Diese Arbeit analysiert den Entwurf des § 4j EStG4. Hierfür werden die einzelnen Tatbestandsmerkmale des § 4j EStG-E, nach einer Einordnung der Lizenzschranke, ausführlich diskutiert. Schwerpunktartig werden dabei die einzelnen Probleme, die sich aus Wortlaut und Systematik der Vorschrift ergeben, aufgezeigt und eventuelle Verbesserungsvorschläge angebracht. Neben der Vereinbarkeit der Norm mit dem sogenannten Nexus-Ansatz des BEPS-Projekts von OECD und G20 sollen auch Probleme verfassungsrechtlicher, unionsrechtlicher und abkommensrechtlicher Natur erörtert werden.
Im Januar 2017 hat die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen verabschiedet. Durch dieses Gesetz wurde auch ein § 4j EStG vorgeschlagen, der den Betriebsausgabenabzug für Lizenzzahlungen einschränken soll, die beim Empfänger aufgrund eines Präferenzregimes nicht oder nur niedrig besteuert werden.
Mit dieser sogenannten Lizenzschranke will die Regierung die Erkenntnisse aus dem BEPS-Projekt von OECD und G20 in bindendes Recht transformieren. Hiervon verspricht sich die Regierung die Verhinderung der Gewinnverlagerung multinationaler Konzerne im Zusammenspiel mit immateriellen Gütern wie Lizenzen durch sogenannte Lizenzboxen im Ausland.
Inhaltsverzeichnis
Literaturverzeichnis
Bearbeitung
A. Einleitung
B. Einordnung der Lizenzschranke
1. Steuerwettbewerb
2. Base Erosion and Profit Shifting (BEPS)
3. Unilateraler Alleingang Deutschlands
C. Die Lizenzschranke des § 4j EStG-E
I. Sachlicher Anwendungsbereich
1. Kritik am Wortlaut
2. Ausnahme in Bezug auf das Markengesetz
II. Persönlicher Anwendungsbereich
1. Lizenzschuldner als Bezugspunkt
a)Überkompensation des deutschen Steuersubstrat
b) Stellungnahme
2. Anknüpfung an § 1 Abs. 2 AStG
3. Ausweitung auf Betriebsstätten
4. Zwischenschaltungsfälle
5. Treaty Override
III. Präferenzregelung
1. Unbekannte Rechtsbegriffe
2. Höhe der Ertragssteuerbelastung
3. Ermittlung der Ertragssteuerlast
IV. Keine Substantielle Geschäftstätigkeit
1. Nexus-Ansatz
2. Stellungnahme zur Umsetzung in der Lizenzschranke
V. Rechtsfolge
1. Verstoß gegen das Objektive Nettoprinzip
2. Niederlassungsfreiheit
VI. Überblick über das Verhältnis zu anderen Normen
VII. Volkswirtschaftliche Erwägungen
D. Resümee
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