Mit dem Wandel der Gesellschaft haben sich auch die Familienformen in Deutschland geändert und damit die Bedingungen in denen Kinder aufwachsen. Neben der traditionellen „Zweielternfamilie“ (Meyer, 2002, S. 429) sind im Laufe des letzten Jahrhunderts diverse weitere Lebens- und Familienformen entstanden. Durch eine hohe Anzahl an Trennungen und Scheidungen ist es dazu gekommen, dass ein großer Teil der Kinder heutzutage mit einem Elternteil oder in so genannten „Patchwork- Familien“ aufwächst.
Zudem sind immer mehr Familien in Deutschland von Armut betroffen. Mehr als eine Millionen Kinder in Deutschland erhalten Hilfe zum Lebensunterhalt, da ihre Eltern von Arbeitslosigkeit betroffen sind oder nicht genug Geld verdienen. Die Gefahren für Kinder liegen in vielen Bereichen des gesellschaftlichen Zusammenlebens, ob es nun die eigenen Eltern sind, die aufgrund persönlicher Defizite, Armut oder Sucht bei der Erziehung ihrer Kinder mit Problemen und Krisen zu kämpfen haben oder ob dies eine „Gettoisierung“ des Wohnumfeldes ist, in dem es keine förderlichen Freizeitgestaltungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche gibt. Die Probleme, mit denen Kinder und Jugendliche zu leben haben, werden immer größer und häufiger. Damit gehen Risiken und Gefährdungen wie soziale Ausgrenzung, Benachteiligung und individuelle Fehlentwicklungen einher (Fischer, 2005, S. 2), die sich für Kinder und Jugendliche ergeben.
Die Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe sind im § 1 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) sehr eindeutig beschrieben:
Jugendhilfe soll zur Verwirklichung des Rechts nach Absatz 1 insbesondere
1. junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen,
2. Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstützen,
3. Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen,
4. dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.
Wie genau diese vier Kernelemente der Jugendhilfe ausgestaltet werden, ist teilweise im KJHG näher bestimmt (Aufgaben und Leistungen der Jugendhilfe), liegt jedoch größtenteils in der Gestaltungsfreiheit der Jugendhilfeträger (Städte und Kreise). Diese haben dafür zu sorgen, dass das Recht auf Erziehung, Elternverantwortung und Jugendhilfe verwirklicht und durchgesetzt wird.
Inhaltsübersicht:
1. Einleitung
1.1. Fragestellung
2. Prävention in der Jugendhilfe
2.1. Präventionsstrategien: Wie kann eine Prävention aussehen?
2.2. Probleme der Präventionspraxis
2.3. Zusammenfassung
3. Das Modellprojekt „Soziale Frühwarnsysteme“
3.1. Inhaltliche Leitlinien des Modellprojektes
3.1.1. Basiselemente
3.1.2. Kooperation und Vernetzung
3.2. Zusammenfassung
4. Das Soziale Frühwarnsystem in der Stadt Dortmund
4.1 Anlass zur Durchführung des Projektes
4.2 Das Konzept
4.3 Kooperationspartner
4.4 Projektdurchführung
4.4.1 Vorstellung und Diskussion
4.4.2 Überprüfung der Umsetzbarkeit
4.4.3 Konkrete Zusammenarbeit und Vereinbarungen zwischen den Kooperationspartnern
4.4.4 Fortbildungen
4.5 Grundlage der Kontrakte und Kriterien sowie Schwellenwerte
4.6 Erfolge des Pilotprojektes und Planungen für die Zukunft
5 Soziale Frühwarnsysteme: Eine sinnvolle Präventionsstrategie?
5.1 Zusammenfassende Bewertung
Literaturangaben
1. Einleitung
Mit dem Wandel der Gesellschaft haben sich auch die Familienformen in Deutschland geändert und damit die Bedingungen in denen Kinder aufwachsen. Neben der traditionellen „Zweielternfamilie“ (Meyer, 2002, S. 429) sind im Laufe des letzten Jahrhunderts diverse weitere Lebens- und Familienformen entstanden. Durch eine hohe Anzahl an Trennungen und Scheidungen ist es dazu gekommen, dass ein großer Teil der Kinder heutzutage mit einem Elternteil oder in so genannten „Patchwork- Familien“ aufwächst.
