In dieser Arbeit wird der Zusammenhang zwischen Art. 5 GG und File Hostern (Dropbox, Google Drive, etc.) behandelt.
Mit erhöhtem Funktionsumfang der File Hoster-Dienste scheint das Verletzungsrisiko für immaterialgüterrechtlich geschützte Informationen zu steigen. Damit es den Anbietern nicht mehr möglich wäre, die Daten der Nutzer zu durchsuchen, wären zahlreiche für den Nutzer wünschenswerte Leistungen jedoch nicht mehr anbietbar. Es wird daher zu zeigen sein, ob eine Kompromisslösung zwischen Urheber- und Datenschutzrecht zu finden ist und ob beide dauerhaft koexistieren können.
Inhaltsverzeichnis
A. Literatur- und Rechtsprechungsverzeichnis
I. Begriffsdefinition File Hosting
II. Die Anwendbarkeit des Art. 5 I auf File Hoster
1. Meinungsfreiheit
2. Informationsfreiheit
3. Presse- und Rundfunkfreiheit
III. Inanspruchnahme als Täter in den Grenzen des Art. 5 I GG
IV. Die Inanspruchnahme als Störer in den Grenzen des Art. 5 I GG
V. Die Zensur als Konsequenz der Störerhaftung
B. Exposé
I. Prüfungspflichten vs. Datenschutz – Kompromiss als Lösung?
1. Die Definition des File Hosting
2. Die Anwendbarkeit des Art. 5 I auf File Hoster
3. Grundrechtliche Gefährdungslagen für File Hoster
a) Grundrechtsbeschränkungen von staatlicher Seite
b) Grundrechtsbeschränkungen von privater Seite
aa) Erfordernis der Drittwirkung
bb) Prüfungspflichten seitens der Provider
cc) Begriffe der Inhaltsdaten und Personendaten
dd) Anwendbarkeit des BDSG
ee) Fazit
II. Ergebnis
- Quote paper
- Philipp Durillo Quiros (Author), 2017, Schutz von Nutzerdaten. Art. 5 GG und File Hoster wie Dropbox, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/490290
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