Die Digitalisierung schreitet stetig voran. Gerade Deutschland zeigt in diesem Bereich noch weiteres Entwicklungspotenzial. Nicht nur was die Infrastruktur, wie beispielsweise den Breitband-Ausbau angeht, sondern auch in der Verwaltung. Betrachtet man den Bereich E-Government, ist Deutschland im Vergleich mit anderen Ländern der europäischen Union unterdurchschnittlich aufgestellt.
Als eine der Hürden wird die mangelnde Akzeptanz und die damit einhergehende geringe Nutzung der Bürger*innen in Deutschland gewertet. Vor allem die Angst vor dem Staat als Big Brother und der Entwicklung hin zu gläsernen Bürger*innen spielen dabei eine entscheidende Rolle. Ist diese Angst berechtigt? Oder hindert sie die notwendige Entwicklung und nimmt Deutschland eine wichtige Gelegenheit sich im internationalen Vergleich aufzustellen und auch das Leben der Bürger*innen zu vereinfachen?
Schließlich ist die Umsetzung von E-Government von der EU gefordert. So wurde im Jahr 2015 die „Strategie für einen digitalen Binnenmarkt für Europa“ von der Europäischen Kommission veröffentlicht. Damit soll unter anderem die Nutzung von E-Government vorangetrieben werden. Vorangegangen war ein „E-Government-Aktionsplan“ für die Jahre 2011 bis 2015. Gleichzeitig ist der Schutz der Privatsphäre in Deutschland beispielsweise in Artikel 2 des Grundgesetzes gesetzlich verankert.
Um zu prüfen, ob die Bedenken berechtigt sind und Bürger*innen durch E-Government für den deutschen Staat tatsächlich gläsern werden, wird ein Vergleich mit Estland gezogen.
Der baltische Staat gilt in dem Bereich E-Government als Vorreiter. Daher wird das dortige System, als Best-Practice Beispiel, mittels Literatur hin analysiert und mit Deutschland verglichen.
Inhaltsverzeichnis
1. Definitionen
2. Einleitung
3. Hauptteil
3.1 Entwicklung und Status quo in Estland
3.2 Status quo Deutschland
3.3 nPA und eID
3.4 Implementierung und Unternehmenskooperationen
3.5 Sicherheit
4. Fazit
5. Reflexion
6. Quellenverzeichnis
1. Definitionen
Gl äserne*r Bürger*in
Mit „gläserne*r Bürger*in“ sind Personen gemeint, welche durch das Sammeln von Daten durch Dritte komplett durchschaubar sind. Dadurch lässt sich ihr Verhalten beeinflussen und voraussagen.
B i g Brother
Der Begriff „Big Brother“ ist angelehnt an George Orwell’s Roman „1984“. Der „Große Bruder“ ist die alles überwachende und somit allwissende Staatsmacht, welche die persönlichen Daten sammelt und auswertet um die Kontrolle über die Bürger*innen zu haben.
E -G overnment
Mit „E-Government“ ist der digitale Austausch und die digitale Abwicklung von Prozessen gemeint, welche für Privatpersonen und Unternehmen im Zusammenhang mit Behörden stattfinden.
2. Einleitung
Die Digitalisierung schreitet stetig voran. Gerade Deutschland zeigt in diesem Bereich noch weiteres Entwicklungspotenzial. Nicht nur was die Infrastruktur, wie beispielsweise den Breitband-Ausbau angeht,1 sondern auch in der Verwaltung.2 Betrachtet man den Bereich E-Government, ist Deutschland im Vergleich mit anderen Ländern der europäischen Union unterdurchschnittlich aufgestellt.3
Als eine der Hürden wird die mangelnde Akzeptanz und die damit einhergehende geringe Nutzung der Bürger*innen in Deutschland gewertet.4 Vor allem die Angst vor dem Staat als Big Brother und der Entwicklung hin zu gläsernen Bürger*innen spielen dabei eine entscheidende Rolle.5 Ist diese Angst berechtigt? Oder hindert sie die notwendige Entwicklung und nimmt Deutschland eine wichtige Gelegenheit sich im internationalen Vergleich aufzustellen und auch das Leben der Bürger*innen zu vereinfachen?