Zudem sind immer mehr Familien in Deutschland von Armut betroffen. Mehr als eine Millionen Kinder in Deutschland erhalten Hilfe zum Lebensunterhalt, da ihre Eltern von Arbeitslosigkeit betroffen sind oder nicht genug Geld verdienen. Die Gefahren für Kinder liegen in vielen Bereichen des gesellschaftlichen Zusammenlebens, ob es nun die eigenen Eltern sind, die aufgrund persönlicher Defizite, Armut oder Sucht bei der Erziehung ihrer Kinder mit Problemen und Krisen zu kämpfen haben oder ob dies eine „Gettoisierung“ des Wohnumfeldes ist, in dem es keine förderlichen Freizeitgestaltungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche gibt. Die Probleme, mit denen Kinder und Jugendliche zu leben haben, werden immer größer und häufiger. Damit gehen Risiken und Gefährdungen wie soziale Ausgrenzung, Benachteiligung und individuelle Fehlentwicklungen einher (Fischer, 2005, S. 2), die sich für Kinder und Jugendliche ergeben.
Die Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe sind im § 1 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) sehr eindeutig beschrieben:
Jugendhilfe soll zur Verwirklichung des Rechts nach Absatz 1 insbesondere
1. junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen,
2. Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstützen,
3. Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen,
4. dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.
Wie genau diese vier Kernelemente der Jugendhilfe ausgestaltet werden, ist teilweise im KJHG näher bestimmt (Aufgaben und Leistungen der Jugendhilfe), liegt jedoch größtenteils in der Gestaltungsfreiheit der Jugendhilfeträger (Städte und Kreise). Diese haben dafür zu sorgen, dass das Recht auf Erziehung, Elternverantwortung und Jugendhilfe verwirklicht und durchgesetzt wird.
Mit dem 8. Kinder- und Jugendbericht (Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit, 1990) wurde die vorbeugende Hilfe (Prävention) in der Jugendhilfe in den Mittelpunkt der Diskussion gestellt. Durch Präventionsmaßnahmen sollte die Jugendhilfe eine ganz andere Ausrichtung bekommen, von einer, auf Probleme reagierenden Instanz zu einer Einrichtung, die frühzeitig und noch vor dem Zuspitzen von Problemen agieren kann.
Während der 8. Kinder und Jugendbericht eine Präventionseuphorie auslöste (vgl. Familienministerium NRW, 2004, S. 8) und sich zahllose Präventionsprojekte gründeten, kam die Prävention jedoch auch immer mehr in die Kritik.
Hier setzt die Fragestellung dieser Arbeit an.
1.1. Fragestellung
Diese Arbeit stellt die Frage, wie Präventionsmodelle in der Jugendhilfe funktionieren. Sie setzt voraus, dass Prävention in der Jugendhilfe häufig mit dem Problem zu kämpfen hat, dass sie die sozialen Problemlagen in einzelnen Familien, in bestimmten Gruppen aber auch in ganzen Stadtteilen, nicht früh genug erkennen und somit nicht mehr vorbeugend, sondern nur noch reaktiv tätig werden kann.
Diese Arbeit stellt zum zweiten die Frage, ob Soziale Frühwarnsysteme eine effektivere und nachhaltigere Methode der Prävention sein können. Kann mit dieser sich im Aufbau befindenden Methode Familien direkter bei der Bewältigung von Problemen geholfen werden als dies bei den „klassischen Präventionsansätzen“ (vgl. Familienministerium NRW, 2004, S. 8) der Fall ist? Setzen Soziale Frühwarnsysteme die zentralen Aufgaben des KJHG um?
Ist diese neue Methode auch in Zeiten angespannter kommunaler Haushalte ein Modell, welches langfristig eine zusätzliche Belastung der öffentlichen Hand vermeidet?
In dieser Arbeit wird im ersten Teil die herkömmliche Präventionsarbeit in der Jugendhilfe beleuchtet. Im zweiten Teil wird das Modellprojekt Soziale Frühwarnsysteme erklärt und im dritten Teil wird etwas ausführlicher der Modellstandort „Stadt Dortmund“ betrachtet. Hier soll versucht werden, genauer zu verstehen, wie eine solche Methode funktionieren kann.
