahl. Ob Jemand für eine berufliche Tätigkeit im Feuerwehr-, Rettungsdienst- bzw. Notarztdienst geeignet ist oder nicht, hängt durchaus auch von persönlichen Voraussetzungen ab. Bei der Einstellung von Einsatzkräften sollte darauf geachtet werden. Wer beispielweise generell nur sehr gering belastbar ist, an einer schweren chronischen oder insbesondere psychischen Erkrankung leidet, dürfte für eine Tätigkeit in der präklinischen Notfallversorgung nur eingeschränkt geeignet sein. Günstige Voraussetzungen sind hingegen
- Interesse und Freude an der Arbeit mit anderen Menschen bzw. sozialer Interaktion,
- eine robuste Persönlichkeit,
- körperliche Fitness usw. 24
6.2 Der Begriff „Psychosoziale Notfallversorgung“
Der Begriff Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV) beinhaltet die Gesamtstruktur und die Maßnahmen der Prävention sowie der kurz-, mittel- und langfristigen Versorgung im Kontext von belastenden Notfällen bzw. Einsatzsituationen.
Übergreifende Ziele der PSNV sind:
- Prävention von psychosozialen Belastungsfolgen
- Früherkennung von psychosozialen Belastungsfolgen nach belastenden Notfällen bzw. Einsatzsituationen
- Bereitstellung von adäquater Unterstützung und Hilfe für betroffene Personen und Gruppen zur Erfahrungsverarbeitung sowie angemessene Behandlung von Traumafolgestörungen und bezogen auf Einsatzkräfte einsatzbezogene psychische Fehlbeanspruchungen.25
6.2.1 PSNV-Gesamtstruktur und PSNV-Maßnahmen
Die PSNV- Gesamtstruktur umfasst PSNV-Angebote die den genannten Zielen wie unter Punkt 6.2 dienen.
Diese bilden den strukturellen Rahmen für die konkreten PSNV-Maßnahmen. Die Maßnahmen in der Gefahrenabwehr werden je nach Zielgruppe differenziert in:
- Maßnahmen für Überlebende, Angehörige, Hinterbliebene, Zeugen und/oder Vermissende und
- Maßnahmen für Einsatzkräfte des Rettungsdienstes, der Feuerwehren, der Polizeien, des Katastrophenschutzes, des THW und der Bundeswehr.26
- Die Psychische Erste Hilfe soll den Einsatzkräften als Basiskompetenz in der Ausbildung vermittelt werden.
Psychosoziale Hilfen umfassen jedoch ein breites Spektrum methodisch- strukturierter und reflektierter sowie alltagsnaher Hilfen welche sich wie folgt gliedern:
- kurzfristig und ereignisnah angebotene methodisch-strukturierte psychosoziale Akuthilfen, die von einsatzerfahrenen (so genannten „feldkompetenten“) Notfallseelsorgern, Mitarbeitern aus Kriseninterventionsteams der Hilfsorganisationen oder anderer Anbieter, Notfallpsychologen, usw. angeboten werden. Psychosoziale Akuthilfen folgen der sekundärpräventiven Logik der Krisenintervention im Notfall und beinhalten die Bedürfnis- und Bedarfserhebung sowie die Vermittlung in das soziale Netzwerk (Familie, Freunde, usw.) oder in mittel- und längerfristige psychosoziale Hilfen.
