Ein Großteil der Faszination und des Unterhaltungswerts des professionellen Sports ist das spannende Moment, die Ungewissheit über Erfolg oder Misserfolg einer Mannschaft. Dies ist jedoch nur gegeben, sofern das Leistungsgefälle unter den Kontrahenten nicht zu groß und damit Chancengleichheit vorhanden ist. Als Ausdruck des Versuchs dies zu gewährleisten, sind in den vergangenen Jahren verschiedene Konzepte entstanden. Zum einen ist in diesem Zusammenhang das Draft-System zu nennen, durch das den schwächsten Mannschaften ein Erstwahlrecht für Nachwuchsspieler eingeräumt wird. Darüber hinaus existieren Beschränkungen der Summe, die ein Team pro Saison für Gehaltszahlungen aufwenden darf, so genannte Salary Caps, die Gegenstand dieser Arbeit sind. Weiterhin ist der professionelle Sport seit Mitte der neunziger Jahre durch ein stetiges Gehaltswachstum gekennzeichnet. Dem entgegenzuwirken wird als zweites Ziel von Salary Caps angesehen. In dieser Arbeit sollen die Möglichkeiten und Grenzen von Salary Caps aufgezeigt werden. Dabei werden volkswirtschaftliche und rechtliche Gesichtspunkte im Hinblick auf die oben erwähnten Ziele von Salary Caps betrachtet. Dazu wird im Abschnitt 2 zunächst die theoretische Wirkungsweise von Salary Caps und ihre Umsetzung anhand einiger Beispiele beschrieben. Anschließend wird auf die Schwächen des Konzepts eingegangen, bevor bestehende Potentiale aufgezeigt werden. Schließlich wird eine abschließende Wertung der Ergebnisse vorgenommen.
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Symbolverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
1 Einleitung
2 Grundlegende Erläuterungen
2.1 Theoretische Wirkungsweise
2.2 Umsetzung in der Praxis
2.2.1 National Basketball Association
2.2.2 National Football League
2.2.3 Der Vorschlag der G-14
3 Schwächen des Konzepts
3.1 Volkswirtschaftliche Implikationen
3.1.1 Zwei-Team-Modell mit Revenue Sharing
3.1.2 Allokationswirkung und Gefangenendilemma
3.2 Kartellrechtliche Zulässigkeit
3.3 Empirische Befunde
4 Stärken und Potentiale
4.1 Zwei-Team-Modell ohne Revenue Sharing
4.2 Empirische Befunde
5 Schlussbetrachtung
Literaturverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Symbolverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1; Wirkungsweise von Salary Caps in einer Zwei-Team-Liga mit Revenue-Sharing; modifiziert entnommen aus Quirk, J./Fort, R. (1992, S. 291) und Fort, R./Quirk, J. (1995, S. 1277)
Tabelle 1; Ereignismatrix des Gefangenendilemmas ; Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Luce, R./Raiffa, H. (1957, S. 95)
Abbildung 2; Salary Caps in einer Zwei-Team-Liga ohne Revenue-Sharing; Quelle: Késenne, S., 2000 (b), S. 425
1 Einleitung
„‚Warum gehen die Leute ins Stadion?’ fragte der legendäre Fußball-Bundestrainer Sepp Herberger, um die Antwort gleich selbst zu geben: ‚Weil sie nicht wissen, wie es ausgeht.’“ (o. V., 2000, S. 92). Ein Großteil der Faszination und des Unterhaltungswerts des professionellen Sports ist nach diesem durchaus plausiblen Satz Herbergers das spannende Moment, die Ungewissheit über Erfolg oder Misserfolg einer Mannschaft[1] (vgl. auch Késenne, S., 2000 (a), S. 56 sowie 2000 (b), S. 422). Dies ist jedoch nur gegeben, sofern das Leistungsgefälle unter den Kontrahenten nicht zu groß und damit Chancengleichheit vorhanden ist. Als Ausdruck des Versuchs dies zu gewährleisten, sind in den vergangenen Jahren verschiedene Konzepte entstanden. Zum einen ist in diesem Zusammenhang das Draft-System „zur Allokation von Spielern“ (Kipker, I., 2002, S. 1) zu nennen, durch das den schwächsten Mannschaften ein Erstwahlrecht für Nachwuchsspieler eingeräumt wird (vgl. u.a. Késenne, S. 2000, S. 422; Frick, B., 2000, S. 50). Darüber hinaus existieren Beschränkungen der Summe, die ein Team pro Saison für Gehaltszahlungen aufwenden darf, so genannte Salary Caps (vgl. u.a. Staudohar, P.D., 2000, S. 71; Kipker, I., 2002, S. 3; Schopf, D., 2003, S. 2), die Gegenstand dieser Arbeit sind.
