Diese Arbeit befasst sich mit der Frage, inwiefern ein „rationaler“ Suizid (z. B. Bilanz-Suizid) sowie ein „absolutes“ Verbot des Suizids ethisch begründet werden können. Zur Versachlichung der Debatte wird auch aus psychologischer bzw. psychiatrischer Sicht ein selbstbestimmter von einem nicht-selbstbestimmten Suizidwunsch abgegrenzt.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung. 1
1.1 Ausgangssituation und Problemstellung. 1
1.2 Fragestellung und Zielsetzungen. 2
1.3 Aufbau der Arbeit. 3
2. Suizid. 4
2.1 Begriffsdefinitionen und -abgrenzungen. 4
2.2 Symptome und Ursachen. 5
2.3 Suizid und Verantwortung. 7
3. Der „rationale“ Suizid. 8
3.1 Kriterien für einen „rationalen“ Suizid. 8
3.2 Kritik am „rationalen“ Suizid. 11
3.2.1 Szientismus. 11
3.2.2 Ethischer Relativismus. 13
3.2.3 Heteronomie anstatt Autonomie. 15
4. Der „autonome“ Suizid. 17
4.1 Verbot von „Opfer-Suiziden“. 17
4.2 Suizid-Verbot als indirekte Pflicht gegen sich selbst. 18
4.3 „Mittel-zum-Zweck-Argument“. 18
4.4 Kants Widerspruchs-Argumente. 19
4.4.1 Naturwidrigkeitsargument 19
4.4.2 Der Suizid kann nicht gewollt werden. 20
4.4.3 Einwände auf Kants Argumente. 22
5. Schlussbemerkungen. 24
5.1 Zusammenfassung und Fazit. 24
5.2 Abschließende Bemerkungen. 25
Literaturverzeichnis. 27
Weitere Quellenangaben. 29
1. Einleitung
1.1 Ausgangssituation und Problemstellung
Im Jahr 2014 befasste sich in Österreich die parlamentarische Enquetekommission zum Thema „Würde am Ende des Lebens“ unter anderem damit, ob der Straftatbestand „Tötung auf Verlangen“ (§ 77 StGB) zusätzlich auch verfassungsrechtlich geschützt werden soll. Die beauftragte Bioethikkommission empfahl allerdings eine Reform des undifferenzierten § 78 StGB („Mitwirkung am Selbstmord“). Letztendlich wurde die bestehende Gesetzeslage beibehalten. (Vgl. Innerhofer 2015.) Nun wurden die Diskussionen über eine etwaige Legalisierung der „Mitwirkung am Selbstmord“ (§ 78 StGB) sowie „Tötung auf Verlangen“ (§ 77 StGB) durch den Wiener Anwalt Wolfram Proksch wieder angeregt. Dieser will für einen seiner Mandanten, welcher an Multipler Sklerose erkrankt ist, das Recht auf Beihilfe zur Selbsttötung beim Verfassungsgerichtshof einklagen. (Vgl. Reibenwein/Koglbauer-Schöll 2019.)
Während dem Thema „Sterbehilfe“ regelmäßig ein (vergleichsweise) breiter Raum im öffentlichen Diskurs gewidmet wird, ist das Thema „Suizid“ im gesellschaftlichen Diskurs noch immer tabuisiert. Letzteres wurde auch zuletzt vom Journalisten Golli Marboe kritisiert, welcher selbst seinen Sohn durch einen Suizid verloren hatte. Er wünscht sich einen offenen gesellschaftlichen Diskurs in den Qualitätsmedien. (Vgl. Marboe 2019, 31.) Die Journalistin Jungnikl-Gossy, welche ihren Vater durch Suizid verloren hat, gesteht zu, dass Suizidberichterstattung aufgrund von Nachahmungseffekten („Werther-Effekt“) sehr heikel ist. Allerdings weist sie darauf hin, dass es auch den gegenteiligen „Papageno-Effekt“ gäbe, welcher „bei gelungener Berichterstattung dafür sorgt, dass die Zahl an Suiziden sinkt“. (Jungnikl-Gossy 2019, 31)
Aus der Perspektive der Ethik ist der unterschiedliche Umgang der Qualitätsmedien mit den Themen „Sterbehilfe“ und „Suizid“ nicht nachvollziehbar. Schließlich ist die ethische Rechtfertigung des Suizids grundlegend für die Frage nach einer etwaigen (ethisch begründeten) Legalisierung der Straftatbestände von „Mitwirkung am Selbstmord“ (§ 78 StGB) oder „Tötung auf Verlangen“ (§ 77 StGB).