2. Prävention in der Jugendhilfe
Prävention oder „vorbeugendes Handeln“ ist in der Jugendhilfe keine neue Erfindung. Wie in vielen anderen Bereichen, wo es um die Abwehr von Gefahren geht (Krankheitsprävention, Prävention von Naturkatastrophen, Unfallprävention im Straßenverkehr oder in Produktionsunternehmen etc), ist die Präventionsarbeit auch in der Jugendhilfe ein zentraler Begriff geworden. Tragische Familien- und Kinderschicksale, die teilweise durch eine aufmerksame Jugendhilfe hätten verhindert werden können sowie die Aussagen des „8. Kinder und Jugendberichts“, der „Prävention im Sinne eines vorbeugenden Handelns als eine zentrale Strukturmaxime der Jugendhilfe“ definiert (vgl. Familienministerium, 2004, S. 8.), machten spätestens hier die Präventionsarbeit in der Jugendhilfe populär. Bei vielen Mitarbeitern der öffentlichen Jugendhilfe ist der Wille vorbeugend zu handeln schon aus eigenem Interesse vorhanden, da man es in den Sozialdiensten der Jugendämter häufig mit Kindern oder Familien zutun hat, in denen sich die Probleme bereits etabliert und manifestiert haben und es vom Arbeitsansatz nur noch um eine Symptomlinderung (Intervention) geht. Diesen frustrierenden Bedingungen durch Prävention zu begegnen, ist mit Sicherheit ein Ziel vieler Mitarbeiter von Jugendämtern.
2.1. Präventionsstrategien
Wie kann eine Prävention aussehen?
„Grundsätzlich sind mit Prävention in der Sozialen Arbeit alle Anstrengungen gemeint, die darauf gerichtet sind Notlagen zu prognostizieren und deren Entstehung durch die Entwicklung von systematischen und graduellen Strategien zu verhindern“ (Definition „Prävention“, Fachlexikon der Sozialen Arbeit, Frankfurt, 2002)
Die sozialarbeiteiterische Fachwelt hat derartige Strategien entwickelt. Hier wird z.B. nach personenorientierten Präventionsstrategien und strukturbezogenen Präventionsstrategien unterschieden.
Die personenbezogene Präventionsstrategie orientiert sich an den Verhaltensweisen des einzelnen Klienten und versucht hier, durch Beratung, Therapien und andere Hilfeangebote eine vorbeugende Gefahrenabwehr zu betreiben. Das soziale Umfeld spielt hierbei - wenn überhaupt - nur am Rande eine Rolle. So ist beispielsweise die heilpädagogische Frühförderung von Kindern als eine personenbezogene Präventionsstrategie zu verstehen. Sie baut der Gefahr von schwerwiegenden Entwicklungsproblemen im Jugendalter vor.
Die strukturbezogene Präventionsstrategie orientiert sich an den Lebensbedingungen unter denen Einzelpersonen und Gruppen gefährdet sind. Dies beinhaltet z.B. die sozioökonomische Situationen von Familien, die Freizeitgestaltungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen, den Schutz von Jugendlichen vor entwicklungsgefährdenden Einflüssen etc. Die vorbeugende Gefahrenabwehr ist hier im Gegensatz zu den Einzelberatungen und therapeutischen Ansätzen der personenbezogenen Präventionsstrategie z.B. in der Gemeinwesenarbeit oder der offenen Jugendarbeit zu finden. Beispiele für Präventionsmöglichkeiten sind hier Soziale Gruppenangebote zur Gewalt- oder Kriminalitätsprävention. Aber auch ein wohnortbezogenes Angebot an Freizeitmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche muss als Präventionsstrategie verstanden werden.
Personen- und strukturbezogene Präventionsstrategien sind also verschiedene Blickrichtungen auf drohende Gefährdungen, was notwendigerweise unterschiedliche methodische Arbeitsansätze bedingt.
Eine weitere Präventionsstrategie ist die Unterteilung in Primär- Sekundär- und Tertiärprävention. Dieser Ansatz kommt eigentlich aus der Psychologie und wird vor allem im Gesundheitswesen angewandt. Die Sozialarbeitsforschung hat dieses, von dem Psychologen Gerald Caplan Anfang der 60er Jahre entwickelte Modell übernommen und daraus eigene Präventionsstrategien entworfen. Hier sollen vor allem die Phasen hinsichtlich des Zeitpunktes und der Ziele verdeutlicht werden, in dem eine Prävention ansetzt.