Schließlich ist die Umsetzung von E-Government von der EU gefordert. So wurde im Jahr 2015 die „Strategie für einen digitalen Binnenmarkt für Europa“ von der Europäischen Kommission veröffentlicht. Damit soll unter anderem die Nutzung von E- Government vorangetrieben werden.6 Vorangegangen war ein „E-Government- Aktionsplan“ für die Jahre 2011 bis 2015.7 Gleichzeitig ist der Schutz der Privatsphäre in Deutschland beispielsweise in Artikel 2 des Grundgesetzes gesetzlich verankert.8
Um zu prüfen, ob die Bedenken berechtigt sind und Bürger*innen durch E-Government für den deutschen Staat tatsächlich gläsern werden, wird ein Vergleich mit Estland gezogen.
Der baltische Staat gilt in dem Bereich E-Government als Vorreiter. Daher wird das dortige System, als Best-Practice Beispiel, mittels Literatur hin analysiert und mit Deutschland verglichen.
3. Hauptteil
3.1 Entwicklung und Status quo in Estland
Nach der Unabhängigkeit Estlands von der Sowjet.-Union im Jahr 1991 stand das Land vor einem kompletten Neuanfang. Mit dem Ziel, ein minimalistischer und effizienter Staat zu werden,9 wurde Mitte der 1990er bereits eine E-Government Strategie veröffentlicht.10
Die X-Road, welche 2001 eingeführt wurde, ist das technische Fundament auf dem Estlands E-Government fußt.11 Dieses Datenaustauschsystem verbindet eine große Zahl an Datenbanken und elektronischen Dienstleistungen miteinander.12 Mittlerweile sind rund 1.000 Institutionen eingebunden.13 Im Jahr 2008 führte Estland ein einheitliches System zur Speicherung der Krankenhistorie in Form einer elektronischen Patientenaktie ein. Damit war es das erste Land weltweit.14 Mittlerweile werden fast alle ärztlichen Rezepte online abgewickelt.15
3.2 Status quo Deutschland
Datenschutzbedenken sind in Deutschland recht verbreitet und hindern unter anderem die Entwicklung und Nutzung von E-Government Angeboten, vor allem die Einführung des „Once-Only“-Prinzip.16 Dabei werden Informationen nur einmal erfasst und an alle notwendigen Stellen weitergeleitet. Somit werden einige Behördengänge überflüssig. Entscheidend dabei ist, dass zwar die Daten erfasst werden, aber lediglich die notwendigen Informationen an weiter Institutionen übermittelt werden. Ein Großteil der deutschen Bevölkerung hat Angst vor dem Diebstahl vertraulicher Informationen.17 In den vergangenen Jahren fluktuierte die Nutzung von E-Government Angeboten und lag im Schnitt bei rund 40%. Nach einem leichten Anstieg im Jahr 2016 sank die Nutzung in den letzten beiden Jahren wieder auf 40 % ab. 2012 lag sie noch bei 45 %.18
Eine der Kernaussagen der eGovernment-Monitor Umfrage in Deutschland aus dem Jahr 2017 lautet:
„ … Ich möchte ungern, dass die Behörde auf alle meine Verträge und Versicherungen Einblick hat. Da da immer noch Menschen sitzen, weiß man oft nicht, was mit den Informationen passiert. Außerdem ist es heutzutage trotz komplexer Sicherheitssysteme schwer die Daten zu schützen. Irgend ein Hacker ist immer besser ...“ 19
Jüngere Menschen in Deutschland sind offener für die Freigabe ihrer Daten, trotzdem haben auch 29 % der Befragten zwischen 18 und 34 Jahren die Befürchtung gläsern zu werden.20 Allgemein scheint es ein steigendes Interesse zu geben, sich der allumfassenden Digitalisierung zu entziehen und damit die Privatsphäre zu schützen.21
3.3 nPA und eID
In Deutschland wurde 2010 der elektronische Personalausweis (nPA) eingeführt. Damit werden auf dem Personalausweis persönlichen Daten wie Name, Geburtsort und Anschrift elektronisch hinterlegt.22 Somit wurde es möglich, digitale Angebote der Behörden wahrzunehmen und sich, beispielsweise bei Online-Käufen und Vertragsabschlüssen, digital zu verifizieren.23 Laut einer Umfrage der Initiative D21 hat der Großteil der Deutschen die eID-Funktion bisher nicht genutzt.24 Mögliche Erklärungen für die niedrige Nutzungsrate sind Hürden wie die Freischaltung der Funktion, die Anschaffung eines Lesegerätes25 und dem geringen Mehrwert der sich durch die Nutzung ergibt.26 Die meistgenutzte Funktion des nPA ist laut der Umfrage die Registrierung für die Steuererklärung ELSTER. Selbst dabei ist die Registrierung mittels Zertifikatdatei vorausgewählt und „empfohlen“. Die Registrierung mittels nPA erscheint darunter als so genannter „Komfortzugang“.27 Ein anderes Beispiel sind die Online-Petitionen des Bundestages. Diese können auch ohne nPA eingereicht oder unterschrieben werden. Durch den nPA werden lediglich die Namens- und Adressfelder ausgefüllt.28 Seit Ende 2017 ist es möglich die App „AusweisApp 2“ anstelle eines Lesegerätes zu nutzen. Diese Funktion ist allerdings bisher nur für Android-Systeme mit NFC-Technologie zugänglich.29
