Die Arbeit untersucht anhand einer umfassenden Analyse des BGH Urteils BGH NStZ 2013, 51 sowie vorangegangener Entscheidungen zur selbigen Thematik, welche Rolle die Zustimmungserklärung der Staatsanwaltschaft bei der Verständigung nach § 257c StPO spielt. Es wird untersucht, ob die Zustimmung der Staatsanwaltschaft zu einem Verständigungsvorschlag in der gerichtlichen Praxis als erforderlich angesehen wird. Außerdem wird überprüft, inwieweit die Entscheidung des BGH, eine einmal erteilte Zustimmung als unwiderruflich anzusehen, mit strafprozessualen und verfassungsrechtlichen Grundsätzen vereinbar ist. Schließlich geht die Bearbeitung auf die Bindungswirkung eines Verständigungsvorschlags für das Gericht ein.
Gliederung
Literaturverzeichnis
I. Darstellung des Urteils (BGH) vom 21. Juni 2012 - 4 StR 623/11- LG Essen
1. Zum Sachverhalt
2. Darstellung der Problematik
3. Absprachenpraxis in den 1980er Jahren
4. Gründe für eine Verständigungspraxis
II. Bisherige Rechtssprechung
1. Einordnung und Analyse in die höchstrichterliche Rechtsprechung
a) Kammerbeschluss des BVerfG vom 27.01.1987
aa) Analyse hinsichtlich der Erforderlichkeit einer Einbeziehung der Staatsanwaltschaft
bb) Analyse hinsichtlich der Bindungswirkung für das Gericht
b) Entscheidung des 3. Senats vom 23.01.1991 sowie des 2. Senats vom 30.10.1991
aa) Analyse hinsichtlich der Erforderlichkeit einer Einbeziehung der Staatsanwaltschaft
bb) Analyse hinsichtlich der Bindungswirkung für das Gericht
c) Entscheidung des 4. Senats vom 28.08.1997
aa) Analyse hinsichtlich der Erforderlichkeit der Einbeziehung der Staatsanwaltschaft
bb) Analyse hinsichtlich der Bindungswirkung für das Gericht
d) Entscheidung des 5. Senats vom 03.05.2005
aa) Analyse hinsichtlich der Erforderlichkeit einer Einbeziehung der Staatsanwaltschaft
bb) Analyse hinsichtlich der Bindungswirkung für das Gericht
e) Entscheidung des 4. Strafsenats vom 13.07.2006
aa) Analyse hinsichtlich der Erforderlichkeit einer Einbeziehung der Staatsanwaltschaft
bb) Analyse hinsichtlich der Bindungswirkung für das Gericht
f) Fazit
III. Analyse des Urteils BGH NStZ 2013, 51 und Einordnung in die wissenschaftliche Diskussion
1. Begründung des Zustimmungserfordernisses sowie der Unwiderruflichkeit der Zustimmungserklärung der Staatsanwaltschaft
2. Begründung des Entfallens der Bindungswirkung des Gerichts als Ermessensentscheidung des Gerichts
IV. Interview mit den Rechtsanwälten der Kanzlei „Strate & Ventzke“
V. Fazit
- Quote paper
- Maura Larissa Posth (Author), 2014, Fixierung der StA auf Zustimmungserklärung gem. § 257 & Entfallen der Bindungswirkung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/466027
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