Verdeutlichen lässt sich diese Präventionsstrategie, wenn man die entsprechenden Phasen aus dem Gesundheitswesen hinzuzieht (dies ist jedoch nur als Metapher gedacht- soziale oder erzieherische Problemsituationen lassen sich nicht unbedingt mit Krankheiten vergleichen. A.d.V).
Die Primäre Prävention zielt auf die Stabilisierung der „lebenswerten Verhältnisse“ ab (vgl. Familienministerium NRW, 2004, S. 6). In ihrer Entsprechung aus dem Gesundheitswesen geht es um ein Erhalten von Gesundheit z.B. um das Warnen vor Zigarettenkonsum, falscher Ernährungsweise und dergleichen, ohne dass es um einen speziellen Patienten mit einem speziellen Krankheitssymptom ginge.
In der Jugendhilfe versteht man unter Primärer Prävention strukturbezogene Präventionsansätze wie zum Beispiel die Sensibilisierung von Erziehern und Lehrern für bestimmte Problemanzeichen von Kindern, die Schaffung von pädagogisch begleiteten Freizeitmöglichkeiten, die Verbesserung von Wohnsituationen. Positive Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen sollten geschaffen bzw. erhalten werden um Gefährdungen vorzubeugen, die sich ohne den Erhalt einstellen könnten. Die Primäre Prävention richtet sich nicht an einzelne gefährdete Gruppen oder Familien, sondern an Stadtteile wie z. B. soziale Brennpunkte oder Viertel, die davon bedroht sind.
Bei der Sekundäre Prävention geht es um „vorbeugende Hilfen in Situationen, die erfahrungsgemäß belastend sind und sich zu Krisen auswachsen können“ (vgl. Familienministerium NRW, 2004, S 8). Voraussetzungen für die Sekundäre Prävention sind klare Anzeichen für eine sich anbahnende Problemsituation. Hier werden Familien, Kinder oder Jugendliche direkt angesprochen und mit Gefahren, die sich aus bestimmten Situationen ergeben könnten, konfrontiert. Ein klassisches Beispiel für eine Sekundäre Prävention ist die Drogen- bzw. Suchtprävention bei Kindern und Jugendlichen. Auch wird die Erziehungsberatung häufig in einer Phase eingesetzt, wo sich Probleme in Familien eingestellt, jedoch noch nicht manifestiert haben. Auch hier spricht man von einer Sekundären Prävention. In der Gesundheitsprävention spricht man bei Sekundärer Prävention davon, „eine Krankheit frühzeitig, möglichst im präklinischen Stadium zu erkennen und zu behandeln“ (Fachlexikon der Sozialen Arbeit, Stichwort „Prävention“, 2002). Der Unterschied zur Primären Präventionsarbeit besteht in der auf den Einzelfall konzentrierten Ausrichtung der Angebote.
Bei der Tertiären Prävention streiten sich die Experten, ob man sie noch Prävention nennen kann. Hier geht es nicht mehr um die „Prognostizierung von Notlagen und die Entwicklung wirksamer Gegenstrategien“ wie die Prävention sich eigentlich definiert. Hier geht es vielmehr darum „die Folgen bereits eingetretener Krisen und Probleme zu reduzieren“ (vgl. Familienministerium NRW, 2004, S. 8) und damit um direkte Soziale Hilfen. Tertiäre Präventionsmaßnahmen sind somit in der Jugendhilfe alle Formen der „Hilfen zur Erziehung“, die unter Umständen auch keinen völlig freiwilligen Charakter mehr innehaben, sondern durchaus als „Intervention“ verstanden werden könnten. Die Sozialpädagogische Familienhilfe ist ein Beispiel für eine tertiäre Prävention. Sie wird in Familien eingesetzt, wo es schon zu erheblichen Problemen gekommen ist, muss jedoch als „Prävention“ vor der drohenden Fremdunterbringung der Kinder gesehen werden. Das Gesundheitssystem spricht bei der tertiären Prävention von der „wirksamen Verhütung bzw. Verzögerung der Verschlimmerung einer manifesten Krankheit…“ und von „rehabilitativen Maßnahmen bei chronischen Zuständen“ (Fachlexikon der Sozialen Arbeit, Stichwort „Prävention“, 2002). Mit der Einteilung in Primäre, Sekundäre und Tertiäre Prävention kann man nahezu jedes Handeln in der Kinder- und Jugendhilfe als Prävention bezeichnen.
