Die nachstehenden Lehrmaterialien zum Thema „Kunst und Sachbeschädigung“ setzen sich mit dem (potenziellen) Kunstwerk Graffiti auseinander. Die Problemfrage wird anhand einiger repräsentativer Einzelfälle wie der sog. Augsburgblumen, der Friedensbanane und der All Cops-are-bastards-Graffitis (im Folgenden als Akronym A.C.A.B) dargestellt.
Ein altes deutsches Sprichwort besagt: „Narrenhände beschmieren Tisch und Wände“. Ob und unter welchen Voraussetzungen sich diese „Narren“ strafrechtlich verantworten müssen, ist sprichwörtlich nicht überliefert und in strafrechtsdogmatischer sowie kriminologischer Hinsicht umstritten.
War früher in diesem Kontext das unbefugte Plakatieren von Relevanz, treten heute Graffitis im öffentlichen Raum immer wieder auf. Schon seit Ende der 80er Jahre beschäftigt die Justizbehörden und die Öffentlichkeit das Thema Graffiti. Erst kürzlich im März 2019 haben unbekannte Täter eine Mauer auf einem Schulhof in Trier besprüht.
Neben dem aktuellen Bezug schlägt sich das Problem auch in kriminalpolitischer Hinsicht nieder. So ist der Trend der durch Graffiti verursachten Schäden steigend. Die Pressestelle des mittelbayerischen Polizeipräsidiums Oberpfalz bestätigt, dass Sachbeschädigungen durch Graffitis ein regelmäßig auftretendes Phänomen sind. Allerdings sind diese Tendenzen unter Berücksichtigung der aktuellen polizeilichen Kriminalstatistik (im Folgenden PKS) zu betrachten. So geht aus der PKS von 2018 für die Bundesrepublik Deutschland hervor, dass Straftaten gem. § 303 insgesamt im Vergleich zum Vorjahr einen Rückgang der tatverdächtigen Personen von rund 3 % verzeichnen.
Zum typischen Täterkreis bei Sachbeschädigungen im Zusammenhang mit Graffitis zählen Jugendliche und Heranwachsende. Dies bestätigt auch die brandenburgische PKS von 2018, welche bei Graffiti-Taten einen hohen Anteil von Tatverdächtigten unter 21 Jahren feststellt. In diesem Deliktsbereich der Graffit-Taten ist im Jahr 2018 allerdings ein Zuwachs von 6 % hinsichtlich der Tatverdächtigten Personen unter 21 Jahre zu verzeichnen. Damit weist das Thema eine nicht unerhebliche praktische Bedeutung auf.
Inhaltsverzeichnis
- A. Blumenmaler, Bananensprayer und A.C.A.B. – Sachbeschädigung oder Kunstwerk?
- B. Allgemeiner Teil
- I. Zum strafrechtlichen Kunstbegriff
- II. Auswirkungen der Kunstfreiheit auf strafrechtlicher Ebene
- III. Zum strafrechtliche Graffiti-Begriff
- C. Besonderer Teil: Diskussion ausgewählter (Kunst-)Werke
- I. Betrachtung der (Kunst-)Werke
- 5. Strafrechtliche Erfassung der Schaffung und öffentlichen Verwendung von Graffitis gem. §§ 303-305 a
- D. Schlussbetrachtung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Seminararbeit untersucht den spannenden Schnittpunkt zwischen Kunst und Strafrecht, insbesondere im Kontext von Graffiti-Kunst. Ziel ist es, die strafrechtliche Relevanz von Kunstwerken im öffentlichen Raum zu analysieren und die Abgrenzung zwischen Sachbeschädigung und künstlerischem Ausdruck zu erörtern. Die Arbeit beleuchtet dabei verschiedene Fallbeispiele und diskutiert die Anwendung einschlägiger Paragraphen des Strafgesetzbuches (§§ 303-305a).
- Strafrechtlicher Kunstbegriff und seine Definitionsprobleme
- Auswirkungen der Kunstfreiheit auf die strafrechtliche Beurteilung von Kunstwerken im öffentlichen Raum
- Analyse von Fallbeispielen (Augsburgblumen, Friedensbanane, A.C.A.B.-Graffitis)
- Anwendung des § 303 StGB (Sachbeschädigung) auf Graffiti-Kunst
- Abwägung zwischen Eigentumsrecht und Kunstfreiheit
Zusammenfassung der Kapitel
A. Blumenmaler, Bananensprayer und A.C.A.B. – Sachbeschädigung oder Kunstwerk?: Dieses einführende Kapitel stellt die zentrale Fragestellung der Arbeit vor: Unter welchen Umständen kann Graffiti-Kunst als Sachbeschädigung im Sinne von § 303 StGB gewertet werden und wann ist sie durch die Kunstfreiheit geschützt? Es werden exemplarische Fallbeispiele vorgestellt, die im weiteren Verlauf der Arbeit detailliert analysiert werden. Die Kapitel skizziert den Aufbau der Arbeit und die Methodik der juristischen Betrachtung.
B. Allgemeiner Teil: Dieser Teil legt die theoretischen Grundlagen für die Fallanalysen im Besonderen Teil. Er behandelt den strafrechtlichen Kunstbegriff, untersucht verschiedene Definitionen (formaler, materieller, kommunikationstheoretischer Kunstbegriff) und diskutiert die Schwierigkeiten einer eindeutigen Abgrenzung. Des Weiteren wird die Bedeutung der Kunstfreiheit im Strafrecht analysiert und ihre Auswirkungen auf die Tatbestandslösung sowie mögliche Rechtfertigungsgründe (Notstand, Kunstfreiheit als Rechtfertigungsgrund sui generis) untersucht. Der Abschnitt über Graffiti definiert den Begriff im strafrechtlichen Kontext.