Darüber hinaus ist der professionelle Sport seit Mitte der neunziger Jahre gekennzeichnet durch ein stetiges Gehaltswachstum der Spieler. Insbesondere gilt dies für den europäischen Vereinsfußball (vgl. Kipker, I., 2002, S. 1 sowie Schopf, D., 2003, S.1). Diese Entwicklung ging mit einer Überschuldung der beteiligten Vereine einher (vgl. Késenne, S., 2003, S. 120). Dem entgegenzuwirken wird, neben der Herstellung von Wettbewerbsgleichheit unter den Mannschaften, als zweites Ziel von Salary Caps angesehen (vgl. Késenne, S., 2000, S. 423; Vrooman, J., 1995, S. 971 f., 979).
In dieser Arbeit sollen die Möglichkeiten und Grenzen von Salary Caps aufgezeigt werden. Dabei werden volkswirtschaftliche und rechtliche Gesichtspunkte im Hinblick auf die oben erwähnten Ziele von Salary Caps betrachtet[2]. Dazu wird im folgenden Abschnitt 2 zunächst die theoretische Wirkungsweise von Salary Caps und ihre Umsetzung anhand einiger Beispiele beschrieben. Anschließend wird unter 3 auf die Schwächen des Konzepts der Salary Caps eingegangen, bevor unter 4 bestehende Potentiale aufgezeigt werden. Schließlich wird unter 5 eine Schlussbetrachtung der Ergebnisse vorgenommen.
2 Grundlegende Erläuterungen
2.1 Theoretische Wirkungsweise
In diesem Abschnitt soll beschrieben werden, auf welcher theoretischen Basis Salary Caps beruhen. Salary Caps setzen vor Beginn einer Saison ein Maximalbudget fest, das für Spielergehälter ausgegeben werden darf (vgl. Thylmann, M./Specht, M., 2001, S. 36). Dadurch werden Investitionen in Spielstärke erschwert bzw. ausgeschlossen, sofern das Cap bereits erreicht ist (vgl. Franck, E., 1995, S. 158). Es ergibt sich eine geringere Nachfrage nach den Spielern und damit ein geringerer Marktwert. Außerdem wird durch die „Reduzierung der Anzahl der Austrittsoptionen“ (Schwendowius, D., 2002, S. 227) die Verhandlungsposition der Spieler geschwächt. Dies führt zu geringeren Gehältern und damit zu geringerer Bereitschaft eines Vereinswechsels seitens der Spieler. Die finanzstarken Vereine können Talente der finanzschwächeren nicht problemlos kaufen (vgl. Staudohar, P.D., 2000, S. 77 sowie Schwendowius, D., 2002, S. 227). Dadurch wird das Erreichen eines sportlichen und wirtschaftlichen Gleichgewichts gefördert (vgl. Fort, R./Quirk, J., 1995, S. 1277 ff.; Késenne, 2000 (b), S. 423 ff. sowie Thylmann, M./Specht, M., 2001, S. 36). Die Wirkungsweise wird noch einmal anhand eines Zwei-Team Modells mit Revenue Sharing Teilen der Ligagesamterlöse mit den Spielern) von Quirk/Fort (1992, S. 287 ff.) sowie ohne Revenue Sharing in Anlehnung an Késenne (2000 (b), S. 425) beschrieben (siehe Abschnitte 3.1.1 sowie 4.2).
2.2 Umsetzung in der Praxis
In diesem Abschnitt sollen verschiedene Ausprägungen von Salary Caps in der Praxis dargestellt werden. Dazu wird der Status Quo zweier US Profisport-Ligen, der „National Basketball Association“ (NBA) und der „National Football League“ (NFL), beschrieben. Es wird dabei bewusst auf eine in der Literatur vielfach zu findende umfangreiche Beschreibung der Historie der arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen verzichtet (vgl. u.a. Schopf, D. 2003, S. 10 ff.; Staudohar, P.D., 2000, S. 71 ff.), um die Darstellung knapp zu gestalten. Aus demselben Grund wird auf die Darstellung der Verhältnisse in den anderen US-Major-Leagues, MLB, NHL sowie MLS, verzichtet. Außerdem wird ein Vorschlag zur Umsetzung eines ähnlichen Konzepts in den europäischen Profifußball-Ligen erläutert.
