Migration ist ein essenzieller Bestandteil der Veränderung von Bevölkerungen und ist tief in jedem von uns verankert. Sie existiert, seit es Menschen gibt. Gegenwärtig leben weltweit 232 Millionen Migranten, deren Zahl jährlich um etwa 4,6 Millionen Menschen steigt. Auch in Deutschland ist die Migration ein Thema. Jeder Vierte bis Fünfte Deutsche hat einen Migrationshintergrund.
Daud Nouri setzt sich in seiner Publikation mit der Zuwanderungsstruktur in Deutschland auseinander. In welchem Verhältnis stehen die Zuwanderer zu dem demographischen Wandel sowie Fachkräftemangel? Welche sozioökonomischen Auswirkungen hat die aktuelle Zuwanderung auf Deutschland?
Nouri legt den Hauptfokus auf die Arbeitsmigration, denn die Politik in Deutschland hat sich in den letzten Jahren verändert. Sowohl der demographische Wandel als auch der Fachkräftemangel haben enorme Folgen für den deutschen Arbeitsmarkt. Nouri untersucht, ob sich das Problem mit der Förderung von Migration beheben lässt.
Aus dem Inhalt:
- Migrationspolitik;
- Bevölkerungsschwund;
- Entwicklung;
- Integration;
- Aufnahmegesellschaft
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1 Einleitung
2 Migration in der Bundesrepublik Deutschland
2.1 Bedeutung des Begriffs Migration
2.2 Geschichtlicher Verlauf der Migrationspolitik
2.3 Ursachen der Migration
2.4 Begriffserklärung Entwicklung
2.5 Entwicklung und Migration
2.6 Aktuelle Migrantensituation in Deutschland
2.7 Migrationsbericht 2015 (Vergleich zu Berichtsjahr 2014)
3 Demografischer Wandel in Deutschland
3.1 Inländische Fertilität
3.2 Inländische Mortalität
3.3 Nettozuwanderung
4 Fachkräftemangel in Deutschland
4.1 Ursachen des Fachkräftemangels
4.2 Aktueller Stand des Fachkräftemangels in Deutschland
4.3 Auswirkungen des Fachkräftemangels
4.4 Maßnahmen zur Bekämpfung des Fachkräftemangels
5 (Aktuelle Probleme der Migrationspolitik) Integrationsprobleme der Migranten
5.1 Sprache und Bildung
5.2 Die erste, zweite und dritte Migrantengeneration
5.3 Ghettobildungen
5.4 Arbeitsmarktwandel in Deutschland
6 Schlussbetrachtung
Literaturverzeichnis
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Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Der millionste Gastarbeiter Armando Rodrigues de Sá bei seiner Ankunft
Abbildung 2: Zuzüge und Fortzüge in Deutschland von 1991 - 2014
Abbildung 3: Zuzüge nach den häufigsten Herkunftsländern 2014
Abbildung 4: Prozentuale Veränderung der Zuzüge von Unionsbürgern nach Deutschland nach ausgewählter Herkunftsregionen 2005 - 2011
Abbildung 5 :Zuzüge von ausländischen Staatsangehörigen nach Herkunftsland und Geschlecht 2014
Abbildung 6: Zu- und Fortzüge und Gesamtbevölkerung nach Altersgruppen in Prozent 2014
Abbildung 7: Ausländische Studierende (Bildungsin- und -ausländer) nach ausgewählten Staatsangehörigkeit und Fächergruppen im Wintersemester 2014/2015
Abbildung 8: Ausländische Absolvierende nach Fachrichtung und häufigsten Herkunftsländer 2014
Abbildung 9: Zuzüge im Jahr 2015 nach häufigsten Herkunftsländern
Abbildung 10: Zu- und Fortzüge und Gesamtbevölkerung nach Altersgruppen in Prozent im Jahr 2015
Abbildung 11: Zuzüge von ausländischen Staatsangehörigen nach Herkunftsländern und Geschlecht im Jahr 2015
Abbildung 12 (in zwei Teilen, 1.Teil s. Vorderseite): Altersstruktur der Bevölkerung in Deutschland 1910 - 2060 (unterer Teil: Stand 31.12.2013)
Abbildung 13: Anteil der Unternehmen mit Stellenbesetzungsproblemen, die erfolgslos Arbeitskräfte für folgende Qualifikationsniveaus suchen
Abbildung 14: Anteil der Unternehmen mit Stellenbesetzungsproblemen, die erfolgslos Arbeitskräfte für jeweilige Berufsfelder suchen
Abbildung 15: Anteil der Unternehmen, die aus folgendem Grund Fachkräfte suchen
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1 Einleitung
Die Migration gilt als essenzieller Bestandteil der Veränderungen von Bevölkerungen und ist tief in jedem von uns verankert. Migration existiert, seitdem es Menschen gibt. Schon in frühgeschichtlicher Zeit zogen Menschen in Kolonien von Ort zu Ort auf der Suche nach Nahrung und Wasser.1 Gegenwärtig leben weltweit 232 Millionen Migranten, deren Zahl jährlich um etwa 4,6 Millionen Menschen zunimmt.2 Auch in Deutschland hat sich die Migration enorm ausgeweitet, denn betrachtet man Deutschlands Bevölkerung, so ist jeder Vierte bis Fünfte von einem Migrationshintergrund „betroffen“.3 Darüber hinaus behaupten zahlreiche Forscher, dass die Migration zu dem anthropologischen Charakteristikum des Menschen zählen.4 Der Grund dafür findet man nicht nur in der Ungleichheit des sozioökonomischen, klimatischen und materiellen Lebensstandards des Menschen, sondern auch bezüglich des politischen, kulturellen sowie gesellschaftlichen Wandels in der Herkunftsregion , die von dem Migranten verlassen wird.5