C. Besonderer Teil: Diskussion ausgewählter (Kunst-)Werke: In diesem zentralen Kapitel werden die im einführenden Kapitel vorgestellten Fallbeispiele (Augsburgblumen, Friedensbanane, A.C.A.B.-Graffitis) eingehend untersucht. Für jedes Beispiel wird der Sachverhalt dargestellt, die öffentlichen Reaktionen analysiert und die Frage nach dem Kunstwerkcharakter erörtert. Schließlich wird die strafrechtliche Erfassung der jeweiligen Werke unter Berücksichtigung der §§ 303-305a StGB untersucht. Dabei wird die Novellierung der Sachbeschädigungsdelikte mit einbezogen und kritisch gewürdigt. Die Analyse fokussiert sich auf die Tatbestandsmerkmale des § 303 StGB und die Problematik der Abwägung zwischen Eigentumsrecht und Kunstfreiheit. Die Kapitel untersucht ausführlich die Anwendung der Rechtsprechung in den verschiedenen Fallbeispielen und bietet eine umfassende juristische Bewertung der vorgestellten Kunstwerke.
Schlüsselwörter
Kunstfreiheit, Sachbeschädigung (§ 303 StGB), Graffiti, Strafrecht, Kunstbegriff, Rechtfertigung, Abwägung, Eigentumsrecht, Fallanalyse, §§ 303-305a StGB, Graffiti-Kunst, öffentliche Kunst.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu: Blumenmaler, Bananensprayer und A.C.A.B. – Sachbeschädigung oder Kunstwerk?
Was ist der Gegenstand dieser Seminararbeit?
Die Seminararbeit untersucht den Spannungsbereich zwischen Kunst und Strafrecht, speziell im Kontext von Graffiti-Kunst. Es wird analysiert, wann Graffiti als Sachbeschädigung und wann als Kunstfreiheit geschützt gelten kann.
Welche Zielsetzung verfolgt die Arbeit?
Die Arbeit analysiert die strafrechtliche Relevanz von Kunstwerken im öffentlichen Raum und die Abgrenzung zwischen Sachbeschädigung und künstlerischem Ausdruck. Sie beleuchtet Fallbeispiele und die Anwendung der Paragraphen §§ 303-305a StGB.
Welche Themenschwerpunkte werden behandelt?
Die Arbeit behandelt den strafrechtlichen Kunstbegriff und seine Definitionsprobleme, die Auswirkungen der Kunstfreiheit auf die strafrechtliche Beurteilung, die Analyse von Fallbeispielen (Augsburgblumen, Friedensbanane, A.C.A.B.-Graffitis), die Anwendung des § 303 StGB und die Abwägung zwischen Eigentumsrecht und Kunstfreiheit.
Welche Fallbeispiele werden untersucht?
Die Arbeit analysiert die Fallbeispiele "Augsburgblumen", "Friedensbanane" und "A.C.A.B.-Graffitis". Diese werden hinsichtlich ihres Kunstcharakters und ihrer strafrechtlichen Relevanz untersucht.
Welche Paragraphen des Strafgesetzbuches werden behandelt?
Die Arbeit behandelt hauptsächlich die Paragraphen §§ 303-305a StGB, die Sachbeschädigung und verwandte Delikte betreffen.
Wie ist die Arbeit strukturiert?
Die Arbeit gliedert sich in einen Allgemeinen Teil (theoretische Grundlagen: Kunstbegriff, Kunstfreiheit, Graffitibegriff im Strafrecht) und einen Besonderen Teil (Fallanalysen der ausgewählten Graffiti-Kunstwerke). Ein einführendes Kapitel und eine Schlussbetrachtung runden die Arbeit ab.
Welche Definitionen des Kunstbegriffs werden diskutiert?
Die Arbeit diskutiert verschiedene Definitionen des Kunstbegriffs, darunter den formalen, materiellen und kommunikationstheoretischen Kunstbegriff.
Welche Rolle spielt die Kunstfreiheit im Strafrecht?
Die Arbeit analysiert die Bedeutung der Kunstfreiheit im Strafrecht und ihre Auswirkungen auf die strafrechtliche Beurteilung von Kunstwerken im öffentlichen Raum, inklusive möglicher Rechtfertigungsgründe.
Wie wird die Abwägung zwischen Eigentumsrecht und Kunstfreiheit vorgenommen?
Die Arbeit untersucht die Abwägung zwischen dem Eigentumsrecht des Geschädigten und der Kunstfreiheit des Künstlers im Kontext der jeweiligen Fallbeispiele.
Welche Schlüsselwörter beschreiben die Arbeit?
Schlüsselwörter sind: Kunstfreiheit, Sachbeschädigung (§ 303 StGB), Graffiti, Strafrecht, Kunstbegriff, Rechtfertigung, Abwägung, Eigentumsrecht, Fallanalyse, §§ 303-305a StGB, Graffiti-Kunst, öffentliche Kunst.
- Quote paper
- David Schabany (Author), 2019, Graffiti. Kunst, oder Sachbeschädigung nach § 303 StGB?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/494244