Der nPA bietet eine so genannte Pseudonym-Funktion. Dabei werden Pseudonyme für jeden Dienst neu berechnet. Dadurch kann keine Verbindung zwischen den verschiedenen Diensten, die ein Ausweisinhaber nutzt, hergestellt werden.30
In Estland wird den Bürger*innen mit der elektronischen Identifikationskarte ein breites Angebot an Nutzungsmöglichkeiten und eine weitreichende Einbindung in das alltägliche Leben geboten. So enthält diese Karte zusätzlich die Sozialversicherungsnummer, dient als Krankenkassenkarte, Fahrkarte für den öffentlichen Personennahverkehr und es lässt sich auch mit ihr bezahlen.31 Angebote wie die Plattform eSchool, bei dem Lehrer, Eltern und die Schüler zusammenarbeiten und alle notwendigen Informationen über das Lernen und Lehren austauschen können, schaffen weitere Angebot, welche von den Bürger*innen aktiv genutzt werden.32 Damit einher gehen größere Daten- bzw. Informationsmengen, welche durch den Staat verarbeitet werden.
Somit bleibt fraglich, ob dieses Konzept auch in Deutschland gut angenommen werden würde. In Estland beträgt die Anzahl der regelmäßigen Nutzung aktuell 67 % und es besitzen 98 % aller Estländer*innen eine elektronische ID-Karte.33
3.4 Implementierung und Unternehmenskooperationen
Banken unterstützten die Einführung der Karte in Estland und steigerten die Nutzung in dem sie die tägliche Anzahl an „alten“ Identifikationsverfahren für das Online-Banking reduziert und die Gebühren dafür erhöht haben.34 Somit wurde ein finanzieller Anreiz geschaffen, das neue Identifikationsverfahren mittels eID zu nutzen. Anstelle eines Kartenlesegerätes wurde in Estland zeitnah auf mobile-ID, kurz m-ID, gesetzt. Damit kann jede*r Estländer*in eine neue SIM-Karte erhalten, welche die Authentifikation des Kartenlesegerätes übernimmt.35 Das sorgt für eine höhere Flexibilität und Kundenzufriedenheit. Somit wurde die Attraktivität der Nutzung gesteigert. Hier kooperierte Estlands Regierung mit Unternehmen der Privatwirtschaft. So übernahm der Mobilfunkkonzern EMT die Kosten der m-ID Funktion in der Startphase für die Kund*innen.36
Es gibt einige Online-Angebote privater Unternehmen wie Cloud- und Email-Dienste, Soziale Netze et cetera. Diese Dienste sind oftmals kostenlos, da die Unternehmen diese Dienste durch die Verwertung beziehungsweise Veräußerung der Daten der User*innen finanzieren. Dadurch entfällt ein monetärer Aufwand seitens der User*innen, sodass es für Internet-Nutzer*innen zunächst abschreckend wirken könnte, wenn sie bei E-Government-Diensten zahlen müssen. In Estland zahlen die Nutzer*innen der m-ID aktuell 0,99€ oder 1€ monatliche Gebühr, je nach Mobilfunkanbieter.37 Die Anzahl der Nutzer*innen stieg 2017 um 28 % weiter an.38
In Deutschland ist die Findung einer komplett-staatliche E-Government-Lösung durch den Föderalismus und die verschiedenen Sach- und Rechtslagen sehr komplex.39 Derzeit ist in Deutschland geplant, dass Bürger*innen und Unternehmen über ein Konto alle Dienstleistungen der Verwaltung nutzen und gleichzeitig mit den Behörden kommunizieren können. Dabei soll es irrelevant sein, auf welchem behördlichen Portal
das Konto angelegt worden ist.40
Um die Implementierung hierzulande voranzutreiben, könnten die Potentiale der Unternehmen der Privatwirtschaft genutzt werden. Sodass durch Kooperationen zwischen Unternehmen und Behörden bessere Angebote geschaffen und somit die Akzeptanz und Nutzungshäufigkeit von E-Government-Angeboten gesteigert werden könnte.41 Estland kooperierte beispielsweise 2016 mit Microsoft um Cloud-Lösungen zur Datensicherheit auszuprobieren.42