2.2.1 National Basketball Association
Das derzeit gültige Salary-Cap-System in der NBA beruht auf dem Collective Bargaining Agreement (CBA) von 1999 (vgl. Schopf, D., 2003, S. 13). Das CBA stellt einen Vertrag zwischen der Liga und den Spielerverbänden dar, in dem sämtliche Interaktionen beider Seiten geregelt sind, wie beispielsweise die Höhe des Salary Cap, eventuelle Ausnahmetatbestände, Transferregeln oder das Draft System (vgl. Coon, L. vom 04.06.2004), und entspricht damit in etwa einem Tarifvertrag (vgl. Schwendowius, D., 2002, S. 227).
Zur Festlegung des Salary Caps in der NBA wird zunächst das „Basketball Related Income“ (BRI) ermittelt, das den voraussichtlichen Ligagesamterlösen entspricht[3] (vgl. Schopf, D., 2003, S. 14). Ein Teil des BRI (derzeit 48,04%, vgl. Coon, L. vom 04.06.2004) stellt die Gehaltssumme dar, die alle Teams gemeinsam aufwenden dürfen, sodass diese Summe durch die Anzahl der Teams in der Liga (derzeit 29) geteilt werden muss, um den Teambezogenen Salary Cap zu erhalten (für die Saison 2003/04 ergab sich dabei ein Wert von 43,84 Mio. Dollar pro Team, vgl. Coon, L. vom 04.06.2004) . Den Spielern wird garantiert, dass 75% dieses Team-Caps ausgezahlt werden, „wodurch […] eine Untergrenze fixiert ist.“ (Schopf, D., 2003, S. 14). In der NBA bestehen neben den erwähnten Obergrenzen auf Liga- und Teamebene ebenso Regeln für die Gehaltszahlungen pro Spieler, deren Ausgestaltung beispielsweise davon abhängt, wie lange der Spieler bereits in der NBA tätig ist. Dabei werden sowohl Gehaltsminima als auch –maxima festgelegt (vgl. Schopf, D., 2003, S. 15). Durch die Gehaltsuntergrenzen soll eine Unterinvestition in Spielstärke vermieden und damit ein hohes Qualitätsniveau der Liga sichergestellt werden (vgl. Kipker, I., 2002, S. 4). Als Ausgleich für die Gehaltsbeschränkung erhalten die Spieler die Garantie, dass 57,5% der Ligagesamteinnahmen als Spielergehälter ausgezahlt werden müssen (vgl. Staudohar, P.D., 2000, S. 74).
Während der Verhandlungen der letzten Jahre zwischen der Spielervereinigung NBPA und der NBA war einer der Hauptstreitpunkte der Status des Free-Agents, der den Spielern mehr Freiheit bezüglich der Arbeitgeberwahl und damit höhere Gehälter verspricht (vgl. Schopf, D., 2003, S. 17). Im Zuge der Auseinandersetzungen drohte die NBPA immer wieder mit Selbstauflösung[4]. Daraufhin wurden dem CBA zahlreiche Ausnahmetatbestände hinzugefügt, die es den Teams ermöglichen, das Salary Cap zu überschreiten. So erlaubt es beispielsweise die Larry-Bird-Regel, hohe Gehälter an Superstars zu zahlen, selbst wenn das Cap dadurch überschritten wird (vgl. Kalwa, 2002, S. 42). Außerdem können verletzte Spieler durch Neuverpflichtungen ersetzt werden, die 50% des Gehalts des verletzten Spielers erhalten, ohne dass dies in die Gehaltssumme des Teams eingerechnet wird. Eine weitere Ausnahme betrifft Teams, die bereits Gehälter in Höhe des Salary Caps oder mehr bezahlen. Diese dürfen trotzdem Einjahres-Verträge mit Rookies, d. h. mit Liga-Neulingen, bis zu einem Gehalt von 75.000$ abschließen. Aufgrund der vielen Ausnahmetatbestände wird der Salary Cap der NBA als „Soft Cap“ bezeichnet (vgl. Staudohar, P.D., 2000, S. 72 f). Es ist in der NBA gängige Praxis, das Salary Cap zu überschreiten. Daher wurde mit der Saison 2000/01 eine absolute Gehaltsobergrenze für alle Teams auf 55% des BRI festgesetzt. Wird diese Grenze überschritten, so wird der Fehlbetrag aus einem Pool bezahlt, in den jährlich 10% der Spielergehälter eingezahlt werden. Reicht dies nicht aus, so müssen die Teams, die für das Überschreiten verantwortlich sind, eine Luxussteuer in Höhe des Fehlbetrags entrichten (vgl. Schopf, D., 2003, S. 15).