Wenn es nach den Argumenten der Sterbehilfe-Befürworter geht, scheint die Frage nach der ethischen Bewertung des Suizids ohnehin bereits beantwortet zu sein. Die Selbsttötung verstoße „unbestritten nicht gegen die Autonomie“ des Handelnden (Hoerster 1998, 15). Zudem gehöre die „ominöse Rede“ von einer Pflicht, „das eigene Leben zu bewahren“, auf den Prüfstand (Kodalle 2003, 22). Eine „Unantastbarkeit menschlichen Lebens“ ließe sich nur dann begründen, „wenn es eine in einer überpositiven Werteordnung fundierte und erkennbare Unantastbarkeit menschlichen Lebens gäbe, die eine Sterbehilfe ausschließt“ (Hoerster 1998, 15). Eine derartige Annahme sei jedenfalls „wegen ihrer metaphysischen Voraussetzungen mit einem modernen, empirisch orientierten Weltbild kaum vereinbar“. Die angenommene „Unantastbarkeit menschlichen Lebens“ sei somit „nichts anderes als eine willkürliche, dogmatische Setzung“ und erfülle die bloße „Funktion eines ideologischen Schlagworts“ (Hoerster 1998, 15ff.). Kants Verurteilung des Suizids erscheine uns nur noch als ein „befremdliches Dokument vergangener Zeiten“, welches die Kraft „moralischen Wandels“ verdeutliche (Pauer-Studer 2006, 48). Es sei nunmehr eben Bestandteil einer säkularen, pluralistischen und liberalen Gesellschaft, den Suizid nicht mehr zu verurteilen. Zu einem selbstbestimmten Leben gehöre eben auch ein selbstbestimmtes Sterben (vgl. Innerhofer 2015).
Selbst Sterbehilfe-Gegner tun sich offenbar schwer mit der ethischen Bewertung des Suizids. Oft wird die Frage umgangen, indem argumentiert wird, dass in den „überwiegenden Fällen“ ein selbstbestimmter Tod nur scheinbar selbst bestimmt sei. Dem Sterbewunsch liege in den überwiegenden Fällen ein psychisches oder physisches Leiden zugrunde. (Vgl. Schmidt 1997, 112; Spaemann 2015, 94.) Diese „Krankheitsthese“ stellt sogar oftmals das Schlüsselargument der Sterbehilfegegner dar.
1.2 Fragestellung und Zielsetzungen
Auch Wolf scheint überzeugt zu sein, dass die Frage nach der ethischen Beurteilung des Suizids ohnehin bereits „gelöst“ sei: „Ein absolutes moralisches Verbot des Suizids lä[ss]t sich wohl kaum vernünftig begründen, und die Möglichkeit des rationalen Suizids lä[ss]t sich nicht widerlegen.“ (Wolf 1991, 256) Diese These soll nun den Ausgangspunkt der Arbeit darstellen. Ziel ist es, zu erforschen, inwiefern ein „rationaler“ Suizid sowie ein „absolutes“ Verbot des Suizids ethisch begründet werden können. Zudem soll auch die „Krankheitsthese“ behandelt werden, indem anhand psychologischer Literatur ein selbstbestimmter von einem nicht-selbstbestimmten Suizidwunsch abgegrenzt wird. Zusammenfassend sollen die folgenden drei Forschungsfragen behandelt werden:
1. Anhand welcher Kriterien können selbstbestimmte Suizide von jenen Selbsttötungen abgegrenzt werden, welche Folge einer psychiatrischen Erkrankung sind (Kapitel 2)?