Hierbei stellt sich die Frage, inwiefern Unternehmen die Datensicherheit gewährleisten können und wollen, schließlich gab es in der Vergangenheit bereits einige Fälle in denen private Daten missbraucht wurden.43
Eine solche öffentlich-private Partnerschaften könnte beispielsweise eine Plattform für Daten sein. Nicht-sensible Daten der öffentlichen Verwaltung und personenbezogene Daten von Bürger*innen, die von der Verwaltung gesammelt wurden, stehen dabei auf einer Plattform zur Verfügung. Für die Bürger*innen ist dies transparent und kontrollierbar. Dadurch können Unternehmen private Daten, mit entsprechender Zustimmung, nutzen und gleichzeitig stellt der Staat sicher, dass dies datenschutz- beziehungsweise rechtkonform geschieht.44
3.5 Sicherheit
2007 wurde Estlands IT-Infrastruktur durch einen „Denial-of-Service“ -Angriff45 teilweise lahmgelegt.46 Dabei wurden jedoch keine Daten entwendet, sondern lediglich der Zugang zu den digitalen Angeboten gestört. Daraufhin wurde noch mehr in Schutzmaßnahmen investiert und die Sicherheit der Daten weiter priorisiert. Eine dieser Maßnahmen ist die Speicherung einer Kopie von E-Estonia47 in einem luxemburgischen Rechenzentrum.48 Dieser externe Speicherort soll selbst bei einem totalen
Zusammenbruch von Estlands IT die Datensicherheit und -zugriff gewährleisten.49 Die im vergangen Jahr eingeführte Smart-ID sorgt für eine bequemere, mobile Identifikation und Signatur, ohne dass eine besondere SIM-Karte erforderlich ist. Für den Zugriff sind dabei zwei PIN notwendig.50 Estland versucht damit weiter die Nutzung zu vereinfachen und die angebotenen Dienste möglichst nutzerfreundlich zu gestalten. 2017 wurde eine Sicherheitslücke in der eID entdeckt, wodurch alle Karten upgedatet oder umgetauscht werden mussten.51
Seit 2016 arbeiten Estland und Finnland eng zusammen und tauschen Daten aus.52 Das birgt das Risiko, nicht nur gläsern für den eigenen Staat sondern auch für andere Länder zu werden. Blockchain53 sorgt laut Estlands Regierung für mehr Sicherheit.54 Das liegt unter anderem daran, dass durch Blockchain keine Kopien von wichtigen Dokumenten in verschiedensten Datenbanken abgelegt werden müssen, sondern die notwendigen Informationen direkt von der zuständigen Behörde, bei der die ursprünglichen Informationen erfasst wurden und hinterlegt sind, übermittelt werden.55 Die digitale Identität ist durch Artikel 1 (1) des ICCPR56 geschützt, da der Artikel die individuelle Autonomie sichert und diese entscheidend für die Nutzung von Blockchain als Identitätsprüfung ist. Schließlich wird dem Individuum die Kontrolle, über persönliche Informationen und wer sie einsehen kann, gegeben.57
Die Sicherheit der Daten ist ein dauerhaftes Thema und ein entscheidender Faktor für die Akzeptanz der Bürger*innen hinsichtlich ihrer E-Government-Nutzung. Damit einher geht auch die Masse an persönlichen Daten um Bürger*innen überhaupt gläsern machen zu können.
Es ist den Bürger*innen Estlands möglich zu prüfen, ob und wenn ja, welche Daten eine andere Person oder Institution eingesehen hat und was der Grund dafür war.58 Das sorgt für Vertrauen und Sicherheit durch eigene Kontrolle und Prüfung. Das wünschen sich auch Bürger*innen Deutschlands.59
Die Nutzung von Services, wie beispielsweise Facebook, steigt weiter an60 und wird somit vertrauter und normaler. Dabei scheinen Bürger*innen weniger Datenschutzbedenken zu haben, obwohl ihre Daten hierbei kommerziell genutzt werden und es zu Skandalen wie im Fall von Cambridge Analytica61 kommt.
Einer anderen Umfrage zufolge haben 21% der Bürger beispielsweise bei der Datenübermittlung keine Angst, da sie ihrer Meinung nach nichts zu verbergen haben.62 Laut Hartmut Pohl ist dies „verständlich angesichts der technisch heimlichen im Hintergrund ablaufenden Aktivitäten im virtuellen Raum“63. Seiner Meinung nach, haben die Bürger die Risiken bisher noch nicht erkannt und sind daher dieser Auffassung.64
Diese widersprüchlichen Umfragen zeigen, wie kontrovers die Diskussion über Datensicherheit in Deutschland ist.
