Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit Jean-Jacques Rousseau. Der Universalgelehrte war zwar kein Demokrat, allerdings lässt sich aus seinen politischen Schriften viel Wissen schöpfen, das helfen kann, mit den akuten Problemen der Gegenwart umzugehen und dieses vielleicht auch im Sinne der Demokratie einzusetzen. Die Arbeit verfolgt das Anliegen, die Frage nach dem rousseauschen Konzept des Staatsbürgers mit Hilfe seines 'contrat social' zu beantworten. Was genau versteht Jean-Jacques Rousseau unter dem Staatsbürger und welche gesellschaftliche Rolle ist diesem zugeschrieben? Interessant hierbei ist sicherlich auch der Blick auf das heutige demokratische Bild des Staatsbürger, das sich von dem Rousseaus bedeutend unterscheidet.
Im Laufe der Zeit ist die Gesellschaft zweifellos Veränderungen unterworfen. So ändern sich auch die Vorstellung des Staatsbürgers und die Anforderungen, die an ihn gestellt werden. In modernen Demokratien gibt es viele, die sich mit der Problematik demokratischer Aushöhlung beschäftigen. Die entstandene entleerte Form wird oft als 'Demokratie ohne Demokraten' bezeichnet. Dem Verhalten der Bürger wird dabei eine entscheidende Rolle zugeschrieben. Es wird sehr oft behauptet, dass gerade das mangelhafte Interesse der Staatsbürger an öffentlichen Angelegenheiten sowie die geringe politische Partizipation daran schuld seien, dass eine Minderheit regiert und die Mehrheit sich dem fügt.
Schon der griechische Staatsmann Perikles schrieb, dass die Verfassung Demokratie heißt, weil der Staat nicht auf wenige Bürger, sondern auf die Mehrheit ausgerichtet ist. Wie soll dann diese Mehrheit der Staatsbürger ihre Herrschaft ausüben? Dafür gibt es zwei Möglichkeiten: direkte, durch Versammlungen und Abstimmungen oder indirekt durch die Bestellung von Vertretern. In jedem Fall wird vorausgesetzt, dass sich das Volk an den staatlichen Angelegenheiten aktiv beteiligt. Der Verdacht, dass die prekäre Lage der modernen Demokratie auf das politische Verhalten der Staatsbürger zurückzuführen ist, erhöht heute das Interesse an den Konzepten von klassischen Denkern der politischen Theorie über die Rolle des Bürgers in der Gesellschaft, seinen Rechten und Pflichten.
I. Einleitung
Im Laufe der Zeit ist die Gesellschaft zweifellos Veränderungen unterworfen. So ändern sich auch die Vorstellung des Staatsbürgers und die Anforderungen, die an ihn gestellt werden. In modernen Demokratien gibt es viele, die sich mit der Problematik demokratischer Aushöhlung beschäftigen. Die entstandene entleerte Form wird oft als 'Demokratie ohne Demokraten' bezeichnet. Dem Verhalten der Bürger wird dabei eine entscheidende Rolle zugeschrieben.
Es wird sehr oft behauptet, dass gerade das mangelhafte Interesse der Staatsbürger an öffentlichen Angelegenheiten sowie die geringe politische Partizipation daran schuld seien, dass eine Minderheit regiert und die Mehrheit sich dem fügt. Schon der griechische Staatsmann Perikles schrieb, dass die Verfassung Demokratie heißt, weil der Staat nicht auf wenige Bürger, sondern auf die Mehrheit ausgerichtet ist. Wie soll dann diese Mehrheit der Staatsbürger ihre Herrschaft ausüben? Dafür gibt es zwei Möglichkeiten: direkte, durch Versammlungen und Abstimmungen oder indirekt durch die Bestellung von Vertretern. In jedem Fall wird vorausgesetzt, dass sich das Volk an den staatlichen Angelegenheiten aktiv beteiligt.
Der Verdacht, dass die prekäre Lage der modernen Demokratie auf das politische Verhalten der Staatsbürger zurückzuführen ist, erhöht heute das Interesse an den Konzepten von klassischen Denkern der politischen Theorie über die Rolle des Bürgers in der Gesellschaft, seinen Rechten und Pflichten.
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit Jean-Jacques Rousseau. Der Universalgelehrte war zwar kein Demokrat, allerdings lässt sich aus seinen politischen Schriften viel Wissen schöpfen, das helfen kann, mit den akuten Problemen der Gegenwart umzugehen und dieses vielleicht auch im Sinne der Demokratie einzusetzen.
Die Arbeit verfolgt das Anliegen, die Frage nach dem rousseauschen Konzept des Staatsbürgers mit Hilfe seines 'contrat social' zu beantworten. Was genau versteht Jean-Jacques Rousseau unter dem Staatsbürger und welche gesellschaftliche Rolle ist diesem zugeschrieben? Interessant hierbei ist sicherlich auch der Blick auf das heutige demokratische Bild des Staatsbürger, das sich von dem Rousseaus bedeutend unterscheidet.
Es ist lehrreich, sich – abgesehen davon, dass der gesellschaftlichen Konzeption Rousseaus oft totalitäre Züge vorgeworfen werden – damit vertraut zu machen. Besonders, da einige Übereinstimmungen mit dem athenischen Konzept des Staatsbürgers zu finden sind – beispielsweise, was die Vorrangigkeit der öffentlichen Angelegenheiten vor dem Privaten betrifft.
II. Hauptteil
2.1. Gemeinwille und Einzelwille
Bevor nun die Frage nach dem Bild des Staatsbürgers bei Jean-Jacques Rousseau gestellt wird, erscheint es sinnvoll, erst einmal seine Konzepte des Gemeinwillens ('volonté générale') und des Sonderwillens ('volonté particulière') voneinander abzugrenen.
