Neben dem Wissen über die Entstehung und Entwicklung und Auswirkungen von Hochwasserereignissen sowie über den Hochwasserschutz spielt die Versicherung von Hochwasserschäden eine wichtige Rolle. Die Versicherung der Schäden tritt jedoch meistens erst dann in das Blickfeld, wenn es zu Hochwasserereignissen mit Schadenswirkungen gekommen ist. In der vorliegenden Arbeit sollen die grundlegenden Punkte des Versicherungswesens im Zusammenhang mit Hochwasserereignissen beleuchtet werden.
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
1. Einleitung
1.1 Allgemeines
1.2 Begriffsdefinitionen und – erläuterungen
2. Hochwasserschäden
2.1 Überschwemmungsarten und ihre Versicherbarkeit
2.1.1 Sturmfluten
2.1.2 Flussüberschwemmungen
2.1.3 Sturzfluten
2.2 Bedeutung von Hochwasserschäden
3. Versicherung von Hochwasserschäden
3.1 Risikopartnerschaft
3.1.1 Staat
3.1.2 Betroffene
3.1.3 Versicherung
3.2 Erstversicherung
3.2.1 Tarifierung
3.2.2 Kumulkontrolle
3.3 Rückversicherung
4. ZÜRS
4.1 Grundlagen
4.2 Entwicklung
4.3 Datengrundlage
4.4 Funktionsweise
5. Andere Länder
5.1 USA
5.2 Frankreich
5.3 Spanien
5.4 Schweiz
6. Zusammenfassung
Quellen
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1: Bedeutung von Überschwemmungen (Datenquelle: Münchener Rück 2003, S. 8f)
1. Einleitung
Neben dem Wissen über die Entstehung und Entwicklung und Auswirkungen von Hochwasserereignissen sowie über den Hochwasserschutz spielt die Versicherung von Hochwasserschäden eine wichtige Rolle. Die Versicherung der Schäden tritt jedoch meistens erst dann in das Blickfeld, wenn es zu Hochwasserereignissen mit Schadenswirkungen gekommen ist.
In der vorliegenden Arbeit sollen die grundlegenden Punkte des Versicherungswesens im Zusammenhang mit Hochwasserereignissen beleuchtet werden.
1.1 Allgemeines
Von allen Naturgefahren treten Überschwemmungen global am häufigsten auf und führen zu den meisten Toten und zu den größten volkswirtschaftlichen Schäden. Nahezu kein Land der Erde bleibt davon verschont, auch nicht die diesbezüglich scheinbar sicheren Wüstengebiete. (Münchener Rück. 1997, S. 7)
Gerade in den letzten Jahren kam es dabei zu einer starken Häufung von Fällen mit extremen Auswirkungen. Dies betraf sowohl die hydrologischen Bedingungen als auch die angerichteten Schäden. (Münchener Rück. 1997, S. 9)
Dennoch ist die Versicherung gegen Überschwemmungen in Deutschland ein relativ junges Produkt. Seit 1991 existiert sie als Teil der so genannten erweiterten Elementarschadensversicherung. Dabei umfasst sie die Abdeckung zweier Teilgefahren. Auf der einen Seite wird ein Versicherungsschutz gegen das Ausufern stehender oder fließender Gewässer geboten. Auf der anderen Seite gibt es eine Deckung von Schäden, die auf starke Witterungsniederschläge zurückgehen.
1.2. Begriffsdefinitionen und – erläuterungen
Die Erläuterung einiger Begriffe ist aus dem Grund notwendig, da das Vokabular in der Versicherungsbranche nicht deckungsgleich mit dem Vokabular ist, das in der Physischen Geographie verwendet wird.
Naturkatastrophen werden als „groß“ bezeichnet, wenn sie die Selbsthilfefähigkeit der betroffenen Regionen deutlich übersteigen und überregionale oder internationale Hilfe erforderlich machen. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn die Zahl der Todesopfer in die Tausende, die Zahl der Obdachlosen in die Hunderttausende geht oder substanzielle volkswirtschaftliche Schäden – je nach den wirtschaftlichen Verhältnissen des betroffenen Landes – verursacht werden. (Münchener Rück. 2003, S. 15)
Hochwasser und Überschwemmung werden zwar oft synonym verwandt, ihre Bedeutung ist jedoch von einander verschieden.