Begriffe wie „Asylsuchender“ oder „Flüchtling“ steuern dazu bei, dass die Bezeichnung Migration oftmals auf emotionaler Ebene geprägt wird, sowie sie zu einer kontinuierlichen Aktualität der Thematik mitwirken. Folglich lässt sich nur schwer eine konkrete Abgrenzung der Begrifflichkeiten finden. Aufgrund der Unklarheit dieser beiden Bezeichnungen sind sie für den Zugang zum Thema nicht empfehlenswert.6
Ein Hauptfokus dieser Arbeit liegt hingegen auf der Arbeitsmigration. Die Arbeitsmigrationspolitik in Deutschland hat sich in den letzten Jahren sukzessiv mit einem erheblichen Tempo reformiert. Der Antrieb dieser Reformen ist auf den aufkommenden bzw. stattfindenden Fachkräftemangel und den dafür ursächlichen demographischen Wandel zurückzuführen. Diese zwei Problemfelder haben enorme Folgen für den deutschen Arbeitsmarkt, der sich in den kommenden Jahren intensivieren wird.7
Deutschland hatte in der Vergangenheit eine immense Mobilität der Erwerbsbevölkerung zu verzeichnen, wonach ein Spielraum für eine Zunahme von Erwerbsbeteiligung gegeben ist. Der Arbeitsmarktzustand in vielen Länder innerhalb der Europäischen Union sowie die Beitrittsländer nach 2004 zeigen auf, dass die EU weiterhin ein Aufnahmeort für arbeitsorientierte Migranten bleiben wird.8
Trotz der stetigen Zunahme an Arbeitsmigranten seit der Weltwirtschaftskrise 2009 kann nicht behauptet werden, dass Deutschland zu den beliebtesten Zielländern gehört. Darüber hinaus erweckt es den Anschein, dass Deutschland im globalen Wettlauf um die Anwerbung von qualifizierten Fachkräften trotz stabiler Arbeitsmarktposition, wachsendem Lebensstandard sowie anerkanntem Wirtschafts- und Ausbildungssystem nicht konkurrenzfähig ist.9
Es besteht die Chance, dass der Fachkräftemangel gar nicht solche fatalen Auswirkungen hat, wie er dargestellt wird, oder dass der Arbeitgeber hinsichtlich fehlender Informationen, genereller Zurückhaltung sowie der individuellen Anforderungen an die Kompetenzen und sprachlichen Kenntnisse bei der Einstellung von Fachkräften ohne deutsche Staatsbürgerschaft eher weniger dazu geneigt ist, Bewerber aus dem Ausland bzw. ohne deutschen Bildungshintergrund einzustellen. Seitens der Zuwanderungsgruppen existieren viele Gründe, die zu einer Erklärung der zu beobachtenden beschränkten Arbeitsmigration in Deutschland führen. Auch sollte man sich die Fragen stellen, ob Deutschland für die arbeitssuchenden Migranten noch lukrativ ist. Der Orientierungsrahmen dafür liegt am Gehaltsniveau, an Integrationsproblemen, Lebenshaltungskosten sowie kulturell und familiär zu erwartenden Schwierigkeiten. Aus den gleichen Gründen finden auch internationale Studierende Deutschland nicht als attraktiv und verbinden damit keine zukünftigen Perspektiven.10
Die Migration von qualifizierten Facharbeitern wird nicht nur als ein expansives Innovationspotenzial betrachtet, sondern etabliert sich als dringende Maßnahme zur Minderung des Fachkräftemangels in etlichen Branchen.11
In dieser Arbeit wird zu Beginn auf die Migration in der Bundesrepublik näher eingegangen, die neben der historischen Entwicklung auch die aktuelle Zuwanderungsstruktur der nach Deutschland migrierenden Einwanderer impliziert. Nach den Ursachen des Migrationsgeschehens wird auf die aktuelle Migrationssituation in Deutschland eingegangen, die durch themenbedingte Abbildungen dargestellt wird. Im Kapitel 3 wird auf den demographischen Wandel in Deutschland aufmerksam gemacht, der ein soziales Problem beinhaltet. Darüber hinaus wird eine Analyse durchgeführt, inwiefern „gesunde“ Zuwanderung dazu führen kann, ein Bevölkerungsdefizit zu relativieren. Nach einer kurzen Darstellung des Fachkräftemangels an deutschen Unternehmen werden potenzielle Konzepte bzw. Maßnahmen vorgestellt, die eine Abfederung des Fachkräftemangels gewährleisten. Kapitel 5 behandelt Problemfelder der Zuwanderungspolitik, wie unter anderem Integrationsprobleme, die durch eine Konfrontation zwischen Einwanderern und bisherigen Bewohnern des Einwanderungslandes entstehen können sowie den Arbeitsmarktwandel von einer Industrie- zu einer Dienstleistungsgesellschaft. Darüber hinaus wird auf die Veränderung des Migrantentyps eingegangen, die sich von der ersten Migrantengeneration (Gastarbeiter) bis zur dritten Migrantengeneration (heute) beobachten lässt.
Das Ziel der vorliegenden Arbeit ist die Analyse der Zuwanderungsstruktur der nach Deutschland migrierenden Zuwanderer in Bezug auf den bevorstehenden Bevölkerungsschwund sowie den ansteigenden Fachkräftemangels in deutschen Unternehmen bzw. Branchen. Weiterhin wird der Frage nachgegangen, welche sozioökonomischen Auswirkungen die aktuelle Zuwanderung auf Deutschland hat.