Klausnitzer ist der Ansicht, dass selbstbestimmte Bürger „die Souveränität über Ihre digitale Identität und ihre digitale Privatsphäre faktisch ausüben“65. Das sei in Deutschland aber nicht der Fall, da Bürger*innen nicht wissen, welche Unternehmen und Behörden welche Art von Daten und Informationen über sie besitzen.66
Dadurch, dass in Estland jede*r Bürger*in prüfen kann, wer welche Daten eingesehen hat und auch Zugriffe verwalten können sind die Esten selbstbestimmte Bürger*innen und verfügen über die Souveränität ihrer Daten. Es ist davon auszugehen, dass die Bürger dadurch mehr Vertrauen und somit mehr Akzeptanz entwickelt haben.
Das ist aber letzten Endes das, was die Bürger*innen wünschen, nämlich „einen „bequemen und unkomplizierten Zugang zu digitalen Leistungen, [und gleichzeitig] den Schutz ihrer Privatsphäre“67.
4. Fazit
Theoretisch verfügt der deutsche Staat mit seinen Behörden über viele persönliche Informationen. Deutschland ist mit dem aktuellen System aber noch weit davon entfernt Bürger*innen gläsern machen zu können, selbst wenn es die Regierung wollen würde. Zum einen werden Daten nicht zusammengeführt, sondern in verschiedenen Systemen auf unterschiedlichen Ebenen der Verwaltung gespeichert. Die Einführung eines nationalen Bürgerkontos über alle Ebenen der Verwaltung in den kommenden Jahren könnte hierbei entscheidend werden. Zum anderen nutzen die Bürger zu wenige Dienste, als dass sich damit ein*e Bürger*inn gläsern“ machen ließe. Letzteres liegt an mangelnder Information über bestehende Dienste des Staates und vor allem an mangelnder Innovation in den Angeboten.
Unternehmen wie Google und Facebook werden oftmals mit „Big Brother“ verglichen und für ihren Umgang mit privaten Daten und deren kommerzieller Nutzung kritisiert. Die Intention des Staates hingegen ist nicht in diese Richtung anzunehmen. Dabei aus dessen Sicht geht es mehr um die Einsparung von Kosten und Effizienzsteigerung.
Estland zeigt, dass eine effiziente E-Government Nutzung möglich ist, bei der es trotz einer digitalen Zusammenführung persönlicher Daten nicht zu einem „Big Brother“- Szenario kommen muss. Dafür stehen Angebote zur Verfügung die dem Staat und den Bürger*innen Zeit und Geld einsparen. Zeitgleich wird die Datensicherheit ständig optimiert.
Der Vergleich mit Estland zeigt, dass wenn sich an Estlands Strategie und Umsetzung orientiert wird und persönliche Daten nicht komplett einsehbar und seitens der Bürger*innen kontrollierbar sind, sollten Bürger*innen durch E-Government nicht gläsern werden und ihnen durch Kommunikation dieser Erkenntnis die Angst davor genommen werden.
5. Reflexion
Die deutsche und englische Literatur zu der Thematik lobt meist Estland für seine Strategie, Kritik kommt dabei selten vor. Sofern sich Estländer*innen in ihrer Muttersprache kritisch mit dem Thema und dem Datenschutz in ihrem Land auseinandergesetzt haben sollten, ist dies aufgrund der sprachlichen Barriere für diese Ausarbeitung nicht zugänglich gewesen.
Des Weiteren fallen Umfragen der deutschen Bevölkerung zu den Themen Datenschutz und Privatsphäre sehr unterschiedlich aus. Auf der einen Seite gibt es Statistiken die zeigen, dass den Deutschen ihre Privatsphäre wichtig ist und auf der anderen Seite zeigen andere Umfragen, dass der Großteil „nichts zu verbergen habe“ und Datenschutz daher weniger wichtig ist. Dies lässt eine eindeutige Auswertung nicht zu und es bedarf einer eingehenderen Betrachtung, welche im Rahmen dieser Hausarbeit zu weit geführt hätte.
Außerdem ist zu erwähnen, dass unabhängig von E-Government die Polizei als exekutiver Teil des Staates „Predictive Policing“ nutzt. Dabei analysiert der Staat bereits Bürger*innen, um potentiell Kriminelle durch auffällige Verhaltensmuster zu erkennen und Straftaten zu verhindern.68 Damit sollen auffällige Verhaltensmuster erkannt und Straftaten verhindert werden.