Hochwasser bezeichnet ein zeitlich begrenztes Anschwellen des Abflusses über dem Basisabfluss (Leser 1997, S. 324). Überschwemmungen sind dann gegeben, wenn Gebiete, die weder auf Grund natürlicher oder wirtschaftlicher Gegebenheiten Wasserbehältnisse sind, durch Wasser überflutet werden (Lamby 1993, S. 67). Sie überdecken die Landflächen zeitweilig aufgrund von Ausuferungen von oberirdischen Gewässern oder als Folge von Starkniederschlägen.
Nach dieser Definition können Gebäude nur von Überschwemmungen, nicht aber durch Hochwasser geschädigt werden (Lamby 1993, S. 68), sodass im versicherungstechnischen Vokabular häufig nur von Überschwemmung die Rede ist.
Überschwemmungen können in mehrere Typen unterschieden werden. Dabei kann von der Herkunft des Wassers ausgegangen werden.
Überschwemmungen, die an Wasserflächen gebunden sind, werden als Ausuferung bezeichnet. Dazu gehören u.a. Flussüberschwemmungen, Küstenüberschwemmungen, Gletscherwasserausbrüche (Jökulhlaup) und Damm- und Deichbrüche. Auf Hochwasser an Flussläufen können die meisten Überschwemmungen zurückgeführt werden.
Lokale Überschwemmungen, die von großen Wasserkörpern und Fließgewässern oft unabhängig sind, bilden den zweiten Komplex von Überschwemmungen. Dazu gehören u.a. Sturzfluten, Rückstau aber auch Grundwasseranstieg und Bodensetzung. (Münchener Rück. 1997, S. 19)
Überschwemmungen sind Elementargefahren, und haben als solche ihre Ursache in der Natur. Wenngleich der Mensch auf verschiedenste Art und Weise in die Natur eingreift, ist die Natur bei Elementarrisiken immer der primärkausale Risikofaktor (Lamby1993,S.55)
2. Hochwasserschäden
2.1. Überschwemmungsarten und ihre Versicherbarkeit
Unter diesem Punkt sollen die drei Überschwemmungstypen näher beschrieben werden, die von besonderer Relevanz für die Versicherungswirtschaft sind. Darüber hinaus wird die Möglichkeit der Versicherung von Sturmflut, Flussüberschwemmung und Sturzflut erläutert.
2.1.1 Sturmfluten
Sturmfluten treten vor allem an den Küsten von Meeren und großen Seen auf. Sie sind die tödlichsten aller Überschwemmungsarten und bergen das größte Schadenspotenzial der drei Haupttypen (Kron 2003 82). Das große Schadenspotenzial beruht darauf, dass vor allem entlang der Küsten eine enorm hohe Wertekonzentration gibt (Münchener Rück. 1998, S. 11).
Fast alle Küsten der Weltmeere, Binnenmeere und großer Seen sind mehr oder weniger schweren Sturmfluten ausgesetzt (Münchener Rück. 1997, S. 11). Sie werden als Folge der Klimaänderung voraussichtlich an Häufigkeit und Schadenausmaß zunehmen, da sich hier die Auswirkungen des Meeresspiegelanstiegs und einer wahrscheinlichen Verstärkung der Sturmaktivitäten addieren (Münchener Rück. 1997, S. 23).
Schäden aus Sturmfluten sind in der Regel nicht versicherbar. Dies gilt zumindest für die privatwirtschaftlich betriebene Sachversicherung (Münchener Rück 1997, S. 61). In einigen sturmflutbedrohten Ländern, an deren Küsten besonders hohe Wertekonzentrationen vorhanden sind, sind Sturmflutschäden in der Sachversicherung fast immer explizit ausgeschlossen (ebd.) Das hat unter anderem folgende Gründe.
Zunächst gibt es das Problem der so genannten Antiselektion, auf das ich im Zusammenhang mit Flussüberschwemmungen noch näher eingehen werde.
Das nächste Problem ergibt sich aus der im Allgemeinen geringen Ereignisfrequenz von Sturmfluten sowie aus dem Fehlen langer statistischer Reihen. Hierdurch ist es für die Versicherungsunternehmen außerordentlich schwierig, eine ausreichende Kalkulationsgrundlage zu bilden, auf deren Grundlage die Ermittlung der Versicherungsbeiträge erfolgen würde.