2 Migration in der Bundesrepublik Deutschland
In der Zeitspanne von 1991 bis 2014 gab es in der BRD einen Zuzug aus dem Ausland von 22,7 Millionen Menschen. Diese Einwanderungszahl setzt sich aus individuellen Zuwanderungsgruppen (aus Rumänien, Polen, Syrien, etc.) zusammen. Im gleichen Zeitraum gab es einen Fortzug aus der BRD ins Ausland von 16,8 Millionen Menschen. Somit ist ein Wanderungsüberschuss für den oben genannten Zeitraum von ca. 5,9 Millionen Menschen zu verzeichnen. Wenn man das Vorjahr (2013) betrachtet, stieg die Zuwanderungszahl um 19,4% (1,23 Millionen) an.12 Infolgedessen ist Migration in der BRD zu einer Thematik von essentieller Bedeutung geworden, mit der sehr behutsam umgegangen werden muss. In dem bevorstehenden Gliederungspunkt wird neben der Begriffserklärung „Migration“ bzw. „Arbeitsmigration“ eine Abgrenzung zwischen „Migranten“, „Asylsuchende“ und „Ausländern“ erläutert sowie der historische Verlauf der Migrationspolitik in der BRD nach dem 2. Weltkrieg skizziert. Anschließend werden mögliche Ursachen für Migration genannt, die mit einer aktuellen Bestandsaufnahme der Migrationssituation in der Bundesrepublik Deutschland abgerundet wird.
2.1 Bedeutung des Begriffs Migration
Die Migration ist eine beständige Komponente der Menschheitsgeschichte. Die Etablierung und Entwicklung von individuellen Kulturen und Zivilisationen hätte es niemals ohne Migration in dem heutigen Ausmaß gegeben.13
Die Bezeichnung Migration leitet sich ursprünglich aus dem lateinischen Wort „migratio“ (lat. Wandern) ab und kann in den unterschiedlichsten Zusammenhängen verstanden werden. Grundsätzlich beruhen diese Definitionen auf Aspekten wie der Ortsveränderung, Entfernung oder dem ethnischen Unterschied zwischen Aus- und Einwanderungsland. Auch im Bereich wissenschaftlicher Forschung werden in Zusammenhang mit Migration eine Vielzahl von Faktoren aufgenommen und diskutiert, seien es beispielsweise die Vor- und Nachteile von Ein- und Auswanderung, soziale, wirtschaftliche oder politische Gründe bzw. Ursachen für Wanderungen oder Fragestellungen bezüglich Sprache und Identität.14
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BaMF) legt die Bezeichnung der Migration wie folgt fest:
„Unter Wanderung oder Migration versteht man solche Formen der räumlichen Mobilität, mit denen ein dauerhafter Wechsel des Wohnortes bzw. des Lebensmittelpunktes über eine Landesgrenze verbunden ist“.15
Nicht selten werden Migranten mit Ausländern oder Asylsuchende in Verbindung gesetzt und gelten folglich als Personen, die über keine deutsche Staatsangehörigkeit verfügen.16 Diese Aussage ist jedoch prekär, da in Deutschland migrierte Personen mit einer deutschen Staatsbürgerschaft als auch nicht abgewanderte Personen, die über eine ausländische Staatsbürgerschaft verfügen, leben.17 In der Zeitperiode von 1970 bis 2005 haben etwa 1,5 Millionen in Deutschland lebende Ausländer die deutsche Staatsangehörigkeit erlangt.18 Ungeachtet ihrer einstigen Migration werden diese Menschen nicht mehr als Ausländer erfasst. Auch im umgekehrten Fall wird es schwierig, wenn in Deutschland geborene Kinder von Migranten die ausländische Staatsangehörigkeit erwerben, ohne migriert zu sein.19
Migranten mit Ausländern gleichzusetzen ist also nicht möglich. Auch der Begriff „Asylsuchender“ spielt unter normalen Umständen beim Phänomen „Migration“ eine eher untergeordnete Rolle. Während sich Migration, wie schon näher erläutert, auf einen Wechsel der Räumlichkeit auf regionaler oder länderüberschreitender Ebene bezieht, spricht man von einem Asylsuchenden, wenn die Person hinsichtlich seiner Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe oder seiner subjektiven politischen Überzeugung Verfolgungsmaßnahmen mit Gefährdung für Leib und Leben oder Beschränkung der persönlichen Freiheit ausgesetzt ist. Aufgrund dessen kann der Asylsuchende von dem Asylrecht Gebrauch machen, das laut Artikel 16a Absatz 1 Grundgesetz (GG) besagt, dass politisch Verfolgte Asylrecht genießen. Durch Asyl wird dem Asylsuchenden ein Aufenthalts- und Schutzrecht gewährt. Angesichts der Drittstaatenreglung darf der Asylsuchende aus seinem Ursprungsland über einen sicheren Drittstaat einreisen. Ist dies gewährleistet, steht ihm ein subsidiärer Schutz, Abschiebungsverbot und Anspruch auf Sozialleistungen zu.20 Asyl ist ein humanitärer und volksrechtlicher Grundsatz, der international anerkannt ist.21
Um eine Abgrenzung der Begrifflichkeiten zu schaffen gelten laut dem statistischen Bundesamt alle Ausländer, Eingebürgerte als auch die Kinder von Zuwanderer als „Menschen mit Migrationshintergrund“.22
Von einem Menschen mit Migrationshintergrund spricht man, wenn der Mensch selbst oder mindestens ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit nicht durch die Geburt besitzt.23
Oder im weiteren Sinne alle Menschen, die „nach 1949 auf das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zugewandert sind, sowie alle in Deutschland geborene Ausländer und alle in Deutschland als Deutsche Geborene mit zumindest einem nach 1949 zugewanderten oder als Ausländer in Deutschland geborenen Elternteil“.24
2.2 Geschichtlicher Verlauf der Migrationspolitik