6. Quellenverzeichnis
Literatur
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- Bär, Christian, Thomas Grädler und Robert Mayr. Digitalisierung im Spannungsfeld von Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Recht. Berlin, Heidelberg: Springer Berlin Heidelberg, 2018. doi:10.1007/978-3-662-55720-4.
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- Friedrichsen, Mike und Peter-J. Bisa. „Digitale Souveränität: Vertrauen in der Netzwerkgesellschaft.“ 2016.
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- Kuno Schedler. „Von Electronic Government und Smart Government: Mehr als elektrifizieren!“IMPuls 01 (2018).
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- Sullivan, Clare und Eric Burger. „E-residency and blockchain.“Computer Law & Security Review 33, Nr. 4 (2017): 470–481. doi:10.1016/j.clsr.2017.03.016.
- Vodafone Institut für Gesellschaft und Kommunikation. „Auf dem Weg zum digitalen Staat - Erfolgsbedingungen von e-Governmentstrategien am Beispiel Estlands.,“ 2014.
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- E-Estonia, „Estonia to open the world’s first data embassy in Luxembourg.“ Zuletzt geprüft am
16.01.2019. https://e-estonia.com/estonia-to-open-the-worlds-first-data-embassy-in-luxembourg/.
- E-Estonia – ID-Card. Zuletzt geprüft am 31.01.2019, https://e-estonia.com/solutions/e-identity/id- card/.
- E-Estonia. “FAQ Estonian Blockchain Technology”, zuletzt geprüft am 31.01.2019, https://e- estonia.com/wp-content/uploads/faq-a4-v02-blockchain.pdf
- E-Estonia, „Estonian ID-Card FAQ,“ Zuletzt geprüft am 31.01.2019, https://e-estonia.com/wp- content/uploads/faq-a4-v02-id-card.pdf.
- Elster - Registrierung. Zuletzt geprüft am 22.01.2019, https://www.elster.de/eportal/registrierung- auswahl/kontotyp.
- ePetitionen des Bundestages. https://epetitionen.bundestag.de. Zugriff am 22.01.2019.
- ID - What is Mobiil-ID?.Zuletzt geprüft am 09.01.2019. https://www.id.ee/index.php?id=36903.
- Initiative D21. „Für welche Zwecke haben Sie die Online-Ausweisfunktion des neuen Personalausweises (nPA) bereits eingesetzt?“, zuletzt geprüft am 22.01.2019, https://de.statista.com/statistik/daten/studie/777662/umfrage/nutzung-der-online-ausweisfunktion- des-npa-in-deutschland/.
- m-ID. What is Mobiil-ID?, Zuletzt geprüft am 31.01.2019, https://www.id.ee/index.php?id=36903
- m-ID Herstellers SK – History, zuletzt geprüft am 22.01.2019, https://www.sk.ee/en/about/history/.
- Personalausweisportal - Details. Zuletzt geprüft am 23.01.2019, https://www.personalausweisportal.de/DE/Buergerinnen-und-Buerger/Der- Personalausweis/Details/DatenAusweis/datenAusweis_node.html.
- Personalausweisportal - Funktionen. Zuletzt geprüft am 23.01.2019, https://www.personalausweisportal.de/DE/Buergerinnen-und-Buerger/Der- Personalausweis/Funktionen/funktionen_node.html.
- Smart-ID – About. Zuletzt geprüft am 21.01.2019, https://www.smart-id.com/about-smart-id/.
- Vodafone. „So wurde E-Estonia zum ersten Online-Staat der Welt: New Tech Nations | Teil 2: Wie E-Estonia zum ersten Online-Staat der Welt wurde.“ Zuletzt geprüft am 16.01.2019. https://www.vodafone.de/business/featured/digitaler-ausblick/new-tech-nations-e-estonia/.
G ese tze und Richtlinien
- Europäische Kommission, Mitteilung der Kommission an das europäische Parlament, den Rat, den europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen, „Strategie für einen digitalen Binnenmarkt für Europa,“ COM(2015) 192 final, 06.05.2015.
- Europäische Kommission, Mitteilung der Kommission an das europäische Parlament, den Rat, den europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen, Europäischer eGovernment-Aktionsplan 2011–2015. Einsatz der IKT zur Förderung intelligent, nachhaltig und innovativ handelnder Behörden,“ COM(2010) 743 final, 15.12.2010.
[...]
1 Vgl. Europäischer Rechnungshof (2018). Sonderbericht 12/2018. Abb. 2: „Versorgung mit 30 Mbit/s in allen Mitgliedstaaten in den Jahren 2011 und 2017“.