Als nächstes ist es aus Sicht der Versicherer ein Problem, dass sie keinen Einfluss auf den Deichschutz haben. Küstenschutzmaßnahmen sind Teil der staatlichen Gefahrenabwehr und beeinflussen in entscheidendem Maße die Gefährdung. Die Schutzmaßnahmen hängen somit vom Investitionswillen des Staates ab. Somit müssten die Versicherer eine Gefahr versichern, ohne dass sie einen Einfluss auf Schutz- und Vorbeugemaßnahmen haben.
Schließlich spielt das regionale Kumulrisiko eine entscheidende Rolle beim Ausschluss der Versicherbarkeit einer Sturmflut. Wie der Name schon sagt, treten Sturmfluten in engem Zusammenhang mit Stürmen auf. Diese haben in der Regel Orkanstärke. Kumulrisiko bezeichnet das Risiko des Zusammentreffens mehrerer Risiken. Im Falle einer Sturmflut müsste ein Versicherungsunternehmen mit hoher Wahrscheinlichkeit sowohl Flutschäden als auch Sturmschäden ausgleichen.
2.1.2. Flussüberschwemmungen
Flussüberschwemmungen können in ihrer Ausdehnung weitaus bedeutsamer sein als Sturmfluten. So ist es nicht verwunderlich, dass die meisten aller weltweit registrierten Überschwemmungen auf Flussüberschwemmungen zurückgeführt werden können (Münchener Rück. 1997, S. 19). Die Ursache liegt normalerweise in intensiven und / oder tagelang anhaltenden Niederschlägen über großen Einzugsgebieten. Nachdem der Boden im Einzugsgebiet mit Wasser gesättigt ist, kommt es zu einem Überlandfließen und der Niederschlag fließt direkt in die Gewässer. Das gleiche ist der Fall wenn Niederschläge auf gefrorenen Boden auftreffen.
Je nach Talform können Schäden unterschiedlicher Art auftreten. In engen Tälern, in denen die Überschwemmungsflächen relativ klein sind, kommt es auf Grund hoher Wassertiefen und hoher Fließgeschwindigkeiten oft zu hohen Sedimenttransportraten und hohen mechanischen Kräften. Dadurch können sich die Schäden enorm erhöhen (Kron 2003, S. 82). Wie beim Elbehochwasser im August 2002 zu sehen war, kam es zwar in der Summe zu höheren Schäden in den flachen Gebieten. Dies waren häufig jedoch Schäden, die nach dem Rückgang des Wassers und Abtrocknung der Bausubstanz wieder behoben werden konnten. In den engeren Tälern der Fließgewässer in den Mittelgebirgen wurden hingegen zahlreiche Gebäude durch die hohe Energie der Wassermassen durch Sturzfluten völlig zerstört.
Auch bei Flussüberschwemmungen existiert, wie bei Sturmfluten, das Problem der Antiselektion. Antiselektion tritt auf, da die Interessen derjenigen, die sich gegen eine Überschwemmung versichern wollen und die Interessen derjenigen, denen die Versicherungsunternehmen eine Überschwemmungsversicherung verkaufen wollen, auseinander klaffen.
Diejenigen, die eine Versicherung gegen Überschwemmung kaufen wollen, sind in der Regel auch die gleichen, die häufig von Hochwasser betroffen sind. Die Häufigkeit der Schadensfälle bei den Personen, die mehr oder weniger regelmäßig betroffen sind, führt dazu, dass es für den Versicherer nicht mehr unvorhersehbar ist, dass ein Schaden eintritt. Diese Vorhersehbarkeit der Schäden führt dazu, dass seitens des Versicherers in der Regel nur ein geringes Interesse an einer Versicherung besteht.
Diejenigen, die nicht an Gewässern wohnen und sich vor Überschwemmungen relativ sicher wähnen, haben kein Interesse eine Überschwemmungsversicherung abzuschließen. In den Augen der Versicherer währen sie jedoch die liebsten Kunden, dabei ihnen die Eintrittswahrscheinlichkeit einer Überschwemmung eher gering ist.
