In der vorliegenden Arbeit soll der Verwaltungsvertrag vom privatrechtlichen Vertrag abgegrenzt werden.
Verwaltungsverträge stellen, neben dem Verwaltungsakt, die zweitwichtigste Handlungsform staatlicher Organe dar, weshalb zunächst eine kurze Definition dieser Vertragsart erfolgt.
Weiterhin sollen danach die Unterschiede und Gemeinsamkeiten zu privatrechtlichen Verträgen herausgearbeitet werden.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Begriffsklärung
2.1. Vertrag
2.2. Öffentlichrechtlichkeit
3. Vertragsarten im Verwaltungsrecht
3.1. Koordinationsrechtliche Verträge
3.2. Subordinationsrechtliche Verträge
3.2.1. Vergleichsvertrag - 55 VwVfG
3.2.2. Austauschvertrag - 56 VwVfG
4. Besonderheiten und Unterschiede zu privatrechtlichen Verträgen
5. Gemeinsamkeiten mit privatrechtlichen Verträgen
6. Fazit
Literaturverzeichnis
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