- mittel- und längerfristige psychosoziale Hilfen aus diversen psychosozialen Hilfesystemen, wie beispielsweise psychosoziale Beratungsstellen, Sozial-, Gesundheits- und Versorgungsämter, Selbsthilfegruppen und die gemeindliche Seelsorge. Diese Hilfen folgen der Logik der psychosozialen Krisenintervention bzw. der psychosozialen und sozial-psychiatrischen Versorgung und Gemeindeseelsorge. Diese können ausschließlich oder ergänzend zu therapeutischen Maßnahmen angeboten und in Anspruch genommen werden.27
6.2.2 PSNV-Maßnahmen für Einsatzkräfte
Zur primären Prävention (Einsatzvorbereitung) werden alle präventiven Maßnahmen gezählt, die das Belastungsausmaß in künftigen, auch extremen Einsatzsituationen senken können und damit das Risiko von Traumafolgestörungen verringern. Dazu gehören Maßnahmen der Vorbereitung der Einsatzkräfte im Rahmen der Aus- und Fortbildung, die Optimierung von Arbeits- und Organisationsstrukturen in den Wachen und Wehren, die Verfügbarkeit von kontinuierlichen eingesetzten psychosozialen Ansprechpartnern, ein positives soziales Arbeitsklima sowie die Förderung einer achtsamen und fürsorglichen Haltung gegenüber der eigenen körperlichen und psychischen Gesundheit.28
Einsatzbegleitung als Teil der sekundären Prävention findet während des Einsatzes statt und umfasst die psychosoziale Begleitung der Arbeit der Einsatzkräfte durch Führungskräfte, Peers und psychosoziale Fachkräfte. Jedoch beinhaltet Einsatzbegleitung keine aktiven einsatznachsorgenden Maßnahmen.
Einsatznachsorge als Teil der sekundären Prävention findet Tage bis 2-3 Wochen nach Einsatzabschluss statt und beinhaltet methodisch-strukturierte Maßnahmen im Rahmen von Einsatzberatungs- und Gruppen- nachsorgegespräche inkl. einer Bedürfnis- und Bedarfserhebung sowie der Vermittlung ins berufliche oder soziale Netzwerk bzw. zu internen oder externen psychosozialen Hilfen.
Zur Tertiären Prävention im Einsatzwesen werden alle längerfristigen Maßnahmen der Einsatznachsorge gezählt, die psychotherapeutische eingetretenden psychischen Traumafolgestörung und die Ermöglichung der Rückkehr in Alltag und Beruf bei Einsatzkräften.29
6.3 Allgemeine Empfehlungen zur psychosozialen Prävention im Einsatzwesen der LMU
Die Ludwig-Maximilian-Universität in München führte im Zeitraum Mai 2007 bis Juni 2008 eine Studie „Prävention im Einsatzwesen“ im Auftrag des Bundesministerium des Innern durch. Die Ergebnisse führten zu folgenden Erkenntnissen:
1. Aufbau eigener Präventionsstrukturen durch den Bedarfsträger in seiner Verantwortung als Arbeitgeber/Dienstherr. Voraussetzung hierfür ist ein organisationsinterner Fachbereich PSNV sowie die Bereitstellung entsprechender Planstellen.
2. Einführung oder Weiterentwicklung von aufeinander abgestimmten Maßnahmen der primären und sekundären Prävention unter Einbindung bereits tätiger Präventionsmitarbeiter.
3. Flächendeckende Durchführung strukturierter präventiver Schulungen durch kontinuierliche Ausbildung von Multiplikatoren (Peers, Seelsorger im Einsatzwesen, Fachberater Seelsorge).
4. Multiplikatoren sollten Mitglied der jeweiligen Organisation oder fest in die Struktur Eingebunden sein. Die Einbindung psychosozialer Fachkräfte ist zu empfehlen.
5. Anbindung der Präventionsmitarbeiter in definitive Strukturen mit fachlicher Leitung, Supervision, Weiterbildungsangeboten und Maßnahmen zur Qualitätssicherung.
6. Implementierung von spezifischen Führungskräfteschulungen im Rahmen primärer und sekundärer Prävention.
7. Bereitstellung von spezifischen Präventionsangeboten für besonders belastete Wehren, dies auch durch verbesserten Informationsfluss zwischen Multiplikatoren und Führungspersonal.
8. Bereitstellung von weiteren Unterstützungsangeboten für belastete
Einsatzkräfte nach erfolgter „klassischer“ Nachsorge, die eher als Brücke zu weiterführenden Angeboten zu definieren ist.
9. Durchführung von mindestens einmal jährlich stattfindenden psychosozialen „Übungen“ –analog zu technischen Übungen-, die im Sinne eines Jahresrückblickes auf die Thematik eingehen.
10. Klare Differenzierung der Zielgruppen, keine Betreuung von Einsatzkräften durch Personen, die beim gleichen Einsatz direkt Betroffene und/oder Angehörige betreut haben.
