Mit der Eroberung Lateinamerikas, die um die Mitte des 16. Jahrhunderts abgeschlossen war, nahm das portugiesische Recht in Brasilien und das spanische Recht in den übrigen Gebieten eine Vorrangstellung ein. Im Hinblick auf die Ehegesetzgebung spielte insbesondere die katholische Kirche eine erhebliche Rolle. Die Ehe galt als die grundlegende Institution innerhalb der politischen und der gesellschaftlichen Ordnung.
Die Geschichtsschreibung beschäftigt sich zunehmend mit Familien- und Geschlechtergeschichte und lässt die Konfliktfälle innerhalb der Ehe und der Familie nicht außer Acht, die sich in den reichen Scheidungsakten aus der Kolonialzeit wiederspiegeln.
Diese Seminararbeit beschäftigt sich mit dem Thema der Scheidung in der Kolonialzeit in Hispanoamerika, jedoch zieht sich die Untersuchung bis ins 19. Jahrhundert hinein, da zwischen der Kolonialzeit und der Epoche der Nationalstaaten (fast) fließende Übergänge existierten. Geografisch behandelt diese Arbeit hauptsächlich die Länder Mexiko, Peru und Costa Rica.
Ein Schwerpunkt dieser Arbeit bilden nicht nur die Scheidungsprozesse und -klagen, sondern auch die Aufdeckung der Hintergründe von Scheidungen, die wir nur mit Hilfe der Gegenüberstellung von Theorie und Praxis der Scheidung sichtbar machen können. Auch sollen die Schwierigkeiten, die der Begriff des divorcio mit sich bringt, aufgeklärt werden. Im Mittelpunkt stehen ebenso die Ehescheidungs- und Ehetrennungsgründe, sowie die Folgen einer Ehescheidung für das Ehepaar und die Mitglieder der Familie.
Das Thema der Scheidung lässt einen Einblick in die Mentalitätsgeschichte der hispanoamerikanischen Gesellschaften jener Zeit zu. Daher ist es wichtig, sich mit der Perzeption der Öffentlichkeit über die Ehescheidung auseinander zu setzen, um die Moral des sozialen Umfeldes zu verstehen. Scheidung wird in dieser Arbeit also nicht nur geschlechtsspezifisch sondern auch gesellschaftsspezifisch betrachtet.
Zum Schluss soll die Frage beantwortet werden, ob das Mittel der Scheidung eher ein Instrument der Ehefrauen oder aber der Ehemänner repräsentierte, und welche Rolle die Scheidung innerhalb einer patriarchalen Ordnung spielte.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Definition des Begriffs divorcio
3 Der divorcio eclesiástico und der divorcio civil
3.1 Das Prozessverfahren
3.2 Der depósito
3.3 Die Folgen einer Scheidung
4 Ehescheidungs- und Ehetrennungsgründe
4.1 Die Annullierung der Ehe
4.2 Ursachen für Ehescheidungen bzw. Ehetrennungen
4.3 Statistische Untersuchung und Fallanalyse
5 Scheidung im gesellschaftlichen Kontext
5.1 Schichtspezifische Scheidung und Trennung
5.2 Die praxis judicial und das Stigma der Scheidung
6 Schlussbemerkung
7 Literatur
1 Einleitung
Mit der Eroberung Lateinamerikas, die um die Mitte des 16. Jahrhunderts abgeschlossen war, nahm das portugiesische Recht in Brasilien und das spanische Recht in den übrigen Gebieten eine Vorrangstellung ein. Im Hinblick auf die Ehegesetzgebung spielte insbesondere die katholische Kirche eine erhebliche Rolle. Die Ehe galt als die grundlegende Institution innerhalb der politischen und der gesellschaftlichen Ordnung.
Die Geschichtsschreibung beschäftigt sich zunehmend mit Familien- und Geschlechtergeschichte und lässt die Konfliktfälle innerhalb der Ehe und der Familie nicht außer Acht, die sich in den reichen Scheidungsakten aus der Kolonialzeit wiederspiegeln.
