Didaktisch-methodische Erläuterungen
Analyse der Rahmenbedingungen
Angaben zum Auszubildenden
Allgemeine schulische Vorbildung: Fachhochschulreife
Berufliche Vorbildung: Schulpraktikum in meinem Friseurbetrieb
Ausbildungsberuf: Friseur/in
Ausbildungsjahr: 2. Ausbildungsjahr
Alter: 19 Jahre
Voraussetzungen des Auszubildenden:
Der Auszubildende befindet sich im zweiten Halbjahr des zweiten Ausbildungsjahres. Er kennt die benötigten Werkzeuge und angewandten Techniken größtenteils aus vorherigen Unterweisungen sowie durch die Berufsschule. Die unbekannten Werkzeuge und Techniken müssen selbstverständlich erklärt werden. Des Weiteren sind Fertigkeiten und Kenntnisse der Hygiene und Unfallvorschriften im Zusammenhang dieser Arbeit erklärt worden. Mein Auszubildender ist ebenfalls über die chemischen Abläufe im Haar bei einer Tönung durch mich und die Berufschule aufgeklärt worden. Es besteht von Seiten des Auszubildenden großes Interesse an der Umsetzung von farbverändernden Maßnahmen in der Praxis.
Inhaltsverzeichnis
Didaktisch-methodische Erläuterungen
Groblernziel, Feinlernziel und Feinlernzielbereiche
Sachanalyse
Verlaufsplanung
Arbeitsblatt
Didaktisch-methodische Erläuterungen
Analyse der Rahmenbedingungen
Angaben zum Auszubildenden
- Allgemeine schulische Vorbildung: Fachhochschulreife
- Berufliche Vorbildung: Schulpraktikum in meinem Friseurbetrieb
- Ausbildungsberuf: Friseur/in
- Ausbildungsjahr: 2. Ausbildungsjahr
- Alter: 19Jahre
Voraussetzungen des Auszubildenden:
Der Auszubildende befindet sich im zweiten Halbjahr des zweiten Ausbildungsjahres. Er kennt die benötigten Werkzeuge und angewandten Techniken größtenteils aus vorherigen Unterweisungen sowie durch die Berufsschule. Die unbekannten Werkzeuge und Techniken müssen selbstverständlich erklärt werden. Des Weiteren sind Fertigkeiten und Kenntnisse der Hygiene und Unfallvorschriften im Zusammenhang dieser Arbeit erklärt worden. Mein Auszubildender ist ebenfalls über die chemischen Abläufe im Haar bei einer Tönung durch mich und die Berufschule aufgeklärt worden. Es besteht von Seiten des Auszubildenden großes Interesse an der Umsetzung von farbverändernden Maßnahmen in der Praxis.
Angaben zum Ausbilder:
- Name:
- Alter: 23 Jahre
Einordnung in den Ausbildungsrahmenplan:
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Friseur/ zur Friseurin §4 Nr. 12 „Ausführen farbverändernder Haarbehandlungen“ / berufliche Fachbildung
-zweites Ausbildungsjahr, zweites Halbjahr.
Allgemeine Unterweisungsvorausetzungen:
Die Unterweisung erfolgt im Friseurbetrieb, da dort alle nötigen Werkzeuge und Hilfsmittel vorhanden sind. Der Auszubildende hat einen separaten Arbeitsplatz der ein wenig abseits liegt, damit eine ideale Lernumgebung gegeben ist. Dieser Platz ist von ihm Selbst stets sauber zu halten. Das Tönungspräparat wird bei dieser Unterweisung durch eine verdünnte Kur, aus Übungszwecken ersetzt.
Dauer der Unterweisung:
Ca. 30 Minuten
Ausbildungsmittel: Werkzeuge:
- Frisierkamm (2)
- Applikatorflasche mit Tönungsersatz( verdünnte Kur) (2)
Geräte, Hilfsmittel:
- Übungskopf (3)
- Bodenstativ (2)
- Handtuch (2)
- Einmalhandschuhe (2)
- Wattepads (4)
- Farbentferner (eine Flasche)
Lehrmittel:
- Arbeitsblatt
Zu beachtende Vorschriften:
- Unfallverhütungsvorschrift
- Technische Regeln im Umgang mit Gefahrenstoffen (TRGS 530)
- Hygieneverordnung
Groblernziel:
Tönungspäperate nach Behandlungsplan dosieren und in verschiedenen Techniken auftragen.
Feinlernziel:
Der Auszubildende kann am Model, welches naturbelassene Haare hat und im Kreuzscheitel vorgekämmten, gewaschenem und frottiertem Haar unter Berücksichtigung der Hygienevorschriften eine Tönung des gesamten Haares fachgerecht durchführen.
Feinlernzielbereiche:
a) Kognitiver Bereich (Wissensbereich/Erkenntnisse) Der Auszubildende
- kann die benötigte Menge an gebrauchsfertiger Tönung einschätzen
- kann begründen warum es nötig ist beim tönen Handschuhe zu tragen
- kann die erforderlichen Werkzeuge benennen und unterscheiden
- kann die Auftragetechnik begründen
- kann den Einsatzbereich von Tönungsmitteln erläutern
b) Psychomotorischer Bereich (Bewegungsabläufe) Der Auszubildende
- soll die erforderlichen Materialien und Werkzeuge zusammenstellen und einsetzen
- kann das Tönungspräparat mit einer Applikatorflasche gezielt auftragen
- soll das Tönungspräparat auftragen können ohne die Haut ausserhalb der Kontur anzufärben
- kann das Tönungspräparat gleichmäßig auf das Haar aufbringen
- kann die Passeés in richtiger Breite abteilen
- kann die Hygienevorschriften im Umgang mit Tönungsmitteln beachten
- kann das Präparat anhand der Gebrauchsanweisung zubereiten
c) Affektiver Bereich (Dauerhafte Grundeinstellungen/Sozialverhalten) Der Auszubildende soll die Fähigkeit entwickeln
- Hygienevorschriften und Unfallvorschriften zu beachten
- Gewissenhaft mit Werkzeug umzugehen
- Seine Arbeiten selbständig und in Eigenverantwortung durchzuführen
- Exakt und ordentlich zu arbeiten
Sachanalyse( Arbeitszergliederung)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
[...]
- Arbeit zitieren
- Anonym,, 2005, Auftragen eines leicht oxidativen Tönungspräparates in Kreuzscheiteltechnik (Unterweisung Friseur / -in), München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/48150
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