Die folgende Hausarbeit thematisiert die Filmfinanzierung im Hinblick auf die Filmförderung in Deutschland. Dabei wird auf drei deutsche Filmförderungen genauer eingegangen - insbesondere die Mittelherkunft, die Zielsetzung und die Auswahlkriterien bei der Projektauswahl werden verglichen. Schließlich wird eine kritische Stellung zu der Forderung genommen, sämtliche staatliche Filmförderungen als marktverzerrende Finanzierungsinstrumente abzuschaffen.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Definition Filmförderung
3. Arten der Filmförderung
3.1 FFA - Filmförderungsanstalt
3.2 BKM - Beauftragter für Kultur und Medien
3.3 DFFF - Deutscher Filmförderfonds
4. Abschaffung der staatlichen Filmförderungen
5. Abbildungsverzeichnis
6. Quellenverzeichnis
7. Anhang
1. Einleitung
Die folgende Hausarbeit thematisiert die Filmfinanzierung im Hinblick auf die Filmförderung in Deutschland. Dabei wird auf drei deutsche Filmförderungen genauer eingegangen - insbesondere die Mittelherkunft, die Zielsetzung und die Auswahlkriterien bei der Projektauswahl werden verglichen. Schließlich wird eine kritische Stellung zu der Forderung genommen, sämtliche staatliche Filmförderungen als marktverzerrende Finanzierungsinstrumente abzuschaffen.
2. Definition Filmförderung
In der Filmfinanzierung in Deutschland ist die Filmförderung essentiell. Viele Filmproduktionen sind auf die Filmförderung angewiesen, die aus staatlichen Zuwendungen, bedingt und unbedingt rückzahlbaren Darlehen und indirekten Anreizen bestehen. In Deutschland wird sie von neunzehn Behörden des Bundes und der Länder verwaltet. Seit den 1950er Jahren ermöglichen die Subventionen unter anderem die Herstellung kunstfokussierter Filme, die sich nicht auf den Massenmarkt konzentrieren.[1] 40 bis etwa 45 Prozent beträgt der Anteil des Zuschusses an der Finanzierung von ausschließlich nationalen Kinofilmen.[2] Ein aktuelles Beispiel für eine Filmförderung stellt die US-Drama-Fernsehproduktion „Homeland“ dar, die seit 2011 großen Erfolg feiert. Da die fünfte Staffel der Serie demnächst in Berlin gedreht wird, fördert die Medienboard Berlin-Brandenburg Anstalt (Landesförderinstitution) das Projekt mit einer Million Euro.[3]
3. Arten der Filmförderung
Die Filmförderung in Deutschland strukturiert sich in Länder- und Bundesebene. Letzteres stellt die drei überregionalen Förderinstitute dar (siehe Abbildung 1: Struktur der deutschen Filmförderung (Quelle: Eigene Darstellung): die deutsche Filmförderungsanstalt (FFA), die Beauftragten für Kultur und Medien (BKM) und der deutsche Filmförderfonds (DFFF). Das Kuratorium junger deutscher Film (KjdF) ist eine von den Ländern gemeinsam getragene Stiftung des öffentlichen Rechts. Sie finanziert sich auch aus den Mitteln der Länder. Ebenfalls auf regionaler Ebene existieren Landesförderinstitutionen, deren Aufgabe es ist, die regionale Filmwirtschaft in kultureller wie wirtschaftlicher Hinsicht zu fördern und zu stärken. Insgesamt existieren elf Förder-Unternehmen in Deutschland, unter anderem die zwei größten Anstalten Filmstiftung Nordrhein-Westfalen (FSNRW) sowie Medienboard Berlin Brandenburg (MBB).[4]
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1: Struktur der deutschen Filmförderung (Quelle: Eigene Darstellung)
Im Folgenden werden die drei Arten der Filmförderung FFA, BKM und DFFF vorgestellt.
