Weltfrieden herrscht dann, wenn alle Staaten der Erde demokratisiert sind. So würden die Überlegungen Kants, der sich in seiner Arbeit um eine Lösung zur Überwindung des Sicherheitsdilemmas aus dem Naturzustand in einen friedlichen Völkerbund bemüht, lauten.
Um seine Meinung nachvollziehen zu können, ist es von großer Notwendigkeit, seine Grundannahmen, formuliert in verschiedenen Artikeln, näher zu beleuchten. Wichtigste Erkenntnis Kants ist, dass Demokratien keine Kriege gegeneinander führen, weil sich die rationalen Entscheidungsträger einer solchen Staatsform, also die Bürger selbst, auf Grund der entstehenden Kosten gegen einen Krieg entscheiden.
Da es sich beim demokratischen Frieden um ein Theorem handelt, das durch verschiedene Ansätze erklärt werden kann, haben wir im nächsten Schritt den Liberalismus herausgegriffen und seine Grundannahmen und verschiedenen Denkschulen, in Abgrenzung zu anderen Theorien der Internationalen Beziehungen, untersucht, um ihn dadurch als passenden Erklärungsansatz für den demokratischen Frieden nach Kant auszuweisen. Dabei kristallisiert sich heraus, dass es unter den Varianten des Liberalismus zwei Ansätze gibt, nämlich zum einen den rationalen und zum anderen den soziologischen Liberalismus, welche innerhalb der liberalen Theorie das Phänomen des demokratischen Friedens am präzisesten verinnerlichen. Rationale Ansätze handeln nach dem Menschenbild des Homo Oeconomicus und vom methodologischen Individualismus. Die Erklärung dafür erfolgt ausgehend vom einzelnen Akteur. Die konstruktivistischen Ansätze, zu denen der soziologische Liberalismus gehört, verfahren dagegen nach dem Menschenbild des Homo Sociologicus. Anschließend werden die beiden liberalen Varianten mit ihren jeweiligen Menschenbildern hinsichtlich ihrer Erklärungskraft, Vorteilen und Grenzen im Bezug auf den demokratischen Frieden erläutert um sie danach gegenüber zu stellen und zu diskutieren, welcher der beiden Ansätze mit dem jeweiligen Menschenbild (wobei dieses der Hauptaspekt zur Beurteilung der liberalen Varianten ist) das Phänomen des demokratischen Friedens besser erklärt.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Die Grundannahmen Kants als Begründer des demokratischen Friedens
2.1. Zum ewigen Frieden
2.1.1. Die Präliminarartikel
2.1.2. Die Definitivartikel
2.1.3. Die Zusätze
2.2. Zusammenfassung der Kernaussagen und Hypothesen Kants
2.3. Theoretische und empirische Grenzen des demokratischen Friedens
3. Der Liberalismus
3.1. Die Entstehungsgeschichte des Liberalismus
3.2. Der Liberalismus als den geeignetsten Erklärungsversuch für den demokratischen Frieden
3.3. Die verschiedenen Denkschulen des Liberalismus
3.3.1. Der republikanische Liberalismus
3.3.2. Der ideelle Liberalismus
3.3.3. Der kommerzielle Liberalismus
3.3.4. Der soziologischer Liberalismus und das Akteursmodell des Homo Sociologicus
3.3.5. Der rationale (ökonomische) Liberalismus und das Akteursmodell des Homo
Oeconomicus
4. Welche der beiden Denkschulen (soziologischer versus rationaler Liberalismus) liefert den besseren Ansatz zur Erklärung des
demokratischen Friedens?
5. Fazit und kritische Überlegungen
6. Literaturverzeichnis
1. Einleitung
Weltfrieden herrscht dann, wenn alle Staaten der Erde demokratisiert sind.
So würden die Überlegungen Kants, der sich in seiner Arbeit um eine Lösung zur Überwindung des Sicherheitsdilemmas aus dem Naturzustand in einen friedlichen Völkerbund bemüht, lauten.
Um seine Meinung nachvollziehen zu können, ist es von großer Notwendigkeit, seine Grundannahmen, formuliert in verschiedenen Artikeln, näher zu beleuchten. Wichtigste Erkenntnis Kants ist, dass Demokratien keine Kriege gegeneinander führen, weil sich die rationalen Entscheidungsträger einer solchen Staatsform, also die Bürger selbst, auf Grund der entstehenden Kosten gegen einen Krieg entscheiden.
Da es sich beim demokratischen Frieden um ein Theorem handelt, das durch verschiedene Ansätze erklärt werden kann, haben wir im nächsten Schritt den Liberalismus herausgegriffen und seine Grundannahmen und verschiedenen Denkschulen, in Abgrenzung zu anderen Theorien der Internationalen Beziehungen, untersucht, um ihn dadurch als passenden Erklärungsansatz für den demokratischen Frieden nach Kant auszuweisen. Dabei kristallisiert sich heraus, dass es unter den Varianten des Liberalismus zwei Ansätze gibt, nämlich zum einen den rationalen und zum anderen den soziologischen Liberalismus, welche innerhalb der liberalen Theorie das Phänomen des demokratischen Friedens am präzisesten verinnerlichen.
