Klare und deutliche gesellschaftliche Vorschriften für das Handeln verlieren immer mehr an Bedeutung. Die gesellschaftlichen Strukturen sind offener, der normative Druck auf den einzelnen Menschen ist geringer geworden. In dieser wachsenden Freiheit wird es für den einzelnen Menschen immer schwieriger zwischen „guten“ und „schlechten“ Handlungen zu unterscheiden, da explizite Sinn und Werte in der Gesellschaft nicht mehr klar und eindeutig vorgeschrieben sind. Der Mensch muss daher fast absolut alleine über seine Handlungen und Entscheidungen urteilen. Damit trägt er ein sehr hohes Maß an Eigenverantwortung. Eine Auseinandersetzung mit der Verantwortungsethik ist also unerlässlich.
1919 unterschied zum ersten Mal Max Weber die Begriffe Gesinnung- und Verantwortungsethik. Parallel zur Gesinnungsethik prägte sich auch zu Anfang dieses Jahrhunderts der Begriff der Erfolgsethik. Allerdings sind weder gesinnungs- noch erfolgsethische Systeme in der Lage mit den Bedeutungsverlust einzelner umzugehen, so dass das Zusammenleben in multikulturellen Gesellschaften geregelt werden könnte.
Inhalt
1 Einleitung
2 Begriffsklärung: Verantwortung
2.1 Die Herkunft des Verantwortungsbegriffs
2.2 Verantwortung als ethisches Prinzip
3 Die verschiedenen Ethiksysteme
3.1 Gesinnungsethik
3.2 Erfolgsethik
3.3 Verantwortungsethik
4 Fazit
6 Literaturverzeichnis
1. Einleitung
Klare und deutliche gesellschaftliche Vorschriften für das Handeln haben immer mehr an Bedeutung verloren. Die gesellschaftlichen Strukturen sind offener, der normative Druck auf den einzelnen Menschen ist geringer geworden. Wolfgang Bender stellt zu Beginn seines Sammelbandes „Ethische Urteilsbildung“ fest, dass sich das Lebensumfeld des Einzelnen heute am „Ausgang der Moderne“ so geändert hat, dass die herkömmliche Moral in Zweifel gezogen werden muss. Für Bender ist daher eine Auseinandersetzung mit der Verantwortungsethik unerlässlich, da strukturelle Schwierigkeiten der Gesellschaft, durch die Arbeitslosigkeit, durch die Konsum- Freizeit-, Informations- und Kommunikationsgesellschaft sowie durch das wachsende Ansehen oder den Wegfall von sinnvermittelnden Instanzen, wie zum Beispiel religiösen oder politischen sinnvermittelnden Institutionen, immer mehr zugenommen haben (vgl. W. BENDER 1988, S. 15 ff.). Hans Jonas beschreibt im seinem Buch „Das Prinzip Verantwortung“ die Entstehung eines ethischen Vakuums und damit die Entstehung des Werterealitivismus vor allem durch die neuartigen Möglichkeiten der modernen Technik. Die dadurch erweiterte Handlungsmächtigkeit fordert auch nach Hans Jonas eine Auseinandersetzung mit einer Ethik der Verantwortung (vgl. H.JONAS 1979, S. 7 f.).
Diese von Bender und Jonas beschriebene Entwicklung unterstützt das Bestreben des Menschen nach Freiheit. In dieser wachsenden Freiheit wird es für den einzelnen Menschen immer schwieriger zwischen „guten“ und „schlechten“ Handlungen zu unterscheiden, da explizite Sinn und Werte in der Gesellschaft nicht mehr klar und eindeutig vorgeschrieben sind. Vielmehr muss der einzelne Mensch fast absolut alleine über seine Handlungen und Entscheidungen urteilen. Damit trägt er ein sehr hohes Maß an Eigenverantwortung.
Im zweiten Kapitel dieser Arbeit wird daher der Begriff der Verantwortung näher untersucht werden. Anschließend werden die gängigsten ethischen Systeme genauer betrachtet und daraufhin geprüft, ob sie auf die Orientierungsschwierigkeiten des Einzelnen im Bezug auf die Sinn- und Wertfragen der Gesellschaft eingehen können. Für die Pädagogik stellt sich die Frage, wie sie auf diese Orientierungsprobleme des Einzelnen reagiert, das heißt wie sie dem Subjekt hilft, Sinn und Wertfragen befriedigend zu bearbeiten. Letztendlich soll durch die Bearbeitung der drei ethischen Systeme verdeutlicht werden, dass die Verantwortungsethik für die Pädagogik unverzichtbar geworden ist um auf diese aufgeführten Problembereiche Einfluss nehmen zu können.
