Das Buch beschäftigt sich mit John Rawls Theorie der Gerechtigkeit als Fairneß. Dabei handelt es sich um eine der bekanntesten Theorien der politischen Philosophie des 20. Jahrhunderts. Sie gilt auch als Wiederbelebung der kontraktualistischen Theorie, die seit dem Ende des 19. Jahrhunderts ihre Bedeutung verloren hatte, und erst durch Rawls Theorie wieder in die wissenschaftliche Diskussion gelangte. Rawls selbst legt Wert auf den Hinweis, dass es sich bei seiner Theorie um eine Vertragstheorie handele. Das Buch geht der Frage nach, inwiefern die Theorie der Gerechtigkeit vertragstheoretische Element enthält, und wie Rawls diese nutzt, um seine Theorie von der Gerechtigkeit als Fairneß zu untermauern.
Inhaltsverzeichnis Seite
1. Einleitung
2. Überblick über John Rawls Theorie der Gerechtigkeit
2.1. Rawls Kritik des Utilitarismus
2.2. Der 4-Stufen- Gang
2.3. Die Gerechtigkeit zwischen den Generationen
2.4. Der Ungehorsam
3. Die kontraktualistischen Elemente in John Rawls Theorie
3.1. Unterschiede zwischen dem Urzustand in der Theorie der Gerechtigkeit und dem Naturzustand im klassischen Kontraktualismus
4. Der Urzustand in John Rawls Theorie
4.1. Die Anwendungsverhältnisse der Gerechtigkeit
4.2. Der Schleier des Nichtwissens
4.3. Das wechselseitige Desinteresse
4.4. Entscheidungsfindung im Urzustand
4.5. Der Gerechtigkeitssinn der Menschen im Urzustand
5. Die Kritik an den vertragstheoretischen Elementen in Rawls Theorie
6. Fazit
7. Literaturverzeichnis
1. Einleitung
In meiner Hausarbeit befasse ich mich mit John Rawls Theorie der Gerechtigkeit als Fairneß. Dabei handelt es sich um eine der bekanntesten Theorien der politischen Philosophie des 20. Jahrhunderts. Sie gilt auch als Wiederbelebung der kontraktualistischen Theorie, die seit dem Ende des 19. Jahrhunderts ihre Bedeutung verloren hatte, und erst durch Rawls Theorie wieder in die wissenschaftliche Diskussion gelangte. Rawls selbst legt Wert auf den Hinweis, dass es sich bei seiner Theorie um eine Vertragstheorie handele. Ich habe dass Thema „Die kontraktualistischen Elemente in John Rawls Theorie der Gerechtigkeit als Fairneß“ gewählt, und beschäftige mich in meiner Arbeit mit der Frage, inwiefern die Theorie der Gerechtigkeit vertragstheoretische Element enthält, und wie Rawls diese nutzt, um seine Theorie zu untermauern. In diesem Zusammenhang ist besonders Rawls Definition des Urzustandes von Bedeutung, auf die ich in Kapitel 4. eingehe. Zudem vergleiche ich Rawls mit den klassischen Vertragstheorien, zum Beispiel und beschreibe einige der grundlegenden Unterschiede zwischen den ersten Vertragstheorien, zum Beispiel von Locke, Hobbes und Rousseau, und Rawls Theorieaufbau. Dabei gehe ich jedoch nicht im Detail auf den Inhalt der einzelnen Theorien ein, sondern beschränke mich auf die für mein Thema relevanten Stellen, um den Rahmen der Arbeit nicht zu sprengen. Die allgemeine Beschreibung der vertragstheoretischen Elemente und der Unterschiede zu den klassischen Theorien befindet sich im dritten Kapitel meiner Arbeit. Zuvor gebe ich dem Leser im zweiten Kapitel einen allgemeinen Überblick über Rawls Theorie, wobei ich mich jedoch auf den ersten Teil der Theorie der Gerechtigkeit konzentriere, in dem er seine Theorie begründet. Als Literatur habe ich vor allem verschiedene Aufsätze Wolfgang Kerstins und Ottfried Höffes, sowie eine Aufsatzsammlung zum Thema John Rawls verwandt, wobei es sehr viel Literatur zum Thema „Theorie der Gerechtigkeit“ gibt. Da viele der Autoren in der Sekundärliteratur Kritik an der Verwendung der vertragstheoretischen Elemente in Rawls Theorie und an der Konstruktion des Urzustandes üben, habe ich diesem Thema ein eigenes Kapitel gewidmet, in dem ich die häufigsten Kritikpunkte zusammenfasse.
