Die Privatisierung und Liberalisierung des Wassermarktes ist ein sehr kontrovers diskutiertes Thema. Es gibt eine unüberschaubare Flut von unterschiedlichen Positionen und veröffentlichten Meinungen.
Das vorliegende Positionspapier erläutert zunächst den Sachstand und die Grundlagen deutscher Wasserpolitik und zeigt anschließend drei exemplarische Positionen in dieser Debatte auf. Diese sind: die Position der Bundesregierung, die Position des Umweltbundesamtes und die Position der NGO „Netzwerk UNSER Wasser“. Das Positionspapier schließt mit einem Resümee der Wasserpolitik des deutschen Bundestages sowie mit einer eigenen Stellungnahme.
Inhaltsverzeichnis
1. Sachstand - Die Grundlagen deutscher Wasserpolitik
2. Positionen zur Liberalisierung des Wassermarktes
2.1 Die Position der Bundesregierung
2.2 Die Position des Umweltbundesamtes, Holger Brackemann
2.3 Position einer NGO, das „Netzwerk UNSER Wasser“
3. Resümee
Literaturverzeichnis
1. Sachstand - Die Grundlagen deutscher Wasserpolitik
Das Fundament aller umweltpolitischen Maßnahmen des deutschen Bundestages ist die Nachhaltigkeit. Nachhaltigkeit bedeutet die „sparsame, pflegliche und vorsorgende Bewirtschaftung [eines Gutes] auch im Interesse nachfolgender Generationen“ (Deutscher Bundestag 2001: 1).
Der Schutz der Gewässer und die Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung sind zentrale Aufgaben der Umweltpolitik von Bund, Ländern und Gemeinden.
Durch die klimatisch günstige Lage Deutschlands ist Wassermangel nicht das zentrale Problem und Kernpunkt der Wasserpolitik in Deutschland. Das Hauptaugenmerk liegt auf der Verbesserung der Wasserqualität und Struktur der Gewässer. Dies gilt im Besonderen für die hoch industrialisierten Gebiete und Ballungsräume in der Bundesrepublik. Aber auch in der Landwirtschaft gibt es noch allerlei ungelöste Probleme.
In der alten Bundesrepublik wurde der Gewässerschutz schon früh ein Schwerpunkt in der Umweltpolitik. Das große Ziel nach Wiedervereinigung war es, bis 2000 die gleichen Umweltschutzstandards einheitlich durchzusetzen. Es wurden bis heute bereits deutliche Verbesserungen erzielt, dennoch bleibt der Gewässerschutz eine Daueraufgabe.
Wie bereits oben erwähnt, erfordern die geographische Lage, die hohe Bevölkerungsdichte und die hohe Industrialisierung weiterhin besondere Anstrengungen. Es bestehen immer noch Probleme mit einigen giftigen, schwer abbaubaren organischen Stoffen und Schwermetallen. Ein ebenso großes Problem stellt der Eintrag von Nährstoffen (Stickstoff u. Phosphor) aus der Landwirtschaft, der Industrie, dem Gewerbe und den einzelnen Haushalten dar. Als Beispiel sei hier die Veralgung der Nord- und Ostsee genannt. Durch die Algen, welche aufgrund des hohen Nährstoffeintrages explosiv zugenommen haben, entsteht Sauerstoffmangel, welcher zu massenhaftem Fischsterben führt. Dies wiederum schädigt die Fischerei und damit die Lebensgrundlage vieler Menschen in den Küstengebieten.
Durch die Verschärfung der Anforderungen an kommunale und industrielle Kläranlagen, sowie durch die Anreizwirkung der Abwasserabgabenregelung gelang es, eine weitgehende Reduzierung der Nährstoffeinträge zu erzielen.
Ein weiterer, nicht minder wichtiger, Grundbestandteil der Wasserpolitik des deutschen Bundestages ist der Schutz des Grundwassers. Es ist von äußerster Wichtigkeit, die Trinkwasserversorgung sicherzustellen und die Trinkwasserqualität weiter zu verbessern.
Langfristig besteht die Ordnung des Wasserhaushalts darin, das ökologische Gleichgewicht der Gewässer zu bewahren oder wiederherzustellen, die mengen- und gütemäßige Sicherung der Wasserversorgung zu gewährleisten und alle weiteren Wassernutzungen, die dem Gemeinwohl dienen, möglich bleiben zu lassen. Daher bilden der Vorrang der Vorsorge, die Kooperation aller Beteiligten und die verursachergerechte Kostenzuordnung und volle Kostendeckung bei unterstützender und dezentraler Aufgabenerledigung die Grundlagen der Wasserwirtschaftspolitik.
Vorsorgende Umweltpolitik verlangt nicht die Beseitigung eingetretener Schäden und die Abwehr drohender Gefahren, sondern in erster Linie den Schutz und die schonende Inanspruchnahme der natürlichen Ressourcen.
Die deutsche Wasserwirtschaft wird sich mit Inkrafttreten der Wasserrahmenrichtlinie der EG verändern. Die wichtigsten neuen Elemente dieser Wasserrahmenrichtlinie sind die Flussgebietsbewirtschaftung in 10 Einzugsgebieten, die integrierte Bewirtschaftung von Grund- und Oberflächengewässern einschließlich Seen, Ästuare (Mündungsgebiete der Flüsse) und der Küstengewässer, die Festlegung von biologischen und chemischen Qualitätszielen und das eingehen von Sanierungsverpflichtung mit bindenden Fristen. Die Bundesregierung hatte auch bisher schon ein großes Interesse an der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und forcierte diese und sieht sich auch weiterhin gefordert, die Verantwortung über ihre Grenzen hinaus wahrzunehmen (vgl. BMU 2001: 3ff).
2. Positionen zur Liberalisierung des Wassermarktes
2.1 Die Position der Bundesregierung
Laut des Antrages „Nachhaltige Wasserwirtschaft in Deutschland“ des deutschen Bundestages sind die Unternehmen in öffentlicher Hand durch ihre Strukturen ein Garant für die Trinkwasserqualität und die hohe Versorgungssicherheit (vgl. Deutscher Bundestag 2001: 1).
Von einer weiteren Öffnung des Marktes rät die Bundesregierung dringend ab, da durch den erhöhten Zwang zur absoluten Wirtschaftlichkeit die Trinkwasserqualität, der Schutz des Wassers, der Gesundheitsschutz und die Versorgungssicherheit nur noch unter ökonomischen Gesichtspunkten betrachtet werden und so Verschlechterungen in diesen Gebieten zu erwarten sind (vgl. ebd.: 2). Es wird hier von einem „Experiment mit ungewissen Folgen“ (ebd.) gesprochen.
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- Citar trabajo
- Martin Heydecke (Autor), 2005, Die Wasserpolitik des deutschen Bundestages, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/44720
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