Diese Seminararbeit beschäftigt sich mit dem Thema der Scheidung in der Kolonialzeit in Hispanoamerika, jedoch zieht sich die Untersuchung bis ins 19. Jahrhundert hinein, da zwischen der Kolonialzeit und der Epoche der Nationalstaaten (fast) fließende Übergänge existierten. Geografisch behandelt diese Arbeit hauptsächlich die Länder Mexiko, Peru und Costa Rica.
Ein Schwerpunkt dieser Arbeit bilden nicht nur die Scheidungsprozesse und -klagen, sondern auch die Aufdeckung der Hintergründe von Scheidungen, die wir nur mit Hilfe der Gegenüberstellung von Theorie und Praxis der Scheidung sichtbar machen können. Auch sollen die Schwierigkeiten, die der Begriff des divorcio mit sich bringt, aufgeklärt werden. Im Mittelpunkt stehen ebenso die Ehescheidungs- und Ehetrennungsgründe, sowie die Folgen einer Ehescheidung für das Ehepaar und die Mitglieder der Familie.
Das Thema der Scheidung lässt einen Einblick in die Mentalitätsgeschichte der hispanoamerikanischen Gesellschaften jener Zeit zu. Daher ist es wichtig, sich mit der Perzeption der Öffentlichkeit über die Ehescheidung auseinander zu setzen, um die Moral des sozialen Umfeldes zu verstehen. Scheidung wird in dieser Arbeit also nicht nur geschlechtsspezifisch sondern auch gesellschaftsspezifisch betrachtet.
Zum Schluss soll die Frage beantwortet werden, ob das Mittel der Scheidung eher ein Instrument der Ehefrauen oder aber der Ehemänner repräsentierte, und welche Rolle die Scheidung innerhalb einer patriarchalen Ordnung spielte.
2 Definition des Begriffs divorcio
Mit dem Aufstieg der gattenzentrierten Familie seit dem Mittelalter wuchs die religiöse und rechtliche Bedeutung der Verbindung von Mann und Frau. Die katholische Kirche versuchte, ihren Einfluss auf die Auffassung von Ehe und die Aufsicht über das Eheleben zu festigen, indem sie die Ehe in die christlichen Sakramente einschloss. Die Ehe wurde als eine von Gott eingesetzte Institution und als Abbild der Verbindung Christi mit der Kirche interpretiert und daher als sacramentum bezeichnet. Als Sakrament war die Ehe unauflösbar, denn „lo que Dios juntó, no lo separe el hombre“.[1]
Wenn man von Scheidung in der Kolonialzeit in Hispanoamerika spricht, dann handelt es sich dabei nicht um eine Scheidung im modernen Sinne, so wie wir sie heute kennen, sondern um die im kanonischen Recht vorgesehene Trennung von Tisch und Bett, die keine Wiederheirat gestatte. Unter divorcio versteht man
tanto la disolución del vínculo matrimonial o la declaración de su inexistencia, en ambos casos con la posibilidad de pasar a otras nupcias, o sea, el divorcio quoad vinculum, como la mera separación de cuerpos y, generalmente, morada con subsistencia del vínculo, o sea, el divorcio quoad thorum et mensam.[2]
Die Ehe konnte also auf zwei verschiedene Weisen "aufgelöst" werden: zum Einen konnte ein Ehebündnis aufgehoben werden, indem das Nichtbestehen dieses erklärt und somit die Ehe annulliert wurde (divorcio quoad vinculum). Nur in diesem Fall war eine Wiederverheiratung möglich, da die ehelichen Pflichten nicht weiter wirkten. Zum Anderen gab es die Trennung von Tisch und Bett, missverständlich divorcio (quoad thorum et mensam) genannt; sie entband zwar von der Pflicht des Zusammenlebens, ließ aber das Band der Ehe weiterhin bestehen. Hieraus folgt, dass eine Wiederheirat ausgeschlossen war.
Das kanonische Recht genehmigte die Scheidung entweder für eine bestimmte Zeit (divorcio temporal) oder für immer (divorcio perpetuo).[3] Die vorübergehende Trennung wurde gewährt, wenn für die klerikalen Behörden eine Hoffnung auf Versöhnung des Ehepaares bestand und so beide Ehepartner wieder zueinander fanden und das eheliche Leben fortführen konnten. Der divorcio perpetuo wurde nur in gravierenden Fällen veranlasst; so zum Beispiel war der Ehebruch seitens der Frau grundlegend für eine dauerhafte Trennung.