Mit dem wirtschaftlichen Aufschwung in den 1950er Jahren begann eine prägende Entwicklung der Zuwanderung ausländischer Arbeitskräfte (Gastarbeiter), die als Erweiterungs-, Puffer- und Ersatzfunktion fungierten.25 Wenn man die Zwangsmigration zu Kriegszeiten außer Acht lässt, kann man konkret sagen, dass die zuwanderungsstärksten Jahre nach der Gründung der Bundesrepublik Deutschland folgten.26 In den Zeitspannen zwischen 1961 und 1970 belief sich das Brutto der Zuzüge ausländischer Arbeitskräfte in Deutschland auf 7,5 Millionen, von 1971 bis 1980 auf 7 Millionen und zwischen 1981 und 1990 auf 7,7 Millionen.27 Auch zu Zeiten der DDR gab es eine Anwerbepolitik, die resolut betrieben wurde. Bis zum Mauerbau im Jahre 1961 wanderten etwa 3,7 Millionen Menschen aus der DDR in den Westen Deutschlands aus, wodurch die DDR in den 1960er Jahren ein Arbeitskräftemangel registrierte. Der Anteil der Ausländer in der DDR war hingegen ausgesprochen niedrig und belief sich vor dem Mauerfall im Jahre 1989 auf 190.000, von denen 93.568 beschäftigt waren. Diese Ausländergruppen bestanden aus Vietnamesen, die die Mehrheit ausmachten mit 31,4%, anschließend Polen (27,1%), Mosambikaner (8,1%) und Angehörigen der ehemaligen Sowjetunion (7,8%). Migrierte Arbeitnehmer hatten mit sehr schlechten Lebens- und Arbeitsbedingungen zu kämpfen. Eine Arbeitsgenehmigung wurde nur befristet akzeptiert, was zu Unsicherheit seitens der ausländischen Arbeiter führte. Ein Entzug der Genehmigung ohne Angabe von Gründen war legal und konnte jederzeit stattfinden. Eine soziale Integration der ausländischen Arbeitnehmer und der zwischenmenschliche Kontakt zu DDR-Bürgern sollte verhindert werden. Die Zuwanderung von Familienmitgliedern dieser Arbeiter war strengstens verboten.28
In der Bundesrepublik Deutschland hatte diese migrationspolitische Struktur hingegen einen unvergleichbaren Umfang. Allein die Anwerbepolitik ab 1955 hat entscheidend zu dem heutigen Anteil der ausländischen Bevölkerung in Deutschland geführt.29 Infolgedessen soll auf die temporäre Entwicklung der (Arbeits-) Migrationspolitik in der Bundesrepublik Deutschland eingegangen werden. Aufgrund der geringen Relevanz in Bezug auf die Gesamtzahl wird auf die Entwicklung in der DDR nicht näher eingegangen.
Die Zuwanderung von Ausländern lässt sich in drei bedeutenden Zeitperioden unterteilen, bei der die (Arbeits-) Migrationspolitik in eine gemeinsame Richtung steuert.30
2.2.1 Anwerbung von Gastarbeitern ab 1950
Mit beeindruckender Konjunktur in den 1950er Jahren erholte sich Deutschland langsam aber sicher von dem zweiten Weltkrieg. Die Arbeitslosenquote sank im gesamten Bundesgebiet (in der Folge kurz „BRD“) stark.31 Nichtsdestotrotz verspürte man einen Mangel an Arbeitskräften in saisonalen und Billig-Lohn-Branchen.32 Die Landwirtschaft, die Nahrungsmittelindustrie sowie das Baugewerbe hatten die meisten Schwierigkeiten bei der Beschaffung von (neuen) Arbeitskräften, wonach auch der Arbeitskräftemängel in diesen Arbeitsbereichen am intensivsten war.33 Hinsichtlich der hohen Arbeitslosigkeit und der schwachen Wirtschaft Italiens zeigte die italienische Regierung bereits drei Jahre später (1953) großes Interesse an ein Anwerbearrangement mit der BRD.34 Aufgrund einer Entlastung der erwerbslosen Mütter und Ehefrauen, die einer Beschäftigung nachgingen sowie der geringen Arbeitslosenquote der Männer, die bei etwa 1,8 Prozent lag, stimmte die Bundesrepublik dem Arrangement zu und unterschrieb am 20. Dezember 1955 das Abkommen mit Italien.35 Die Mehrheit der aus Italien angeworbenen Arbeitskräfte bestand grundsätzlich aus Männern, die meist für physisch anspruchsvolle Arbeitsvorgänge im Baugewerbe und der Landwirtschaft beschäftigt wurden. 1960 wurden 93.284 italienische Arbeitskräfte registriert, wovon 1.912 Frauen waren, die überwiegend in der Textilbranche eingesetzt wurden.36
Angesichts der hohen Nachfrage an Arbeitskräften in Deutschland bei gleichzeitigem stetigem Arbeitskräftemangel wurden im Jahr 1960 weitere Abkommen mit Griechenland und Spanien unterzeichnet.37 Daraufhin folgte die Türkei 1961, Marokko (1963), Portugal (1964), Tunesien (1965) und das ehemalige Jugoslawien (1968).38
Infolge fehlender Qualifikationen übernahmen ausländische Arbeitskräfte grundsätzlich physisch anstrengende und schmutzige Arbeit in eher niedrig angesehenen Arbeitsbranchen wie beispielsweise der Kunststoff-, Gummi- und Asbestindustrie wie auch dem Hoch- und Tiefbau.39 Etwa 20% der Beschäftigten dieser Arbeitsbereiche waren ausländischer Herkunft, was einheimischen Arbeitnehmern zu einem leichteren beruflichen Aufstieg verhalf.40
Die Aufenthaltsdauer angeworbener ausländischer Arbeitskräfte wurde temporär beschränkt geduldet, wodurch die Bundesregierung 1965 den angeworbenen Arbeitskräften nur eine Arbeitserlaubnis von einem Jahr gewährte. Diese Arbeitserlaubnis war nur für einen bestimmten Betrieb zulässig41 und wurde in einem Arbeitsvertrag zwischen Gastarbeiter und Arbeitgeber festgehalten.42 Anlässlich der von der Bundesregierung gewollten kurzfristigen Dauer der Arbeitsaufenthalte wurde die Bezeichnung von „Arbeitskraft“ in „Gastarbeiter“ geändert.43
