Im dieser Arbeit möchte ich zunächst erläutern, worum es sich bei Stammzellenforschung im Detail handelt, auf die Erwartung und Hoffnungen der Forscher für medizinische und biologische Fortschritte eingehen und daran anschließend die bereits im Bundestag geäußerten und weit verbreiteten ethischen Bedenken aufzeigen.
Schon früher Anlass heftiger Diskussionen hat am 14. Februar dieses Jahres den Bundestag die Lockerung des Stammzellengesetzes beschäftigt. Jenes seit 2002 bestehende Gesetz regelt die Einführung embryonaler Stammzellen aus dem Ausland. Nur vor dem Stichtag 1. Januar 2002 entstandene Zellen stehen der Deutschen Forschungsgemeinschaft nach strikter Kontrolle durch eine Zentrale Ethik-Kommission zur Verfügung. Eben diese Regelung entfachte die erneute Debatte im Bundestag bei der sich vier verschiedene Positionen heraus bildeten. Der größte Teil der Abgeordneten sprach sich für eine Verschiebung des Stichtages auf den 1.Mai des Jahres 2007 aus wogegen eine ebenfalls zahlreiche Opposition die Beibehaltung dessen forderte. Ferner sind die generelle Abschaffung des Stichtages oder das völlige Verbot der Forschung an embryonalen Stammzellen im Gespräch. Letztere bestehen auf dem Grundsatz, „Die Tötung der Embryonen verstoße gegen die Menschenwürde.“(Westram 2008, Aktuelle Debatte)
Inhaltsverzeichnis
1 Einführung
2 Hauptteil
2.1 Biologischer Hintergrund zur Stammzellenforschung
2.1.1 Allgemeines zu Stammzellen
2.1.2 Embryonale Stammzellen
2.1.3 Zielsetzung der Forschung und bisherig Erfolge
2.2 Ethische Auseinandersetzung
2.2.1 Stichtag und Stichtagsverschiebung
2.2.2 Generelles Verbot
3 Schluss
4 Literaturverzeichnis
1 Einführung
Schon früher Anlass heftiger Diskussionen hat am 14. Februar dieses Jahres den Bundestag die Lockerung des Stammzellengesetzes beschäftigt. Jenes seit 2002 bestehende Gesetz regelt die Einführung embryonaler Stammzellen aus dem Ausland. Nur vor dem Stichtag 1.Januar 2002 entstandene Zellen stehen der Deutschen Forschungsgemeinschaft nach strikter Kontrolle durch eine Zentrale Ethik-Kommission zur Verfügung. Eben diese Regelung entfachte die erneute Debatte im Bundestag bei der sich vier verschiedene Positionen heraus bildeten. Der größte Teil der Abgeordneten sprach sich für eine Verschiebung des Stichtages auf den 1.Mai des Jahres 2007 aus wogegen eine ebenfalls zahlreiche Opposition die Beibehaltung dessen forderte. Ferner sind die generelle Abschaffung des Stichtages oder das völlige Verbot der Forschung an embryonalen Stammzellen im Gespräch. (vgl. Westram 2008, Aktuelle Debatte) Letztere bestehen auf dem Grundsatz, „Die Tötung der Embryonen verstoße gegen die Menschenwürde.“(Westram 2008, Aktuelle Debatte)
Im weiteren Verlauf möchte ich zunächst erläutern worum es sich bei Stammzellenforschung im Detail handelt, auf die Erwartung und Hoffnungen der Forscher für medizinische und biologische Fortschritte eingehen und daran anschließend die bereits im Bundestag geäußerten und weit verbreiteten ethischen Bedenken aufzeigen.
