Insbesondere das Personal im öffentlichen Dienst ist immer wieder Ziel für Kritik und Reformen. In meiner Hausarbeit möchte ich auf die Personalstruktur im öffentlichen Dienst näher eingehen. Viele Personen in der Gesellschaft setzen öffentlichen Dienst mit Schreibtischarbeit gleich, vergessen jedoch, dass auch der "einfache" Müllmann, der Lehrer ihrer Kinder und jeder Busfahrer dazugehört. Als erstes werde ich Begriffe, die mir im Zusammenhang mit diesem Thema wichtig erscheinen, definieren und genauer erläutern. Dazu gehören u.a. Definitionen von öffentlichem Dienst, die Klärung der Frage, was sind Beamte, Angestellte oder Arbeiter, etc. .
Außerdem, welche Laufbahnmöglichkeiten gibt es und wie staffelt sich die Besoldung.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Begriffsbestimmung
3. Besoldung
4. Laufbahnen im öffentlichen Dienst
5. Personal im öffentlichen Dienst 2000
6. "New Public Management"
7. Fazit
Literaturverzeichnis
1. Einleitung
Insbesondere das Personal im öffentlichen Dienst ist immer wieder Ziel für Kritik und Reformen. In meiner Hausarbeit möchte ich auf die Personalstruktur im öffentlichen Dienst näher eingehen. Viele Personen in der Gesellschaft setzen öffentlichen Dienst mit Schreibtischarbeit gleich, vergessen jedoch, dass auch der "einfache" Müllmann, der Lehrer ihrer Kinder und jeder Busfahrer dazugehört.
Als erstes werde ich Begriffe, die mir im Zusammenhang mit diesem Thema wichtig erscheinen, definieren und genauer erläutern. Dazu gehören u.a. Definitionen von öffentlichem Dienst, die Klärung der Frage, was sind Beamte, Angestellte oder Arbeiter, etc. . Außerdem, welche Laufbahnmöglichkeiten gibt es und wie staffelt sich die Besoldung.
Auf die zuletzt genannte Besoldung möchte ich danach expliziter eingehen. Ich werde dazu nicht nur einen Vergleich zwischen Arbeiter und Angestellten, sondern auch zwischen Gehältern in den neuen und alten Bundesländern vornehmen.
Im Anschluß daran möchte ich aufzeigen, welche Laufbahnen im öffentlichen Dienst eingeschlagen werden können, und welche Voraussetzungen dazu nötig sind.
In meinem letzten Punkt möchte ich auf das sog. "New Public Management" eingehen. Dies ist ein Verfahren, welches die Aufgabe hat Organisatorische und personelle Bewertung und Einrichtung öffentlicher Verwaltungsinstanzen unter Gesichtspunkten der Effizienz und Wirtschaftlichkeit1 vorzunehmen.
Als Abschluß meiner Ausarbeitung versuche in einem Fazit die wichtigsten Aussagen der einzelnen Kapitel noch einmal kurz zusammenzufassen.[1]
2. Begriffsbestimmung
In diesem Teil geht es darum, Begriffe, die im späteren noch näher erläutert werden, grundlegend zu definieren und somit für ein besseres Verständnis im Verlauf der Arbeit zu sorgen.
Wenn man über die Personalstruktur des öffentlichen Dienstes sprechen möchte, müssen zunächst verschiedene Begriffe geklärt werde, z.B. was man unter öffentlichen Dienst versteht. Dazu habe ich eine Definition aus dem Sachwörterbuch der Politik von Beck herausgesucht. Darin wird öffentlicher Dienst, als
die Gesamtheit der Personen, die berufl. für den Staat(...) oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (...) tätig sind und ihre berufliche Tätigkeit[2] beschrieben.
Eine andere Quelle versteht unter öffentlichem Dienst
jede Tätigkeit bei einer Behörde des Bundes, der Länder, Gemeinden oder Gemeindeverbänden, sowie sonstiger Körperschaften oder Anstalten des öf- fentlichen Rechts[3]
Wie man aus diesen Definitionen erkennen kann arbeiten die Angehörigen des öffentlichen Dienstes im Auftrag und für den Staat. Laut Rudzio ist das Personal ein zuverlässiges Instrument, das die Aufgabe hat, den öffentlichen Dienst zur Durchsetzung politischer Entscheidungen zu organisieren.[4]
Das Personal kann in drei Gruppen unterteilt werde, Beamte, Angestellte und Arbeiter. Im engeren Sinn wird der Begriff des öffentlichen Dienstes für den Funktionsbereich der Beamten und der öffentlichen Angestellten und Arbeiter benutzt.[5] Je nach Zugehörigkeit werden unterschiedliche Berufe ausgeübt und somit unterscheiden sich auch die Gehälter.
