Die vorliegende Arbeit hat das Ziel das Arbeitsverständnis und den Gewaltbegriff der Frauen zu Beginn der Frauenhausbewegung mit dem eigenen Professionalitätsverständnis Sozialer Arbeit und dem Verständnis von Gewalt zu vergleichen.
In Kapitel 1 werden die Begriffe ‚Gewalt‘ und ‚Frauenhaus bzw. Frauenhausbewegung‘ geklärt. In Kapitel 2 wird das Arbeitsverständnis Sozialer Arbeit und der Gewaltbegriff zu Beginn der Frauenhausbewegung und heute erläutert sowie geschichtlich eingeordnet. Kapitel 3 befasst sich dann mit dem persönlichen Arbeitsverständnis sozialer Arbeit.
Hier wird die Haltung des jetzigen Arbeitgebers dargestellt und erklärt.
In Kapitel 4 wird das Arbeitsverständnisses und der Gewaltbegriff zu Beginn der Frauenhausbewegung und heute mit dem eigenen Arbeitsverständnis aus Kapitel 3 verglichen. Dazu werden Gemeinsamkeiten und Unterschiede herausgearbeitet.
In Kapitel 5 wird die Arbeit kurz zusammengefasst und Ausblicke auf mögliche neue Fragestellungen gegeben.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Begriffliche Klärungen
2.1. Definition Gewalt
2.2. Begriffliche Klärung Frauenhaus und Frauenhausbewegung
3. Arbeitsverständnis Sozialer Arbeit und Gewaltbegriff zu Beginn der Frauenhausbewegung und heute sowie geschichtliche Einordnung
3.1. Arbeitsverständnis zu Beginn der Frauenhausbewegung
3.2. Arbeitsverständnis der Frauenhäuser heute
4. Das persönliche Arbeitsverständnis sozialer Arbeit
5. Vergleich des Arbeitsverständnisses und des Gewaltbegriffs zu Beginn der Frauenhausbewegung und heute mit dem eigenen Arbeitsverständnis
5.1. Gemeinsamkeiten
5.2. Unterschiede
6. Zusammenfassung / Fazit
7. Literaturverzeichnis
1. Einleitung
Die vorliegende Arbeit hat das Ziel das Arbeitsverständnis und den Gewaltbegriff der Frauen zu Beginn der Frauenhausbewegung mit dem eigenen Professionalitätsverständnis Sozialer Arbeit und dem Verständnis von Gewalt zu vergleichen.
In Kapitel 1 werden die Begriffe ‚Gewalt‘ und ‚Frauenhaus bzw. Frauenhausbewegung‘ geklärt.
In Kapitel 2 wird das Arbeitsverständnis Sozialer Arbeit und der Gewaltbegriff zu Beginn der Frauenhausbewegung und heute erläutert sowie geschichtlich eingeordnet.
Kapitel 3 befasst sich dann mit dem persönlichen Arbeitsverständnis sozialer Arbeit. Hier wird die Haltung des jetzigen Arbeitgebers dargestellt und erklärt.
In Kapitel 4 wird das Arbeitsverständnisses und der Gewaltbegriff zu Beginn der Frauenhausbewegung und heute mit dem eigenen Arbeitsverständnis aus Kapitel 3 verglichen.
Dazu werden Gemeinsamkeiten und Unterschiede herausgearbeitet.
In Kapitel 5 wird die Arbeit kurz zusammengefasst und Ausblicke auf mögliche neue Fragestellungen gegeben.