2 Hauptteil
2.1 Biologischer Hintergrund zur Stammzellenforschung
2.1.1 Allgemeines zu Stammzellen
Stammzellen erneuern sich unbegrenzt durch Zellteilung und bringen dabei neben mindestens einer identischen Tochterzelle auch immer Tochterzellen hervor die sich zu bestimmten Zellarten und Zelltypen differenzieren können. Wie sich die Tochterzellen differenzieren hängt davon ob, in welcher Mikroumgebung sie sich befinden und welche genetischen Programme verwirklicht werden. (vgl. Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG 2007, Stammzellen)
2.1.2 Embryonale Stammzellen
Die bei der Verschmelzung von Eizelle und Samen entstehende Zygote stellt bereits eine erste Stammzelle da. Bei der weiteren embryonalen Entwicklung entstehen bis zum 8-Zell-Stadium aus dieser Stammzelle Tochterzellen, welche wie die ursprüngliche Zygote totipotent sind. Dies bedeutet, dass sich aus jeder dieser Zellen ein vollständiger neuer Zwillingsembryo entwickeln könnte. Auf das 8-Zell-Stadium folgt am 5.Tag nach der Befruchtung das Stadium der Blastula. Hier findet man eine erste Zelldifferenzierung, da die entstandene Blastozyste sich aus einer umhüllenden Zellschicht, dem Trophoblasten und einer inneren Zellmasse, dem Embryoblasten zusammensetzt. Aus den Embryoblastenzellen, in der Forschung als embryonale Stammzellen bezeichnet, entwickelt sich im weiteren Verlauf der Fötus. Jene Stammzellen können im Gegensatz zu den Tochterzellen des 8-Zell-Stadium lediglich alle verschiedenen Gewebe und Zelltypen eines Körpers hervorbringen und werden deshalb als pluripotent bezeichnet. Die Eigenschaft sich unbegrenzt teilen und vermehren zu können ist ihnen erhalten geblieben. Generell werden bei jeder künstlichen Befruchtung, in der Fachsprache als In-vitro-Fertilisation bezeichnet, mehrere Zygoten bis zum Blastula Stadium kultviert und bis zu drei Zygoten anschließende in die Gebärmutter überführt. Somit entstehen bei jeder künstlichen Befruchtung überzählige Blastozysten, aus denen man embryonale Stammzellen gewinnen könnte. Hierzu müsste man lediglich den Trophoblasten mit Laserstrahlen oder bestimmten Antikörpern zerstören. (vlg. Hornbergs-Schwetzel 2006, Naturwissenschaftlich-medizinischer Sachstand)
Derzeit ist in Deutschland die zu letzt genannt Vorgehensweise durch das seit 1. Januar 1999 bestehende Embryonenschutzgesetz strikt verboten. Dagegen dürfen, wie ich in der Einleitung bereits erwähnt habe, Stammzellen aus dem Ausland, welche dort vor dem 1. Januar 2002 entstanden sind für deutsche Forschungszwecke verwendet werden.
2.1.3 Zielsetzung der Forschung und bisherig Erfolge
Trotz ethischen Aufruhres führen hier zu Lande Mediziner und Biologen an ausländischen embryonalen Stammzellen Untersuchungen durch. Dieser Forschungszweig weckt deshalb so großes Interesse, weil man hofft damit aufklären zu können welche molekularen Mechanismen bei der Spezialisierung einer Zelle von Bedeutung sind. Im nächsten Schritt würde es darauf hin möglich werden aus den embryonalen Stammzellen Gewebeersatz zu produzieren. Des Weiteren vermuten Experten, dass mit Stammzellen womöglich auch Krankheiten des Herz-Kreislaufsystems oder Krankheiten wie Diabetes Typ 1 erfolgreich behandelt werden könnten. Bis zum heutigen Tag kann man in der embryonalen Stammzellenforschung nur geringe Erfolge verbuchen. Beispielsweise ist es den Biologen gelungen erste Vorläufer von Herz-, Nervenund Blutzellen aus embryonalen Stammzellen entstehen zu lassen. Diese wurde jedoch nur nach ihren Oberflächenmolekülen dem entsprechenden Zelltypus zugeordnet und bislang kaum auf ihre Funktionalität hin überprüft. (vlg. Hornbergs-Schwetzel 2006 Naturwissenschaftlich-medizinischer Sachstand)
2.2 Ethische Auseinandersetzung
Der strittige Punkt in der embryonalen Stammzellenforschung und somit Auslöser und Inhalt aller ethischer Debatten, ist wie in den Bereichen der Abtreibung, der Sterbehilfe oder sogar des Klonens, die Frage nach dem Beginn, dem Ende und der Würde des menschlichen Lebens.
Darüber hinaus steht bei der embryonalen Stammzellenforschung auch immer die Frage im Raum, inwiefern Embryonen, die nach In-vitro-Fertilisations-Behandlungen übrig bleiben für Forschungszwecke verwendet werden dürfen. Zu den überzähligen Embryonen zählt man diejenigen, welche zwar erzeugt wurden, aber für die Ursprungseltern keine Bedeutung mehr haben, weil diese sich entweder keine Kinder mehr wünschen oder die Mutter bereits gestorben ist. Zur letzt genannten Problematik gibt es grundsätzlich zwei sich gegenüberstehende Meinungen. Eine Gruppe, welche für die Forschung an überzähligen Embryonen plädieren und eine, die sich dagegen ausspricht. Befürworter geben an, dass man die Blastozysten sowieso entweder absterben lassen oder unbegrenzt lagern müsste. Demzufolge sei es doch wesentlich sinnvoller sich diese medizinisch nutzbar zu machen und damit anderes Leben zu retten. Die Gegner argumentieren, dass nicht unmittelbar jeder Embryo sterben würde, weil immer die Möglichkeit einer Fremdadoption bestehe. Somit bleibe jeder Embryo schützenswert, auch wenn er im ersten Augenblick als überschüssig angesehen wurde. Des Weiteren befürchten die Widersacher, dass es zu einer bewussten Überproduktion von Embryonen bei In-vitro-Fertilisationen kommen könnte, wenn überzählige Blastozysten erst einmal für die Stammzellenforschung freigegeben sind. (vlg. Hornbergs-Schwetzel 2006 Kernfragen der ethischen Diskussion)
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- Franziska Rief (Author), 2008, Embryonale Stammzellenforschung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/452557
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