2. Überblick über John Rawls Theorie der Gerechtigkeit
An dieser Stelle möchte ich einen kurzen Überblick über John Rawls Theorie der Gerechtigkeit geben, wobei ich auf die Elemente, die für mein Thema relevant sind, wie zum Beispiel den Urzustand und das Grundgüterkonzept, an späterer Stelle detailliert eingehen werde.
Rawls Theorie basiert im Prinzip auf der Idee der Gerechtigkeit als „erste Tugend sozialer Institutionen “[1] . Gerechtigkeit ist für ihn eine Eigenschaft der Institutionen, der Verfassung, und der Gesetze einer Gesellschaft, die Gesellschaft erhält durch Gerechtigkeit ihre Stabilität. Die Theorie behandelt Gerechtigkeit allein als gesellschaftlichen Begriff, der menschliche Gerechtigkeitssinn bleibt thematisch aussen vor.[2] Rawls Werk ist inhaltlich in drei Teile gegliedert. Im ersten Teil („Theorie“) erläutert Rawls die Grundlagen seiner Theorie, im Mittelpunkt steht das Urzustandsszenario der Verfassungswahl. Im zweiten Teil mit dem Titel „Institutionen“ wird die Anwendung seiner Theorie auf eine Gesellschaft und die Ausstattung der Individuen mit Rechten und Pflichten beschrieben. Der dritte Teil „Ziele“ befasst sich zwar mit Personen, betrachtet diese jedoch ebenfalls allein aus sozialer und institutioneller Perspektive, nicht in psychologischer Hinsicht. Hier erläutert Rawls eine umfassende Theorie des Guten und die Idee einer wohlgeordneten politischen Gemeinschaft.[3]
Die Gesellschaft bestimmt Rawls als kooperatives System das allen Mitgliedern ein besseres Leben ermöglicht. Dabei entstehen jedoch auch Konflikte, da alle Gesellschaftsmitglieder versuchen möglichst viele Vorteile aus der Gesellschaft zu erhalten, sich aber vor den anfallenden Lasten drücken. Die Gerechtigkeit soll also die Vorteile und die Lasten der Gesellschaft verteilen. Rawls möchte, dass der Nutzen der Gesellschaft allen gleicherweise zugute kommt. In diesem Sinne eines Vorteils für jeden gilt die Gerechtigkeit als Fairneß. Rawls sieht auch, dass eine Gesellschaft um zu funktionieren auch effizient und stabil sein muss. Daher definiert er Gerechtigkeit nicht als einzige, aber als notwendige Bedingung. Egal wie stabil eine Gesellschaft ist, wenn ihre Gesetze ungerecht sind müssen sie Rawls zufolge geändert werden.[4] Er begründet den Vorrang der Gerechtigkeit folgendermaßen: „Die Gerechtigkeit ist die erste Tugend sozialer Institutionen, so wie die Wahrheit bei Gedankensystemen. [...] Jeder Mensch besitzt eine aus der Gerechtigkeit entspringende Unverletzlichkeit, die auch im Namen des Wohles der ganzen Gesellschaft nicht aufgehoben werden kann.“[5] Als Ergebniss seiner Gerechtigkeitsgrundsätze erwartet Rawls kein glückliches Leben für jeden. Gegenstand der Grundsätze sind statt dessen die gesellschaftlichen Grundgüter (social primary goods). Diese sind gesellschaftlich bedingt (im Gegensatz zu natürlichen Bedingungen wie Intelligenz oder Schönheit) und zur Verwirklichung von jeder Art von Lebensplan nötig. Daher versucht jeder das Maximum dieser Grundgüter zu erhalten.[6] So möchte Rawls eine Gemeinsamkeit der Menschen auch in den modernen pluralistischen Gesellschaften zu bestimmen, wobei ich auf die Einzelheiten des Grundgüterkonzepts in Kapitel 4.2. genauer eingehen werde. Während die einzelnen Lebenspläne sich also stark unterscheiden können, sind die Bedingungen für ihr Gelingen bei allen Menschen gleich. Rawls zufolge braucht man zu allem, was man im Leben erreichen will Rechte und Freiheiten (1. Grundsatz), Einkommen und Wohlstand (Grundsatz 2(a)) sowie Chancen und Macht (Grundsatz 2(b)). Hinzu kommt Selbstachtung[7], diese wird jedoch nicht in den Gerechtigkeitsgrundsätzen erwähnt. Rawls formuliert die Grundsätze der Gerechtigkeit folgendermaßen:
„1. Jedermann soll gleiches Recht auf das umfangreichste System gleicher Grundfreiheiten haben, das mit dem gleichen System für alle anderen verträglich ist.[8]
2. Soziale und wirtschaftliche Ungleichheiten müssen folgendermaßen beschaffen sein:
(a) Sie müssen unter der Einschränkung des gerechten Spargrundsatzes den am wenigsten Begünstigten den größtmöglichen Vorteil bringen, und
(b) sie müssen mit Ämtern und Positionen verbunden sein, die allen gemäß fairer Chancengleichheit offenstehen.“[9]
Der erste Grundsatz sichert bürgerliche und politische Freiheiten und Rechte, der zweite materielle und nichtmaterielle Interessen. Rawls schließt zwar ein sozialistisches Staatssystem nicht aus, die Grundsätze laufen jedoch auf einen freiheitlichen und sozialen Rechtsstaat hinaus und begünstigen eine konstitutionelle Demokratie mit freier Marktwirtschaft. Nach dem ersten Grundsatz sind die Grund- und Menschenrechte für alle gleich. Ungleichheiten im wirtschaftlichen und sozialen Bereich sind jedoch, im Gegensatz zum Egalitarismus, nicht generell ausgeschlossen. Sie sind allerdings nur zulässig, wenn sie den Nutzen der Benachteiligten soweit steigern ,wie es mit dem Prinzip des gerechten Sparens vereinbar ist. Ausserdem legt Grundsatz 2 (b) fest, dass die Positionen und Ämter in staatlichen Institutionen generell allen offenstehen.[10] Kriterien für die Vergabe von Posten (und somit Macht und Einfluss) sollen also Faktoren wie zum Beispiel Leistungsfähigkeit und –bereitschaft sein, und nicht etwa Geschlecht oder Herkunft. Hiermit meint Rawls jedoch mehr als nur die beruflichen Möglichkeiten des Einzelnen.[11] Vielmehr möchte er sicherstellen, dass Menschen mit gleichen Fähigkeiten und dem gleichen Willen sie einzusetzen auch die gleiche Aussicht auf Erfolg in ihrer Gesellschaft haben, unabhängig von ihre sozialen Ausgangsposition.
„Die Aussichten von Menschen mit gleichen Fähigkeiten und Motiven dürfen nicht von ihrer sozialen Schicht abhängen.“ [12]
Konflikte zwischen den beiden Grundsätzen löst Rawls, indem er dem ersten Grundsatz Vorrang vor dem zweiten einräumt (erste Vorrangregel: Vorrang der Freiheit). Die Freiheit wird als höchstes menschliches Gut betrachtet und so dürfen Grundrechte auf keinen Fall zugunsten zum Beispiel ökonomischer Interessen eingeschränkt werden. Freiheitsansprüche dürfen nur aufgrund konkurrierender Freiheitsansprüche anderer eingeschränkt werden. Diese Ordnung der Grundsätze wird auch als lexikalische Ordnung bezeichnet.[13]
Der erste Grundsatz und der zweite Teil des zweiten Grundsatzes sind in den Verfassungen der demokratischen Staaten bereits verankert. Sowohl Grundrechte als auch die Offenheit von Ämtern und Positionen sind Bestandteil von Demokratien. Anders ist es mit dem im ersten Teil des zweiten Grundsatzes festgehaltenen Unterschiedsprinzip.[14] Die weitgehende Forderung, die schlechter Gestellten in einer Gesellschaft möglichst gut zu stellen wird oft kritisiert, da hierin von vielen Kritikern die Forderung nach einem paternalistischen Sozialstaat gesehen wird, der das Kriterium der Gerechtigkeit nicht erfüllen könnte. Rawls begründet den Grundsatz mit dem Ausgleichsprinzip[15]: „Zunächst ist festzustellen, daß das Unterschiedsprinzip den Gesichtspunkten des Ausgleichsprinzips einiges Gewicht gibt, des Prinzips nämlich, daß unverdiente Ungleichheiten ausgeglichen werden sollen. Da nun Ungleichheiten der Geburt und der natürlichen Gaben unverdient sind, müssen sie irgendwie ausgeglichen werden. “[16] Hieran schließt sich das Unterschiedsprinzip an, wie es im ersten Teil des zweiten Grundsatzes formuliert ist.
