Auf Grund der Aktualität der Thematik beschäftigt sich die vorliegende Arbeit mit dem Nachteilsausgleich und der Förderung von SuS mit Lese-Rechtschreibstörungen in Nordrhein-Westfalen. Im Rahmen der Arbeit soll folglich hinterfragt werden, inwieweit
Fördermaßnahmen und Möglichkeiten zum Nachteilsausgleich in NRW zu einer gelingenden Schulbildung von SuS mit LRS beitragen können.
Schülerinnen und Schüler mit Problemen bzw. Schwierigkeiten beim Erwerb von Lese- und Rechtschreibkompetenzen begegnen Lehrinnen und Lehren immer häufiger in der Schule und dies unabhängig von Alter, Schulform oder Schulstufe der SuS. Die
Ergebnisse von IGLU und PISA zeigen deutlich, dass die SuS in Deutschland „verglichen mit anderen Ländern in der OECD“ deutlich schlechter abschneiden.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Grundlegende Definitionen
2.1 Lese-Rechtschreibstörung
2.2 Nachteilsausgleich
2.2.1 Definition
2.2.2 Rechtliche Grundlagen in NRW
3. Fördermaßnahmen
3.1 Schulische Fördermaßnahmen laut LRS- Erlass
3.2 Umgang mit und Förderung von LRS in Finnland
4. Leistungsbewertung und Nachteilsausgleich
4.1 Leistungsbewertung und Nachteilsausgleich in NRW
4.1.1 Nachteilsausgleich in der Oberstufe
4.1.2 Berücksichtigung von LRS im Zentralabitur
4.2 Leistungsbewertung und Nachteilsausgleich in Bayern
5. Fazit
6. Literaturverzeichnis
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