Diese Hausarbeit geht dem juristischen Spannungsverhältnis zwischen der Gewährleistung von Markttransparenz und dem Schutz von Freihaltebedürfnissen bei Farb- und Formmarken nach und prüft, ob diesen widerstreitenden Interessen im Rahmen der praktisch relevanten Verkehrsdurchsetzung angemessen Rechnung getragen wird.
Hierfür wird zunächst die Verbraucherwahrnehmung und das Freihaltebedürnis bei Farb- und Formmarken untersucht, bevor dann auf die Bedeutung sogenannter absoluter Schutzhindernisse eingegangen wird. Danach werden die Voraussetzungen sowie Kriterien und Umfang der Verkehrsdurchsetzung näher erläutert.
Anschließend wird der Spezialfall des nachträglichen Entfallens der Verkehrsdurchsetzung kurz angesprochen, bevor ein abschließendes Fazit gezogen wird.
Inhaltsverzeichnis
- I. Die Verkehrsdurchsetzung im markenrechtlichen Spannungsfeld und ihre Bedeutung bei Farb- und Formmarken
- II. Die Verbraucherwahrnehmung und das Freihaltebedürfnis bei Farb- und Formmarken
- 1. Farbmarken
- 2. Formmarken
- III. Die Bedeutung absoluter Schutzhindernisse
- 1. Nicht überwindbare Schutzhindernisse (§ 3 II MarkenG)
- 2. Überwindbare Schutzhindernisse (§ 8 II Nr. 1 - 3 MarkenG)
- IV. Voraussetzungen der Verkehrsdurchsetzung
- 1. Verkehrsdurchsetzung der angemeldeten Marke
- 2. Verkehrsdurchsetzung infolge der Benutzung als Marke
- a) Formmarken
- b) Farben
- 3. Verkehrsdurchsetzung für bestimmte Waren oder Dienstleistungen
- V. Kriterien und Umfang der Verkehrsdurchsetzung
- 1. Die Chiemsee-Kriterien
- 2. Die Bedeutung von Verkehrsbefragungen
- 3. Maßgeblichkeit der 50% - Grenze
- a) Rechtsprechung zum WZG
- b) Bedeutung der Chiemsee - Entscheidung
- c) Grundsatz der rechtlichen Gleichbehandlung aller Markenformen
- d) Erforderlicher Durchsetzungsgrad bei Farbmarken
- aa) Argumente gegen eine Berücksichtigung von Freihaltebedürfnissen
- bb) Erforderlichkeit der Berücksichtigung von Freihaltebedürfnissen
- e) Erforderlicher Durchsetzungsgrad bei Formmarken
- 4. Relevanz von Freihaltebedürfnissen
- VI. Fazit
- VII. Nachträgliches Entfallen der Verkehrsdurchsetzung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Arbeit analysiert die Verkehrsdurchsetzung von Farb- und Formmarken im deutschen Markenrecht. Sie untersucht die Spannungen zwischen dem Schutzbedürfnis des Markeninhabers und dem Freihaltebedürfnis anderer Marktteilnehmer.
- Verbraucherwahrnehmung und Freihaltebedürfnis bei Farb- und Formmarken
- Bedeutung absoluter Schutzhindernisse
- Voraussetzungen für die Verkehrsdurchsetzung
- Kriterien und Umfang der Verkehrsdurchsetzung
- Relevanz von Freihaltebedürfnissen
Zusammenfassung der Kapitel
Das erste Kapitel beleuchtet den markenrechtlichen Kontext der Verkehrsdurchsetzung und ihre besondere Relevanz im Zusammenhang mit Farb- und Formmarken. Im zweiten Kapitel wird die Verbraucherwahrnehmung und das Freihaltebedürfnis im Hinblick auf Farb- und Formmarken analysiert. Das dritte Kapitel befasst sich mit den absoluten Schutzhindernissen, die die Verkehrsdurchsetzung beeinflussen können. Kapitel IV widmet sich den Voraussetzungen für die Verkehrsdurchsetzung von Marken, wobei die Unterscheidung zwischen der Verkehrsdurchsetzung der angemeldeten Marke und derjenigen aufgrund der Benutzung als Marke im Fokus steht. Kapitel V untersucht verschiedene Kriterien und den Umfang der Verkehrsdurchsetzung, einschließlich der Chiemsee-Kriterien, der Bedeutung von Verkehrsbefragungen und der Relevanz von Freihaltebedürfnissen. Das Fazit fasst die wichtigsten Erkenntnisse der Arbeit zusammen.
Schlüsselwörter
Farbmarken, Formmarken, Verkehrsdurchsetzung, Freihaltebedürfnis, Markenrecht, Verbraucherwahrnehmung, Schutzhindernisse, Chiemsee-Kriterien, Verkehrsbefragungen.
Häufig gestellte Fragen
Was bedeutet Verkehrsdurchsetzung im Markenrecht?
Verkehrsdurchsetzung bedeutet, dass ein Zeichen, das ursprünglich keine Unterscheidungskraft besaß (z. B. eine Farbe oder Form), durch intensive Nutzung im Markt von den Konsumenten als Marke eines bestimmten Unternehmens erkannt wird.
Was ist das Freihaltebedürfnis bei Farb- und Formmarken?
Das Freihaltebedürfnis besagt, dass bestimmte Farben oder Grundformen für alle Marktteilnehmer frei verfügbar bleiben müssen und nicht durch eine Einzelmarke monopolisiert werden sollten, um den Wettbewerb nicht einzuschränken.
Welche Bedeutung haben die „Chiemsee-Kriterien“?
Die Chiemsee-Kriterien stammen aus der Rechtsprechung des EuGH und dienen dazu, den Grad der Verkehrsdurchsetzung zu bestimmen, indem Faktoren wie Marktanteil, Intensität der Nutzung und Werbeaufwand bewertet werden.
Gibt es eine feste Prozentgrenze für die Verkehrsdurchsetzung?
Oft wird eine 50 %-Grenze in Verkehrsbefragungen als Indiz für eine erfolgreiche Verkehrsdurchsetzung herangezogen, wobei die Rechtsprechung je nach Einzelfall und Schutzhindernis variieren kann.
Können absolute Schutzhindernisse überwunden werden?
Ja, bestimmte Schutzhindernisse nach § 8 II Nr. 1-3 MarkenG können durch den Nachweis der Verkehrsdurchsetzung überwunden werden. Nicht überwindbar sind hingegen Hindernisse nach § 3 II MarkenG, die sich auf die technische Notwendigkeit einer Form beziehen.
- Quote paper
- Katharina Schug (Author), 2018, Die Verkehrsdurchsetzung bei Farb- und Formmarken. Notwendige Gewährleistung der Markttransparenz oder Gefährdung berechtigter Freihaltebedürfnisse?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/491547