Die vorliegende Arbeit soll dem Leser einen Einblick in die vielfältigen Möglichkeiten, aber auch Schwierigkeiten und Probleme des
Flächentarifvertrags aufzeigen. In Kapitel 2 werden zuerst die wesentlichen Bedeutungen des Flächentarifvertrags herausgearbeitet.
Der Flächentarifvertrag lässt sich ohne Zweifel, seit Mitte der 90er Jahre, als das tarifliche Debattenthema bestimmen. In Kapitel 3 versuche ich diese Debatte zu verdeutlichen. Hierzu werden die Probleme der Globalisierung und der Internationalisierung genauer betrachtet. Des weiteren gehe ich einer Gegenüberstellung der Arbeitgeberverbände und der Gewerkschaften nach.
Das deutsche Tarifvertragssystem ist seit dem Zusammenbruch des sozialistischen Machtblocks vor fast zehn Jahren und mit dem darauffolgendem verschärften Globalisierungsprozess zusehends in die Kritik geraten. Ziel dieser Arbeit ist es, herauszufinden ob die Institution „Flächentarifvertrag“ im deutschen Wirtschaftssystem noch eine Zukunft hat.
Da der Flächentarifvertrag den wirtschaftlichen Belangen vieler Betriebe nicht gerecht werden kann, wird vielfach gefordert, den Spielraum für ergänzende Betriebsvereinbarungen durch Tariföffnungen und einiger Differenzierungen zu erhöhen. Die Notwendigkeit dieser Öffnungsklauseln und der Differenzierungen habe ich in Kapitel 4 dargestellt.
In dem nachfolgendem Kapitel widme ich meine Aufmerksamkeit, den möglichen Ansätzen zur Erneuerung des Flächentarifvertrags. Hierbei möchte ich hervorheben, dass eine Erneuerung nur Erfolg haben kann, wenn die Bedürfnisse der Arbeitgeber berücksichtigt werden.
Der letzte Teil dieser Arbeit enthält eine zusammenfassende Schlussbetrachtung mit einem recht spekulativen Versuch eines Ausblicks.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Begriff und Bedeutung des Flächentarifvertrags
2.1. Rechtlicher Rahmen
2.2. Das Günstigkeitsprinzip
3. Anlass und Inhalt der Debatte um den Flächentarifvertrag
3.1. Globalisierung und Internationalisierung
3.2. Gewerkschaften versus Arbeitgeberverbände
4. Die Notwendigkeiten von Öffnungsklauseln und Differenzierungen
5. Ansätze zur Erneuerung des Flächentarifvertrags
6. Schlussbetrachtung und Ausblick
Literatur
1. Einleitung
Die vorliegende Arbeit soll dem Leser einen Einblick in die vielfältigen Möglichkeiten, aber auch Schwierigkeiten und Probleme des Flächentarifvertrags aufzeigen. In Kapitel 2 werden zuerst die wesentlichen Bedeutungen des Flächentarifvertrags herausgearbeitet.
Der Flächentarifvertrag lässt sich ohne Zweifel, seit Mitte der 90er Jahre, als das tarifliche Debattenthema bestimmen. In Kapitel 3 versuche ich diese Debatte zu verdeutlichen. Hierzu werden die Probleme der Globalisierung und der Internationalisierung genauer betrachtet. Des weiteren gehe ich einer Gegenüberstellung der Arbeitgeberverbände und der Gewerkschaften nach.
Das deutsche Tarifvertragssystem ist seit dem Zusammenbruch des sozialistischen Machtblocks vor fast zehn Jahren und mit dem darauffolgendem verschärften Globalisierungsprozess zusehends in die Kritik geraten. Ziel dieser Arbeit ist es, herauszufinden ob die Institution „Flächentarifvertrag“ im deutschen Wirtschaftssystem noch eine Zukunft hat.
Da der Flächentarifvertrag den wirtschaftlichen Belangen vieler Betriebe nicht gerecht werden kann, wird vielfach gefordert, den Spielraum für ergänzende Betriebsvereinbarungen durch Tariföffnungen und einiger Differenzierungen zu erhöhen. Die Notwendigkeit dieser Öffnungsklauseln und der Differenzierungen habe ich in Kapitel 4 dargestellt.