Angestellte und Arbeiter haben ein Dienstverhältnis, das auf einem privatrechtlichen Vertrag gegründet ist. Angestellte und Arbeiter unterscheiden sich durch die Art der Arbeit, die sie ausüben. Angestellte üben meist privatwirtschaftliche Tätigkeiten[6] aus, wie fiskalische oder mechanische Aufgaben in der öffentlichen Verwaltung. Arbeiter sind meistens für die Verrichtung körperliche Arbeit zuständig, wie z.B. bei der Müllabfuhr. Die Unterscheidung ist insbesondere dann wichtig, wenn es um die Vergütung oder die Zuständigkeit für die Rentenversicherung geht. Bei der Vergütung existieren verschiedene Tarifverträge, für Angestellte gilt der Bundesangestelltentarifvertrag (BAT), für die Arbeiter Manteltarifverträge für Arbeiter des Bundes und der Länder, bzw. gemeindlicher Verwaltungen und Betrieben.[7]
Bei Beamten werden Vergütung und näherer Einzelheiten ihrer Arbeitsverhältnisses durch Gesetze geregelt. Den Status eines Beamten erreicht man durch eine Ernennung, die auf Probe, auf Widerruf oder auf Lebzeit erfolgen kann. Das Verhältnis zwischen Beamten und Dienstherr ist durch ein besonderes Dienst- und Treueverhältnis [8] geprägt.
Die Eingruppierung in verschiedene Dienstebenen ist bei einem Beamten ausschlaggebend, bei der Frage welche Vergütung er erhält und welche Laufbahn er einschlagen kann. Diese Dienstebenen sind einfacher Dienst (Voraussetzung: Hauptschulabschluß), mittlerer Dienst (Voraussetzung: Realschulabschluß), gehobener Dienst (Voraussetzung: Abitur) und höherer Dienst (Voraussetzung: Universitätsabschluß).
Als letzten Begriff möchte ich "New Public Management" (NPM) definieren, auf den in einem eigenen Kapitel näher eingegangen wird. Das klassische Konzept des öffentlichen Dienstes zeigt einige Mängel, die mit Hilfe des NPM behoben werden sollen. Im folgenden nenne ich die Hauptziele des NPM: die Steuerung durch Ziele, das Kontrastmanagement verselbständigter Verwaltungseinheiten, die Auslagerung von Aufgaben auf private Unternehmen, die Bildung von Quasimärkten und die Betonung der Kundenorientierung[9].
3. Besoldung
Innerhalb des öffentlichen Dienstes gibt es verschiedene Tarifverträge nach denen Arbeiter, Angestellte und Beamte bezahlt werden. Für Angestellte gilt der Bundesangestelltentarifvertrag (BAT), bei den Arbeitern der "Manteltarifvertrag für Arbeiter des Bundes und der Länder, bzw. gemeindlicher Verwaltungen und Betriebe". Die Besoldung der Beamten ist durch Gesetze geregelt.
3.1 Besoldung bei Angestellten
Wie bereits oben angeführt existiert der BAT für die Gehaltseinstufung der Angestellten im öffentlichen Dienst. Dieser gilt grundsätzlich für alle Angestellten des öffentlichen Dienstes, unabhängig von der Art ihrer Tätigkeit.[10] Neben der Vergütung werden auch die näheren Einzelheiten des Arbeitsverhältnisses geregelt, wie zum Beispiel Arbeitszeit, Urlaubsansprüche, Sozialbezüge, etc. . Der BAT beinhaltet verschiedenen Vergütungsgruppen, von I bis X, mit Untergruppen a, b oder c.
Innerhalb dieser Gruppen gibt es eine weitere Unterscheidung, die sich auf das Alter des Angestellten bezieht (Stufe 1-12).
