In der vorliegenden Arbeit soll der Verwaltungsvertrag vom privatrechtlichen Vertrag abgegrenzt werden.
Verwaltungsverträge stellen, neben dem Verwaltungsakt, die zweitwichtigste Handlungsform staatlicher Organe dar, weshalb zunächst eine kurze Definition dieser Vertragsart erfolgt.
Weiterhin sollen danach die Unterschiede und Gemeinsamkeiten zu privatrechtlichen Verträgen herausgearbeitet werden.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Begriffsklärung
- Vertrag
- Öffentlichrechtlichkeit
- Vertragsarten im Verwaltungsrecht
- Koordinationsrechtliche Verträge
- Subordinationsrechtliche Verträge
- Vergleichsvertrag § 55 VwVfG
- Austauschvertrag § 56 VwVfG
- Besonderheiten und Unterschiede zu privatrechtlichen Verträgen
- Gemeinsamkeiten mit privatrechtlichen Verträgen
- Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit befasst sich mit der rechtlichen Natur und den Besonderheiten des öffentlich-rechtlichen Vertrags im deutschen Verwaltungsrecht. Sie untersucht die historische Entwicklung des Vertragsbegriffs im Kontext der öffentlichen Verwaltung, analysiert die Unterschiede und Gemeinsamkeiten mit privatrechtlichen Verträgen und beleuchtet die verschiedenen Arten von Verwaltungsverträgen im Kontext der §§ 54 ff. VwVfG.
- Die historische Entwicklung des Verwaltungsvertrags im deutschen Recht
- Abgrenzung des Verwaltungsvertrags von anderen Rechtsakten wie Verwaltungsakt und einseitigem Rechtsgeschäft
- Besonderheiten und Unterschiede von Verwaltungsverträgen zu privatrechtlichen Verträgen
- Die verschiedenen Arten von Verwaltungsverträgen, insbesondere Koordinationsrechtliche und Subordinationsrechtliche Verträge
- Die Bedeutung von öffentlich-rechtlichen Verträgen im modernen Verwaltungshandeln
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung
Die Einleitung stellt den Verwaltungsvertrag als eine zentrale Handlungsform des Staates vor und beleuchtet die historische Debatte um seine Zulässigkeit. Sie betont die Bedeutung des Verwaltungsvertrags für ein modernes Verwaltungshandeln, das dem Bürger nicht nur als untergeordneter gegenübertritt, sondern ihm auch eine Ebenbürtigkeit zuerkennt.
Begriffsklärung
Dieses Kapitel definiert den Begriff des öffentlich-rechtlichen Vertrags und setzt ihn in Bezug zu den allgemeinen Vertragsbegriffen des Privatrechts. Es geht dabei um die Frage, wann ein Vertrag dem Bereich des öffentlichen Rechts zuzuordnen ist und wie er sich von anderen Rechtsakten wie dem Verwaltungsakt abgrenzt.
Vertragsarten im Verwaltungsrecht
Dieses Kapitel behandelt die verschiedenen Arten von Verwaltungsverträgen, insbesondere die koordinationsrechtlichen und die subordinationsrechtlichen Verträge. Es geht dabei um die spezifischen Regelungen des § 54 VwVfG und die verschiedenen Formen von Subordinationsverträgen wie den Vergleichsvertrag (§ 55 VwVfG) und den Austauschvertrag (§ 56 VwVfG).
Schlüsselwörter
Öffentlich-rechtlicher Vertrag, Verwaltungsvertrag, Verwaltungsrecht, §§ 54 ff. VwVfG, Koordinationsrechtliche Verträge, Subordinationsrechtliche Verträge, Vergleichsvertrag, Austauschvertrag, Rechtsverhältnis, Behörde, Vertragsparteien, privatrechtliche Verträge, historische Entwicklung, Abgrenzung, Differenzierung.
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- Silvio Gräning (Author), 2019, Öffentlich-rechtliche Verträge im öffentlichen Bereich. Gemeinsamkeiten, Unterschiede und Besonderheiten, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/459807