2. Begriffliche Klärungen
2.1. Definition Gewalt
Für Gewalt gibt es keine einheitliche Definition. Diese Arbeit bezieht sich nur auf eine Form der Gewalt, nämlich der häuslichen Gewalt gegen Frauen in heterosexuellen Paarbeziehungen. Gewalt ereignet sich nicht nur in Form von physischer Gewalt, sondern auch in Form von psychischer-, sexualisierter-, ökonomischer- und sozialer Gewalt sowie struktureller Gewalt. (Groschoff, 2009 & Albrecht-Ross, 2003)
Die Europäische Union definiert Gewalt gegen Frauen in der 2011 verabschiedeten ‚Istanbul Konvention‘:
"als eine Menschenrechtsverletzung und eine Form der Diskriminierung der Frau verstanden und bezeichnet alle Handlungen geschlechtsspezifischer Gewalt, die zu körperlichen, sexuellen, psychischen oder wirtschaftlichen Schäden oder Leiden bei Frauen führen oder führen können, einschließlich der Androhung solcher Handlungen, der Nötigung oder der willkürlichen Freiheitsentziehung, sei es im öffentlichen oder privaten Leben; ‚Häusliche Gewalt‘ [bezeichnet] alle Handlungen körperlicher, sexueller, psychischer oder wirtschaftlicher Gewalt, die innerhalb der Familie oder des Haushalts oder zwischen früheren oder derzeitigen Eheleuten oder Partnerinnen beziehungsweise Partnern vorkommen, unabhängig davon, ob der Täter beziehungsweise die Täterin denselben Wohnsitz wie das Opfer hat oder hatte." (Bundeszentrale für Politische Bildung, 2017)
2.2. Begriffliche Klärung Frauenhaus und Frauenhausbewegung
Diese Begriffsklärung fokussiert sich auf die Frauenhausbewegung in Deutschland. Initiatorinnen waren Aktivistinnen der „neuen Frauenbewegung“. Das Ziel der Frauenhausbewegung war bessere gesellschaftliche Bedingungen für Frauen zu schaffen. Frauenhäuser dienen als Zufluchtsstätte und als Schutzraum für von häuslicher Gewalt betroffenen Frauen und ihren Kindern. (Michalak, 2008) Im folgenden Kapitel wird das Arbeitsverständnis der Frauenhäuser und der Gewaltbegriff in den Anfängen und heute näher beleuchtet.
Zusätzlich wird der geschichtliche Hintergrund ergänzt.
3. Arbeitsverständnis Sozialer Arbeit und Gewaltbegriff zu Beginn der Frauenhausbewegung und heute sowie geschichtliche Einordnung
3.1. Arbeitsverständnis zu Beginn der Frauenhausbewegung
Bis 1975 gab es de facto keine häusliche Gewalt. Darüber wurde nicht gesprochen, denn es wurde als privates Problem angesehen und als Einzelfall. (Albrecht-Ross, 2003).
Diese Zeit war geprägt von gewaltigen gesellschaftlichen Umbrüchen. Es war die Zeit, in der die Anti-Baby-Pille verfügbar wurde, gleicher Lohn für gleiche Arbeit angeprangert und für die Abschaffung des Paragraphen 218 auf die Straße gegangen wurde. (Schulz, 2008)
In diesem Zeitgeist der Veränderung erkannte die NFB, dass Staat und Gesellschaft in entscheidenden Punkten bei der Hilfe und Unterstützung für Opfer häuslicher Gewalt versagte. Daher sah sich die Frauenhausbewegung in ihren Anfängen eher als politische Aktivisten denn als soziale Einrichtung. Brückner (2010:64) beschreibt Kernziele, die die Frauenbewegung im Zusammenhang mit der Gründung von Frauenhäusern aufgestellt hat:
1. „Frauen und ihre Kinder in akuten Gefährdungssituationen vor männlicher Gewalt zu schützen und sie auf dem Weg zu einem selbst bestimmten Leben praktisch zu unterstützen;
2. durch die Veröffentlichung von Gewalt gegen Frauen auf männliche Gewalttätigkeit aufmerksam zu machen und das Recht von Frauen und Mädchen auf körperliche Unversehrtheit und sexuelle Selbstbestimmung einzufordern“.
Weitere Zielen waren eine hierarchielose Institution zu bilden, innerhalb derer sich die aufgenommenen Frauen auch politisch für das Thema Frauenrechte und Frauengewalt engagieren sollten. Zudem sollte stets Öffentlichkeitsarbeit geleistet werden. Frauenhäuser sollten sich zudem selbst organisieren, basierend rein nur auf Gemeinschaftlichkeit, auf selbstständigen Engagement und eigenverantwortlicher Übernahme von Aufgaben.
3.2. Arbeitsverständnis der Frauenhäuser heute
Heutzutage wird die Generation der frauenbewegten Gründungsfrauen abgelöst von Fachfrauen, bei denen der politische Veränderungsanspruch gegenüber der täglichen professionellen, hauptamtlichen Beratungsarbeit in den Hintergrund tritt (Augstein, 2004).
