Erwartete Synergieeffekte stellen häufig einen Grund für die Durchführung von Unternehmenskäufen dar. Sie beeinflussen den maximalen Preis, den der Käufer zu zahlen bereit ist. Deshalb ist eine Bewertung der Synergiepotentiale im Zuge der Unternehmensbewertung notwendig. Diesem Thema wird in der vorliegenden Arbeit nachgegangen. Außerdem wird untersucht, welchen Anteil an den Synergien die zu entschädigenden Aktionäre der Untergesellschaft erhalten sollen. Auch der Frage, ob eine Abfindung in bar oder in Aktien aus Aktionärssicht vorteilhaft ist, wird nachgegangen. Sie spielt insbesondere bei "Squeeze-Outs" eine Rolle.
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
1 Einleitung
2 Berücksichtigung von Synergien bei der Grenzpreisbestimmung
2.1 Systematisierung von Synergien
2.2 Finden und Bewerten von Synergien
2.2.1 Identifikation von Synergien
2.2.2 Vorgehensweise bei der Synergiebewertung
2.2.2.1 Methodik der Unternehmensbe- wertung
2.2.2.2 Weitere Konzepte
2.2.3 Problemfelder
3 Synergieberücksichtigung bei gesetzlich-normierter Aktionärs- abfindung
3.1 Notwendigkeit der Berücksichtigung von Synergien
3.2 Arten der Abfindung
3.2.1 Abfindung in Aktien
3.2.1.1 Probleme des Börsenkurses
3.2.1.2 Möglichkeiten der Synergieberück- sichtigung
3.2.2 Abfindung in bar
3.2.3 Risiken für die abzufindenden Aktionäre
3.3 Konsequenzen
4 Zusammenfassung
Literaturverzeichnis
Erklärung
1 Einleitung
Eines der bedeutendsten Argumente für die Durchführung eines Unternehmens-erwerbs1 stellt die Aussicht auf die Erzielung von Synergieeffekten dar. Damit sind jene Wertsteigerungen gemeint, die erst durch das Zusammenwirken von be-herrschendem Unternehmen und Untergesellschaft entstehen. Diese Wertsteige-rungen wären den beteiligten Unternehmen einzeln, also auf so genannter „Stand-Alone-Basis“, jeweils nicht möglich2, so dass die Gesamtleistung größer ist als die Summe ihrer Teile. Anschaulich ausgedrückt, addieren sich also zwei und zwei zu fünf.3
Entscheidend für den Erfolg einer Akquisition ist dabei, Synergiepotenziale richtig zu quantifizieren und anschließend durch eine rasche Integration des be-herrschten Unternehmens auch zu realisieren. Andernfalls kann es statt zu Wert-steigerungen zu Wertvernichtungen kommen.
Im Folgenden soll gezeigt werden, wie Synergien bei der im Rahmen von Unter-nehmensakquisitionen durchzuführenden Grenzpreisbestimmung berücksichtigt werden können. Anschließend wird auf die dabei auftretenden Probleme im Zu-sammenhang mit der gesetzlich-normierten Abfindungsbemessung eingegangen.
2 Berücksichtigung von Synergien bei der Grenzpreisbestimmung
2.1 Systematisierung von Synergien
Es existieren mannigfaltige Möglichkeiten, nach denen sich Synergien kategori-sieren und systematisieren lassen. Grundsätzlich muss erst einmal zwischen quan-titativen und qualitativen Synergien differenziert werden, wobei letztere sich na- turgemäß schlechter messen lassen und daher ihre Bedeutung leicht über- oder un-terschätzt wird.4 Zu ihnen gehört zum Beispiel eine Imageverbesserung des Unter-nehmens.
