Diese Hausarbeit im Rahmen des Hauptseminars „Direkte Demokratie im Vergleich" stellt die in Deutschland gegebene direkt demokratischen Elemente mit einer später folgenden Einordnung in das förderative System der Bundesrepublik Deutschland vor. In vielen europäischen Ländern gibt's auf staatlicher Ebene (bei uns wäre es die Bundesebene) plebiszitäre Elemente, die es in Deutschland so nicht gibt. Es wird zwar über die Einführung derartiger Elemente auf Bundesebene diskutiert, sie hat allerdings, aufgrund der Tatsache, dass im Jahre 2002 ein Versuch zur Einführung plebiszitäre Elemente auf Bundesebene, an der Fehlenden 2/3 Mehrheit im Bundestage gescheitert ist , sehr stark an Bedeutung verloren, hierauf wird in einem späteren Teil, ausführlich eingegangen.
Es gibt jedoch eine Situation, die ein plebiszitäres Element auf Bundesebene vorschreibt. Diese einzige Ausnahme bildet der Art. 29 GG, dieser besagt, dass bei einer Neuregelung der Bundesgebiete durch den Zusammenschluss zweier oder mehrerer Bundesländer, den Bewohnern der betroffenen Länder das entsprechende Bundesgesetz zur Abstimmung, per Volksentscheid, vorgelegt werden muss, ob dieses wirklich so sein muss oder ob es auch hier die Möglichkeit von dem Ausschluß direktdemokratischer Elemente gib, wird in dem Kapitel über die direkdemokratischen Elemente auf der Bundesebene eingeangen.
Einen Unterschied zur Bundesebene, gibt es allerdings auf Landes- sowie auf Gemeindeebene hier sind bereits direkte Partizipationen eingeführt worden oder bestehen sogar schon seit längerer Zeit.
Die Verfahren, die in den einzelnen Bundesländern bezüglich Volksbegehren und Volksentscheide eingesetzt werden können, sind derart unterschiedlich, dass es nicht möglich ist von einer durchgehend gleichen Verfügbarkeit zusprechen. Trotzdem soll versucht werden, mögliche Besonderheiten zu untersuchen und eine Beziehung zu unserem föderalen Bundesstaat herzuleiten. Es dabei wird allerdings bewußt darauf verzichtet spezielle Beispiele von „Begehren“ vorzustellen, da diese Arbeit sich mit den allegeimen Problemen und Arten von der direkten Demokratie in Deutschland beschäftigt.
Es ist daraufhinzuweisen, dass diese Arbeit vor der Förderalismusreform geschrieben wurde,
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2. Direkte Demokratie
2.1 Direktdemokratische Verfahren
3. Direkte Demokratie auf Ebene der Bundesländer
3.1 Die Entwicklungsgeschichte der direkten Demokratie auf Ebene der Bundesländer
3.2 Die gegenwärtige Lage der direkten Demokratie in den Bundesländern
3.2.1 Tabellarische Darstellung der gegenwärtigen Voraussetzungen für direkt demokratische Eingriffe
4. Direkte Demokratie auf Bundesebene
5. Kritische Betrachtung der direkten Demokratie in Deutschland in Verbindung mit dem Föderalismus
6. Fazit
7 Literaturverzeichnis
1 Einleitung
Diese Hausarbeit im Rahmen des Hauptseminars „Direkte Demokratie im Vergleich" stellt die in Deutschland gegebenen direkt demokratischen Elemente mit einer später folgenden Einordnung in das föderative System der Bundesrepublik Deutschland vor. In vielen europäischen Ländern gibt's auf staatlicher Ebene (bei uns wäre es die Bundesebene) plebiszitäre Elemente, die es in Deutschland so nicht gibt. Es wird zwar über die Einführung derartiger Elemente auf Bundesebene diskutiert, sie hat allerdings aufgrund der Tatsache, dass im Jahre 2002 ein Versuch zur Einführung plebiszitäre Elemente auf Bundesebene, an der Fehlenden 2/3 Mehrheit im Bundestage gescheitert ist, sehr stark an Bedeutung verloren, hierauf wird in einem späteren Teil, ausführlicher eingegangen.
