Ohne Krankenversicherung geht’s in Deutschland nicht – das gilt auch für Studierende. In allen Bereichen der Sozialversicherung gelten Besonderheiten für Studenten, so auch in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Das Studieren an einer deutschen Hochschule, setzt eine Krankenversicherungspflicht voraus. Diese gibt es dabei in unterschiedlichen Konstellationen.
Zu Beginn des Studiums sind Studienanfänger meist über ein Familienmitglied beitragsfrei in der Familienversicherung mitversichert. Endet die Familienversicherung, so können sich Studierende zu einem günstigen Studententarif in der studentischen Krankenversicherung selbst versichern. Diese ist jedoch an bestimmte Voraussetzungen geknüpft und gibt es nicht unbegrenzt.
Die Bestimmungen über die GKV finden sich im fünften Sozialgesetzbuch (SGB V), welches am 01.01.1989 in Kraft getreten ist und die entsprechenden Normierungen der Reichsverordnung (RVO) ersetzt hat. Durch diese Reform sind die Regelungen über die GKV neu gestaltet worden. Die Regelungen über die studentische Krankenversicherung finden sich in § 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V.
In dieser Arbeit wird die studentische Krankenversicherung im Rahmen der GKV vorgestellt. Zunächst wird auf die Entstehung und Entwicklung der KVdS eingegangen. Anschließend werden die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der studentischen Krankenversicherung näher erläutern. Im Anschluss werden die Grenzen sowie mögliche Verlängerungstatbestände der Versicherungspflicht aufgezeigt.
Das Ziel der Arbeit ist, einen Überblick über die studentische Krankenversicherung sowie über die Voraussetzungen und Grenzen der Versicherungspflicht zu geben.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Historische Entwicklung der studentischen Krankenversicherung
2.1 Krankenversorgung der Studenten bis zum Jahr
2.2 Einführung Gesetz über die Krankenversicherung der Studenten
2.3 Neuregelungen des Gesundheits-Reformgesetzes
3. Versicherungspflicht der Studenten
3.1 Voraussetzungen der Versicherungspflicht
3.1.1 Student
3.1.2 Immatrikulation
3.1.3 Anerkannte Hochschule
3.1.4 Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt
3.2 Familienversicherung
3.3 Freiwillige Versicherung
3.4. Zeitliche Grenzen der Versicherungspflicht
3.4.1 Beginn der Versicherungspflicht
3.4.2 Ende der Versicherungspflicht
3.5 Zuständige Krankenkasse und Meldepflicht
4. Beiträge der studentischen Krankenversicherung
4.1 Allgemeines
4.2 Beitragspflichtige Einnahmen
4.3 Beitragssatz
4.4 Beitragszahlung
4.5 Grundsatz der Nachrangigkeit
5. Grenzen der Versicherungspflicht
5.1 Allgemeines
5.2. Höchststudiendauer
5.2.1 Fachsemester
5.2.2 Weiterführende Studiengänge
5.3 Altersgrenze
6. Verlängerungstatbestände der Versicherungspflicht
6.1 Art der Ausbildung
6.1.1 Aufbaustudium
6.1.2 Ausbildung im zweiten Bildungsweg
6.2 Familiäre oder persönliche Gründe
6.2.1 Erkrankung oder Behinderung
6.2.2 Elternzeit
6.2.3 Nichtzulassung zur gewählten Ausbildung im Auswahlverfahren
6.2.4 Bundesfreiwilligendienst, Zeitsoldat, Soziales Jahr
6.2.5 Gremien der Uni
8. Zusammenfassung
9. Literaturverzeichnis
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