In der Abbildung 1 ist der millionste Gastarbeiter, der Portugiese Armando Rodrigues de Sá, dargestellt, der 1964 gastfreundlich empfangen und mit einem Moped beschenkt wurde.44
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1: Der millionste Gastarbeiter Armando Rodrigues de Sá bei seiner Ankunft45
Diese Darstellung zeigt, wie stark die gesellschaftliche Akzeptanz der Gastarbeiter in der ehemaligen Bundesrepublik Deutschland etabliert war. Darüber hinaus kann man gut erkennen, wie unabdingbar ein Gastarbeiter für den deutschen Arbeitsmarkt wurde. Nicht ohne Grund assoziiert man diese Zeitperiode mit dem „deutschen Wirtschaftswunder“, was in Deutschland zu einem unerwartet rasantem und nachhaltigen Wirtschaftswachstum führte.46 Man ging davon aus, dass die Gastarbeiter nach einer gewissen Zeit Deutschland verlassen und die Heimreise antreten würden, was sich aber nicht bestätigte.47
Durch das sogenannte „Rotationsprinzip“ sollte eine soziale Integration angeworbener Arbeitskräfte in Deutschland unterbunden und bei wirtschaftlichen Konjunkturschwankungen eine rapide Abnahme der Beschäftigten gewährleistet werden. Unternehmen, die in der BRD ansässig waren, akzeptierten dieses Rotationsprinzip nicht, aufgrund von steigenden Einarbeitungskosten, die auf die kurze Aufenthaltsdauer der ausländischen Arbeitskräfte zurückzuführen ist. Folglich engagierten sich Unternehmen für einen langfristigen Aufenthalt der Gastarbeiter. Nicht nur Unternehmen, sondern auch die Gastarbeiter selbst begrüßten einen längeren Aufenthalt in Deutschland, integrierten sich in die soziale Gesellschaft und brachten ihre Familien her.48
Aus humanitären und sozialen Gründen wurde 1971 eine Verordnung verabschiedet, die besagte, dass Gastarbeiter, die einen fünfjährigen, ununterbrochenen Arbeitsnachweis vorweisen konnten, eine spezielle Arbeitserlaubnis erhalten sollten. Unabhängig von der wirtschaftlichen Lage und dem Verlust ihres Arbeitsplatzes, waren Gastarbeiter mit dieser speziellen Arbeitserlaubnis nicht mehr gezwungen in ihre Heimat zurückzukehren.49 Um einheimischen Arbeitskräften Priorität zu gewährleisten, wurde 1969 das „Inländerprimat“ legitimiert, wonach Bewerbungen Einheimischer Vorrang hatten.50
Aufgrund der hohen Nachfrage von Gastarbeitern kamen im Jahren 1950 – 1973 etwa 17 Millionen ausländische Arbeitskräfte in die Bundesrepublik Deutschland, von denen 12 Millionen in ihr Heimatort zurückgekehrt sind.51
2.2.2 Anwerbestopp ab 1973
Zu dieser Zeit betrug die Ausländerquote in Deutschland 11,9 Prozent, was etwa 4 Millionen Menschen entsprach.52 Infolge der Energiekrise, die einen negativen Einfluss auf den Beschäftigungsgrad besaß, wurde ein „Anwerbestopp“ beschlossen. Dadurch verhinderte man sämtlichen Zuzug weiterer Gastarbeiter vorerst aus nicht EG-Ländern (EG= Europäische Gemeinschaft).53 Im Verlauf des Anwerbestopps verringerte sich zwar die Zahl aus dem Ausland stammenden Erwerbstätigen, die Anzahl der in Deutschland lebenden Migranten dagegen nahm in den Folgejahren zu.54 Immer mehr Gastarbeiter, vermehrt aus der Türkei entschieden sich für einen längeren Aufenthalt in Deutschland.55 Angesichts dessen kam es Ende 1970 zu immer häufigerer Familienzusammenführung, da nur noch diese Form der Zuwanderung bewilligt wurde.56 Aus sozialen und humanitären Gründen konnte die Bundesregierung diese Entwicklung nicht verhindern, wonach sie keine Eingriffe (Ausweisungen, Abschiebungen) mehr auf ausländische Arbeitnehmer vornahmen, deren Aufenthaltsdauer abgelaufen war.57 Eine gewaltsame Durchsetzung des Rotationsprinzips seitens der Bundesregierung war also nicht gegeben. Die Folge war ein zunehmender Frauen- und Kinderanteil, gleichzeitig zu der regressiven Erwerbsquote ausländischer Einwohner.58
Deutschland entwickelte sich immer mehr zu einem Einwanderungsland, da sich die ausländischen Migranten an das Leben und den sozialen Standard in Deutschland angepasst hatten. Dadurch kam es gleichzeitig zu einer anwachsenden Entfremdung zwischen ihnen und ihrem Heimatland.59 Die deutsche Migrationspolitik sollte einerseits die Integration von den in Deutschland lebenden Ausländern forcieren und zugleich die erstrebende Rückkehr voranzutreiben und weitere Zuwanderung zu beschränken.60 Durch verschiedene Reintegrationshilfen versuchte man eine freiwillige Rückkehr anzuregen. Das sogenannte Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und Türkei, oder auch Ankara-Abkommen aus Jahre 1972 genannt, beinhaltete ein Qualifizierungsprogramm für Rückkehrfreiwillige und eine Förderung von Arbeitnehmergesellschaften, die später auch in anderen Länder übernommen wurden. Nach einiger Zeit konnte dieses Konzept die gewünschten Erwartungen nicht mehr erfüllen. Mithilfe finanzieller Unterstützung, die sich in Rückkehrprämien und der Kapitalisierung von Rentenversicherung sowie Arbeitslosengeld wiederfanden, versuchte man Zuwanderer zu einer freiwilligen Rückkehr zu bewegen. Die Bundesregierung bot mittels Rückkehrhilfegesetz arbeitslosen Migranten in Deutschland eine Auszahlung von 10.500 DM plus 1.500 DM pro Kind an. Hinzu kam, dass früher in Deutschland beschäftigte Migranten ihre Rentenbeiträge unverzüglich erstattet bekommen.61 Der Erfolg war fraglich, hatte aber eine psychologische Wirkung. Nichtsdestotrotz hat es die Bundesregierung geschafft, die umstrittene Einwanderungsfrage in ein Problem der Ausländerabwehr umzuformen.62
