Grundsätzlich ist der Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen im Markengesetz (MarkenG) geregelt. Jedoch gibt es im deutschen Lauterkeitsrecht darüber hinaus den Tatbestand des § 5 des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb (UWG), der vor irreführenden geschäftlichen Handlungen schützen soll, da diese als unlauter anzusehen sind. Konkret spricht der im Rahmen der Reform im Jahre 2008 neu gefasste § 5 Abs. 2 UWG davon, dass auch das Hervorrufen einer Verwechslungsgefahr mit der Marke oder einem anderen Kennzeichen eines Mitbewerbers als irreführende geschäftliche Handlung anzusehen ist.
Folglich stellt sich nun die Frage, in welchem Verhältnis der kennzeichenrechtliche Schutz von Marken vor einer Verwechslungsgefahr und der lauterkeitsrechtliche Schutz vor Irrführung stehen. Das sei vor dem Hintergrund des Kreises der Anspruchsberechtigten und der unterschiedlichen Rechtsfolgen von erheblicher praktischer Bedeutung. Im Rahmen dieser Arbeit besonders einzugehen ist auf den § 5 Abs. 2 UWG bei kritischer Würdigung dessen unter Berücksichtigung der bisherigen Rechtsprechungsentwicklung.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. Das Verhältnis von Marken- und Lauterkeitsrecht
I. Anwendbarkeit des § 5 Abs. 2 UWG
1. Beurteilung des Verhältnisses vor der UWG-Novelle 2008
a) Aussagen der Vorrangthese
b) Kritik an der früheren Rechtsprechung
aa) Gegenläufiger Geltungsanspruch des UWG
bb) Unvereinbarkeit mit § 2 MarkenG
cc) Keine lex specialis
2. Beurteilung des Verhältnisses nach der UWG-Novelle 2008
a) Anfänge der Normenkonkurrenzlehre
aa) UWG-Novelle 2008 zur Umsetzung der UGP-RL
(1) Relevanter Inhalt der UGP-RL
(2) Umsetzung durch den nationalen Gesetzgeber
bb) Dennoch Aufrechterhalten der Vorrangthese?
b) Normenkonkurrenzlehre in der Rechtsprechung
3. Ergebnis
II. Tatbestandsvoraussetzungen des § 5 Abs. 2 UWG
1. Anspruchsberechtigung
2. Tatbestandsmerkmal des Kennzeichens
a) Kennzeichenbegriff des MarkenG
b) Verwechslungsschutz nach UWG auch ohne Marke?
c) Zwischenergebnis
3. Merkmal des Hervorrufens einer Verwechslungsgefahr
a) Markenrechtlicher Begriff der Verwechslungsgefahr
b) Lauterkeitsrechtlicher Begriff der Verwechslungsgefahr
c) Zwischenergebnis
4. Zwischenergebnis
III. Rechtsfolgen
1. Einschränkung des lauterkeitsrechtlichen Anspruchs durch die markenrechtlichen Schranken
a) Berücksichtigung der Priorität
b) Recht der Gleichnamigen
c) Markenrechtliche Schutzschranken
aa) Beschreibende Benutzung
(1) Keine Anwendbarkeit der Schranke des § 23 Nr. 2 MarkenG
(2) Anwendbarkeit der Schranke des § 23 Nr. 2 MarkenG
(3) Zwischenergebnis
bb) Andere spezielle Schranken des Kennzeichenrechts
d) Lauterkeitsrechtlicher Verwechslungsschutz trotz Verjährung oder Verwirkung des kennzeichenrechtlichen Anspruchs
2. Art des Anspruchs
C. Fazit
-
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X. -
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X. -
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X. -
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X. -
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X. -
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X. -
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X. -
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X. -
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X. -
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X.