Beim Einklang aller Einzelinteressen innerhalb der Gesellschaft wird von Gemeinwillen gesprochen, der wiederum auf das Gemeinwohl eines bestimmten Volkes abzielt. Zwischen all diesen unterschiedlichen Partikularinteressen gibt es Angelegenheiten, bei denen alle Interessen übereinstimmen und die als gesellschaftliches Band fungieren – denn sonst wäre Gesellschaft nicht möglich (Rousseau, S. 27). Entsprechend wird die Gesellschaft nicht nur von Gemeininteressen bestimmt. Unter dem Gemeinwillen versteht man den einen einzigen Willen eines ganzen Volkes, der die Erhaltung aller und das Gemeinwohl der gesamten Gesellschaft beabsichtigt. Die grundlegende Eigenschaft des Gemeinwillens besteht in seiner Allgemeinheit: „er muss von allen ausgehen, um sich auf alle zu beziehen; und er verliert seine natürliche Richtigkeit, sobald er auf einen einzelnen und festumrissenen Gegenstand gerichtet ist“ (Rousseau, S. 33). Der letzte Fall könnte ein Beispiel für den Einzelwillen sein, der von Jean-Jacques Rousseau 'volonté particulière' genannt wird.
Der Sonderwille zeichnet sich durch seinen ausschließenden Charakter aus, durch die Bevorzugung privater Interessen sowie die Priorisierung des eigenen Nutzens. Ihm liegen die egoistischen und partikularen Orientierungen der Einzelbürger zugrunde, für die das eigene Wohl über dem Allgemeinwohl steht. Aus diesem Grund kann der Einzelwille mit dem Gemeinwillen nicht dauerhaft übereinstimmen, „denn der Einzelwille neigt seiner Natur nach zur Bevorzugung und der Gemeinwille zur Gleichheit“ (Rousseau, S. 27). In diesem Kontext hat die Gleichheit nach Rousseau eine positive Andeutung an das gleiche Wohl für jedes Mitglied der Gesellschaft.
Mit der Abgrenzung des Sonderwillens vom Gemeinwillen anhand des rousseauschen 'contrat social' hängt eine wichtige Frage zusammen: nämlich die nach der Erziehung des Menschen zum Bürger. Dabei ist die Unterscheidung zwischen dem Staatsbürger und dem Privatbürger von besonderer Bedeutung. Der Staatsbürger entscheidet gemäß der gesellschaftlichen, allgemeinen Interessen und für das Gemeinwohl seines Volkes; er hört auf seine innere Stimme, die für das Bürgerliche spricht. Folglich vertritt er den Gemeinwillen. Der Privatbürger dagegen lässt sich vom Sonderwillen leiten, kümmert sich in erster Linie um seine Privatangelegenheiten und zieht seinen privaten Nutzen dem Allgemeinwohl vor.
Dieser Gegensatz zwischen dem Staatsbürger und dem Privatbürger wird in der weiteren Argumentation eine Rolle spielen, vor allem bei der Beantwortung der Frage nach dem rousseauschen Bild vom Staatsbürger.
2.2. Staatsbürger und Privatbürger
Wie bereits erwähnt, handelt ein Staatsbürger dem Gemeinwillen entsprechend und dabei geht er von den Interessen seines Volkes aus. Wie aber kommt ein Bürger überhaupt darauf, was Gemeinwille ist? Woher kann er wissen, was zum Gemeinwohl seiner Gesellschaft beiträgt? Diese Fragestellung führt zum Ursprung des Gemeinwillens, der im Übrigen mehrfach gedeutet werden kann.
Eine mögliche Perspektive auf diese Problematik ist, den Gemeinwillen als Abstraktion und verallgemeinerte Idee in den Köpfen der Menschen zu betrachten. Um festzustellen, was nun der Gemeinwille ist, integriert der Staatsbürger den Standpunkt der anderen Menschen in seine Entscheidungen und sein Denken. Er besitzt also die Fähigkeit, sich in andere Bürger hineinzuversetzen und aus deren Perspektive zu beurteilen – und zu fühlen – was für seine Gemeinschaft von Vorteil wäre. Auf solche Weise stellt der Gemeinwille die sittliche Kohärenz aller Staatsbürger dar.
Allerdings: ist es nicht möglich, dabei eine Fehlentscheidung zu treffen oder ist der Gemeinwille schlicht unfehlbar? Was passiert, wenn ein Bürger die Standpunkte anderer Bürger falsch deutet und so eine verkehrte Entscheidung trifft? Der Gemeinwille ist eine Art Generationenband, das in Form von Vorerfahrung und Vorahnung im Inneren jedes Bürgers liegt. Rousseau versteht diese innere Stimme als intuitive, gewissermaßen mystische Bindung des Bürgers an das eigene Volk, denn sie soll zum Wegweiser werden bei den Entscheidungen in öffentlichen Angelegenheiten und zum Gemeinwohl des Volkes führen.
Weiter heißt es, dass der Gemeinwille in jedem Bürger vorhanden ist. Ist er also angeboren? Diese Sichtweise stellt ein transzendentales Phänomen dar, das grundsätzlich jeden Bürger zum Staatbürger machen kann. Es gilt nur, davon Gebrauch zu machen und an das allgemeine Wohl zu denken.
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- Citation du texte
- Vita Zeyliger-Cherednychenko (Auteur), 2012, Was versteht Jean-Jacques Rousseau unter dem Begriff des Staatsbürgers?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/464385
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