„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“ (Art. 1 Abs. 1 GG). Aber was ist, wenn das Leben eines Menschen, bedingt durch Schmerz, nicht mehr würdevoll ist?
Gerade in Bereichen der Sozialen Arbeit werden sowohl Klienten mit ihren Angehörigen als auch die zuständigen Betreuer immer häufiger mit dieser Thematik konfrontiert. Eine Diskussion vor diesem Hintergrund soll die vorliegende Arbeit darlegen.
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