Der Europäische Binnenmarkt gewährleistet den freien Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital. Nationale Regelungen können jedoch dazu führen, dass dieser freie Verkehr beeinträchtigt wird. Wann eine nationale Regelung eine verbotene Beeinträchtigung darstellt, wird im Wesentlichen anhand der vom EuGH entwickelten Keckformel bzw. Anett-Formel ermittelt. Diese Formeln, ihre Gemeinsamkeiten und Unterschiede und ihre Anwendbarkeit auf die Grundfreiheiten sind das Thema der vorliegenden Arbeit.
Gliederung
A. Einführung
B. Übereinstimmung von Keck- und ANETT-Formel
I. Keck-Formel
1. Rechtssache Keck und Mithouard (״Keck“)
2. Entscheidung des EuGH
3. Erläuterung
II. ANETT-Formel
1. Rechtssache ANETT
2. Entscheidung des EuGH
3. Erläuterung
III. Vergleich der Formeln
1. Vertriebs- und produktbezogene Regelungen
2. Grundsatz der Nichtdiskriminierung
3. Marktzutrittskriterium
4. Fazit
C. Übertragbarkeit der Keck-Formel auf die anderen Grundfreiheiten
I. Dienstleistungsfreiheit
1. EuGH Rechtsprechung mit Bezug auf Keck
a. Alpine Investments
b. Canal Satélite Digital
c. Omega (״Laserdrome“) als (bewusste) Nichtanwendung der Keck-Formel?
2. Literaturstimmen
a. Befürworter der Übertragbarkeit
b. Kritiker der Übertragbarkeit
3. Bewertung
II. Arbeitnehmerfreizügigkeit
1. EuGH Rechtsprechung mit Bezug auf Keck
a. Bosman
b. Graf.
2. Literaturstimmen
a. Befürworter der Übertragbarkeit
b. Kritiker der Übertragbarkeit
3. Bewertung
III. Niederlassungsfreiheit
1. EuGH-Rechtsprechung
a. Keine EuGH Rechtsprechung mit ausdrücklichem Bezug auf die Keck-Formel
b. Begründung mit dem Marktzutrittskriterium
aa. CaixaBank France
bb. Kommission/Spanien
cc. Hartlauer
2. Literaturstimmen
a. Befürworter der Übertragbarkeit
b. Kritiker der Übertragbarkeit
3. Bewertung
IV. Kapitalverkehrsfreiheit
1. EuGH Rechtsprechung mit Bezug auf Keck
a. Kommission/ Spanien (״Goldene Aktien IV“)
b. Kommission/ Vereinigtes Königreich (״Goldene Aktien V“)
c. Kommission/ Portugal
2. Literaturstimmen
a. Befürworter der Übertragbarkeit
b. Kritiker der Übertragbarkeit
3. Bewertung
V. Zwischenfazit
D. Übertragbarkeit der ANETT-Formel auf die anderen Grundfreiheiten
I. Grundsatz der Nichtdiskriminierung
II. Produktvoraussetzungen
III. Marktzugang
IV. Zwischenfazit
E. Schlussbewertung
- Arbeit zitieren
- Alina Jensen (Autor:in), 2015, Stimmen die Keck-Formel und die ANETT-Formel völlig überein und sind sie auf alle Grundfreiheiten anwendbar?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/446160
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