6.4 Empfehlungen zur psychosozialen Prävention im Einsatzwesen des BBK für Führungskräfte
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenschutz hat aufgrund der aktuellen Forschungsergebnisse der Ludwig-Maximilians-Universität München Ergebnisse und Schlussfolgerungen für Führungskräfte herausgegeben.30 Die Vorschläge sind:
- Einsatzkräfte sollen darauf hinwirken, dass in ihrer Einsatzorganisation die psychosoziale Einsatzvorbereitung, -begleitung und Nachsorge selbstverständliches Element und strukturell gut verankert wird, um die Rate psychischer Belastungen und Erkrankungen unter Einsatzkräften möglichst gering zu halten.
- Einsatznachsorge wirkt nur als dauerhaft angelegtes Maßnahmen- programm, nicht als einmalige und anlassbezogene Maßnahme.
- Einsatzkräfte sollen dafür sorgen, dass ein ereignisbezogenes, zeitnahes durchgeführtes Gruppennachsorgegespräch ergänzt wird durch weitere Nachsorgeangebote. Nach circa vier Wochen soll erneut Kontakt zu den Einsatzkräften aufgenommen werden. Sie sollen den Einsatzkräften qualifizierte und feldkompetente Ansprechpartner bieten.
- Führungskräfte sollen veranlassen, dass Gruppennachsorgegespräche nicht (nur) ereignisbezogen durchgeführt werden, sondern dass regelmäßig und auch außerhalb einer akuten Belastungssituation Veranstaltungen zu Einsatzbelastungen und deren Bewältigung durchgeführt werden.
- Führungskräfte sollen helfen, dass psychosoziale Themen im Einsatzwesen aus dem Tabubereich herausgeführt werden.
- Professionelles Handeln im Einsatzwesen schließt den sorgsamen Umgang mit körperlicher und psychischer Gesundheit ein.
- Führungskräfte sollen dafür sorgen, dass ein Klima der sozialen Anerkennung und Wertschätzung der Arbeit entsteht.
- Führungskräfte sollen darauf achten, dass psychosoziale Ansprechpartner und Angebote innerhalb und außerhalb ihrer Organisationen für die Einsatzkräfte verfügbar sind.
- Führungskräfte sollen die Grundhaltung verbreiten, dass eine Einsatzkraft, die auf ihre körperliche und psychische Gesundheit achtet, professionell handelt.
- Führungskräfte nehmen bei der Prävention im Einsatzwesen eine Schlüsselrolle ein.
- Führungskräfte sollen dafür sorgen, dass Führungskräfte stärker als bisher in die psychosoziale Einsatzvorbereitung einbezogen werden und noch mehr Verantwortung bei der Implementierung der Einsatznachsorge im Einsatzwesen übernehmen.
- Führungskräfte sollen das Peerkonzept im Einsatzwesen fördern und sollen den geschulten Kamerad/innen qualifizierte und feldkompetente psychosoziale Fachkräfte zur Seite stellen.
- Psychosoziale Einsatzvorbereitung ist genauso wichtig wie Nachsorge.
- Führungskräfte sollen dafür sorgen, dass Einsatzkräfte umfassende und aktuelle Informationen zum Thema Belastungen und deren Bewältigung erhalten.
- Die Ausbildung soll den spezifischen Anforderungen und Belastungen Ihrer Einsatzorganisation angepasst werden.