Während die Prävention in der Jugendhilfe wie beschrieben mit dem 8. Kinder- und Jugendbericht 1990 und dem fast zur gleichen Zeit eingeführten KJHG zu einer Schlagformel wurde, und einen wahre „Präventionseuphorie“ auslöste (vgl. Familienministerium NRW, 2004, S. 8), wurde in den Folgejahren jedoch die Kritik daran lauter. Hierbei spielte es vor allem eine Rolle, dass der Begriff „Prävention“ immer öfter herhalten musste für Handlungsarten der Sozialarbeit, die eher einen Interventionscharakter hatten, sich jedoch unter dem positiven Deckmantel des Präventionsgedanken besser „verkaufen“ ließen. Zudem wurde beklagt, dass sich der Erfolg von präventiven Maßnahmen unter anderem wegen dieser unklaren Definition schwer messen und evaluieren ließe. Fehlende Vernetzung zwischen den einzelnen Einrichtungen der Jugendhilfe, die Präventionsarbeit betrieben, sowie planlos angelegte Großkampagnen verschwendeten nach Meinung vieler Beobachter wertvolle Finanzmittel, die an anderen Stellen wichtiger gebraucht wurden.
Obgleich bis zum heutigen Tage Präventionsarbeit in der Jugendhilfe eine wichtige Rolle spielt, hat sich jedoch gezeigt, dass diese so genannten „klassischen Präventionskonzepte“ überall dort an Grenzen stoßen, wo sie nicht mit klaren methodischen Konzepten versehen sind und sich der Begriff Prävention im Sinne von „vorbeugenden Maßnahmen“ mit dem Begriff Intervention im Sinne von „reaktiven Maßnahmen“ miteinander vermischt.
Soziale Frühwarnsysteme sind ein Versuch, auf Grundlage dieser gewonnenen Erkenntnisse neue Methoden und Konzepte zu erarbeiten, um eine nachhaltige und zuverlässige Früherkennung sozialer Problemlagen zu schaffen.
2.2 Probleme der Präventionspraxis
An dieser Stelle soll versucht werden, die konkreten Probleme der Präventionspraxis in der Jugendhilfe darzustellen, bevor dann anschließend die Modellprojekte beschrieben werden.
Menschliche Lebensverhältnisse, Familiensysteme, Entwicklungsprozesse und Lebenseinstellungen sind nicht einfach zu beurteilen und einzuschätzen. „Es sind vielmehr Personen-Umwelt-Verhältnisse, die komplex und außerordentlich widersprüchlich sind, die häufig von Interessensgegenständen geleitet sind (…)“ (vgl. Wolf, 2004, S. 25).
Aufgrund eines so schwer zu fassenden Arbeitsfeldes ist es in der Praxis nicht immer leicht, die richtigen Präventions- oder Hilfeangebote zu finden. In Teilbereichen der Jugendhilfe ist dies mit Sicherheit aufgrund von Erfahrungswerten und klaren „Normverletzungen“ oder klaren „Gefahren“ leichter, mit bestimmten vorbeugenden oder sekundärpräventiven Konzepten anzusetzen. Bei der Drogen- bzw. Suchtprävention oder bei der Kriminalitätsprävention für Jugendliche ist es beispielsweise klarer, welche Gefährdungen sich aus bestimmten Verhaltensweisen ergeben und somit leichter, Präventionsangebote zu schaffen. Hier gibt es auch die meisten Präventionsangebote.
Klar ist auch, welche Gefahren sich aus Kindesvernachlässigung oder gar Kindesmisshandlung ergeben, doch wie setzt man dort präventiv an, ist es überhaupt möglich? Hier Angebote zu schaffen, die vor einer Intervention liegen, können nur aufgrund der Vermutung ermöglicht werden, es könne hier zu Vernachlässigungen oder Misshandlungen kommen. Diese Vermutung hat eine stigmatisierende Wirkung, da man davon ausgehen muss, dass Familien mit einem bestimmten Bildungsniveau oder einer bestimmten sozioökonomischen Lebenssituation verstärkt zu vernachlässigendem oder misshandelndem Verhalten gegenüber ihren Kindern neigen (was in dieser Grundsätzlichkeit sicherlich eine falsche Annahme ist).
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- Arbeit zitieren
- Tobias Kellner (Autor:in), 2005, Soziale Frühwarnsysteme - eine sinnvolle Präventionsstrategie der Jugendhilfe?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/47178
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