Mit der Einführung des zivilen Gewaltschutzgesetzes, das am 1.1.2002 in Kraft trat, erfuhren die Aufgaben der Frauenhäuser eine große Veränderung. (Augstein, 2004). Statt des Frauenhauses konnten Frauen dem Aggressor durch die Polizei Zutritt verwehren und Anordnung geben sich ihr nicht zu nähern. Dadurch brachen den Frauenhäusern die stationären Aufenthalte weg und so sind manche Häuser nicht mehr voll ausgelastet. Ein Wandel zeichnet sich auch in der Besucherstruktur ab. Heutzutage haben es die Mitarbeiterinnen mit schwereren psychisch, gesundheitlich und sozialen Lebenssituationen der Frauen zu tun. Der Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund ist enorm gewachsen. Die Arbeit ist anspruchsvoller aber auch belastender geworden. (Brückner, 2010) „Weiterhin hat die „ambulante“ Beratung seit dem Inkrafttreten des Gewaltschutzgesetzes 2002 zugenommen, die aber von den Ländern zumeist nicht finanziert wird, da sie sich mit ihren Zuschüssen an der Anzahl der stationären Plätze orientieren.“ (Augstein, 2004) Durch die Finanzierung durch Zuschüsse Seitens der Politik fordert diese nun auch immer mehr Strukturen ein. (Albrecht-Ross, 2003)
Zu den heutigen Aufgaben der Frauenhäuser gehören unter anderem auch die psychosoziale und sozialpädagogische Beratung. Der wohl größte Unterschied im Arbeitsverständnis zwischen den Anfängen und heute, ist die Kooperation mit allen involvierten Institutionen, die vorher gemieden worden um die Unabhängigkeit nicht zu gefährden. (Brückner, 2010)
4. Das persönliche Arbeitsverständnis sozialer Arbeit
Als öffentlicher Träger sind die SOS-Kinderdörfer von der Finanzierung der Stadt München abhängig und müssen sich an die sich stets wandelnden Anforderungen der Stadt München anpassen. Grundsätzlich stehen die Angebote allen Besucherinnen und Besuchern offen, die die Gemeinschaftsregeln akzeptieren. Gewalt in jedweder Form wird nicht toleriert und es wird erwartet, dass Mitarbeiter einschreiten.
Die Grundsätze der sozialen Arbeit in Familienzentren der SOS-Kinderdörfer werden wie folgt zusammengefasst:
1. Niederschwelligkeit
Alle Menschen im Stadtgebiet, unabhängig von Herkunft, Bildung, von Geschlecht, Nationalität oder Alter sind im Familienzentrum willkommen.
2. Das Selbsthilfe-Prinzip
Auf der Basis der Förderung von Eigeninitiative werden selbst organisierte, alltagspraktische Dienstleistungen zur gegenseitigen Unterstützung angeboten.
3. Der Kompetenzansatz
Die Stärkung des Selbstbewusstseins und des Selbstvertrauens führt dazu, dass Menschen in ihrer Eigenverantwortlichkeit und sozialen Verantwortung gestärkt werden.
4. Kinder gehören dazu
Insbesondere Menschen mit Kindern sollen die Angebote des Familienzentrums nutzen.
5. Wertschätzender Umgang
Jeder Mensch wird angenommen wie er ist. Dazu wird ein respektvoller und wertschätzender Umgang gepflegt.
6. Gleichwertigkeit:
Die verschiedenen Angebote des Familienzentrums werden gemeinschaftlich durch Freiwillige, Laienmitarbeiter und Fachkräfte realisiert. Jede Arbeit wird als gleichwertig geschätzt.
7. Generationsübergreifend leben und arbeiten
Kinder, Jugendliche, aktive Erwachsene und alte Menschen sollen Gelegenheit haben, sich zu begegnen, den Tag aktiv miteinander zu gestalten und voneinander zu lernen.
8. Mitarbeiterorientierung
Raum für eigenverantwortliches Handeln, ein partizipativer Leitungsstil etc. haben einen hohen Stellenwert. Grundsatz ist das Konzept der „Gewaltfreien Kommunikation“.
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- Pia Helm (Author), 2018, Von der Neuen Frauenbewegung über die Frauenhausbewegung zur Prävention gegen häusliche Gewalt, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/491228
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