7 Organisation und Präventionsangebot der Berliner Feuerwehr
Die Berliner Feuerwehr ist die größte Feuerwehr Deutschlands. Seit 1851 sind die Aufgaben der Berliner Feuerwehr klar definiert. Das Leitbild der Berliner Feuerwehr sagt aus,:
„Die Berliner Feuerwehr bekennt sich zu folgenden Aufgaben:
- Notfallrettung
- Brandbekämpfung
- Technische Hilfeleistung
- Katastrophenschutz
- Gefahrenprävention
All unser Streben und Handeln dient nur einem Ziel: Den Menschen in unserer Stadt, die sich in einer akuten Notlage befinden, schnellstens die bestmögliche Hilfe zu bringen.[...]“.31
Mit einer Einwohnerzahl von 3.375.200 Millionen 32 im Jahr 2013 und einer Gebietsgröße von 891,7 Quadratkilometern rückte die Berliner Feuerwehr insgesamt zu 379.521 Einsätzen aus, 33 um ihr Ziel zu erfüllen. Die Berliner Feuerwehr wird durch die Behördenleitung geführt und untergliedert sich in verschiedene Direktionen mit den zuständigen Feuerwachen.34
Die Berliner Feuerwehr hat 35 Berufsfeuerwachen, 11 Rettungswachen und 15 Rettungswachen, die in Gerätehäusern der Freiwilligen Feuerwehr (FF) untergebracht sind. Diese Rettungswagen werden mit einem Kollegen der Berufsfeuerwehr besetzt und durch einen Kollegen der Freiwilligen Feuerwehr ergänzt. Es gibt 17 Notarztfahrzeug Standorte, 37 Gerätehäuser der Freiwilligen Feuerwehr und 20 Freiwillige Feuerwehren, die auf Berufsfeuerwachen untergebracht sind. Eine Löschbootstation und zwei Flughafenwachen, die ergänzend in dem Tagesgeschäft mitwirken.35
7.1 Einsatz- und Personalwachstum im direktem Vergleich
Dem Jahresbericht der Berliner Feuerwehr 2013 ist zu entnehmen, das die Einsatzzahlen der Hilfeleistungen kontinuierlich ansteigen. Im Jahr 2008 betrugen die Hilfeleistungen für Rettungswagen (RTW) 308,723 tausend. Vergleicht man die Alarmzahlen mit dem Jahr 2013 von 356,569 tausend stellt man eine Zunahme von 47,846 tausend in den letzten 5 Jahren fest, Tendenz steigend. Die Hilfeleistungen der Notarztfahrzeuge im Jahr 2008 beliefen sich auf 69,245 tausend und im Jahr 2013 auf 85,266 tausend. Hier ist eine Zunahme der Alarme in den letzten 5 Jahren von 16,021 tausend zu verzeichnen. Im Gegensatz zu den zunehmenden Alarmzahlen der Rettungsdiensteinsätze bleiben die Hilfeleistungen in der Brandbekämpfung und der technischen Hilfeleistung nahezu konstant. Die Lösch- und Hilfeleistung Fahrzeuge rückten im Jahre 2008 insgesamt 63,887 tausend mal aus, und im Jahr 2013 insgesamt 63,775 tausend mal. Bei den Brandeinsätzen und den technischen Hilfeleistung ist eher eine rückläufige Alarmzahl zu verzeichnen.36 Der Jahresbericht für das Jahr 2014 ist momentan noch in Bearbeitung und kann für diese Bachelor Arbeit noch nicht zur Verfügung stehen.
Das Personal der Berliner Feuerwehr belief sich im Jahr 2008 im Bereich des Höheren Dienstes (hD) auf 40 Mitarbeiter, im gehobenen Dienst (gD) auf 415,1 Mitarbeiter und im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst (mD) auf 2.766,8 Mitarbeiter.37
Im Jahr 2013 belief sich die Zahl der Mitarbeiter der Berliner Feuerwehr im höheren Dienst auf 41, im gehobenen Dienst auf 447 Mitarbeiter, im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst auf 2.958,5.38
Dies bedeutet das ein Personalwachstum in den Jahren 2008 bis 2013 von einer stelle im höherem Dienst, 31,9 Stellen im gehobenen Dienst und ein Zuwachs von 191,7 Stellen im mittleren Dienst stattgefunden hat. Dem gegenüber stehen die oben genannten Hilfeleistungen.
Die Berliner Feuerwehr wird durch insgesamt 57 Einheiten der Freiwilligen Feuerwehr mit einer Gesamtstärke an Personal von 1.361 Mitarbeitern unterstützt.39
7.2 Gesundheits- und Präventionsangebote der Berliner Feuerwehr
Anhand der oben genannten Daten soll nun das Gesundheitsmanagement und die Präventionsmaßnahmen der Berliner Feuerwehr für deren Angehörige dargestellt werden.