In dem nachfolgendem Kapitel widme ich meine Aufmerksamkeit, den möglichen Ansätzen zur Erneuerung des Flächentarifvertrags. Hierbei möchte ich hervorheben, dass eine Erneuerung nur Erfolg haben kann, wenn die Bedürfnisse der Arbeitgeber berücksichtigt werden.
Der letzte Teil dieser Arbeit enthält eine zusammenfassende Schlussbetrachtung mit einem recht spekulativen Versuch eines Ausblicks.
2. Begriff und Bedeutung des Flächentarifvertrags
Die Bezeichnung Flächentarifvertrag ist kein gesetzesrechtlich bestimmter Begriff. Der Begriff stammt aus der allgemeinen Presse und bildet eine praktisch gebräuchliche Kennzeichnung einer der Tarifvertragsformen. Flächentarifverträge werden durch verbandliche Akteure vereinbart, die Gewerkschaften stehen auf der einen Seite der Vertragsachse und die Vereinigungen der Arbeitgeber stehen auf der anderen Seite. Der Flächentarifvertrag wird meist auf regionaler Ebene, z.B. für ein Bundesland, zum Teil aber auch für ganz Deutschland oder getrennt für West- und Ostdeutschland abgeschlossen.[1]
Durch den Flächentarifvertrag legen die Tarifvertragsparteien verbindlich Mindestbedingungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer fest. Diese Mindestbedingungen definieren die Einkommenshöhe, die Arbeitszeiten und Grundsätze der Arbeitsbedingungen, also elementare Eckpunkte. Gerade in der immer vernetzteren Wirtschaft ist die friedensstiftende Funktion der Flächentarifverträge nicht nur ein hohes politisches, sondern auch ein hohes ökonomisches Gut.[2]
In Deutschland regeln mehr als 57.000 Tarifverträge die Arbeitsbeziehungen zwischen Unternehmen und Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmern, darunter waren es Ende 2001 mehr als 34.400 Flächentarifverträge. Im Vergleich zum Jahr 2000, schlüpften 2001 wieder mehr Betriebe unter ein Tarif-Dach (siehe Tabelle 1).[3] Neben den Flächentarifverträgen gibt es in Deutschland auch Firmen- bzw. Haustarifverträge, die die Gewerkschaften mit einzelnen Unternehmen abschließen, die nicht einem Arbeitgeberverband angehören. Auch wenn die Zahl der gültigen Firmentarifverträge relativ hoch ist, (zum Jahresende 2001 gab es insgesamt 6.802 Unternehmen mit einem Firmentarifvertrag) kann ihre Bedeutung gesamtwirtschaftlich gesehen relativ gering bewertet werden, da nur ein kleiner Anteil der abhängig Beschäftigten damit erfasst wird (in den Geltungsbereichen der Flächentarifverträge sind mehr als 22 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt, wobei es bei Firmentarifverträgen schätzungsweise nur 3 bis 3,5 Millionen sind). Ungebundene Betriebe sind weder an den Flächentarifvertrag noch an den Firmen- bzw. Haustarifvertrag gebunden, sie handeln sämtliche Angelegenheiten unmittelbar mit ihren Beschäftigten aus. Allerdings orientieren sich relativ viele dieser Betriebe freiwillig am Tarif.[4]
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung, Tarifvertragliche Arbeitsbedingungen im Jahre 2000/2001
[...]
[1] Vgl. Armin Höland/Uwe Reim/Holger Brecht, Flächentarifvertrag und Günstigkeitsprinzip, Baden-Baden, 2000, S. 73
[2] Vgl. Walter Riester, Flächentarifvertrag – ein Modell für die Zukunft, in: Wirtschaftsdienst, 75. Jahrgang, 1995, S. 466
[3] Vgl. Iwd – Informationsdienst des Institutes der deutschen Wirtschaft Köln, Nr. 9 „Stabile Verhältnisse“, 27.02.2002, S. 1
[4] Vgl. Otto König/Sybille Stamm/Michael Wendl, Erosion oder Erneuerung ? Krise und Reform des Flächentarifvertrags, Hamburg, 1998, S. 56
- Citar trabajo
- Toni Trogrlic (Autor), 2003, Die Debatte um den Flächentarifvertrag - Anlass, Inhalt, mögliche Ergebnisse, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/45836
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