Die vorliegende Hausarbeit hat die Kritik am Klientenbankett zum Thema. Da eine Vielzahl von antiken Autoren sich mit dem Thema des Banketts auseinandergesetzt hat, erscheint es sinnvoll, sich auf zwei Autoren zu konzentrieren, um deren Werk genauer auf die Kritik am Klientenbankett hin zu untersuchen. Die Wahl ist hierbei auf die beiden römischen Autoren Juvenal (58 bis 138 n.Chr.) und Martial (38/41 bis 102/103 n. Chr. ) gefallen, also auf zwei Autoren der Kaiserzeit. Bei dem Autor Juvenal, der vor allem durch seine Satiren berühmt geworden ist, soll die fünfte Satire im Mittelpunkt der Betrachtung stehen, weil sie sehr anschaulich, wenn auch sicherlich überspitzt, ein Klientenbankett darstellt.. Die Kritik am Klientenbankett bei Martial wird an Hand seines Hauptwerkes, der Epigramme, betrachtet werden. Die Arbeit ist so aufgebaut, dass im zweiten Teil zuerst einmal der Ursprung des Klientenwesens angesprochen werden soll, um dann auf die Rechte und Pflichten von Klient und Patron einzugehen. In Teil drei wird dann Juvenals Kritik am Klientenbankett Gegenstand der Betrachtung sein, indem nach einer kurzen Betrachtung der Darstellung des Klienten bei Juvenal auf dessen fünfte Satire eingegangen werden soll. Wie Juvenals Zeitgenosse Martial das Klientenbankett betrachtet und kritisiert hat, wird Thema des vierten Teils der Arbeit sein, wobei hierbei eine Unterscheidung in die Kritik am Klienten und die Kritik am Patron vorgenommen wird.
In der abschließenden Zusammenfassung sollen schließlich noch einmal die Gemeinsamkeiten und die Unterschiede in der Kritik bei Juvenal und Martial veranschaulicht werden.
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung
1. Thema der Arbeit
2. Gliederung der Arbeit
3. Quellen
4. Literatur
II. Das Klientenwesen
1. Ursprung
2. Rechte und Pflichten der Klienten
III. Die Kritik am Klientenbankett bei Juvenal
1. Der Klient bei Juvenal
2. Die fünfte Satire des Juvenal
IV. Die Kritik am Klientenbankett bei Martial
1. Der Klient in Martials Epigrammen
2. Der Patron in Martials Epigrammen
V. Zusammenfassung
Quellenverzeichnis
Literaturverzeichnis
I. Einleitung
1. Thema der Arbeit
Die vorliegende Hausarbeit hat die Kritik am Klientenbankett zum Thema. Da eine Vielzahl von antiken Autoren sich mit dem Thema des Banketts auseinandergesetzt hat, erscheint es sinnvoll, sich auf zwei Autoren zu konzentrieren, um deren Werk genauer auf die Kritik am Klientenbankett hin zu untersuchen. Die Wahl ist hierbei auf die beiden römischen Autoren Juvenal (58 bis 138 n.Chr.) und Martial (38/41 bis 102/103 n. Chr.[1] ) gefallen, also auf zwei Autoren der Kaiserzeit. Bei dem Autor Juvenal, der vor allem durch seine Satiren berühmt geworden ist, soll die fünfte Satire im Mittelpunkt der Betrachtung stehen, weil sie sehr anschaulich, wenn auch sicherlich überspitzt, ein Klientenbankett darstellt.. Die Kritik am Klientenbankett bei Martial wird an Hand seines Hauptwerkes, der Epigramme, betrachtet werden.
2. Gliederung der Arbeit
Die Arbeit ist so aufgebaut, dass im zweiten Teil zuerst einmal der Ursprung des Klientenwesens angesprochen werden soll, um dann auf die Rechte und Pflichten von Klient und Patron einzugehen.
In Teil drei wird dann Juvenals Kritik am Klientenbankett Gegenstand der Betrachtung sein, indem nach einer kurzen Betrachtung der Darstellung des Klienten bei Juvenal auf dessen fünfte Satire eingegangen werden soll.
Wie Juvenals Zeitgenosse Martial das Klientenbankett betrachtet und kritisiert hat, wird Thema des vierten Teils der Arbeit sein, wobei hierbei eine Unterscheidung in die Kritik am Klienten und die Kritik am Patron vorgenommen wird.
In der abschließenden Zusammenfassung sollen schließlich noch einmal die Gemeinsamkeiten und die Unterschiede in der Kritik bei Juvenal und Martial veranschaulicht werden.
3. Quellen
Die Quellen zu antiken Banketten sind, wie schon oben erwähnt, zahlreich. Aus diesem Grunde soll hier nur auf ein paar wenige herausragende Darstellungen von Dichtern der Römerzeit verwiesen werden.