Mitte der 1980er Jahre kam es erneut zu beachtlichen Zuwanderungsströmen wegen der Beendigung des Ost-West Konfliktes und der darauffolgenden Öffnung der Ostblockstaaten.63 Mit dem Berliner Mauerfall 1989 erreichte der Zustrom seinen Höhepunkt.64 Neben einer Vielzahl von Ostdeutschen, denen eine „deutsche“ Staatsbürgerschaft zugesprochen wurde, migrierten auch Zuwanderer aus Rumänien, dem ehemaligen Jugoslawien und der Sowjetunion nach Deutschland.65 Gründe für die Migration fand man grundsätzlich in wirtschaftlichen, politischen und kriegsbedingten Notlagen wieder, sodass überwiegend Asylsuchende und Flüchtlinge nach Deutschland einwanderten.66 1992 beherbergte Deutschland etwa 63% aller Asylbewerber in Europa, was auf die autoritäre Asylpolitik der europäischen Staaten zurückzuführen ist.67
2.2.3 Reformen in der (Arbeits-) Migrationspolitik seit 2000
Am 1. Januar 1991 wurde ein neues Ausländerrecht verabschiedet, das Normen zu Einbürgerung, Familiennachzug und Rechtsansprüchen der Einwanderer umfasste.68 Dennoch sah die Bundesregierung Deutschland nicht als Einwanderungsland an, sodass Integration und Migration auf politischer Ebene kaum einen Stellenwert hatten und nur sporadisch thematisiert wurde.69 Der Druck auf die Bundesregierung verstärkte sich, da die Bevölkerung eine ausgiebige Gesetzgebung verlangte.70 Daraufhin beschäftigte sich die Regierung Ende der 1990er Jahre mit Reformen betreffend der (Arbeits-) Migrationspolitik.71
Am 1. Januar 2000 wurde das Staatsangehörigkeitsrecht „lus Sanguinis“ (Recht des Blutes) um einige Bestimmungen des „lus Solis“ (Recht des Bodens) erweitert.72 Wenn ein Elternteil seit acht Jahren legal in Deutschland lebt, erhalten in Deutschland geborene Kinder automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft.73 Diese Reform beinhaltet weiterhin die Möglichkeit einer Einbürgerung für Ausländer. Bedingung dafür ist ein achtjähriger, rechtskräftiger Aufenthalt in Deutschland. Bei erfolgreicher Teilnahme an einem Integrationskurs kann der Anspruch auf Einbürgerung auf sieben, bei Deutschkenntnissen über dem Niveau B1 auf sechs Jahre verkürzt werden.74
Am 1. Januar 2005 trat ein Zuwanderungsgesetz in Kraft, das erstmalig eine gründliche Handhabung der Integration und Zuwanderung nicht-deutscher Arbeitskräfte vorsah.75 Dieses Gesetz beinhaltet die Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern.76
2.2.4 Debatte über ein Einwanderungsgesetz
Deutschland steht vor einem demographischen Wandel, der zu einem erheblichen Bevölkerungsrückgang führen wird. Um einen Ausgleich zu erreichen, benötigt Deutschland Zuwanderer. Die bedeutende Frage ist, wer „darf“ migrieren und wie soll die Einwanderung gesteuert werden. Auch ist es von höchster Relevanz, ob die Bundesregierung ihre aktuelle Rechtsposition weiterführen kann, oder ob ein neues Einwanderungsgesetz benötigt wird.77 Die Zuwanderung und der Aufenthalt von Migranten werden durch eine Vielzahl von unterschiedlichen Gesetzen geregelt. Aus diesem Grund existieren etwa 50 verschiedene Aufenthaltstitel, die Nicht-EU-Bürgern eine rechtliche Möglichkeit gewähren in Deutschland zu leben.78
Das noch aktuelle Zuwanderungsgesetz regelt seit 11 Jahren alle Themen bezüglich des Aufenthaltes von Ausländern in Deutschland. Bereits in der Vergangenheit kam ein Vorschlag von der einstmaligen rot-grünen Bundesregierung, dass die Arbeitsmigration anhand eines Punktesystems, das sich erfolgreich in Kanada etabliert hat, verwaltet werden soll. Durch die Parteien CSU und CDU wurde dieses Konzept verhindert. Im Januar 2015 eröffnete der CDU-Generalsekretär Peter Tauber eine Debatte über die Einführung eines Einwanderungsgesetzes, die das Potenzial der Einwanderer berücksichtigen und fördern sollte. Grundsätzlich muss zwischen einem Flüchtling und Migranten strikt unterschieden werden, da bei der Suche nach Schutz vor Verfolgung das Asylrecht greift, dessen Funktion kurz im ersten Kapitel bereits erläutert wurde. Wird ein Asylbewerber abgelehnt, muss er das Land verlassen und hat die Chance nach einer bestimmten Wartefrist sich als Migrant neu zu „bewerben“, was dann durch das Einwanderungsgesetz geregelt wird. Nach Meinung des Migrationspolitikers Volker Beck sollen in Deutschland lebende Asylsuchende, die einer Arbeit nachgehen, über das Einwanderungsgesetz anerkannt werden.79 Das debattierte Einwanderungsgesetz konzentriert sich auf qualifizierte Fachkräfte, die nach Deutschland immigrieren möchten.80 Bis heute existieren Diskrepanzen hinsichtlich einer Modernisierung des Zuwanderungsgesetzes, die selbst unter den jeweiligen Parteien herrschen. Während sich beispielsweise der SPD-Fraktionsvorsitzende Thomas Oppermann für ein kanadisches Punktesystem zur Auswahl von Zuwanderern erklärte, fanden sich Gegenstimmen wie unter anderem der SPD-Landesvorsitzender Aziz Bozkurt.81 Auch der Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) sieht keinen Bedarf an einem Einwanderungsgesetz für Deutschland aufgrund einer bereits vorhandenen Regelung bezüglich der Einwanderung von Fachkräften.