2. Kann ein „rationaler“ Suizid ethisch begründet werden (Kapitel 3)?
3. Kann ein „absolutes“ Verbot des Suizids ethisch begründet werden (Kapitel 4)?
1.3 Aufbau der Arbeit
Zunächst soll vor der ethischen Reflexion das Phänomen des „Suizids“ aus einer rein psychologischen Perspektive analysiert werden (Kapitel 2). Ziel des Kapitels ist eine klare Abgrenzung der „selbstbestimmten“ Suizidhandlungen von jenen Suiziden, welche Folge einer psychischen Störung bzw. psychiatrischen Erkrankung sind. Dabei sollen jene Suizidhandlungen herausgearbeitet werden, welche nicht der ethischen Reflexion in den darauffolgenden Kapiteln unterliegen. In diesem Kapitel wird deshalb ausschließlich psychologische Literatur herangezogen, um einerseits die psychologische Anschlussfähigkeit der Arbeit zu gewährleisten und um andererseits nicht den Fehler zu begehen, „auf psychologische Fragen philosophische Antworten“ (Ringel 1984) zu geben.
Im Rahmen der darauffolgenden ethischen Reflexion wird in einem ersten Schritt die Frage reflektiert, inwiefern ein selbstbestimmter „rationaler“ Suizid ethisch begründet werden kann (Kapitel 3). Dabei soll von der Vorannahme ausgegangen werden, dass nicht jede Suizidhandlung ethisch gerechtfertigt sein kann. Es müssen „gute“ Gründe vorliegen, um einen Suizid - wenn überhaupt - ethisch rechtfertigen zu können. Dazu werden in diesem Kapitel ausgewählte Konzepte und Theorien dargestellt und reflektiert.
Aufbauend auf einer kritischen Reflexion der Argumente der Vertreter eines „rationalen“ Suizids wird in einem zweiten Schritt die Fragestellung behandelt, ob bzw. inwiefern ein absolutes Verbot des Suizids ethisch begründet werden kann (Kapitel 4).
2. Suizid
2.1 Begriffsdefinitionen und -abgrenzungen
Suizidalität (lat.: sui = seiner; caedere = töten) entspringt im Allgemeinen einer „radikalen Lebensverneinung aus dem Gefühl von Hoffnungslosigkeit, Verzweiflung und Resignation“ (Payk 209, 2010). Es bedarf einer besonders ungewöhnlichen Lebenssituation, um den Selbsterhaltungstrieb als Kernbestandteil eines jeden Individuums negieren bzw. überwinden zu können. Deshalb befinden sich suizidale Menschen meist in einer (subjektiv) hoffnungslosen und unerträglichen Lebenssituation. Beispielweise fühlen sie sich „lebens- und liebensunwert, sind ohne Perspektive und sehen daher im Weiterleben keinen Sinn mehr.“ (Payk 2010, 209)
Von Suizidgedanken wird gesprochen, sobald die Gedanken an einen Suizid konkrete Inhalte in Bezug auf Zeit, Ort und Suizidmethode annehmen (vgl. Payk 2010, 209). Im engeren Sinne sind Suizidgedanken „direkte Vorstellungen von der Suizidhandlung“ (z. B. „Ich möchte mich umbringen.“; „Wie kann ich mich umbringen?“) und sollten abgegrenzt werden von einem allgemeinen Nachdenken über den (eigenen) Tod (Bronisch 2006, 11).