Eine recht frühe Systematisierung quantitativer Synergien hat Ansoff vorgenom-men.5 Er unterscheidet zwischen vier Arten von Synergien, nämlich Verkaufs-, Produktions-, Investitions- und Managementsynergien. Letztere umfasst dabei auch organisatorische Aspekte. Eine andere Einteilung findet sich bei Weber.6 Hier wird zwischen marktorientierten, kostenorientierten und steuerlichen Syner-gien unterschieden. Wöginger schließlich nimmt eine ähnliche Aufteilung vor und unterscheidet nach güterwirtschaftlichen, finanzwirtschaftlichen und steuerlichen Synergien. Er differenziert diese aber weiter, so teilt er die erstgenannten in Kos-ten-, Wachstums- und strategische Synergien auf und die finanzwirtschaftlichen in Kapitalmarktsynergien und Synergien aus Risikoveränderung.7
Allerdings wird bei all diesen Unterscheidungen lediglich die Ursache möglicher Synergien betrachtet. Ratsam wäre es, zum Beispiel auch den Entstehungszeit-punkt einzubeziehen. Damit würde eine umfassendere Systematisierung ermög-licht, wie sie zum Beispiel Beermann und Leissner vornehmen. Sie unterscheiden zwischen der Entstehungsursache, der Art der Synergieerfassung und dem Reali-sationszeitpunkt, die sie dann jeweils weiter aufteilen.8 Aufbauend auf Beermann und Leissner könnten Synergien damit nach folgendem Schema systematisiert werden:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tabelle 1: Systematisierung von Synergien9
Weitere Kriterien sind natürlich denkbar, wie z.B. die Eintrittswahrscheinlichkeit
der erwarteten Synergien.
Nach der Systematisierung von Synergien erfolgt nun in einem zweiten Schritt die Suche nach Synergiepotenzialen und anschließend deren Bewertung.
2.2 Finden und Bewerten von Synergien
2.2.1 Identifikation von Synergien
Bevor Synergien bewertet oder gar realisiert werden können, ist eine exakte Iden-tifikation derselben unerlässlich. Andernfalls werden Synergiepotenziale mögli-cherweise nicht erkannt oder doppelt gezählt, was in beiden Fällen den Gesamt-wert der Synergien verfälschen würde, der wiederum die Obergrenze der Akqui-sitionsprämie bestimmt.10
Um nun eine erfolgreiche Identifikation durchführen zu können, ist jeder betrieb-liche Prozess auf Synergiepotentiale zu untersuchen. In einem ersten Schritt er-scheint eine zunächst rein verbale Beschreibung möglicher Synergiepotenziale ratsam. Hierbei kann bereits auf die jeweiligen Besonderheiten einzelner Unter-
nehmensbereiche und -einheiten eingegangen werden. Im Anschluss daran
sollten die betrieblichen Abläufe als Wertschöpfungsketten dargestellt werden, um eine systematische Suche nach Synergiepotenzialen mittels der Aspekte Ort,
Ursache, Dauer, Eintrittswahrscheinlichkeit und Eintrittsvoraussetzungen zu er-möglichen.11 Von besonderem Interesse sind dabei die Überschneidungen zwi-schen einzelnen Komponenten der Wertschöpfungsketten.12 Hier ist die Wahr-scheinlichkeit, Synergiepotenziale zu finden, naturgemäß besonders hoch.
Um die Identifikation zu erleichtern, kann auf Checklisten oder Matrizen zurück-
gegriffen werden, die sich an den genannten Wertschöpfungsketten orientieren.13
Die dabei unumgängliche Schematisierung kann helfen, den Komplexitätsgrad der ermittelten Daten zu reduzieren. Dieser steigt bei zunehmender Detailliertheit und Exaktheit der Analyse aber an. Eine absolut vollständige Identifikation aller vor- handenen Synergiepotenziale – sowohl beim Erwerber als auch beim Akquisiti-onsobjekt – dürfte in der Praxis daher unmöglich sein. Da Synergien jedoch mit Unsicherheit behaftet sind, erscheint eine zu sehr ins Detail gehende Analyse auch
nicht ratsam.14
[...]
1) Mit einem „Unternehmenserwerb“ sind hier neben Eingliederungen auch Verschmelzungen und Gewinnabführungs- bzw. Beherrschungsverträge gemeint. Daher wird im folgenden auch von be-herrschtem/herrschendem Unternehmen oder Ober-/Untergesellschaft geredet.
2) Vgl. Beermann/Leissner (2004), S. 188.
3) Vgl. Ansoff (1966), S. 97.
4) Vgl. Weber (1991), S. 105.
5) Vgl. Ansoff (1966), S. 101.
6) Vgl. Weber (1991), S. 104.
7) Vgl. Wöginger (2004), S. 236f.
8) Vgl. Beermann/Leissner (2004), S. 189.
9) in Anlehnung an Beermann/Leissner (2004), S. 189.
10) Vgl. Weismüller (2003), S. 174, sowie Beermann/Leissner (2004), S. 190.
11) Vgl. Beermann/Leissner (2004), S. 190.
12) Vgl. Wöginger ( 2004), S. 252f.
13) Vgl. Wöginger (2004), S. 248, sowie Ebert (1998), S. 27.
14) Vgl. Weber (1991), S. 107.
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