Zwar wurde die Scheidung ein Mittel für gescheiterte und unglückliche Paare, im Besonderen aber für verzweifelte Ehefrauen ihre Ehe zu beenden, jedoch gewährte die Gesellschaft und die Kirche die Scheidung nur bei schwerwiegenden Gründen. In vielen Scheidungsfällen kämpften die Kläger vor Gericht um eine Annullierung der Ehe, hielten sich aber die Möglichkeit offen, wenigstens die Trennung zu erreichen. Folgendes Schaubild zeigt eine Statistik von Scheidungen und Annullierungen im 17. Jahrhundert in Lima:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 1: Divorcios y nulidades solicitados en Lima (1651 – 1700)[4]
Da die Möglichkeit der Annullierung der Ehe viel attraktiver war, die das Bündnis zwischen Ehepartnern vollständig auflöste und eine Aussicht anbot, eine neue Ehe einzugehen, zeigten sich die kirchlichen und staatlichen Gerichte rigider mit dieser Lösung, was die geringere Anzahl der nulidades in der Tabelle erklärt.[5] Die ablehnende Haltung gegenüber der Scheidung ging sogar so weit, dass sie nur einer Wiederverheiratung zustimmte, solange die erste Ehe nicht durch den Tod eines Ehegatten ein Ende gefunden hatte.
3 Der divorcio eclesiástico und der divorcio civil
An der Geschichte des Scheiterns einer Ehe lassen sich viele Konfliktpunkte kolonialer Ehen und das komplizierte Verfahren einer katholischen Ehetrennung illustrieren. Die primäre Zuständigkeit für katholische Ehen und auch für Ehekonflikte in Hispano-amerika lag bei kirchlichen Instanzen; lediglich die Frage der Gütertrennung und der Versorgungspflichten wurden in der Regel weltlichen Gerichten, den tribunales civiles, überlassen.[6]
Der divorcio eclesiástico ist, wie bereits erwähnt, eine Trennung der Ehepartner, die nur durch die Kirche autorisiert, sanktioniert und überwacht wurde. Diese klerikale Instanz wurde zu einem wichtigen Medium für gescheiterte Ehepaare, ihre Ehe aufzulösen, da nur sie eine religiöse Trennung oder Annullierung legitimierte.
Der Dualismus von kirchlichen und staatlichen Institutionen erlaubte es den Klägern zwei Prozesse einzuleiten: den juicio eclesiástico, der sich vor dem Kirchengericht abspielte, und den zivilen Prozess (juicio civil) vor weltlichen Richtern. Die kirchliche Autorität sanktionierte die Verletzung der Ehetreue und kümmerte sich um die Tren-nung der Eheleute sowie um das depósito der Frau. Das Zivilgericht intervenierte nur bei Zivilklagen in Angelegenheiten, bei denen es sich um die Mitgift der Frau, die Aufteilung der in der Ehe erwirtschafteten Güter, sowie um Anträge auf Unterhaltszahlungen an die Frau seitens des Mannes handelte.[7]
Der erste Schritt, den das Kirchengericht versuchte, war die zerstrittenen Eheleute zu versöhnen, also einen juicio conciliatorio zu unternehmen. Meist wurde vor dem kirch-lichen Scheidungsprozess ein ziviles Verfahren eingeleitet, indem man gegen Miss-handlungen, Bedrohungen des Lebens oder gegen Ehebruch klagte (causas criminales); ferner wandte man sich an die staatlichen Behörden auf Grund einer fehlenden finanziellen Unterstützung oder der litis expensas, die Unterhaltszahlungen des Mannes an die Frau während des Prozesses (ca. 1/3 seines Gehaltes), oder wegen Verlassen des Ehegatten (causas civiles). Ebenfalls wurde hier entschieden, wer das Sorgerecht für die Kinder erhielt.[8]