Zusätzlich zur Grundvergütung erhält jeder Angestellte einen Ortszuschlag. Der Ortszuschlag ist wiederum in drei Klassen unterteilt, der verschiedene Vergütungsgruppen zusammen fasst (Klasse Ib: IIb bis I; Klasse Ic: Vb bis III; Klasse II: X bis Vc). Entscheidend bei der Eingruppierung in einer dieser Klasse ist der Familienstand des Betreffenden. Die Ausführlichen Tariftabellen habe ich als Anlage beigefügt (Anlage 1.1-1.4). Hier möchte ich nur exemplarisch einen Verdienst anführen, wobei unterschieden wird, ob der Angestellte bei Bund und Ländern oder bei den Kommunen angestellt ist und zum zweiten, ob er im Osten oder Westen tätig ist. [Beispiel: 35 Jahre, studiert und promoviert (= BAT I bei Bund; BAT III bei Kommunen), 4 Kinder]
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
3.2 Besoldung bei Arbeitern
Die Manteltarifverträge sind in vielen Bestimmungen ähnlich wie der BAT, z.B. die Festlegung einer 38,5 Stunden-Woche oder über die Vorschriften zur Beendigung des Arbeitsvertrages. In den Manteltarifverträgen sind keine Bestimmungen über die Lohnhöhe, es wird auf die Tarifverträge verwiesen. Diese Eingruppierungen sind als Anlagen 1.5 und 1.6 angefügt. Bei Arbeiter gelten auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene die gleichen Bestimmungen. Eine Unterteilung findet in Lohngruppen statt (Lohngruppe 9 bis 1, mit je einer Untergruppe a.)
Bei den Arbeitern kommt der sog. Sozialzuschlag, in Höhe von DM 146,56/Kind (im Osten), bzw. DM165,61/Kind (im Westen) dazu. Er ist vergleichbar mit dem Ortszuschlag bei Angestellten, richtet sich allerdings nur nach der Anzahl der Kinder, nicht nach dem Familienstand. Beim ersten Kind erhöht sich der Sozialzuschlag um DM 8,85 (im Osten)bzw. DM10 (im Westen). Jede weitere Erhöhung richtet sich nach der Lohngruppe (allerdings nur in den Lohngruppen 4 bis 1), der der Arbeiter angehört. Auch hier sieht man, dass die schon mehrfach geforderte Angleichung der Ost Löhne an Westniveau noch nicht vollzogen wurde. So würde ein Arbeiter, beispielsweise der Lohngruppe 3a angehörden, in Stufe 5 mit 2 Kinder im Osten DM 3409,50 und im Westen DM 3928,93 verdienen.
3.2 Besoldung bei Beamten
Bei der Festlegung des Lohnes für Beamte wurde zunächst eine Einteilung der Berufe in sog. Besoldungsgruppen vorgenommen. Eine ausführliche Tabelle zu dieser Einteilung habe ist als Anlage 1.7 angefügt. Es gibt vier Bundesbesoldungsgruppen, "A"(A1 bis A16) "B"(B1 bis B11) "C"(C1 bis C4) und "R"(R1 bis R10). In der ersten wird nochmals zwischen den einzelnen Dienstebenen unterschieden (einfacher, mittlerer, gehobener und höherer Dienst). Zur Bundesbesoldungsgruppe "A" gehören zum Beispiel Angehörige der Bundeswehr (Unteroffizier ist Mittlerer Dienst und A5). Die höchste Stufe der Besoldungsgruppe "B" hat ein Staatssekretär inne. In die "C" Bundesbesoldungsgruppe werden wissenschaftlich Tätige, wie z. B. Universitätsprofessor (C3 oder C4) eingestuft. Und schließlich in der "R" Gruppe kann man vom Richter am Amtsgericht (R1) bis zum Präsident des Bundesverwaltungsgerichtes (R10) finden.
Alle Angehörigen einer Besoldungsgruppe erhalten das gleiche Gehalt. Der Umfang dieses Gehaltes ist im Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) festgelegt.
