Die vorliegenden Arbeitsblätter sind Teile eines Referates, dass ich März 2004 gemeinsam mit einer Kommilitonin gehalten habe und das mit einer Eins bewertet wurde. Leider ist mir das komplette Referat irgendwie abhanden gekommen, aber auch dieser Rest ist noch informativ und gibt einen Überblick über die Thematik. Ich erhebe hier keinen Anspruch auf Vollständigkeit, es müssen noch Teile bearbeitet werden, aber es ermöglicht einen guten Einstieg in dieses Gebiet.
„Rechtskenntnisse und Rechtsinformation können, sollen und dürfen pädagogisches Handeln nicht ersetzen oder in seinen Inhalten gestalten. Sie sind aber wichtige Aspekte, um pädagogisch orientierte Aktivitäten in Kenntnis der rechtlichen Bestimmungen gelassen souverän und autonom gestalten zu können.“(Sahliger, S.13/14)
§ 828 (1) BGB:
Wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist für einen Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht zuständig.
Das führt das Thema Aufsichtspflicht oft zu Irritationen und Missverständnissen und es ist unmöglich ist, Kriterien einer ausreichenden Aufsicht genauestens gesetzlich festzulegen. Gewisse Richtlinien sind aber aus den verschiedenen Gerichtsurteilen zu ermitteln, obwohl die sich immer auf verschiedene Einzelfälle beziehen. Entscheidend ist immer wieder der spezielle Umstand der jeweiligen Situation, in der sich ein aufsichtspflichtiges Kind befindet.
Inhaltsverzeichnis
- Kommentar
- Einleitung
- Definition Aufsichtspflicht
- Rechtsgrundlagen (Aufsichtspflicht und Erziehungspflicht)
- Paragrafen zur Aufsichtspflicht
- Paragrafen zur Erziehungspflicht
- Resümee über die Wertigkeit von Aufsichtspflicht und Erziehungspflicht im rechtlichen Zusammenhang:
- Welche rechtlichen Anforderungen müssen bei einer Betreuung von Kindern unter 7 Jahren bedacht werden?
- Persönliche Verhältnisse des Kindes:
- Objektive Gegebenheiten für die Aufsichtsperson:
- Persönliche Verhältnisse des Aufsichtspflichtigen
- Wann und wie soll und darf die BetreuerIn eingreifen?
- Anfang und Ende der Aufsichtspflicht
- Literatur:
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Arbeitsblätter befassen sich mit dem Thema Aufsichtspflicht und Haftung bei Kindern unter 7 Jahren in Kindertagesstätten. Sie bieten einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen und Anforderungen, die bei der Betreuung von Kindern unter 7 Jahren beachtet werden müssen.
- Definition und Rechtsgrundlagen der Aufsichtspflicht
- Relevante Paragrafen aus dem BGB und SGB VIII
- Anforderungen an die Aufsichtsperson
- Verantwortung und Haftung des Aufsichtspflichtigen
- Unterschiedliche Aspekte der Aufsichtspflicht und Erziehungspflicht
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung verdeutlicht die Bedeutung von Rechtskenntnissen im pädagogischen Handeln. Sie führt in das Thema Aufsichtspflicht und Haftung ein und erklärt die Schwierigkeit, eindeutige Kriterien für ausreichende Aufsicht festzulegen.
Das Kapitel „Definition Aufsichtspflicht“ beschreibt die Aufsichtspflicht als eine Pflicht, Minderjährige vor Schaden zu bewahren und andere Personen vor Schäden durch Minderjährige zu schützen. Es erläutert die verschiedenen Arten der Aufsichtspflicht (gesetzliche, vertragliche) und die Bedeutung der Delegation.
Im Kapitel „Rechtsgrundlagen“ werden die relevanten Paragraphen des BGB und SGB VIII vorgestellt. Diese Paragraphen regeln die Aufsichtspflicht und die Erziehungspflicht und verdeutlichen die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Betreuung von Kindern unter 7 Jahren.
Das Kapitel „Welche rechtlichen Anforderungen müssen bei einer Betreuung von Kindern unter 7 Jahren bedacht werden?“ befasst sich mit den spezifischen Anforderungen an die Aufsichtsperson und den Umgang mit der Situation, wenn ein Kind Schaden anrichtet. Es behandelt die rechtlichen Aspekte der persönlichen Verhältnisse des Kindes, der Aufsichtsperson, des Aufsichtspflichtigen sowie die Frage nach dem Zeitpunkt und der Art des Eingreifens.
Schlüsselwörter
Aufsichtspflicht, Haftung, Kinder unter 7 Jahren, Kindertagesstätten, Rechtsgrundlagen, BGB, SGB VIII, Erziehungspflicht, Personensorge, Schadenersatz, Minderjährige, Aufsichtsperson, Betreuer, Vertrag, Delegation, Rechtliche Anforderungen, Persönliche Verhältnisse, Eingreifen, Anfang und Ende der Aufsichtspflicht.
Häufig gestellte Fragen
Ab welchem Alter sind Kinder für verursachte Schäden haftbar?
Gemäß § 828 (1) BGB ist ein Kind, das noch nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat, für einen Schaden, den es einem anderen zufügt, nicht verantwortlich.
Was genau umfasst die Aufsichtspflicht?
Die Aufsichtspflicht ist die Verpflichtung, Minderjährige vor Schaden zu bewahren und gleichzeitig Dritte vor Schäden zu schützen, die durch den Minderjährigen verursacht werden könnten.
Welche Faktoren bestimmen das Maß der erforderlichen Aufsicht?
Das Maß der Aufsicht hängt von den persönlichen Verhältnissen des Kindes (Alter, Reife), den objektiven Gegebenheiten (Gefahrenquellen) und der Zumutbarkeit für die Aufsichtsperson ab.
Wann beginnt und endet die Aufsichtspflicht in der Kita?
Die Aufsichtspflicht beginnt mit der persönlichen Übergabe des Kindes an das Personal und endet mit der Abholung durch die Erziehungsberechtigten oder eine beauftragte Person.
Können pädagogische Fachkräfte die Aufsichtspflicht delegieren?
Ja, eine Delegation der Aufsichtspflicht ist möglich, etwa an Praktikanten, sofern diese sorgfältig ausgewählt, eingewiesen und überwacht werden.
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- Anja Schumacher Antonijevic (Autor), 2005, Aufsichtspflicht bei unter 7jährigen in Einrichtungen der Jugendhilfe, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/44667