3.1 Das Prozessverfahren
Das Prozessverfahren stellte sich als kompliziert und langwierig heraus:
... el divorcio eclesiástico era un recurso difícil y limitado ... útil principalmente para aquellos que buscaban protección de un cónyuge peligroso o la separación de un compañero delincuente. Nunca intentó ser el remedio para el conflicto marital…[9]
Nachdem der Kläger oder die Klägerin seine/ ihre Klage beim zuständigen Richter oder provisor und einem Vikar eingereicht hatte, wurde die Frau in einen depósito, ein "Aufbewahrungsort", gebracht, um getrennt von ihrem Mann, den Prozess weiterführen zu können. Die Richter versuchten zunächst einen Versöhnungsprozess, einen juicio conciliatorio, zwischen den Betroffenen einzuleiten bevor der Prozess fortgeführt wurde. Es konnte im Verlauf der Verhandlungen mehrere Versuche geben das Paar wieder zu versöhnen, denn schließlich war für die Kirche die Weiterführung der Ehe das primäre Ziel. War dieser juicio reconciliatorio gescheitert, nahm die angeklagte Seite zu der Anklage Stellung, verteidigte sich oder antwortete mit einer Gegenklage. Die Eheleute hatten eine Frist von zwanzig Tagen, um Zeugen oder Beweise aufzuführen, die danach veröffentlicht wurden. Nach der Auswertung der Beweise und der Zeugenaussagen wurde das Urteil gefällt, das der provisor beiden Gatten vorlas. Erst zu diesem Zeitpunkt hatten sie das Ziel, die Scheidung (divorcio quoad thorum et mensam), erreicht. Meistens endete ein Prozessverfahren mit einer schuldigen und einer unschuldigen Seite. Ging das Urteil zugunsten der Frau aus, musste der “geschiedene“ Ehemann sie weiterhin finanziell unterstützen. Wurde die Frau nach diesem Prozess für schuldig gesprochen, verlor sie den Anspruch auf Unterhalts-zahlungen seitens ihres Ehegatten.[10]
Die Bedeutung des Einflusses der Kirche bei der Regelung der häuslichen Moral schlägt sich in den Prozessakten und in den analysierten Fällen und vor allem in den Gesetzen der Kolonialzeit nieder, welche der Kirche das exklusive Recht auf Entscheidungen über Scheidungen und Trennungen vorbehielt.[11] Kirche und Staat war es wichtig, die Moral in der Gesellschaft gemäß der christlichen Moralvorstellungen zu regeln und aufrecht zu erhalten.
Auch wenn das Leben der Ehefrau bedroht wurde, drängten Pfarrer und Kirchengericht auf die Versöhnung des Paares, damit diese anderen kein schlechtes Beispiel gäben. Die Ehefrau wurde gezwungen, ein Versöhnungsprotokoll zu unterzeichnen, dessen Einhaltung der Pfarrer überwachen sollte.[12] Es ist offensichtlich, dass viele Frauen oft aus wirtschaftlichen Gründen einer Versöhnung einwilligten. Fraglich bleibt, ob die Frau aus eigenem Willen einer Aussöhnung zustimmte oder ob sie dazu gedrängt wurde.
Dennoch bleibt festzuhalten, dass der juristische Apparat den Frauen eine Arena bot, um sich gegen die häusliche Gewalt und ihren Mann zu wehren und somit die eheliche Zwietracht vor Gericht darzulegen.