Um allen Anforderungen an einem ganzheitlichen Arbeits- und Gesundheitsschutz Rechnung zu tragen, wurde 2007 ein Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) im Land Berlin eingeführt, das für alle Behörden in der „Dienstvereinbarung Gesundheit“ festgeschrieben und bindend ist.40
Die Berliner Feuerwehr hat den Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz (AGS) fest in seine Behördliche Struktur und in das Organigramm integriert.41
7.2.1 Das Betriebliche Gesundheitsmanagement der Berliner Feuerwehr
Das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) der Berliner Feuerwehr bildet sich aus drei Säulen des Gesundheitsmanagements. Der Arbeits- und Gesundheitsschutz (AGS), der betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) und dem betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM). Diese drei Säulen des Gesundheitsmanagements sollen somit eine allumfassende Versorgung der Angehörigen der Berliner Feuerwehr gewährleisten.
7.2.2 Der Arbeits- und Gesundheitsschutz (AGS)
Der Arbeits- und Gesundheitsschutz der Berliner Feuerwehr befasst sich mit folgenden Aspekten:
- der Gesundheitsgefährdung,
- Unterweisungen,
- Vorhaltung von Betriebsanweisungen oder Dienstvorschriften,
- Sicherheitsbeauftragten,
- Organisation der Ersten Hilfe und des Brandschutzes,
- Sicherheitstechnische Betreuung,
- Prüfung von Arbeitsmitteln / überwachungsbedürftiger Anlagen,
- Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben,
- Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen.42
7.2.3 Die betriebliche Gesundheitsförderung (BGM)
Externe und interne Sportangebote zur Gesundheitsförderung werden über die betriebliche Gesundheitsförderung der Berliner Feuerwehr angeboten.
Zur Quantifizierung des Leistungsstandes bei den Beschäftigten der Berliner Feuerwehr wird ein Kraftleistungs- und Ausdauerleistungsanteil gemessen um die individuelle Kondition eines Probanden festzustellen (Spiroergometrie).43
Für das Sportangebot der Berliner Feuerwehr wurden 200 Sportübungsleiter ausgebildet und 120 lizenzierte Indoorcycling Trainer. Um in der Freizeit sportlich aktiv zu werden, werden über die Betriebssportgemeinschaften des Berliner Feuerwehr e.V. unterschiedliche vereinsähnliche Aktivitäten angeboten. Die Angebote bieten Möglichkeiten wie Badminton, Bowling, Eishockey, Faustball, Handball, Judo/JuJutsu, Leichtathletik, Radsport, Sauna, Sportfischen, Tauchsport, Tischtennis, Volleyball und Wassersport.44
7.2.4 Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM)
Das betriebliche Eingliederungsmanagement ist für die Rückführung von länger erkrankten Beschäftigten vorgesehen, die durch gezielte medizinische und sozialpädagogische Beratungs- und Unterstützungsangebote wieder den Weg in das Arbeitsleben finden sollen.45
In diesem Bereich findet eine gezielte medizinische und sozialpädagogische sowie psychologische Beratung statt. Die Beratung umfasst Maßnahmen, wie Präventionsgespräche, die nach einer Erkrankung, die länger als sechs Wochen dauert, angeboten werden. Es werden Beratungen für Kollegen mit Suchterkrankungen, Kollegen mit psychosozialen Problemen oder Auffälligkeiten durchgeführt. Bei Akutfällen mit schweren psychosozialen Auffälligkeiten oder Erkrankungen wird durch die psychosoziale Beratung unterstützend an externe Hilfsangebote verwiesen. Die Unterstützung beläuft sich hierbei darauf, das der richtige externe Berater gefunden wird. Für die adäquate Betreuung und Versorgung wird in diesem Bereich eng mit der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung und Betriebsärztlichen Betreuung zusammen gearbeitet.46
[...]
1 Rosenstock & Olsen, 2007, Firefighting and Death from Cardiovascular Causes. The New England Journal of Medicine, Vol. 356, No. 12, S. 1261-1263.
2 Figley, C.R. 1995. Compassion fatigue. Coping with secondary traumatic stress disorder in those woh treat the traumatized. New York: Brunner/Mazel.
3 Krüsmann, 2003. Prävention posttraumatischer Störungen im Einsatzwesen In: A. Maerker (Hrsg.): Therapie der posttraumatischen Belastungsstörung. Berlin: Springer.