Die wahrscheinlich berühmteste Schilderung eines römischen Banketts ist das Gastmahl des Trimalchio von Petronius. Neben dieser Darstellung eines überaus dekadenten Gastgebers findet sich auch bei Lukian in seinem Dialog Nigrinus eine Passage, in welcher sich ein Philosoph über die Missstände bei Gastmählern ereifert. Auch bei Seneca und Cicero finden sich kritische Bemerkungen zu Banketten. Ein weiterer prominenter Kritiker, der nicht vergessen werden darf, ist Horaz, der sich an verschiedenen Stellen seiner Satiren über die Bankette und das Klientenwesen äußert.
Für die vorliegende Arbeit sind jedoch natürlich die Satiren des Juvenal und die Epigramme von Martial die Hauptquellen. Für die Satiren des Juvenal wurde die lateinisch-deutsche Edition in der Übersetzung von Joachim Adamietz verwendet die 1993 erschienen ist und für Martials Epigramme die lateinisch-deutsche Edition in der Übersetzung von Paul Barié und Winfried Schindler aus dem Jahr 1999.
4. Literatur
Die vollständigen Literaturangaben finden sich im Literaturverzeichnis
Einen übersichtlichen Einblick in das alltägliche Leben der Römer bietet das von Karl-Wilhelm Weeber verfasste Lexikon „Alltag im Alten Rom“. Als weiteres Nachschlagewerk für die Antike im Allgemeinen sei hier „Der Kleine Pauly; Lexikon der Antike in fünf Bänden“ genannt. Neben dem Lexikon von Karl Wilhelm Weeber ist immer noch die Monographie „Das Privatleben der Römer“ von Joachim Marquardt ein Standardwerk zur Sozialgeschichte Roms, ebenso wie die dreibändige „Sittengeschichte Roms“ von Ludwig Friedländer.
Was das Bankettwesen in Rom betrifft, muss der Aufsatz von Jörg Rüpke „Kommensalität und Gesellschaftsstruktur: Tafelfreu(n)de im alten Rom“ Erwähnung finden, der sich mit der Entwicklung des Bankettwesens in Rom im Allgemeinen befasst und dabei das Klientenbankett kurz behandelt. In der Hauptsache geht er aber auf die cena sacerdotalis, also das Bankett der Priesterkollegien ein.
„Zur Satire vom lächerlichen Mahl“ heißt ein Aufsatz von Walter Pabst, der den Einfluss satirischer Bankettbetrachtungen antiker Schriftsteller auf einige Autoren der Renaissance bis hin zu Dichtern des 20. Jahrhunderts aufzeigt. uch müssen an dieser Stelle noch zwei englischsprachige Aufsätze von John d´Arms erwähnt werden, nämlich „The Roman Convivium and the Idea of Equality“ und „Performing Culture: Roman Spectacle and the Banquets of the Powerful“ Wie die Titel der Aufsätze schon verraten, geht d´Arms im ersten Aufsatz auf die Problematik ein, die auch bei Martial und Juvenal im Zentrum ihrer Kritik steht, nämlich die Gleichheit oder Ungleichheit beim Bankett. Der zweite Aufsatz befasst sich hingegen allgemeiner mit der Prachtentfaltung bei den Banketten der römischen Oberschicht und wie diese Gastmähler zur Repräsentation genutzt worden sind.
II. Das Klientenwesen
1. Ursprung
Das Klientenwesen war ein wesentlicher Bestandteil des römischen Lebens. Der Ursprung der Klientel liegt im Dunkeln, doch gab es Klienten wohl schon im römisch-etruskischen Königstaat. Die Klientel war ein Verhältnis, das auf der Abhängigkeit vom Klienten zum Patron beruhte.[2] Das wird auch deutlich, wenn man die etymologische Herkunft des Wortes Klient (von cliens: "Schutzbefohlener") betrachtet.[3] Das Verhältnis von Klient und Patron war in der republikanischen Zeit von größerem gegenseitigen Respekt geprägt als in der Kaiserzeit.[4] Die persönliche Kommunikation war im Verhältnis zwischen Klient und Patron besonderer Bedeutung. So war es Sitte, dass die Klienten morgens zur salutatio, also zur Begrüßung des Patrons, erschienen. Aber nicht nur einzelne Personen konnten Klienten sein, sondern es war auch möglich, dass ganze Dörfer und Städte einen Patron hatten.[5]
2. Rechte und Pflichten der Klienten