Rationale Ansätze handeln nach dem Menschenbild des Homo Oeconomicus und vom methodologischen Individualismus. Die Erklärung dafür erfolgt ausgehend vom einzelnen Akteur. Die konstruktivistischen Ansätze, zu denen der soziologische Liberalismus gehört, verfahren dagegen nach dem Menschenbild des Homo Sociologicus.
Anschließend werden die beiden liberalen Varianten mit ihren jeweiligen Menschenbildern hinsichtlich ihrer Erklärungskraft, Vorteilen und Grenzen im Bezug auf den demokratischen Frieden erläutert um sie danach gegenüber zu stellen und zu diskutieren, welcher der beiden Ansätze mit dem jeweiligen Menschenbild (wobei dieses der Hauptaspekt zur Beurteilung der liberalen Varianten ist) das Phänomen des demokratischen Friedens besser erklärt.
Diese Arbeit wurde aus dem Grund zu zweit geschrieben um einen tieferen Einblick in die Thematik zu gewährleisten und die einzelnen Aspekte ausführlicher darzustellen als es mit
einzelnen Arbeiten und der Hälfte des Seitenumfangs möglich gewesen wäre. Der Blick aufs Detail ist uns besonders wichtig, da er Grundvoraussetzung dafür ist, die verschiedenen
Theorievarianten lückenlos auf die einzelnen Aspekte des konkreten Falls des demokratischen Friedens anzuwenden.
Durch eine intensive Bearbeitung von beiden Autorinnen und dem gemeinsamen Verfassen der Arbeit, bitten wir Sie, die Arbeit als Gesamtstück zu bewerten und nicht die einzelnen Kapitel zwischen uns aufzuteilen.
2. Die Grundannahmen Kants als Begründer des demokratischen Friedens
Vor dem Hintergrund der französischen Revolution versucht Immanuel Kant in seiner Schrift „Zum ewigen Frieden“ die Grundlagen des zwischenstaatlichen Friedens zu analysieren. Der grundlegende Gedanke über einen Zusammenhang zwischen Demokratie und Gewaltverzicht in der Außenpolitik war zwar schon zuvor sowohl von Machiavelli als auch von Montesquieu beschrieben worden, doch keiner der damaligen Rechtsphilosophen und Theoretiker erkannte die bürgerliche Interessenlage auf der Mikro-Ebene als Friedensursache im demokratisch-republikanischen Entscheidungsprozess (vgl. Czempiel 1996: 79ff).
Diese Idee breitet Kant in sechs Präliminarartikel und drei Definitivartikeln sowie in zwei Zusätzen aus und stellt damit die Grundlage eines Forschungszweiges in den internationalen Beziehungen, der sich zuerst mit dem Zusammenhang zwischen Herrschaftssystem und auswärtiger Politik und später mit der traditionellen These über den Zusammenhang zwischen Demokratie und Frieden beschäftigte.
Im Folgenden werden die Prämissen und Grundannahmen sowie Schlussfolgerungen Kants wiedergegeben.1
2.1. Zum ewigen Frieden
2.1.1. Die Präliminarartikel
Die sechs Präliminarartikel decken die moralische Seite staatlichen Handelns ab.
Durch den 2. Präliminarartikel, in welchem Kant verlangt, dass ein Staat weder durch Tausch, Kauf oder Schenkung noch durch Vererbung in den Besitz eines anderen Staates übergehen darf, definiert er auch gleichzeitig das Gebilde „Staat“. Danach ist er eine Gesellschaft von Menschen, die über sich selbst herrschen und nicht als Habe oder Besitztum anzusehen sind. Eine Machtübernahme durch einen anderen Staat widerspricht dem ursprünglichen Vertrag.
Diese Annahme hängt mit einem Grundvertrauen zusammen, das die Staaten zueinander aufbauen sollen, welches dann auch in Kriegszeiten wirksam ist. Ohne dieses Vertrauen
wäre zum einen gar kein Frieden möglich und zum anderen bietet es eine Basis für bestimmte Verhaltensregeln im Krieg, welche Feindseligkeiten, die hinterher keinen Frieden mehr
zulassen würden (Bsp.: Giftmischer, Meuchelmörder, Verrat, etc.), ausschalten sollen (6. Präliminarartikel). Ohne diese Verhaltensregeln würde der Krieg vom „traurigen Notmittel im
Naturzustande“ zu einem „Ausrottungskrieg“ umschlagen und damit die Existenz ganzer Völker ernsthaft bedrohen (vgl. Kant 1979: 42).