Als Folge besteht nur ein sehr kleines Kollektiv von Versicherten, die auch noch einem hohen Risiko unterliegen. Diesen Effekt nennt man Antiselektion (Kron 2003, S. 96). Da innerhalb des Versichertenkollektivs weder ein geographischer noch ein zeitlicher Risikoausgleich möglich ist, sind die zu zahlenden Prämien unter Anwendung herkömmlicher Versicherungstechniken in der Regel so hoch, dass sie für den Versicherungsnehmer in der Regel prohibitiv wären und eine Abschlussbarriere darstellen würden (Münchener Rück 1997, S. 61f). Dies steht dem Versicherungsprinzip entgegen, dass darauf beruht, dass eine große Zahl von Versicherungsnehmern über eine lange Zeit geringe Beiträge einzahlt, damit die kleine Zahl der Geschädigten bei den wenigen Schadenfällen über diesen Zeitraum hohe Schadenzahlungen erhalten kann (Kron 2001, S. 480).
Dazu kommt außerdem, dass sich die Abgrenzung der gefährdeten Bereiche und die Angabe der Schadenswahrscheinlichkeit für einen bestimmten Punkt als äußerst schwierig erweist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Hochwasserschutzmaßnahmen vorhanden sind, die auf der einen Seite über die Bemessung hinaus wirksam sein können und auf der anderen Seite auch schon bei geringeren Belastungen versagen können (Kron 2001, S. 465).
2.1.3. Sturzfluten
Sturzfluten entstehen im Regelfall durch lokale, extrem hohe Niederschläge. Dies ist typischerweise bei Unwettern der Fall. Dabei ist die Niederschlagsrate höher als die Infiltrationsrate. Die Folge sind räumlich begrenzte Überflutungen, die durch hohe Strömungsgeschwindigkeiten und ein damit verbundenes katastrophales Schadenausmaß gekennzeichnet sind. Daneben können Sturzfluten auch saisonal bedingt auftreten. Sturzfluten stellen auch in Trockengebieten ein Problem dar, da ausgetrocknete Böden ebenso wie wassergesättigte Böden ein geringes Versickerungsvermögen habe. Mit diesem Problem sind häufig Baustellen in Trockengebieten konfrontiert.
Sturzfluten sind in den gemäßigten Breiten mit Abstand die häufigste Überschwemmungsart. In der Summe gesehen, sind sie wegen ihrer Häufigkeit in ihrem Schadenausmaß den Flussüberschwemmungen ebenbürtig (Münchener Rück. 1997, S. 30f) und stehen zuweilen am Beginn einer großen Flussüberschwemmung (Kron 2003, S. 83).
Durch Sturzfluten besteht eine Bedrohung für nahezu jeden Ort. Dabei handelt es sich meist um von einander unabhängige und nur lokal bedeutsame Ereignisse. Diese sind zufällig in Raum und Zeit gestreut (ebd.), wenngleich davon auszugehen ist, dass die Wahrscheinlichkeit einer Sturzflut in Gebirgen höher ist als in tiefer gelegenen Gebieten. Dies resultiert neben der höheren Niederschlagswahrscheinlichkeit auch aus der stärkeren Reliefierung des Gebietes.
Sturzfluten lassen sich nahezu unmöglich vorhersagen. Auf Grund der nur recht kurzen Vorwarnzeiten können sich Warnungen lediglich auf die Niederschlagsvorhersage stützen. Deshalb ist die Möglichkeit der Schadenreduzierung nur in geringem Maß gegeben.
Da die Sturzfluten nahezu überall durch lokale Unwetter auftreten können, besteht ein breites Bedürfnis der Verbraucher nach einem entsprechenden Versicherungsschutz. Da der geographische und zeitliche Risikoausgleich möglich ist, kann eine Versicherungsprämie, die dem Risiko gerecht wird, relativ sicher kalkuliert werden. Somit sind Überschwemmungen, die aus Sturzfluten resultieren, in der Regel versichert werden.
Die Voraussetzung dafür ist jedoch, dass bei den Verbrauchern auch ein flächendeckendes Bewusstsein für die flächendeckende Gefährdung vorliegt (Kron 2001, S. 466).
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- Arbeit zitieren
- Sebastian Brandt (Autor:in), 2004, Versicherung von Hochwasserschäden, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/48041
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