Unterweisung eines Auszubildenden, der sich in der zweiten Hälfte des ersten Ausbildungsjahres zum/zur Kaufmann/-frau im Groß- und Außenhandel befindet. Im ersten Ausbildungshalbjahr wurden dem/der Auszubildenden schon alltägliche Tätigkeiten in der Büroarbeit, wie z. B. die Ablage von Lieferscheinen, vermittelt, so dass eine gewisse Vertrautheit im Umgang mit Lieferdokumenten bereits besteht. Eine grobe Kenntnis vom Warensortiment das im Unternehmen gehandelt wird, ist für eine erfolgreiche Unterweisung vorteilhaft.
Das Unterweisungsthema "Wareneingangskontrolle" ist lt. Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Groß- und Außenhandelskaufmann/ -frau in § 3 Abs. 2 Nr. 1.1 dem Punkt a "Wareneingangskontrolle unter Berücksichtigung gesetzlicher und betrieblicher Vorschriften durchführen, Abweichungen dokumentieren und Korrekturmaßnahmen einleiten" zuzuordnen.
Neben der Feststellung der Rahmenbedingungen und einer didaktischen Analyse enthält die Arbeit eine ausführliche Beschreibung der Ausbildungseinheit und einen tabellarischen Ablaufplan.
Inhaltsverzeichnis
1 Rahmenbedingungen
1.1 Zielgruppenanalyse
1.2 Unterweisungszeitpunkt/ -dauer
1.3 Unterweisungsort
1.4 Arbeitsmittel
2 Didaktische Analyse
2.1 Thema der Unterweisung:
2.2 Position im Berufsausbildungsplan
2.3 Zusammenhang mit der Berufsschule
3 Lernziele
3.1 Richtlernziele
3.2 Groblernziele
3.3 Feinlernziele
3.3.1 Kognitiver Bereich
3.3.2 Psychomotorischere Bereich
3.3.3 Affektiver Bereich
3.3.4 Schlüsselqualifikationen
4 Planung und Durchführung der Ausbildungseinheit
4.1 Lehrmethode
4.2 Begründung der Lehrmethode
4.3 Ablauf der Unterweisung
4.3.1 Ablauf der Unterweisung (detailliert)
4.3.1.1 Erste Stufe: Vorbereiten
4.3.1.2 Zweite Stufe: Vorführen und Erklären
4.3.1.3 Dritte Stufe: Nachmachen lassen und Erklären lassen der Arbeitsschritte durch den Auszubildenden / die Auszubildende
4.3.1.4 Vierte Stufe: Übung und Erfolgskontrolle
5 Lernerfolgskontrolle und Maßnahmen bei Nichterreichen der Lernziele
1 Rahmenbedingungen
1.1 Zielgruppenanalyse
Der/die Auszubildende ist mindestens 16 Jahre alt, hat den Realschulabschluss erfolgreich absolviert und befindet sich in der zweiten Hälfte des ersten Ausbildungsjahres zum/zur Kaufmann/ -frau im Groß- und Außenhandel.
Im ersten Ausbildungshalbjahr wurden dem/der Auszubildenden schon alltägliche Tätigkeiten in der Büroarbeit, wie z. B. die Ablage von Lieferscheinen, vermittelt, so dass eine Gewisse Vertrautheit im Umgang mit Lieferdokumenten bereits besteht. Eine grobe Kenntnis von dem Warensortiment, das im Unternehmen gehandelt wird, ist für eine erfolgreiche Unterweisung von Vorteil.
1.2 Unterweisungszeitpunkt/ -dauer
Die Unterweisung findet ca. um 10:15 Uhr statt. Für diesen Zeitpunkt spricht die biologische Leistungskurve des Menschen. Außerdem kommen gegen 10:00 Uhr im Unternehmen die Paketdienste an, so dass die Arbeitsmittel „Pakete“ zur Verfügung stehen. Im Vorfeld ist abgeklärt das es sich bei den Paketen, die für die Unterweisung herangezogen werden, um Lagerware handelt, die nicht für einen dringenden Kundenauftrag benötigt wird. Die Unterweisung dauert ca. 15 - 20 Minuten und kann sich bei aufkommenden Fragen und Verständnisproblemen etwas hinauszögern.
1.3 Unterweisungsort
Die Unterweisung findet in der Versandhalle des Ausbildungsbetriebes statt. Mit den Mitarbeitern / Mitarbeiterinnen im Versand ist im Vorfeld vereinbart worden, dass für die Dauer der Unterweisung der Packtisch zur Verfügung steht. Außerdem sind die Mitarbeiter / -innen für die Dauer der Unterweisung mit Aufgaben betreut, die etwas Abseits vom Unterweisungsort liegen. So ist der/die Auszubildende von neugierigen Blicken seiner/ihrer Kollegen geschützt die ihn/sie hemmen könnten.
1.4 Arbeitsmittel
Neben dem bereits erwähnten Packtisch stehen dem/der Auszubilden Arbeitsmaterial zur Öffnung der Kartonage zur Verfügung. Des Weiteren sind zwei Pakete vorhanden unter deren Hilfestellung die Unterweisung geübt werden kann.
2 Didaktische Analyse
2.1 Thema der Unterweisung:
Der/die Auszubildende soll im Rahmen seiner betrieblichen Ausbildung zum/zur Groß- und Außenhandelskaufmann/ -frau eingehende Paketsendungen auf ihre Richtigkeit überprüfen. Hierzu gehört neben der Kontrolle auf Übereinstimmung mit den Lieferdokumenten auch die Kontrolle der Waren auf eventuelle offene Mängel. Abweichungen sollen dokumentiert werden und ggf. Korrekturmaßnahmen eingeleitet werden.
Ein EDV-unterstützter Wareneingang, die Überprüfung auf Übereinstimmung mit der Bestellung und das Einlagern der Waren sind nicht mehr Bestandteil der Unterweisung.
2.2 Position im Berufsausbildungsplan
Das Unterweisungsthema „Wareneingangskontrolle“ ist lt. Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Groß- und Außenhandelskaufmann/ -frau in § 3 Abs. 2 Nr. 1.1 dem Punkt a „Wareneingangskontrolle unter Berücksichtigung gesetzlicher und betrieblicher Vorschriften durchführen, Abweichungen dokumentieren und Korrekturmaßnahmen einleiten“ zuzuordnen.
2.3 Zusammenhang mit der Berufsschule
Das Unterweisungsthema ist dem Berufsschulfach Handelsbetriebslehre zuzuordnen.
3 Lernziele
3.1 Richtlernziele
Der/die Auszubildende soll Kenntnisse in einem bestimmten Teil warenwirtschaftliche Abläufe erlangen.
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- Quote paper
- Ulrich Schindler (Author), 2005, Wareneingangskontrolle (Unterweisung Groß- und Außenhandelskaufmann / -frau), Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/44973
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