4 McFarlane, 1988. Gerson, 1989. Bryant & Havey, 1996. Teegen, Domnick & Heedgen, 1997. Wagner, Heinrich & Ehlert, 1998.
5 Bengel, 2001
6 Modulhandbuch des Studiengangs Emergency Practitioner Bachelor of Arts der Akkon Hochschule für Humanwissenschaften.
7 WHO, 1946
8 Artikel 6 abs. 2 Richtlinie 89/391/EWG
9 § 1 ArbSchG
10 § 2 ArbSchG
11 § 4 Abs. 3 ArbSchG
12 § 4 Abs. 4 ArbSchG
13 vgl. z.B. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 31.01.1997, Az.: BverwG 1 C 20.95
14 siehe DGUV Vorschrift 2
15 DGUV Vorschrift 2, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Hintergrundinformation für die Beratungspraxis S.37-40
16 Michalsen A. Belastungen im Berufsalltag: Ein Plädoyer für die persönliche Robustheit. Rettungsdienst 2001; 24: 222-225
17 Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. 7/2012. Psychosoziale Notfallversorgung: Qualitätsstandards und Leitlinien
18 Resch M. Analyse psychischer Belastungen. Verfahren und ihre Anwendung im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Bern: Huber; 2002
19 Gebhardt H, Klußmann A, Maßbeck P, Topp S, Steinberg U. Sicherheit und Gesundheit im Rettungsdienst. Schriftenreihe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Berlin: NW-Verlag: 2006
20 Hering T. Beerlage I. Retten als Arbeit zwischen Routine und Katastrophe. Gesundheit, Belastungen und Burnout im Rettungsdienst. München, Wien: Profil; 2004
21 Hering T. Beerlage I. Retten als Arbeit zwischen Routine und Katastrophe. Gesundheit, Belsatungen und Burnout im Rettungsdienst. München, Wien: Profil; 2004
22 Karutz H, Overhagen M, Sturm J. Psychische Belastungen im Wachalltag von Rettungsdienstmitarbeitern und Berufsfeuerwehrleuten. Gesundheitsförderung Prävent 2013; 8: 204-211
23 Beerlage I, Arndt D, Hering T. Springer S. Arbeitsbedingungen und Organisationsprofile als Determinanten von Gesundheit, Einsatzfähigkeit sowie von haupt- und ehrenamtlichen Engagement bei Einsatzkräften in Einsatzorganisationen des Bevölkerungsschutzes. Abschlussbericht. Hochschule Magdeburg-Stendal; 2009
24 Lasogga F, Karutz H. Hilfen für Helfer. Belastungen, Folgen, Unterstützung. 2. Aufl. Edewecht: Stumpf & Kossendey; 2012
25 Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. Psychosoziale Notfallversorgung: Qualitätsstandards und Leitlinien, S. 20.
26 Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, 2012, Psychosoziale Notfallversorgung: Qualitätsstandrards und Leitlinien
27 Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. Psychosoziale Notfallversorgung: Qualitätsstandards und Leitlinien
28 siehe Abbildung 1
29 Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, 2012, Psychosoziale Notfallversorgung: Qualitätsstandrards und Leitlinien
30 Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, Empfehlungen zur Prävention im Einsatzwesen, Vorschläge für Führungskräfte
31 Leitbild der Berliner Feuerwehr, 2014
32 Siehe Tabelle 1
33 Siehe Tabelle 2
34 Siehe Tabelle 3
35 Siehe Tabelle 4
36 Siehe Tabelle 5
37 Siehe Tabelle 6
38 Siehe Tabelle 7
39 Siehe Tabelle 5
40 Senatsverwaltung für Inneres und Sport ZS B 12 Wo
41 Siehe Tabelle 3
42 Experteninterview Anhang 2
43 Internetseite der Berliner Feuerwehr
44 Internetseite der Betriebssportgemeinschaft Berliner Feuerwehr e.V.
45 Experteninterview Anhang 1
46 Beschreibung des Tätigkeitsfeldes der Expertin im Bereich Arbeitspsychologische Beratung / Experteninterview Anhang 1
- Citar trabajo
- Roland Dombrowski (Autor), 2015, Wie kann arbeits- und berufsbedingten Belastungen bei der Berliner Feuerwehr optimal vorgebeugt werden?, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/498227
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