Das Klientenwesen brachte sowohl für den Klienten als auch für den Patron gewisse Rechte und Pflichten mit sich. Auf Seiten des Klienten gehörte die schon erwähnte salutatio zu seinen Pflichten gegenüber dem Patron, bei welcher der Klient schon zu beim Hahnenschrei an die Tür pochte.[6] Die salutatio fand also früh am Morgen statt. Martial nennt hierfür die erste und zweite Stunde.[7] Der Klient hatte weiterhin die wichtige Aufgabe, seinen Patron bei anstehenden Wahlen beizustehen oder ihm bei seinen Reden Beifall zu spenden.[8] Aber die Anwesenheitspflicht der Klienten beim Patron war nicht mit der salutatio alleine abgedeckt, sondern viele Patrone scharten gerne eine ansehnliche Zahl von Klienten bei öffentlichen Auftritten um sich.[9] Viele Klienten hatten mehrere patrones, da der Dienst bei einem Patron oftmals nicht für den Lebensunterhalt reichte.[10]
Im Gegenzug hatte der Patron für seine Klienten eine Fürsorgepflicht, welcher er durch verschiedene Handlungen nachkommen konnte. Unter Umständen unterstützte er seinen Klienten vor Gericht, in dem er die Sache des Klienten zu seiner machte.[11] Außer der Vertretung bei Gericht konnte der Klient auch Beispielsweise durch eine Landzuweisung für den Klienten sorgen.[12] Gewöhnlich sorgte der Patron für seine Klienten aber durch die sportula, welche zuerst ein Körbchen mit Lebensmittel war, dann aber zu einem reinen Geldgeschenk wurde, welches unter Kaiser Trajan 6 ¼ Sesterzen betrug, was ungefähr dem Trinkgeld eines Sklaven entsprach.[13] Eine weitere Form der Klientenversorgung war die Einladung zur cena recta durch den Patron. Die Klienten, welche morgens zur salutatio beim Patron erschienen, hofften bei dieser Gelegenheit zur cena recta geladen zu werden:
„Aus den Vorhallen ziehen die altgedienten erschöpften Klienten davon und lassen ihre Wünsche fahren, obwohl beim Menschen die Hoffnung auf ein Mahl lange anhält, kaufen müssen die Armen den Kohl und die Feuerkohle.“[14]
Der Klient konnte aber nicht erwarten, an der Tafel des Patrons als gleichberechtigt angesehen zu werden. Diesen Umstand hat Juvenal in seiner fünften Satire sehr anschaulich dargestellt. Juvenal ist natürlich nicht der einzige antike Autor, der den Umgang mit den Klienten kritisiert hat. So hat sich zum Beispiel auch Lukian, ein Schriftsteller des zweiten nachchristlichen Jahrhunderts, in seinem Dialog „Nigrinus“ kritisch über die Behandlung der Klienten geäußert.[15] Auch der berühmte Dichter Martial, welcher mit Juvenal befreundet war,[16] hat sich in seinen Epigrammen kritisch mit dem Klientenwesen auseinandergesetzt, wobei er aber nicht nur das Verhalten der Gastgeber, sondern auch das der Klienten mit zum Teil beißendem Spott thematisiert.[17]
[...]
[1] Angaben für beide Autoren: Schnur, H. C., Juvenal; Martial, in: Lexikon der Alten Welt, Bd. 2, Düsseldorf 2001
[2] Bleicken, Jochen, Die Verfassung der Römischen Republik, Paderborn 71995, S.24 ff.
[3]: Klient in: Kluge, Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache, Berlin 102002.
[4] Weeber, Karl-Wilhelm, Klient, in:Alltag im Alten Rom, Düsseldorf/Zürich 1998, S.213.
[5] Bleicken, Verfassung der Röm. Rep., S.24 ff.
[6] Horaz, Satiren · Briefe, 1,10; lat.-dt., übers. von: Herrmann, Gerd, hrsgg. von: Fink, Gerhard, Düsseldorf 2000.
[7] Martial, Epigramme, 4,8; lat.-dt., hrsgg. und übers. von: Barié, Paul und Schindler, Wilfried, Düsseldorf 1999.
[8] Juvenal, Satiren, 13, 31-33; lat.-dt., hrsgg. und übers. von: Adamitz, Joachim, München/Zürich 1993.
[9] Weeber, Klient, in: Alltag im Alten Rom.
[10] Marquardt, Joachim, Das Privatleben der Römer, Band1, Darmstadt 1964, S. 206.
[11] Bleicken, Verfassung der Röm. Rep., S.25.
[12] Juv., Sat., 9, 59-60.
[13] Oppermann, Siemer, Sportula, in: KP, Bd. 5, München 1979.
[14] Juv., Sat., 1, 132-134.
[15] Lukian, Werke in drei Bänden, Nigrinus, übers. von: Wieland, Christoph Martin, hrsgg. von: Werner, Jürgen und Greiner-Mai, Herbert, Berlin 1974, S. 20 ff. (Da in dieser Edition leider keine Zeilenangaben stehen, werden hier die Seiten der Übersetzung angegeben).
[16] Schnur, H. C., Juvenal, in: Lexikon der Alten Welt, Bd. 2, Düsseldorf 2001.
[17] Siehe Kap. IV.
- Citar trabajo
- Christian Koch (Autor), 2004, Die Kritik am Klientenbankett bei Juvenal und Martial, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/49163
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