Die Arbeit thematisiert die neuen Vorgaben für die Aufsichtsratvergütung, resultierend aus dem Erlass des ARUG II. Gegenstand der Arbeit sind zum einen die Beschlussvorgaben des §113 III AktG-E sowie die Vorgaben zum Vergütungsbericht gemäß §162 AktG-E.
Das Konzept des Say-on-Pay-Beschlusses beruht auf dem englischen Leitbild, dass die Hauptversammlung über die Vergütungspolitik beschließt und ein anderes Organ auf dieser Basis die konkrete Vergütung festlegt. Einige Länder haben bereits eine Regelung eingeführt, wozu der deutsche Gesetzgeber gehört, welcher, im Rahmen der Einführung des VorstAG, den Say-on-Pay-Beschluss fakultativ in § 120 IV AktG verankert hat. Dieser regelt jedoch nur die Vorstandsvergütung.
Gliederungsübersicht
A. Status quo
B. Allgemeine Regelungsbestimmungen
I. Regelungsbedürfnis
II. Adressat
C. Vergütungssystem
I. Umsetzung durch das ARUG II
II. Inhalt
III. Zuständigkeit
IV. Beschlussfassung
V. Offenlegung
VI. Bindungswirkung, Anfechtung
D. Vergütungsbericht
I. Umsetzung durch das ARUG II
II. Inhalt
III. Zuständigkeit
IV. Prüfung
V. Beschlussfassung
VI. Offenlegung, Anfechtung
E. Fazit
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