Der folgende Essay befasst sich mit Rousseau´s Theorie der Zivilreligion und deren Übetragbarkeit auf die Bundesrepublik.
Dafür werden zunächst, ausgehend von dessen Konzeption des Naturzustandes, die wesentlichen Merkmale seines Gesellschaftsentwurfes kurz vorgestellt, bevor sich eine Definition des Terms der Zivilreligion anschließt.
In einem letzten Punkt wird dann diskutiert, ob sich eine solche Zivilreligion in der Bundesrepublik praktizieren ließe, und ob sie mit dem geltenden Grundrecht in Einklang stünde.
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