4. Laufbahnen im öffentlichen Dienst
Die Bundeslaufbahnverordnung (BLV)definiert Laufbahn folgendermaßen:
Eine Laufbahn umfaßt alle Ämter derselben Fachrichtung, die die gleichen Vor- und Ausbildung oder eine Voraussetzung gleichwertiger Befähigung erfordern; zur Laufbahn gehören auch Vorbereitungsdienst und Probezeit"[11]
Es wird differenziert zwischen vertikaler und horizontaler Laufbahn. Die vertikalen Laufbahnen sind der einfache, der mittlere, der gehobene und der höhere Dienst. Bei horizontaler Laufbahn ist unterschieden zwischen verschiedenen Fachrichtungen, z.B. Sozialdienst - technischer Dienst - allgemeiner Verwaltungsdienst.[12]
Bei der Berufung zum Beamten sind bei einem normalen Berufsverlauf etwa drei bis vier Beförderungen möglich. Diese Beförderungen richten sich nach der Laufbahngruppe in die der Beamte bei seinem Eintritt eingestuft wurde. Besonders für Beamten des höheren Dienst sind von vornherein bessere Aufstiegschancen gegeben. Die Angestellten werden im Gegensatz dazu in eine Vergütungsgruppe nach dem BAT eingruppiert. Diese Eingruppierung geschieht auf Grund der Tätigkeit, die ausgeübt wird. So lange sich diese nicht verändert, der Angestellte zum Beispiel in eine andere Abteilung versetzt würde, bleibt auch die Vergütungsstufe gleich. Es finden nur selten Beförderungen statt. Bewerber, die andere Voraussetzungen, als die geforderten in einer bestimmten Stufe mitbringen, müssen durch bestimmte Lebens-, Berufserfahrungen und Prüfungen ihre Befähigungen für einen höheren Dienstgrad beweisen. Die Laufbahnmöglichkeiten werden in einer eigenen Verordnung, der Bundeslaufbahnverordnung (BLV), auf der Grundlage von "Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung" geregelt.[13] Darin sind sowohl die Voraussetzungen für Einstellung als auch für Beförderungen und Aufstieg der Beamten festgehalten. Die schon mehrfach angesprochenen Dienstebenen bilden sogleich die Laufbahngruppen innerhalb des Beamtenstatus. Wie aus der Anlage 1.10 ersichtlich ist, werden die Laufbahngruppen aus der Zuordnung der Besoldungsgruppen zu den Ämtern gebildet.[14] Die Bedeu- tung dieser Zuordnung ist in der BLV dargestellt, darauf möchte ich hier aber nicht genauer eingehen.
Zunächst ist festzuhalten dass grundsätzlich jeder deutsche Staatsbürger die Möglichkeit hat Beamter zu werden. Diese Recht ist im Bundespersonalgesetz (BPG) verankert.
Für die einzelnen Laufbahngruppen gelten jeweils besondere Eignungen, die ich bereits in Kapitel 1 erwähnt habe. Für den höheren Dienst ist dies eine Staatsprüfung, also ein Universitätsabschluß,[15] außerdem müssen sie eine Probezeit im Umfang von vier Jahren absolviert haben. Sollte kein Universitätsabschluß vorhanden sein, dann können auch die Bewerber berücksichtigt werden, die 32 Jahre alt sind und bereits seit drei Jahren im öffentlichen Dienst tätig sind.[16] Auch diese Festlegungen entsprechen dem BPG. Weitere Voraussetzungen nennt die "Verordnung über die Vorbildung und die Laufbahnen der deutschen Beamten" (RVL) dort wird die Auslese der Bestgeeigneten[17] als Kriterium zur Einstellung im höheren Dienst genannt. In einem Zusatz zum BGP werden noch folgende Dinge als Grundvoraussetzung zum Einstieg in den höheren Dienst genannt: Gesundheitszustand, geordnete wirtschaftliche Verhältnisse, guter Leumund und Auszug aus dem Strafregister.[18]
Wie man an diesen zahlreichen Verordnungen und Festlegungen, die hier nur kurz angerissen wurde erkennen kann, ist das Laufbahnrecht im öffentlichen Dienst ein sehr komplexer Sachverhalt, der sicherlich nicht immer leicht zu durchschauen und verstehen ist.
[...]
[1] www.wissen.de
[2] Beck, 1986
[3] Tariflexikon DBB (www.dbb.de)
[4] Rudzio, 2000, S. 465
[5] Tariflexikon DBB (www.dbb.de)
[6] Eichhorn, 1985; vgl. auch Art.33 GG
[7] Tariflexikon DBB (www.dbb.de)
[8] Tariflexikon DBB (www.dbb.de)
[9] Naschold, 1998, S.79
[10] Tariflexikon DBB (www.dbb.de)
[11] Dreher, 1996, S.110
[12] vgl. Dreher, 1996, S.110
[13] Dreher, 1996, S.109
[14] Dreher, 1996, S.111
[15] vgl. Dreher, 1996, S.117
[16] vgl. Dreher, 1996, S.117
[17] Dreher, 1996, S.118
[18] Dreher, 1996, S.118
-
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X.