2.2.2 National Football League
Im Unterschied zur NBA existiert in der NFL ein Hard Cap. Die Spielergewerkschaft NFLPA empfand das System über einige Jahre hinweg als zu restriktiv, doch als den Spielern 1993 im Rahmen von Tarifverhandlungen angeboten wurde, nach Erfüllung eines vierjährigen Rookie-Vertrages „to change teams without restriction“ (Staudohar, P.D., 2000, S. 74), akzeptierte die NFLPA im Gegenzug das Hard Cap (vgl. Schopf, D., 2003, S. 17). Das Salary Cap wird, ähnlich wie in der NBA, auf Grundlage der voraussichtlichen Gesamteinahmen aller Teams, der „Defined Gross Revenues“ (DGR), ermittelt. Derzeit 64,75% der DGR dürfen die 32 NFL-Teams gemeinsam für Spielergehälter ausgeben. Teilt man diesen Betrag gleichmäßig auf die Teams auf, so ergibt sich das Team-Cap (für die laufende Saison 2004 ergibt sich dabei ein Betrag von 80,582 Mio. Dollar pro Team, vgl. o.V. vom 04.06.2004, Internetdienst nfl-football.de). Ebenso wie in der NBA existiert auch in der NFL ein Minimalbetrag von 56% der DGR, der den Spielern garantiert wird. Der entscheidende Unterschied gegenüber der Regelung in der NBA besteht darin, dass die Summe der Gehaltszahlungen sich offiziell in dem angegebenen Intervall befinden muss (vgl. Schopf, D., 2003, S. 18). Ist dies nicht der Fall, so muss sich das betreffende Team von Spielern trennen, anderenfalls greift die NFL ein (vgl. Kalwa, 2002, S. 42). Zum Gehalt zählen „Bonuszahlungen und andere wertvolle Zuwendungen plus die ‚wahrscheinlich zu zahlenden’ Prämien“ (Schopf, D., 2003, S. 18), zu denen wiederum Prämien gehören, die mit einzelnen Spielern in Abhängigkeit bestimmter Leistungen ausgehandelt wurden (vgl. Schopf, D., 2003, S. 18 f.). Jedoch ist es in dem System der NFL ebenfalls möglich, das Cap zu umgehen, da Bonuszahlungen bei Vertragsabschluss („Signing Bonusses“) nicht in vollem Umfang in dem Jahr des Vertragschlusses, sondern über die Vertragslaufzeit verteilt auf den Salary Cap angerechnet werden (vgl. Staudohar, P.D., 2000, S. 75). Die hohe Zahlung zu Beginn des Vertragsverhältnisses taucht daher bei der Berechnung der Teamgehaltssumme nicht in vollem Umfang auf.
2.2.3 Der Vorschlag der G-14
Seit dem Bosman-Urteil von 1995, mit dem die Mobilität der Spieler erhöht und ihre Verhandlungsposition gegenüber den Vereinen gestärkt wurde (vgl. Késenne (a), 2000 S.56), sind in den europäischen Fußball-Profiligen die Gehälter und Transfersummen deutlich angestiegen (vgl. Seer, I., vom 04.06.2004, Pressemitteilung der FU Berlin). In der englischen Premier-League betrug die Wachstumsrate der Spielergehälter bis zu 33% pro Jahr (vgl. Ferris, I., vom 04.06.2004). Kipker (2002, S. 11) weist allerdings darauf hin, dass in demselben Zeitraum auch die Einnahmen, speziell aus der TV-Vermarktung, angestiegen sind, sodass die Entwicklung nur teilweise auf das Urteil zurückzuführen ist. Im Widerspruch dazu argumentiert Seer, dass die gestiegenen Einnahmen die Manager erst dazu veranlasst haben, prestigeträchtige, teure Transfers durchzuführen. Daher gibt es seit einigen Jahren Bemühungen, die Kosten der europäischen Fußballclubs zu kontrollieren.
Im November 2002 präsentierte die G-14, die Vereinigung der 18 erfolgreichsten europäischen Fußballclubs, ein 10-Punkte Programm zur Kostenkontrolle (vgl G-14 vom 04.06.2004), das keine Sanktionen bei Nichteinhaltung vorsieht, sondern in Form einer freiwilligen Selbstbeschränkung durchgeführt werden soll. Ein entscheidender Teil des Programms ist, dass die Clubs nur 70% ihres eigenen Jahresumsatzes für Spielergehälter aufwenden dürfen. Daraus folgt, dass das Cap im Unterschied zu den Regelungen der NBA und NFL für jeden Club unterschiedlich hoch ist (vgl. Késenne, S., 2003, S. 123). Es bestehen jedoch Schwierigkeiten hinsichtlich der kartellrechtlichen Zulässigkeit des Programms, auf die in Abschnitt 3.2 eingegangen wird (vgl. Schopf, D., 2003, S. 30 f.).
