In der Zeit von der Unterzeichnung der Gründungsverträge der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl bis zum Bestehen der Europäischen Union in ihrer heutigen Form hat sich die Gemeinschaft erheblich weiterentwickelt. Im Rahmen des Integrationsprozesses kam es dabei zu immer weitreichenderen Annäherungen der Mitgliedsstaaten, die zunehmend nicht mehr nur rein wirtschaftliche Belange betrafen. Die Union ist heute von ihrem Selbstverständnis als Wertegemeinschaft geprägt. Mit der Unterzeichnung des Vertrags von Lissabon und dessen Inkrafttreten im Dezember 2009 einigten sich die Mitgliedsstaaten ausdrücklich auf eine gemeinsame Wertebasis. Angesichts der zunehmenden Herausforderungen, der sich die Regierungen der Mitgliedstaaten heute stellen müssen, und der fortschreitenden Ausbreitung nationalistischer Ansichten, werden diese gemeinsamen Werte sowie die Union als Ganzes auf eine harte Bewährungsprobe gestellt. Die Verhandlungen der EU und Großbritanniens über den Brexit sind noch nicht abgeschlossen, da steht bereits das Wort „Polexit“ im Raum. Die Beziehungen zwischen Polen und der Europäischen Union sind angespannt. Konkret geht es u.a. um den Vorwurf der Union, dass die Republik Polen, durch ihre im Jahr 2017 reformierten Justizgesetze sowie vorangegangenen Umwälzungen am polnischen Verfassungsgerichtshof (VerfGH), gegen das Rechtsstaatsprinzip und damit gegen einen der Fundamentalwerte der europäischen Gemeinschaft verstoße. Aus Sicht der polnischen Regierung stellt das Vorgehen der Union in dieser Angelegenheit eine unzulässige Einmischung in ihre Staatsangelegenheiten dar. Voraussetzung für das weitere erfolgreiche Bestehen der Union und die Sicherung ihrer Werte ist es, dass im rechtlichen Rahmen der Verträge Ansätze gefunden werden, um gegenwärtige und zukünftige Krisen gemeinsam zu bewältigen. Ob dies im Falle des Konfliktes mit Polen bisher gelungen ist, bedarf eingehenderer Betrachtung.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. Konfliktverlauf
I. Änderungen des Gesetzes über den VerfGH
II. EU-Rahmen zur Stärkung des Rechtsstaatsprinzips
III. Justizreform
C. Sanktionsverfahren gemäß Art. 7 EUV
I. Präventionsmechanismus
II. Sanktionsmechanismus
III. Aussetzung von Rechten
D. Vereinbarkeit mit EU-Recht
I. Betroffenheit der Europäischen Werte nach Art. 2 EUV
II. Unionszuständigkeit
1. Grundsatz der begrenzten Einzelermächtigung nach Art. 5 EUV
2. Achtung der nationalen Souveränität nach Art. 4 EUV
3. Anwendbarkeit des Achtungsgebotes des Art. 4 EUV bei Verstoß gegen die Gemeinschaftswerte nach Art. 2 EUV
E. Fazit
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