Eine weitere Grundlage der Gerechtigkeitskonzeption von Rawls ist die gegenseitige Anerkennung der Menschen als freie und gleiche Bürger.[17]
[...]
[1] Rawls, John: Eine Theorie der Gerechtigkeit, 6. Aufl., Frankfurt/Main 2003, S.119.
[2] Höffe, Otfried: Einführung in Rawls‘ Theorie der Gerechtigkeit; in: Höffe, Otfried (Hrsg.), John Rawls- Eine Theorie der Gerechtigkeit (Klassiker Auslegen, Band 15) Berlin 1998, S. 8.
[3] Kersting, Wolfgang: Die Gerechtigkeit zieht die Grenze, und das Gute setzt das Ziel; in: Höffe, Otfried (Hrsg.), John Rawls- Eine Theorie der Gerechtigkeit (Klassiker Auslegen, Band 15) Berlin 1998, S.211.
[4] Höffe, Otfried: Einführung in Rawls‘ Theorie der Gerechtigkeit; in: Höffe, Otfried (Hrsg.), John Rawls- Eine Theorie der Gerechtigkeit (Klassiker Auslegen, Band 15) Berlin 1998, S. 9.
[5] Rawls, John: Eine Theorie der Gerechtigkeit, 6. Aufl., Frankfurt/Main 2003, S. 19.
[6] Höffe , Otfried: Einführung in Rawls‘ Theorie der Gerechtigkeit; in: Höffe, Otfried (Hrsg.), John Rawls- Eine Theorie der Gerechtigkeit (Klassiker Auslegen, Band 15) Berlin 1998, S. 9.
[7] Höffe, Otfried: Einführung in Rawls‘ Theorie der Gerechtigkeit; in: Höffe, Otfried (Hrsg.), John Rawls- Eine Theorie der Gerechtigkeit (Klassiker Auslegen, Band 15) Berlin 1998, S. 10.
[8] Rawls, John: Eine Theorie der Gerechtigkeit, 6. Aufl., Frankfurt/Main 2003, S. 81.
[9] Rawls, John: Eine Theorie der Gerechtigkeit, 6. Aufl., Frankfurt/Main 2003, S.104.
[10] Höffe, Otfried: Einführung in Rawls‘ Theorie der Gerechtigkeit; in: Höffe, Otfried (Hrsg.), John Rawls- Eine Theorie der Gerechtigkeit (Klassiker Auslegen, Band 15) Berlin 1998, S. 11.
[11] Höffe, Otfried: Einführung in Rawls‘ Theorie der Gerechtigkeit; in: Höffe, Otfried (Hrsg.), John Rawls- Eine Theorie der Gerechtigkeit (Klassiker Auslegen, Band 15) Berlin 1998, S. 12.
[12] Rawls, John: Eine Theorie der Gerechtigkeit, 6. Aufl., Frankfurt/Main 2003, S. 93.
[13] Koller, Peter: Die Grundsätze der Gerechtigkeit; in: Höffe, Otfried (Hrsg.), John Rawls- Eine Theorie der Gerechtigkeit (Klassiker Auslegen, Band 15) Berlin 1998, S. 50.
[14] Höffe, Otfried: Einführung in Rawls‘ Theorie der Gerechtigkeit; in: Höffe, Otfried (Hrsg.), John Rawls- Eine Theorie der Gerechtigkeit (Klassiker Auslegen, Band 15) Berlin 1998, S. 12.
[15] Höffe, Otfried: Einführung in Rawls‘ Theorie der Gerechtigkeit; in: Höffe, Otfried (Hrsg.), John Rawls- Eine Theorie der Gerechtigkeit (Klassiker Auslegen, Band 15) Berlin 1998, S. 13.
[16] Rawls, John: Eine Theorie der Gerechtigkeit, 6. Aufl., Frankfurt/Main 2003, S. 121.
[17] Höffe, Otfried: Einführung in Rawls‘ Theorie der Gerechtigkeit; in: Höffe, Otfried (Hrsg.), John Rawls- Eine Theorie der Gerechtigkeit (Klassiker Auslegen, Band 15) Berlin 1998, S. 13.
- Citar trabajo
- Denise Engel (Autor), 2005, Die kontraktualistischen Elemente in John Rawls Theorie der Gerechtigkeit als Fairneß, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/49612
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