2 Vgl. Europäischer Rechnungshof (2018). Sonderbericht 12/2018.
3 Vgl. Heide (2018)„Bürokratie: Eine komplett digitalisierte Verwaltung könnte Milliarden sparen“, zuletzt geprüft am 23.01.2019, https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/buerokratie-eine-komplett-digitalisierte-verwaltung-koennte-milliarden-sparen/23052710.html?ticket=ST-392493-0CZxaXu6J3KhGPWEE5WC-ap4.
4 Vgl. Krcmar et al. (2018, p. 8).
5 Vgl. Krcmar et al. (2018, p. 20).
6 Europäische Kommission, COM(2015) 192 final, 06.05.2015.
7 Europäische Kommission, COM(2010) 743 final, 15.12.2010.
8 Vgl. Art. 2 Abs. 1 GG.
9 Vgl. Margetts und Naumann. (2017, p. 4).
10 Vgl. ebd.
11 Vgl. E-Estonia. “X-Road“, zuletzt geprüft am 31.01.2019, https://e-estonia.com/solutions/interoperability- services/x-road.
12 Vgl. ebd.
13 Vgl. ebd.
14 Vgl. Buhr, Frankenberger, Ludewig. (2016, p. 1).
15 Vgl. ebd. (p. 4)
16 Vgl. Krcmar et al. (2017, p. 9).
17 Vgl. Krcmar et al. (2018, p. 21).
18 Vgl. ebd. (p. 10).
19 Krcmar et al. (2017, p. 36).
20 Vgl. Krcmar et al. (2018, p. 20).
21 Vgl. Manner und Weise. (2017, p. 6).
22 Vgl.: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat – Personalausweisportal. „Daten auf dem Ausweis“, zuletzt geprüft am 23.01.2019, https://www.personalausweisportal.de/DE/Buergerinnen-und- Buerger/Der-Personalausweis/Details/DatenAusweis/datenAusweis_node.html.
23 Vgl.: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat – Personalausweisportal. „Die elektronischen Funktionen des Personalausweises“, zuletzt geprüft am 23.01.2019, https://www.personalausweisportal.de/DE/Buergerinnen-und-Buerger/Der-Personalausweis/Funktionen/funktionen_node.html.
24 Vgl. Initiative D21. „Für welche Zwecke haben Sie die Online-Ausweisfunktion des neuen Personalausweises (nPA) bereits eingesetzt?“, zuletzt geprüft am 22.01.2019, https://de.statista.com/statistik/daten/studie/777662/umfrage/nutzung-der-online-ausweisfunktion-des-npa-in-deutschland/.
25 Hardware, die den Chip des nPAs ansteuert und dort die Auslesung der Daten unterstützt.
26 Vgl. Bär, Grädler und Mayr (2018, pp. 287 – 288).
27 Vgl. Elster - Registrierungsprozess. „Wie wollen Sie sich in Mein ELSTER einloggen?“, zuletzt geprüft am 22.01.2019, https://www.elster.de/eportal/registrierung-auswahl/kontotyp.
28 Vgl. Bundestag – „ePetitionen“, zuletzt geprüft am 22.01.2019, https://epetitionen.bundestag.de/.
29 Vgl. Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. AusweisApp 2 – „Mobile Geräte“, zuletzt geprüft am 23.01.2019, https://www.ausweisapp.bund.de/mobile-geraete/.
30 Vgl. Personalausweisportal – „Pseudonymer Zugang“, zuletzt geprüft am 22.01.2019, https://www.personalausweisportal.de/DE/Wirtschaft/Diensteanbieter- werden/Einsatzmoeglichkeiten/Pseudonymer-Zugang/pseudonym_node.htm.
31 Vgl.Website E-Estonia – “ID-Card”, zuletzt geprüft am 31.01.2019, https://e- estonia.com/solutions/e-identity/id-card/.
32 Vgl. E-Estonia – „E-School“, zuletzt geprüft am 21.01.2019, https://e-estonia.com/solutions/education/e- school/.
33 Vgl. E-Estonia – “ID-Card”, zuletzt geprüft am 14.01.2019, https://e-estonia.com/solutions/e-identity/id- card/..
34 Vgl. Kitsing. (2010, p. 9).
35 Vgl. Vodafone - Institut für Gesellschaft und Kommunikation. (2014, p. 26).
36 Vgl. ebd. (p. 12).
37 Vgl. m-ID – „What is Mobiil-ID?”, zuletzt geprüft am 31.01.2019, https://www.id.ee/?lang=en&id=36881.
38 Vgl. m-ID Hersteller SK – „History“, zuletzt geprüft am 22.01.2019, https://www.sk.ee/en/about/history.
39 Vgl. Guckelberger. (2015, p. 163).
40 Vgl. Bräutigam und Srocke. „Aktuelles vom Portalverbund: 6. Fachkongress des IT-Planungsrats 17. April in Weimar.“, zuletzt geprüft am 23.01.2019.