3.1 FFA - Filmförderungsanstalt
Die Filmförderungsanstalt wurde 1968 gegründet und richtet ihre Förderungsmaßnahmen wirtschaftlich aus. Die Zielsetzung wird gemäß Rechtsgrundlage bestimmt:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Die Fördermittel setzen sich zusammen aus den Abgaben der Kinos und der Videowirtschaft sowie Zuführungen der öffentlich-rechtlichen und privaten Fernsehveranstalter, der Programmvermarkter und Veranstalter von Bezahlfernsehen.[5] Gefördert werden Produktionen ausschließlich für die Herstellung des Films, dazu gehören „programmfüllende“ Filme (Länge mindestens 79 Minuten), Kurzfilme, Drehbücher, Zusatzkopien sowie Filmabsatz und Filmabspiel. Darüber hinaus werden auch Zuschüsse für Weiterbildung, Forschung, Rationalisierung, Innovation sowie Videoprojekte, Videotheken und die Kinodigitalisierung gewährt. Die Förderung unterteilt sich in zwei Förderprinzipien: die Referenzförderung sowie die Projektfilmförderung. Letztere hat das Ziel, „die Qualität und die Wirtschaftlichkeit des deutschen Films zu verbessern.“[6] Es handelt sich dabei um die Vergabe eines bedingt rückzahlbaren, zinslosen Darlehens. Dabei entscheidet die Vergabekommission (bestehend aus zwölf Mitgliedern) über die Förderung. Die Kriterien für die Vergabe sind vom jeweiligen Produktionsfortschritt abhängig. Dazu gehört das Vorhandensein der Gesamtfinanzierung, die Aufbringung von 25.000 Euro Stammkapital vom Hersteller sowie die Erbringung von fünf Prozent der Herstellungskosten als Eigenanteil. Zudem müssen die Förderungen im angemessenen Verhältnis zur Höhe der Herstellungskosten (circa zehn Prozent des Budgets) stehen. Die maximale Projektförderung liegt bei einer Millionen Euro. Das Referenzprinzip hingegen sieht vor, Hersteller eines bereits erfolgreichen deutschen Kinofilms zu fördern. Sie erhalten nachträglich zweckgebundene Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. 37 Prozent aus den FFA-Einnahmen werden dafür genutzt. Insofern ist der Referenzetat eines Jahres und die Anzahl der Filme, die sich qualifiziert haben, für die Förderungshöhe zu berücksichtigen. Die Höchstfördersumme beträgt zwei Millionen Euro. Die Vergabe erfolgt nach Referenzpunkten und ergibt sich aus der Anzahl der Kinobesucher, der Teilnahme an bzw. Nominierung für ausgewählte Filmpreise und Festivals. Maßgeblich sind u.a. die Filmfestspiele in Berlin, Cannes und Venedig (A-Festivals). Des Weiteren müssen mindestens 150.000 Zuschauer innerhalb eines Jahres den Film besucht haben. Zu guter Letzt darf die Förderung nicht mehr als 50 Prozent der Herstellungskosten betragen. 2009 erfolgte eine Senkung des Etats von 48,5 Prozent auf 37 Prozent.
3.2 BKM - Beauftragter für Kultur und Medien
Die Förderung der Beauftragten für Kultur und Medien (BKM) geschieht mittels nichtrückzahlbarer Zuwendungen, die sich in Preisvergaben, Produktionsförderung, Drehbuchförderung, Projektentwicklung und Kopien- und Verleihförderung gliedern. Es handelt sich bei dieser Anstalt um eine kulturelle Filmförderung, die das Ziel verfolgt, „den künstlerischen Rang des deutschen Films zu steigern, zur Verbreitung deutscher Filme mit künstlerischem Rang beizutragen und die Entwicklung der Filmtheater als Kulturstätten zu fördern.“[7] Besonders gefördert werden demnach eher kürzere und künstlerisch angehauchte Projekte, Kinder- und Jugendfilme, aber auch Projekte von Regiedebütanten[8]. Die Mittel setzen sich aus Steuern zusammen (jährlich circa 30 Millionen Euro)[9]. Ein Großteil des Geldes fließt an Preisverleihungen. Die Preisgelder (bis zu 500.000 Euro) sind zweckgebunden einzusetzen, also z.B. für die Finanzierung oder Projektvorbereitung neuer Filme. Langfilme können bis zu 250.000 Euro erhalten. Folgende Kriterien müssen beachtet werden: Die Förderung darf nicht mehr als 50 Prozent der Herstellungskosten betragen - es sei denn es ist ein Dokumentarfilm. Die Herstellungskosten dürfen den Betrag von 2,5 Millionen Euro nicht überschreiten (keine zwingende Regelung). Der Eigenanteil bei den Herstellungskosten beträgt 5 Prozent.
[...]
[1] Vgl. Bomnüter S. (2014) S. 21f
[2] Vgl. Bomnüter S. (2014) S. 29
[3] http://bit.ly/1GxouFC
[4] Vgl. Bomnüter S. (2014) S. 32ff
[5] FFA (2010): FFG § 66 - 67
[6] FFA (2013): Geschäftsbericht, S. 18: http://www.ffa.de/downloads/publikationen/GB_FFA_2013.pdf
[7] BKM (2005): Filmförderungsrichtlinien Nr. 1
[8] Bomnüter S. (2014) S.39
[9] Bomnüter S. (2014) S.39
- Arbeit zitieren
- Anonym,, 2015, Filmfinanzierung im Hinblick auf die deutsche Filmförderung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/454677
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