3.2 Der depósito
In der Kolonialzeit war es ein gängiges Verfahren, Frauen, die mit ihrem Ehemann in Scheidung lebten, in einem depósito unterzubringen. Der depósito, ein Haus der "Aufbewahrung", diente dazu, die Frau vor den Gewalttätigkeiten aber auch vor Beein-flussungen seitens des Mannes zu schützen. Der Kirchenrichter (juez eclesiástico) "deponierte" eine Frau unmittelbar, wenn sie in Lebensgefahr war oder ihr Leben bedroht wurde:
El depósito [...] asegura que la mujer tendrá la libertad para seguir el divorcio sin que el marido la pueda molestar, maltratar o coercionar, y proporciona una seguridad al marido de que su mujer le guardará la fidelidad, pues el depositario se compromete a vigilar sobre su conducta al aceptarla en su casa.[13]
Silvia Arrom zeigt hier eine weitere Funktion des depósito: er diente nicht nur ausschließlich dem Schutz der Frau, sondern sollte zudem ihr Benehmen in gewisser Weise kontrollieren. Somit gewährleistete der depósito eine Garantie für beide Eheleute: der Ehefrau, um sie vor der Gewalt ihres Ehegatten zu beschützen und dem Mann, der seine Kontrolle über ihr Verhalten durch den depósito gesichert sah. Dennoch wurden während des Scheidungsprozesses keine Vorkehrungen getroffen, um die Treue des Mannes zu überwachen. Dies lässt zweierlei vermuten: die Frau, oftmals als schwaches Wesen dargestellt wird, bedurfte einer gewissen Aufsicht und Überwachung. Zum anderen hatte ihr Benehmen in der Öffentlichkeit mehr Konse-quenzen als das ihres Mannes, da ihr Betragen möglicherweise, nach Auffassung jener Zeit, die Gesellschaft und die Institution der Ehe bedrohen konnte, denn „una mujer casada suelta se veía como un peligro en la sociedad del día.“[14]
Der depósito stellte sich für viele Frauen als ein Albtraum heraus, da die Konditionen in diesen Häusern häufig miserabel und unerträglich waren oder der Ehemann nicht für die nötigen Unterhaltszahlungen aufkommen wollte. Das "Deponieren" konnte sich über Monate und Jahre hinweg ziehen, weshalb die Frauen den depósito mit einer „prisión sin sentencia“[15] verglichen, während ihr Mann frei und uneingeschränkt lebte.
Die "aufbewahrte" Frau verlor weitgehend das Recht auf ihre Freiheit und Privatsphäre. Sie brauchte die Erlaubnis ihres Aufpassers, dem depositario, um das Haus zu ver-lassen und wenn ihr Ehemann es verlangte, konnte ihr sogar das Recht aberkannt werden, mit bestimmten Personen zu verkehren, da man einen heimlichen Liebhaber dahinter vermuten konnte. Die "Deponierte" verweilte also völlig isoliert und ohne jegliche Kommunikation in ihrem Aufbewahrungsort. Männer stellten oftmals einen Antrag, um ihre Frau, die sehr liberal im depósito lebte, in ein anderes strengeres oder gar in ein Kloster verlegen zu lassen.[16]
Die Hälfte der Frauen in Mexiko blieben unter der Obhut ihrer Eltern oder Verwandten, solange diese in der Öffentlichkeit akzeptiert waren. Sofern die Frau jedoch keine Familie hatte, brachte man sie zu einem Fremden, z. B. eine Witwe, was oftmals in den unteren Klassen der Fall war. Doch für einige war eine fremde "deponierte" Frau eine große Last, da man für den Unterhalt aufkommen musste, wenn der Mann sich wei-gerte zu bezahlen, oder wenn die Frau noch dazu ihre Kinder mit ins Haus brachte.[17]
Man kann also schlussfolgern, dass der depósito nicht nur eine Schutzinstanz für die Frau war, welche sie vor ihrem gewaltsamen Mann beschützte, sondern auch eine Kontrollfunktion über sie ausübte, die als ein Ersatz für die Kontrolle des Ehemannes in der Ehe und im Haus aufgefasst werden kann. So gesehen, konnte der Ehegatte seine häusliche Autorität und Kontrolle trotz Abwesenheit der Frau fortsetzen.
3.3 Die Folgen einer Scheidung
Eine durch das Kirchengericht bewilligte Scheidung war mehr oder weniger folgenreich für beide Ehepartner und die Mitglieder einer Familie. Da ein Scheidungsprozess (fast) immer mit einer schuldigen und einer nichtschuldigen Seite endete, waren die Konse-quenzen für einen der beiden Ehepartner folgenschwerer.
