Diese wissenschaftliche Arbeit bezieht sich auf eine Problemstellung, die häufig in Alten- und Pflegeheimen sowie in Einrichtungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII vorzufinden ist. Die Heimbewohner werden aufgrund verschiedenster Erkrankungen aufgenommen, wenn ein würdiges und gesundheitsschädigendes Leben in der eigenen Häuslichkeit nicht mehr möglich ist oder nur mit größten Anstrengungen realisiert werden kann.
Der Fokus dieser wissenschaftlichen Arbeit liegt hierbei jedoch hauptsächlich bei Heimbewohnern in Alten- und Pflegeheimen. Die Einrichtungen der Eingliederungshilfe haben in Ihrer Leistungsvereinbarung „Extraleistungen“ bereits aufgenommen. Hierbei trifft es wiederum Heimbewohner, die Hilfe zur Pflege nach dem siebten Kapitel des SGB XII erhalten. Die beschriebene Situation reflektiert die Problematik in Mecklenburg – Vorpommern, die jedoch im gesamten Bundesgebiet auftritt. Damit es anschaulicher bleibt und die Problematik nur an einem Bundesland mit seinen länderspezifischen Gesetzen herangezogen und betrachtet werden kann, habe ich mich für ein Fallbeispiel aus dem Landkreis Nordwestmecklenburg entschieden.
Inhaltsverzeichnis
- EINLEITUNG UND PROBLEMSTELLUNG
- PROBLEMSTELLUNG
- GRUNDLAGEN
- GESETZLICHE GRUNDLAGEN
- Sozialgesetzbuch
- Bundessozialhilfegesetz
- Heimgesetz
- Einkommen nach dem Sozialgesetzbuch
- SACHLICHE AUSEINANDERSETZUNG
- ,,Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge“ e.V.
- Sächsisches Landessozialgericht
- Sozialgericht Lüneburg
- PFLEGESOZIALPLANUNG NORDWESTMECKLENBURG
- Bevölkerungsstruktur
- Demografischer Wandel
- finanzielle Unterstützung durch den Sozialhilfeträger
- ZUSAMMENFASSUNG UND SCHLUSSFOLGERUNGEN
- LITERATURVERZEICHNIS
- ANLAGENVERZEICHNIS
- ANLAGE A
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die wissenschaftliche Arbeit befasst sich mit der Frage, ob der erhöhte Barbetrag nach §27b SGBXII i.V.m. §30 SGBXII dem Heimbewohner auszuzahlen ist und ob ein Mehrbedarf als Einkommen zu berücksichtigen ist.
- Die rechtlichen Grundlagen für die Auszahlung des erhöhten Barbetrags
- Die verschiedenen Perspektiven auf die Problematik, insbesondere die Sichtweise des „Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge“ e.V., des Sächsischen Landessozialgerichts und des Sozialgerichts Lüneburg
- Die Bedeutung des demografischen Wandels und der finanziellen Unterstützung durch den Sozialhilfeträger im Kontext der Pflegesozialplanung in Nordwestmecklenburg
- Die Auswirkungen der These auf die Praxis und die potenziellen Folgen für die Betroffenen
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung stellt die Problemstellung dar, die sich mit der Frage nach der Auszahlung des erhöhten Barbetrags nach §27b SGBXII i.V.m. §30 SGBXII an Heimbewohner und der Berücksichtigung eines Mehrbedarfs als Einkommen beschäftigt. Das Kapitel „Grundlagen“ beleuchtet die relevanten gesetzlichen Grundlagen, darunter das Sozialgesetzbuch, das Bundessozialhilfegesetz, das Heimgesetz sowie die Definition von Einkommen nach dem Sozialgesetzbuch. Es analysiert auch die Argumentation des „Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge“ e.V., des Sächsischen Landessozialgerichts und des Sozialgerichts Lüneburg zur Thematik. Die Pflegesozialplanung in Nordwestmecklenburg wird im Hinblick auf die Bevölkerungsstruktur, den demografischen Wandel und die finanzielle Unterstützung durch den Sozialhilfeträger beleuchtet.
Schlüsselwörter
Sozialgesetzbuch XII, Barbetrag, Mehrbedarf, Heimbewohner, Sozialhilfe, Pflegesozialplanung, Demografischer Wandel, Nordwestmecklenburg, Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge, Sächsisches Landessozialgericht, Sozialgericht Lüneburg.
- Citar trabajo
- Stefan Baetke (Autor), 2019, Der erhöhte Barbetrag gem. §27b SGBXII i.V.m. §30 SGBXII, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/463099