Es gibt jedoch eine Situation, die ein plebiszitäres Element auf Bundesebene vorschreibt. Diese einzige Ausnahme bildet der Art. 29 GG, dieser besagt, dass bei einer Neuregelung der Bundesgebiete durch den Zusammenschluss zweier oder mehrerer Bundesländer, den Bewohnern der betroffenen Länder das entsprechende Bundesgesetz zur Abstimmung, per Volksentscheid, vorgelegt werden muss, ob dieses wirklich so sein muss oder ob es auch hier die Möglichkeit von dem Ausschluss direktdemokratischer Elemente gib, wird in dem Kapitel über die direktdemokratischen Elemente auf der Bundesebene eingegangen.
Einen Unterschied zur Bundesebene gibt es allerdings auf Landes- sowie auf Gemeindeebene, hier sind bereits direkte Partizipationen eingeführt worden oder bestehen sogar schon seit längerer Zeit.
Die Verfahren, die in den einzelnen Bundesländern bezüglich Volksbegehren und Volksentscheiden eingesetzt werden können, sind derart unterschiedlich, dass es nicht möglich ist von einer durchgehend gleichen Verfügbarkeit zusprechen. Trotzdem soll versucht werden, mögliche Besonderheiten zu untersuchen und eine Beziehung zu unserem föderalen Bundesstaat herzuleiten. Dabei wird allerdings bewusst darauf verzichtet, spezielle Beispiele von „Begehren" vorzustellen, da diese Arbeit sich mit den allgemeinen Problemen und Arten von der direkten Demokratie in Deutschland beschäftigt und die damit einhergehenden Problematiken durch den Föderalismus.
2. Direkte Demokratie
Es gibt in der heutigen Literatur keine eindeutige einheitliche Begriffserklärung zur direkten Demokratie, Einigkeit herrscht lediglich darin, dass man zu dem Begriff direkte Demokratie, auch unmittelbare oder plebiszitäre Demokratie sagen kann[1].
Im Allgemeinen kann gesagt werden, dass direkte Demokratie eine Form der Demokratie ist, bei der die Bürger selbst unmittelbar die politischen Entscheidungen fällen, das heisst, dass die unmittelbare Herrschaftskompetenz von dem Volke ausgeht und dieses nicht, gewählten Volksvertretern überlassen wird. Das Gegenteil der direkten Demokratie stellt die repräsentative Demokratie welche auch mittelbare Demokratie genannt wird, dar, d.h., sie ist eine Form der Demokratie, bei der die Entscheidungen nicht von den Bürgern direkt getroffen werden. Die Entscheidungen werden, durch die von den Bürgern für einen bestimmten Zeitraum gewählten Volksvertretern überlassen, die sich dann mit den eigentlichen Sachfragen beschäftigen[2]. Diese gewählten Volksvertreter sind in ihren Entscheidungen selbstständig und nur ihrem Gewissen verpflichtet.[3]
Ebenso verhält es sich mit der direkten Demokratie an sich, es gibt sowohl zahlreiche Befürworter als auch ebenso viele Gegner der direktdemokratischen Einflussnahme durch die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland.
Bevor auf die eigentlichen Arten und Möglichkeiten der plebiszitären Elemente eingegangen wird, sollen kurz einige Argumente, für und gegen direktdemokratische Elemente genannt werden.
a.) „Für“ plebiszitäre Elemente
Dem Grundgedanken der Forderung nach Möglichkeiten direktdemokratischen Mitwirkens liegt großes basisdemokratisches Demokratieverständnis zugrunde, welches den Bürgern nicht nur die periodischen Wahlen, sondern auch eine aktive Mitbestimmung zukommen lässt. Ferner wird von den Befürwortern, direktdemokratische Einflussnahmen als „Korrektiv" bezeichnet und weiterhin könnten sie das „Politikprimat des Parlamentes brechen".
Es könnten so zahlreiche Einflussnahmen entstehen, die positive Wirkungen entfalten, sowie gegen die Vorherrschende „Politikverdrossenheit" entgegenwirken, so die Ansicht der Befürworter von plebiszitären Elementen.