Die Partei „die Grünen“ hat im Februar 2015 ein reformiertes Konzept zum Einwanderungsgesetz im Bundestag vorgelegt. Auch die FDP hat im Januar 2015 eine überarbeitete Version des Einwanderungsgesetzes dem Bundesvorstand eingereicht.82
Grundsätzlich überschneiden sich die Konzepte der verschiedenen Parteien in drei Punkten. Das neue Gesetz soll eine Lösung in Bezug auf die Einwanderung bewirken, bereits existierende Gesetze sollen zusammengefasst und vereinfacht werden und es soll ein Katalog von erwünschten Eigenschaften aufgestellt werden, anhand dessen entschieden wird, wer nach Deutschland immigrieren kann und wie.83
Der zentrale Punkt in dieser Debatte bildet die Einführung eines Punktesystems nach kanadischem Leitbild. Anhand der Bildung, Alter, Sprache, einem vorliegenden Arbeitsangebot, Arbeitserfahrung sowie dem Anpassungsvermögen erhalten Einwanderungsinteressenten Punkte. Werden 67 von 100 Punkten erreicht, darf der Einwanderer legal immigrieren. Vorallem die Spitze der SPD-Fraktion bekräftigte ihr Vorhaben, ein solides und flexibles Punktesystem zu entwerfen. Darüber hinaus können Ansatzpunkte aus dem kanadischen Punktesystem übernommen werden.
Die Grünen würden einem Einwanderungsgesetz zustimmen, das potenzielle qualifizierte Fachkräfte nach bestimmten Kriterien evaluiert, die sich aber nicht nach dem kanadischen System richtet. Eine selektive Migrationspolitik in Bezug auf das Punktesystem lehnt die Linke ab, da Menschen nicht als nützlich oder nutzlos charakterisiert werden dürften. Darüber hinaus sollen nicht nur gebildete oder wohlhabende Einwanderer eine Chance erhalten nach Deutschland zu immigrieren.84
Gegenwärtig können bereits Drittstaatsangehörige in Form einer qualifizierten Fachkraft mit einer sogenannten „Bluecard“ einreisen. Reist man nach dieser Methode ein, muss ein jährliches Einkommen von 48.400 Euro Brutto bzw. 37.752 Euro bei Mangelberufen nachgewiesen werden.85
Der SPD–Fraktionschef Thomas Oppermann fordert, dass das bevorstehende Einwanderungsgesetz bis zu der Bundestagswahl 2017 verabschiedet wird. Dabei verlangt er eine Höchstgrenze von 25.000 Migranten in den ersten Jahren. Die weitere zukünftige Entwicklung der Einwanderungszahl soll sich nach dem Bedarf des deutschen Arbeitsmarktes orientieren. Der SPD-Politiker begründet seine politische Denkweise mit den folgenden Satz:
„Wir wollen keine Einwanderung in das Sozialsystem. Deshalb sind die Einwanderer auch in den ersten fünf Jahren von Sozialleistungen ausgeschlossen, es sei denn, sie haben ausreichend Beiträge geleistet“.86
2.3 Ursachen der Migration
Die Migration hat einen bedeutenden Stellenwert für die uns heutige bekannte Menschheitsgeschichte. Dabei umfasst diese verzweigte Kuriosität Faktoren der Bewegung und des Wechsels. Kategorisieren lässt sich die Migration in räumliche, zeitliche und permanente Aspekte. Die räumlichen Aspekte beziehen sich auf internationale Wanderung oder Binnenwanderung (Umzug über regionale Grenzen oder vom Land in die Stadt), temporäre Aspekte finden sich in Saison-/Pendelmigration und in Grenzhandel wieder. Der letzte Punkt umfasst die populärste Art der Migration, die permanente Wanderung. Hiermit werden die Einwanderungen und Niederlassungen in dem beliebigen Land beschrieben. Die Entscheidung für Migration kann erzwungen (Verschleppung, Flucht, Vertreibung) oder auf freiwilliger Basis (Studienaufenthalt, Arbeitsmigration) sein. Zu dem Umfang der Migration gehören die Einzel-, Massen-, Gruppen- und Kettenmigration.87
Hinsichtlich der Schwierigkeit von Migrationsprozessen existiert keine allgemeine Migrationstheorie, die das Entstehen von Migrationsprozessen konkret beantwortet. Die Mehrheit der Migrationstheorien nimmt an, dass die Struktur des Aufnahmelandes und des Herkunftslandes erheblichen Einfluss auf die Entwicklung der Migration hat.88 Ursachen werden laut der Forschung als unvoreingenommene strukturelle und öffentliche Umwelt- und Rahmenbedingungen beschrieben. Generell findet Migration dann statt, wenn es um Vertreibung geht oder man sich eine bessere und neue Lebensbedingung aufbauen möchte.
