„§ 1371 Abs. 1 BGB dient als Bindeglied von Ehegattenerb- und Ehegüterrecht.“ Dass diese damit verbundene enge Verflechtung von Erb- und Güterrecht bei der Anwendung problematisch sein kann, erscheint offensichtlich. Im Folgenden wird die Problematik des § 1371 Abs. BGB im deutschen und europäischen Erbkollisionsrecht (EuErbVO) diskutiert.
Zunächst wird die Anwendung des §1371 Abs. 1 BGB im deutschen Recht behandelt (B.). Es werden weiter die Problematik und Lösungsansätze im deutschen IPR diskutiert, insbesondere im Hinblick auf die Frage der kollisionsrechtliche Qualifikation, der materiellrechtlichen Anwendung des § 1371 Abs. 1 BGB sowie sich ergebende Widersprüche mit entsprechenden Anpassungsmöglichkeiten im Einzelfallergebnis. Ebenso werden kurz die Möglichkeiten einer Rechtswahl aufgezeigt (C.). Im nächsten Schritt erfolgt die Übertragung der gewonnenen Ergebnisse anlässlich der neuen EuErbVO, welche die nationalen erbrechtlichen Regelungen für Todesfälle ab dem 17.08.2015 abgelöst hat, auf die europäische Ebene. Hier wird anhand einer europäisch- autonomen Auslegung der Verordnung die Qualifikationsproblematik des § 1371 Abs. 1 BGB dargestellt. Auch auf die, mit der Einführung des europäischen Nachlasszeugnisses einhergehenden Problematik des § 1371 Abs. 1 BGB wird, ebenso wie auf die, von der EuErbVO eröffneten Rechtswahlmöglichkeit, kurz eingegangen (D.)
Zuletzt wird ein Ausblick auf künftige Probleme gewährt und in Betracht kommende Lösungsansätze wie die Güterrechtsverordnung und Anpassung auf Ebene des europäischen Kollisionsrechts erwägt (E.).
Inhalt
A. Einleitung
B. §1371 Abs. 1 BGB im deutschen Recht
C. Problematik und Lösungsansätze im deutschen IPR
I. Feststellung der Statuten nach dem EGBGB
II. Probleme der kollisionsrechtlichen Qualifikation
1. Erbrechtliche Qualifikation
2. Güterrechtliche Qualifikation
3. Erb- und Güterrechtliche Qualifikation (Doppelqualifikation)
4. Zwischenstand
III. Anwendung des materiellen Rechts
IV. Anpassung
V. Rechtswahl
VI. Fazit
D. Problematik und Lösungsansätze auf europäischer Ebene (EuErbVO)
I. Inkrafttreten und Ziele der EuErbVO
II. Behandlung von Drittstaaten
III. Anwendungsbereich und Anknüpfung
IV) Rechtswahl
V) Europäisches Nachlasszeugnis
D. Ausblick
I. Güterrechtsverordnung
1. Zusammenspiel mit der EuErbVO
2. Rechtswahl
II. Anpassung auf europarechtlicher Ebene
1. Kollisionsrechtliche Anpassung
2. Materiellrechtliche Anpassung
E. Schluss
- Citar trabajo
- Nana Schwind (Autor), 2015, § 1371 Abs. 1 BGB im deutschen und europäischen Erbkollisionsrecht (EuErbVO). Aktuelle Entwicklungen und zukünftige Probleme, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/478238
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