Letztlich wird auch das Ausland, insbesondere die osteuropäischen Staaten und deren friedliche Revolutionen als klares Signal für direktdemokratische Einflussnahmen des Volkes herangezogen und als weiterer positiver Gesichtspunkt, für plebiszitäre Elemente vorgetragen[4].
b.) „Gegen“ plebiszitäre Elmente
Die Hauptthese der Gegner von plebiszitären Entscheidungsmöglichkeiten, durch die Bürgerinnen und Bürger, beziehen sich hauptsächlich auf zwei wichtige Argumente. Zum einen werden stets historische Gründe angeführt die auf die Erfahrungen in der Weimarer Republik zurückgeführt werden und zum anderen,
ist ein weitaus wichtiger Punkt, dass oft mangelnde Interesse der Bürger angenommen wird. Ferner wird die Frage gestellt, ob diese sich überhaupt mit den zur Abstimmung stehenden Problematiken derart beschäftigen können und auch wollen, dass sie in der Lage sind, darüber ordentlich abzustimmen.
2.1 Direktdemokratische Verfahren
Es gibt unterschiedliche Arten der direktdemokratischen Verfahren, dabei handelt es sich um Verfahren, die sowohl aufgrund von „Volksinitiativen" als auch von den Regierungen, zur Abstimmung oder Befragung der Bevölkerung durchgeführt werden können. Die fünf wichtigsten direkt demokratischen Elemente, die zur besseren Übersicht grafisch auf der folgenden Seite dargestellt sind, sollen einen kurzen Überblick, über die Möglichkeiten der direktendemokratie in Deutschland geben.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
3. Direkte Demokratie auf Ebene der Bundesländer
In den letzen ca. 15 Jahren hat die plebiszitäre Demokratie auf der Landes- und auch auf der Gemeindeebene sehr stark zugenommen. Deutlich wird dieses, wenn man sich betrachtet, dass 1989 lediglich in 7 Bundesländer[5] landesweite Volksentscheide geregelt waren und eines davon sogar Bürgerentscheide auf kommunaler Ebene, sehen jetzt, 2005 also 16 Jahre später, alle Landesverfassungen Volksentscheide vor. Die Zahl der durchgeführten Volksentscheide oder Volksbegehren steigt allerdings nur in einen sehr geringen Umfang.
Die Gründe hierfür sind vielschichtig, es liegt zum einen an den zum Teil sehr hohen Quoren, an bürokratischen Hindernissen und auch sehr stark an der ehr restriktiven Rechtsprechung. Ferner herrscht dies bezüglich, auch unter den einzelnen Bundesländern, darüber wie man mit den Volksentscheiden oder Volksbegehren umgehn soll, keine einheitlich Meinung.
3.1 Die Entwicklungsgeschichte der direkten Demokratie auf Ebene der Bundesländer
In dem parlamentarischen Rat herrschte große Uneinigkeit und Zurückhaltung gegenüber plebiszitären Verfassungselementen, bei der Gründung des Grundgesetzes. Es wurde insbesondere mit den negativen Erfahrungen in der Weimarer Verfassung belegt, die man hier mit Volksabstimmungen erlebt hatte. Allerdings wurde doch in alle vorkunstitutionellen Landesverfassungen Verfahren der direkten Demokratie integriert. Aber nach der Verabschiedung des Grundgesetzes wurde von einigen Ländern verzichtet, diese direktdemokratischen Elemente in ihre Landesverfassungen aufzunehmen, es handelt sich dabei um Baden-Würtemberg, Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Saarland und Schleswig-Holstein). Lediglich wie oben bereits erwähnt, die Länder Bayern, Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz sowie ab 1953 Jahren Baden-Württemberg und das Saarland ab 1979, nahmen diese Möglichkeit in ihre jeweiligen Landesverfassungen auf.
In den 90er Jahren setzte für die Entwicklung der direkten Demokratie die bedeutendste Phase ein, die prinzipiell mit der Wiedervereinigung parallel lief.
Bis zu diesem Zeitpunkt kam den Volksentscheiden und dem Volksbegehren vor allem aufgrund der sehr hohen Quoren keinerlei relevante Bedeutung zu.
[...]
[1] Jürgens,Gunther;Direkte Demokratie in den Bundesländern, S.45 f
[2] Ebd. S. 46
[3] Ob dieses wirklich der Fall ist (z.B. Fraktionszwang) ist sehr fraglich, dieses hier zu
diskutieren, würde aber zuweitführen.
[4] Ebd
[5] Bayern, Bremen, Hessen, NRW, Rheinland-Pfalz und 1953 Baden-Württemberg
und das Saarland 1979
- Arbeit zitieren
- Björn Pamperien (Autor:in), 2004, Direkte Demokratie in Deutschland, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/49476
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