[...]
1 Vgl. http://www.fazschule.net/project/die-welt-in-bewegung2011/983
2 Vgl. OECD (2013), Weltweite Migration in Zahlen, S. 1.
3 Vgl. Bundeszentrale für politische Bildung (2016): Die soziale Situation in Deutschland, S. 1.
4 Vgl. Szell, G. (1972), S. 9.
5 Vgl. Kraler, A. (2007), S. 28f.
6 Vgl. Lehners, J. P.(2007), S. 7ff.
7 Vgl. OECD (2013), Zuwanderung ausländischer Arbeitskräfte: Deutschland, S. 33,
8 Vgl. ebenda, S. 34.
9 Vgl. ebenda, S. 34.
10 Vgl. ebenda, S. 34.
11 Vgl. ebenda, S. 47.
12 Vgl. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge(2014): Migrationsbericht, S.13.
13 Vgl. Han, P. (2006), S. 1.
14 Vgl. Treibel, A. (1999), S. 17 ff.
15 Vgl. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge(2014): Migrationsbericht, S.13.
16 Vgl. Razum, O. / Spallek, J. (2009), S. 7.
17 Vgl. Razum, O./ Spallek, J. (2009), S. 8.
18 Vgl. ebenda
19 Vgl. ebenda
20 Vgl. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (2014), S. 69-71
21 Vgl. ebenda, S. 6.
22 Vgl. Statistisches Bundesamt (2011), S. 5-6.
23 Vgl. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (2015): Migrationsbericht, S. 211.
24 Vgl. Statistisches Bundesamt Deutschland: Bevölkerung und Erwerbstätigkeit (2007), S.3.
25 Vgl. Butterwegge, C. (2005), S. 23.
26 Vgl. Wenning, N. (1994), S.110.
27 Vgl. ebenda, S.110.
28 Vgl. Bade, K. / Ottmer, J. (2005), S. 34 – 48.
29 Vgl. Velling, J. (1995), S.40.
30 Vgl. Meier-Braun, K. (2005), S.66.
31 Vgl. Mattes, M. (2005), S. 28.
32 Vgl. ebenda, S.28.
33 Vgl. ebenda, S. 30ff.
34 Vgl. ebenda, S. 29.
35 Vgl. ebenda, S. 30f.
36 Vgl. ebenda, S. 33
37 Vgl. Velling, J. (1995), S. 37.
38 Vgl. ebenda, S. 37
39 Vgl. ebenda, S.38.
40 Vgl. ebenda, S. 38.
41 Vgl. ebenda, S. 38f.
42 Vgl. WSI Report – Die Gastarbeiter (2014), S. 4.
43 Vgl. ebenda, S. 38f.
44 Vgl. https://www.planet-schule.de/wissenspool/zu-hause-in-deutschland/inhalt/hintergrund/gastarbeiter-im-westen-das-wirtschaftswunder.html
45 Vgl. ebenda, S. 1.
46 Vgl. Wehler, H. (2003), S. 48ff.
47 Vgl. https://www.planet-schule.de/wissenspool/zu-hause-in-deutschland/inhalt/hintergrund/gastarbeiter-im-westen-das-wirtschaftswunder.html
48 Vgl. Velling, J. (1995), S. 39.
49 Vgl. ebenda, S. 39f.
50 Vgl. ebenda, S. 40.
51 Vgl. Geißler, R. (2014), S. 2.
52 Vgl. Mattes, M. (2005), S. 59.
53 Vgl. ebenda, S. 56ff.
54 Vgl. Mattes, M. (2005), S. 60.
55 Vgl. Velling, J. (1995), S. 41.
56 Vgl. Butterwegge, C. (2005), S. 47.
57 Vgl. Velling, J. (1995), S. 42.
58 Vgl. ebenda, S. 43.
59 Vgl. ebenda, S. 42.
60 Vgl. Mattes, M. (2005), S.60.
61 Vgl. ebenda, S. 78.
62 Vgl. Dohse, K. (1986), S. 111.
63 Vgl. Butterwegge, C. (2005), S. 48.
64 Vgl. Velling, J. (1995), S. 44.
65 Vgl. ebenda, S. 44ff.
66 Vgl. ebenda, S. 44ff.
67 Vgl. ebenda, S. 48.
68 Vgl. Butterwegge, C. (2005): a.a.O
69 Vgl. ebenda
70 Vgl. ebenda
71 Vgl. ebenda
72 Vgl. Razum, O. / Spallek, J. (2009), S. 37.
73 Vgl. ebenda, S. 38.
74 Vgl. Worbs, S. (2008), S. 12.
75 Vgl. Parusel, B. / Schneider, J. (2010), S. 20.
76 Vgl. Dieden, A. / Ghelli, F. (2015), S. 1.
77 Vgl. ebenda, S. 1.
78 Diekmann, F. (2015), S. 1.
79 Tilman, S. (2016), S. 1.
80 Klöpfer, I. (2016), S. 1.
81 Vgl. ebenda, S. 2.
82 Vgl. ebenda, S. 2.
83 Vgl. ebenda, S. 2.
84 Vgl. ebenda, S. 3.
85 Vgl. ebenda, S. 4.
86 Vgl. http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/spd-plan-einwanderungsgesetz-mit-punktesystem-soll-noch-2017-kommen-14514952.html
87 Vgl. Oswald, I. (2007), S. 13.
88 Vgl. ebenda, S. 17f.
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