Wurde der Mann nach einem Scheidungsprozess für schuldig gesprochen, so musste er für die Unterhaltszahlungen der Frau aufkommen. Die schuldig gesprochene Ehefrau hatte jedoch kein Recht auf Alimente des Mannes. Überdies hatte der schuldige Ehepartner kein Anrecht auf die erwirtschafteten Güter (bienes gananciales) aus der Hazienda des anderen; zugleich musste dieser dem Unschuldigen die Hälfte seiner Einkünfte aus seiner hacienda abgeben. Eine für die Scheidung verantwortliche Ehefrau verlor die Verwaltung ihrer Güter sowie ihre Mitgift, wenn sie Ehebruch begangen hatte.[18]
Der unschuldige Ehepartner bekam das Sorgerecht für die Kinder; falls jedoch beide unschuldig oder schuldig waren, bekam die Mutter die Kinder unter drei Jahren, um sie zu stillen und sie bis zum dritten Lebensjahr zu versorgen; dem Vater wurden die älteren Kinder anvertraut, damit dieser für ihre christliche Erziehung sorgte. In unteren Schichten löste die Frage nach der Vormundschaft ein Disput aus, da ältere Kinder beiden Seiten nützlich waren, insbesondere wenn diese ein arbeitsfähiges Alter erreicht hatten.[19]
Wurde nur eine Scheidung quoad thorum et mensam gewährt, war es beiden Ehe-partnern nicht erlaubt, eine neue Ehe einzugehen, obwohl das geschiedene Ehepaar getrennt voneinander leben und ein völlig verschiedenes Leben führen durfte. Die Kirche sperrte sich sogar oftmals gegen die Wiederheirat von Witwen und Witwern, obgleich diese niemals verboten war. Eine Wiederverheiratung bedeutete nicht nur im Haus und auf dem Feld, sondern auch in ökonomischer Hinsicht eine große Hilfe. Viele verwitwete Elternteile mussten die Verantwortung für die Versorgung der Kinder allein unternehmen.[20]
[...]
[1] Vgl. Kluger, Viviana, Escenas de la vida conyugal. Los conflictos matrimoniales en la sociedad virreinal rioplatense, Buenos Aires 2003, S. 227. Vgl. außerdem Gestrich, Andreas/ Krause, Jens-Uwe/ Mitterauer, Michael, Geschichte der Familie, Stuttgart 2003, S. 367 f.
[2] Vgl. Ripodas Ardanaz, Daisy, El matrimonio en Indias: realidad social y regulación jurídica, Buenos Aires (Fundación para la Educación, la Ciencia y la Cultura) 1977, S. 383.
[3] Vgl. Kluger, V., Escenas de la vida conyugal, 2003, S. 232.
[4] Vgl. Lavallé, Bernard, „Divorcio y nulidad de matrimonio en Lima, 1650 – 1700 (La desaveniencia conyugal como indicador social)“, in: Revista Andina, 4 (1986), S. 430.
[5] Vgl. ebd., S. 430.
[6] Vgl. Gestrich, A./ Krause, J./ Mitterauer, M., Geschichte der Familie, 2003, S. 543.
[7] Vgl. Kluger, V., Escenas de la vida conyugal, 2003, S. 228 f.
[8] Vgl. Arrom, Silva M., La mujer mexicana ante el divorcio eclesiástico: 1800 – 1857, México (SepSetentas) 1976, S. 15 f.
[9] Vgl. Rodríguez Sáenz, Eugenia, Hijas, novias y esposas. Familia, matrimonio y violencia doméstica en el Valle Central de Costa Rica (1750 – 1850), Heredia (Costa Rica) 2000, S. 146.
[10] Vgl. Arrom, S., La mujer mexicana ante el divorcio eclesiástico, 1976, S. 15 f.
[11] Vgl. Rodríguez, E., Hijas, novias y esposas, 2000, S. 22 f.
[12] Vgl. Schmieder, Ulrike, Geschlecht und Ethnizität in Lateinamerika im Spiegel von Reise- berichten: Mexiko, Brasilien und Kuba 1780-1880, Stuttgart 2003, S. 185.
[13] Vgl. Arrom, S., La mujer mexicana ante el divorcio eclesiástico, 1976, S. 24.
[14] Vgl. ebd., S. 24 f. und S. 62.
[15] Vgl. ebd., S. 38 f.
[16] Vgl. ebd., S. 37 f.
[17] Vgl. ebd., S. 38.
[18] Vgl. Kluger, V., Escenas de la vida conyugal, 2003, S. 240 f.
[19] Vgl. ebd., S. 242 f.
[20] Vgl. Goody, Jack, Die Entwicklung von Ehe und Familie in Europa, Frankfurt 1989, S. 205.
- Citation du texte
- Patricia Aguilar (Auteur), 2005, Scheidung in der Kolonialzeit, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/45251
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