Der Suizidversuch intendiert „die eigene Beschädigung mit dem Ziel der Selbstvernichtung“ (Payk 2010, 209). Um von einem Suizidversuch sprechen zu können, muss eine „aktive Intention zur Beendigung des eigenen Lebens vorhanden sein“ (Bronisch 2006, 12). Im Allgemeinen zählen deshalb bloße selbstschädigende Verhaltensweisen, wie Alkohol-, Medikamenten- und Drogenabhängigkeit, Magersucht oder hochriskante (sportliche) Aktivitäten nicht als Suizidversuche, da hierbei der bewusste Todeswunsch bzw. eine bewusste Intention zu sterben fehlt (vgl. Bronisch 2006, 12). Bronisch unterscheidet drei Arten von Suizidversuchen. Als parasuizidale Pause werden Medikamenten- oder Alkoholintoxikationen mit dem Motiv der Zäsur (z. B. „für immer schlafen wollen“, „abschalten wollen“, „Ruhe haben wollen“) bezeichnet, ohne dass „unbedingt der Wunsch zu sterben von dem Betreffenden für sich selbst formuliert worden ist“. Als parasuizidale Geste gelten jene Suizidversuche, bei welchen der Appell („Hilfeschrei“) an die Mitmenschen als Motiv im Vordergrund steht. In der Regel werden Ort, Zeit und Suizidmethode („weiche Methoden“) dieser Suizidversuche so gewählt, dass ein rechtzeitiges Auffinden mit großer Sicherheit noch möglich ist. Von einer parasuizidalen Handlung mit „ausgesprochener Autoaggression“ wird dann gesprochen, wenn Ort, Zeit und Suizidmethode („harte Methoden“) so gewählt werden, dass die Wahrscheinlichkeit eines tödlichen Ausgangs möglichst hoch ist. (Vgl. Bronisch 2006, 13ff.)
Mit dem Begriff Suizid wird ein „zum Tode führender Suizidversuch“ bezeichnet (Bronisch 2006, 12). Der Betroffene vollzieht diese Handlung „für sich selbst [...] als letzten oder besten Ausweg aus einer für ihn unerträglichen Situation“ (Bronisch 2006, 12). Davon abzugrenzen ist der Opfer- oder Märtyrertod, da hierbei das primäre Ziel des Betroffenen in der Regel nicht darin besteht, sich selbst zu töten, sondern sich für andere Menschen, eine Gemeinschaft, Idee, Ideologie oder einen Glaubensinhalt zu opfern (vgl. Bronisch 2006, 12; Burton 2011, 185f.). In der Literatur wird auch der BegriffSelbsttötung verwendet (vgl. Payk 2010, 209). Die Bezeichnung Selbstmord wird in der modernen wissenschaftlichen Literatur in der Regel nicht mehr verwendet, da dieser bereits eine moralische Wertung impliziert und der Suizid (als Folge einer psychischen Störung) abgegrenzt werden soll von der strafrechtlich sanktionierten Definition von Mord (vgl. Payk 2010, 209).
2.2 Symptome und Ursachen
Der Psychiater und Suizidforscher Erwin Ringel kam auf Basis einer wissenschaftlichen Untersuchung an 745 geretteten Suizidenten zur Erkenntnis, dass Suizidgedanken und Suizidversuche in den überwiegenden Fällen Symptome einer psychischen Erkrankung sind. Der
Suizidstellt den Abschluss einer krankhaften psychischen Entwicklung dar. Er unterscheidet zwischen endogenen (z. B. Psychosen), neurotischen (z. B. Phobien) und reaktiven (z. B. Traumata) Ursachen eines Suizids. In einem aktuellen Handbuch zur Differentialdiagnose von Suizidgedanken und Suizidversuchen nach DSM-IV wird nicht explizit zwischen diesen drei Arten der Ursachen eines Suizids unterschieden; dennoch lassen sich auch hierbei die zu diagnostizierenden Krankheitsbilder dieser Kategorisierung zuordnen.
[...]
- Quote paper
- Alexander Hölzl (Author), 2019, Ethik des Suizids. Kann ein Suizid autonom gewollt werden?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/496770
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