Ein Friedensschluss, wenn er denn beschlossen wurde, darf nicht aus künftigen Kriegsvorbehalten bestehen, da es sich nach dem 1. Präliminarartikel dann nur um einen Waffenstillstand, einen Aufschub von Gewalt und nicht um echten Frieden handelt.
Außerdem fordert Kant im 3. Präliminarartikel, dass stehende Heer mit der Zeit ganz abgeschafft werden sollen. Sie demonstrieren eine ständige Bereitschaft zum Krieg, verursachen ein Wettrüsten und damit entsteht das, was moderne Theoretiker als Sicherheitsdilemma bezeichnen. Da solche ‚miles perpetuus’ sogar als Ursache für Angriffskriege gelten können, sollten sie aufgelöst und stattdessen die Bürger mit Waffen trainiert werden.
Im Handel mit anderen Staaten, den Kant prinzipiell als positiv ansieht, um die Beziehungen zwischen ihnen zu stärken, warnt er vor Schulden, die entstehen bzw. gemacht werden könnten. Auch sie können als Kriegsgrund aufgegriffen werden (4. Präliminarartikel).
Als letzten Präliminarartikel ist noch der 5. aufzulisten, der eine Einmischung eines Staates in die Verfassung und Regierung eines anderen verbietet, da er keine Berechtigung dazu hat und die Autonomie der Staaten gewahrt werden muss. Ein Staat muss seine internen Probleme selbst lösen und darf nicht noch zusätzlich von außen belastet werden.
2.1.2. Die Definitivartikel
Die drei Definitivartikel befassen sich mit den rechtlichen –sowohl völker- als auch verfassungsrechtlichen- Aspekten, die ein Staat auf der Makro-Ebene inne haben muss um den demokratischen Frieden gewährleisten zu können
In seinem 1. Definitivartikel fordert Kant eine bürgerlich republikanische Verfassung, die sich durch Freiheit und Gleichheit der Bürger und der Abhängigkeit aller an eine gemeinsame Gesetzgebung, sowie einer Abtrennung der ausführenden von der gesetzgebenden Gewalt
(republikanisches Staatsprinzip), auszeichnet. Mit seiner Forderung nach gesellschaftlicher Mitbestimmung entspricht die Kant’sche Republik einem heutigen liberal demokratischen Verfassungsstaat. Zentrale Aussage dieses Artikels ist die Mitbestimmung der Bürger, ob es zu einem Krieg kommen soll oder nicht. Da die Bürger auch diejenigen sind, die die Folgen eines möglichen Krieges tragen würden (zu kämpfen, finanzielle Abgaben, etc.), würden sie sich dagegen entscheiden .2
Das Völkerrecht soll auf einem Föderalismus freier Staaten gegründet sein. Um dies zu erreichen, schlägt Kant in seinem 2. Definitivartikel einen Friedensbund zwischen Republiken vor, der alle Kriege auf ewig beenden soll (im Gegensatz zum Friedensvertrag, der sich nur auf einen Krieg bezieht). Er gleicht einem Völkerbund im Staatsinneren, welcher eine bürgerähnliche Verfassung ist um Sicherheit zu gewährleisten; er wird nun auf Staatsebene projeziert um die Freiheit eines Staates ohne Unterwerfung von Gesetzen oder Zwängen
(= Föderalität) zu erhalten und zu sichern.
Im letzten der drei Definitivartikel beschäftigt er sich mit dem Aspekt der Hospitalität, die jedem Weltbürger ein Besuchsrecht zugesteht. Demnach soll das Weltbürgerrecht auf Bedingung dieser Hospitalität, welche besagt, dass ein Bürger eines fremden Staates aus dem Besuchsland nur ausgewiesen werden darf, wenn es ohne seinen Untergang geschieht, eingeschränkt sein.
Hiermit wird zum einen die Kolonialpolitik Europas kritisiert, die die Ureinwohner eines Landes nicht akzeptieren und sich so verhalten als sei es unbewohnt, zum anderen beschreibt er so etwas wie eine Vorform einer transnationalen Zivilgesellschaft.
2.1.3. Die Zusätze
In seinen beiden Zusatzartikeln beschreibt Kant die Rolle der „kunstfertigen Natur“, die dafür verantwortlich ist, dass sich die Menschen überall auf der Welt verteilt haben. Durch Kriege
[...]
1 Diese Arbeit verzichtet auf das Zitieren der jeweiligen Artikel, da diese im Originaltext, der als Grundlage dient, nachzulesen sind ( vgl.
Kant 1979: 39 ff)
2 Prämisse ist hier, dass der Bürger rational denkt und handelt und eher kriegsabgeneigt als –zugewandt ist
- Citar trabajo
- Simone Schumann (Autor), Christine Sauer (Autor), 2005, Der rationale Liberalismus und der soziologische Liberalismus im Vergleich: Zwei Erklärungsansätze zum demokratischen Frieden?, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/48873
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