41 Vgl. Vodafone - Institut für Gesellschaft und Kommunikation. (2014, p. 8).
42 Vgl. E-Estonia. „Estonia to open the world’s first data embassy in Luxembourg” (2017, Juni), zuletzt geprüft am 16.01.2019, https://e-estonia.com/estonia-to-open-the-worlds-first-data-embassy-in-luxembourg/.
43 Vgl. Steinmetz (2018, 06.Mai)., „Facebook-Skandal: Cambridge Analytica soll Daten bis 2017 gespeichert haben“. Zuletzt geprüft am 31.01.2019, http://www.spiegel.de/netzwelt/web/facebook-skandal- cambridge-analytica-soll-daten-bis-2017-gespeichert-haben-a-1206479.html.
44 Vgl. Clemens Appl et al. (2017, p. 90).
45 Cyber-Angriffe zur Überlastung der IT-Infrastruktur.
46 Vgl. Buhl, Hirsch und Loeffler (2012, p. 29).
47 E-Estonia umfasst alle digitalen Angebote und Daten von Estlands E-Government.
48 Vgl. E-Estonia. „Estonia to open the world’s first data embassy in Luxembourg”. (2017, Juni), zuletzt geprüft am 16.01.2019, https://e-estonia.com/estonia-to-open-the-worlds-first-data-embassy-in- luxembourg/.
49 Vgl. ebd.
50 Vgl. Smart-ID. “Smart-ID – The smart way to identify yourself”, zuletzt geprüft am 21.01.2019, https://www.smart-id.com/about-smart-id/.
51 Vgl. E-Estonia. „Estonian ID-card“, zuletzt geprüft am 31.01.2019, https://e-estonia.com/wp-content/uploads/faq-a4-v02-id-card.pdf.
52 Vgl. E-Estonia. “Estonia and Finland to start sharing patient data. And that’s just the start!“ (2016, Dezember), zuletzt geprüft am 27.01.2019, https://e-estonia.com/estonia-and-finland-to-start-sharing- patient-data-and-thats-just-the-start/.
53 Eine Kette von digitalen Datenblöcken in chronologischer Reihenfolge. Dabei sind die Datenketten auf einer Vielzahl dezentraler Rechner abgespeichert. Vgl.: Tageschau - Was ist eine Blockchain?, Zuletzt geprüft am 29.01.2019, http://faktenfinder.tagesschau.de/kurzerklaert/kurzerklaert-blockchain-101.html.
54 Vgl. E-Estonia. “FAQ Estonian Blockchain Technology”, zuletzt geprüft am 31.01.2019, https://e-
estonia.com/wp-content/uploads/faq-a4-v02-blockchain.pdf
55 Vgl. Sullivan und Burger. (2017, p.477).
56 UN-Zivilpakt, Abkürzung für: International Covenant on Civil and Political Rights.
57 Vgl. Sullivan und Burger. (2017, p.480).
58 Vgl. Margetts und Naumann. (2017, p. 5).
59 Vgl. Krcmar et al. (2018, p. 39).
60 Vgl. allfacebook, “Offizielle Facebook Nutzerzahlen für Deutschland (Stand: November 2018)“, zuletzt geprüft am 23.01.2019, https://allfacebook.de/zahlen_fakten/offiziell-facebook-nutzerzahlen-deutschland.
61 Vgl. Steinmetz (2018, 06.Mai)., „Facebook-Skandal: Cambridge Analytica soll Daten bis 2017 gespeichert haben“. Zuletzt geprüft am 31.01.2019, http://www.spiegel.de/netzwelt/web/facebook-skandal- cambridge-analytica-soll-daten-bis-2017-gespeichert-haben-a-1206479.html.
62 Vgl. Friedrichsen (Hrsg.) (2016, p. 10).
63 Ebd.
64 Vgl. ebd.
65 Klausnitzer. (2013).
66 Vgl. ebd.
67 Manner und Weise. (2017, p. 7).
68 Vgl. Schedler. (2018, p. 7)
- Citar trabajo
- Christian Haasen (Autor), 2019, Inwiefern werden Bürger*innen durch E-Government für den Staat gläsern?, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/491764
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