Die Hausarbeit fokussiert das Thema der (künstlichen) Gewinnverschiebung mittels der Rechteüberlassung immaterieller Vermögensgegenstände. Gleichzeitig wird die zum 1.1.2018 in Kraft getretene Lizenzschranke (§4j EStG) und deren Wirksamkeit analysiert.
Überschriften in den Medien wie "Google-Boss ist "sehr stolz" auf Steuertricks" oder "Apples Steuertricks kosten EU-Staaten mindestens vier Milliarden Euro" werfen viele Fragen auf. Beispielsweise wie sich Konzerne strukturieren oder Handels- und Steuerbilanzen ausgestalten, um Steuersätze von teilweise 1,9% - 2,5% zu erreichen. In einer Pressemitteilung des BMF vom 25.01.2017 sagte Dr. Wolfgang Schäuble einst: "Wir dulden nicht mehr, dass internationale Konzerne ihre Lizenzeinnahmen in Niedrigsteuerländer verschieben, ohne dass es dort einen Forschungsbezug gibt. […]".
Inhaltsverzeichnis
- Abkürzungsverzeichnis
- Abbildungsverzeichnis
- Einleitung
- 1.1 Problemstellung am Beispiel von Apple
- 1.2 Ziel und Aufbau der Arbeit
- BEPS - Aktionspunkt 5
- 2.1 Substanzanforderungen
- 2.3 Transparenzanforderungen
- 2.4 Auswirkungen und Kritik
- §4j EStG - Lizenzschranke
- 3.1 Anwendungsbereich
- 3.2 Nahestehende Person als Gläubiger
- 3.3 Beispiel und Rechtsfolge
- Fazit
- Anhang
- Literaturverzeichnis
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Projektarbeit befasst sich mit der Bekämpfung schädlicher Steuerpraktiken im Zusammenhang mit der Rechteüberlassung von immateriellen Wirtschaftsgütern im Kontext der BEPS-Aktion 5. Sie analysiert die Substanzanforderungen, Transparenzanforderungen und Auswirkungen der BEPS-Aktion 5 und beleuchtet die Anwendung der Lizenzschranke nach §4j EStG.
- BEPS-Aktion 5 und ihre Zielsetzung
- Substanzanforderungen zur Vermeidung von Steuervermeidung
- Transparenzanforderungen zur Verbesserung der Steuertransparenz
- Auswirkungen und Kritik an der BEPS-Aktion 5
- Anwendung der Lizenzschranke nach §4j EStG
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung stellt die Problemstellung am Beispiel von Apple dar und definiert das Ziel und den Aufbau der Arbeit. Kapitel 2 analysiert die BEPS-Aktion 5 mit ihren Substanzanforderungen, Transparenzanforderungen und den daraus resultierenden Auswirkungen und Kritikpunkten. Kapitel 3 beleuchtet die Lizenzschranke nach §4j EStG, inklusive ihres Anwendungsbereichs, der Rolle nahestehender Personen und einem Beispiel mit den entsprechenden Rechtsfolgen. Das Fazit fasst die wichtigsten Erkenntnisse der Arbeit zusammen.
Schlüsselwörter
BEPS-Aktion 5, Steuervermeidung, immaterielle Wirtschaftsgüter, Rechteüberlassung, Substanzanforderungen, Transparenzanforderungen, Lizenzschranke, §4j EStG, nahestehende Personen, Rechtsfolgen, Kritik, Auswirkungen.
Häufig gestellte Fragen
Was ist das Ziel von BEPS Aktionspunkt 5?
Ziel ist die wirksamere Bekämpfung schädlicher Steuerpraktiken durch die Forderung nach mehr Transparenz und tatsächlicher wirtschaftlicher Substanz.
Was regelt die Lizenzschranke (§ 4j EStG)?
Sie beschränkt den Betriebsausgabenabzug für Lizenzgebühren, die an nahestehende Personen im Ausland gezahlt werden, wenn diese Einnahmen dort einer niedrigen, nicht BEPS-konformen Besteuerung unterliegen.
Was versteht man unter "Substanzanforderungen"?
Unternehmen müssen nachweisen, dass die Erträge aus immateriellen Werten (z. B. Patente) auf einer tatsächlichen Forschungs- und Entwicklungstätigkeit vor Ort basieren.
Warum stehen Konzerne wie Apple in der Kritik?
Kritisiert wird die künstliche Gewinnverschiebung in Niedrigsteuerländer durch die Überlassung von Rechten an immateriellen Vermögensgegenständen ohne realen wirtschaftlichen Bezug.
Seit wann ist die Lizenzschranke in Kraft?
Die Lizenzschranke nach § 4j EStG trat zum 1. Januar 2018 in Deutschland in Kraft.
- Arbeit zitieren
- Christopher Döcke (Autor:in), 2019, BEPS Action 5. Wirksamere Bekämpfung schädlicher Steuerpraktiken unter Berücksichtigung von Transparenz und Substanz, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/495823