3 Schwächen des Konzepts
In diesem Teil der Arbeit sollen Aspekte aufgezeigt werden, die eine Einführung von Salary Caps als nicht sinnvoll erscheinen lassen. Dabei wird sowohl auf volkswirtschaftstheoretische, als auch auf juristische Gesichtspunkte sowie auf Beobachtungen und Analysen der Praxis eingegangen.
3.1 Volkswirtschaftliche Implikationen
3.1.1 Zwei-Team-Modell mit Revenue Sharing
Quirk/Fort (1992, S. 287 ff.) sowie Fort/Quirk (1995, S. 1265 ff.) beschreiben ein Zwei-Team-Modell zur Erklärung der Wirkungsweise von Salary Caps, das Ausgangspunkt der Betrachtungen von Késenne (2000 (b), S. 422 ff. sowie 2003, S. 120 ff.; siehe Abschnitt 4.1) und Vrooman (1995, S. 971 ff.; siehe dieser Abschnitt, S. 9) war, und das im Folgenden dargestellt werden soll (Abb. 1).
Es wird von dem NBA-System ausgegangen, in dem ein Salary Cap eingeführt und im Gegenzug ein Prozentsatz (b) des Liga-Umsatzes mit den Spielern geteilt wird (Revenue-Sharing; vgl. Fort, R./Quirk, J., 1995, S. 1277). Darüber hinaus werden folgende Annahmen getroffen (vgl. Fort, R./Quirk, J., 1995, S. 1266):
1) Gewinnmaximierendes Verhalten der Teams
2) Ziel der Einkommensmaximierung seitens der Spieler
3) Anstreben eines Marktgleichgewichts.
Ausgangspunkt ist eine Liga mit zwei Teams. Die Zuschauereinnahmen und Einnahmen aus dem Verkauf von lokalen TV-Rechten hängen von dem Attraktionspotential der jeweiligen Region und dem Erfolg und des jeweiligen Teams ab und davon, wie knapp die Ergebnisse des Teams sind. Wenn das Team i aus einer Region mit höherem Attraktionspotential stammt als Team j, also sich potentiell mehr Interessenten in der Region befinden, die ein Spiel des Teams im Stadion oder im Fernsehen verfolgen, so ist der absolute Erlös sowie der Grenzerlös von Team i (marginal revenue (i), MRi) höher als von Team j. Der Grenzerlös ist dabei definiert als die Zunahme des absoluten Erlöses bei einer Zunahme des Anteils gewonnener Spiele W um eine Einheit (w = Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten, mit W = Anzahl gewonnener Spiele und n = Anzahl der Teams in der Liga; vgl. Fort, R./Quirk, J., 1995, S. 1270). Quirk/El Hodiri (1974, S. 45) erwähnen übereinstimmend, dass „big cities have winning teams and small cities have losing teams”. In der Abbildung 1 ist der oben geschilderte Sachverhalt durch die beiden Grenzerlöskurven MRi und MRj dargestellt. In dem Fall, dass kein Salary Cap existiert und Spielstärke
[...]
[1] Dies lässt sich generell auf alle Sportarten übertragen, doch erfolgt in dieser Arbeit eine Beschränkung auf Teamsportarten, da auch Salary Caps eine Reglementierung für Teamsportarten darstellen.
[2] Andere Auswirkungen von Salary Caps, beispielsweise für die Club-Eigentümer, werden nicht explizit behandelt.
[3] Das BRI umfasst beispielsweise die Einnahmen aus dem Ticketverkauf, dem TV-Rechteverkauf, Verkauf von Programmheften sowie Erlöse aus der Vergabe von Hallenkonzessionen, Teamsponsoringeinnahmen, Promotioneinnahmen (vgl. Schopf, D., 2003, S. 13)
[4] Eine Selbstauflösung der NBPA würde die NBA vor enorme kartellrechtliche Probleme stellen. Dazu siehe Abschnitt 3.2.
- Citation du texte
- Dipl.-Kfm. Thomas Rilling (Auteur), 2004, Möglichkeiten und Grenzen von Salary Caps, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/47568
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