2. Begriffsklärung: Verantwortung
Der Verantwortungsbegriff ist durch zahlreiche Zusatzannahmen und Vorbedingungen gekennzeichnet, die nicht immer klar ausgewiesen sind und ihm einen mehrdeutigen Charakter verleihen. Um diese Schwierigkeit zu vermeiden, bedarf es einen genaueren Blick auf den Begriff der Verantwortung. Die Durchsetzung des Verantwortungsbegriffs zu einer moralischen und sozialpolitischen Leitkategorie hochmoderner Gesellschaften hat sich nicht von heute auf morgen vollzogen, weshalb auch ein genauerer Blick auf die Geschichte des Verantwortungsbegriff geworfen wird.
2.1 Die Herkunft des Verantwortungsbegriff
Das Substantiv Verantwortung lässt sich im Deutschen seit der zweiten Hälfte des 15. Jh. nachweisen. Der Begriff wurde im Sinne von Rechenschaft in der Rechtsphäre verwendet (vgl. J. RITTER 2001, S. 566). Sich für etwas verantworten, bedeutet ursprünglich, vor einem Gericht Rede und Antwort zu stehen, sein Handeln zu verteidigen und zu rechtfertigen: man hat für seine Tat einzustehen und sie gegenüber einer höheren Instanz zu legitimieren, die über das Maß der Strafe oder Vergeltung entscheidet. Wer zur Verantwortung gezogen wird, hat gegen eine bestehende Ordnung von Gesetzen, Normen oder Werten verstoßen und steht unter dem Zwang, rechtfertigende Erklärung für sein Handeln zu finden. Von seinem Ursprung her ist der Verantwortungsbegriff ein reaktives Legitimationskonzept.
Vom rechtlichen wurde der Begriff auf andere Bereiche (Gott, Parlament, Geschichte, Volk usw.) übertragen. Die Gleichsetzung von Verantwortung mit Rechtfertigung hat vor allem in der christlichen Philosophie des Mittelalters, die Frage nach der Zurechnung aufgeworfen (vgl. ebd.). In der neuzeitlichen Ethik schließt der Begriff der Verantwortung an den in der christlichen Philosophie des Mittelalters ausgebildeten Begriff der „imputatio“ an. Aus dieser begrifflichen Tradition resultiert die Zurechenbarkeit der Handlung als ein Aspekt der Verantwortung. Die menschliche Willensfreiheit stellt die unabdingbare Voraussetzung für Verantwortung da. Der Begriff der Verantwortung wird dann erst im 19 Jh. zu einen philosophisch relevanten Terminus und im 20. Jh. zu einem Grundbegriff der angrenzenden Wissenschaften (vgl. a.a.O., S. 567).
2.2. Verantwortung als ethisches Prinzip
Die Betrachtung des Wortes „Verantwortung“ zeigt, dass die Vorsilbe „Ver“ den Wortbestandteil „Antwort“ verstärkt. Sie bedeutet über eine einfache Antwort hinaus bin ich als Subjekt gefragt und zur Antwort gefordert. Verantwortliches Handeln ist ein über die reine Pflicht hinausgehendes Handeln (vgl. D.-J. LÖWISCH 1995, S. 19).
Verantwortung ist damit die ethische Grundhaltung, aus der heraus der einzelne Mensch als moralisches Subjekt und freies vernünftiges Wesen sein Handeln und Verhalten selbstständig bestimmt und über es entscheidet, es überprüft und kritisiert, auf seinen Wert und Sinn hin bedenkt und festlegt. Verantwortung ist also die Bereitschaft und die Fähigkeit zur Rechenschaftsablegung von Menschen als freie vernünftige Wesen und moralische Subjekte für Handeln und Verhalten vor einer Rechenschaft fordernden Instanz (vgl. ebd.).
Der Begriff der Verantwortung beschreibt insgesamt ein vielschichtiges Phänomen. Die Verantwortung spielt sich in drei Stufen ab:
Die Stufen der Verantwortung:
a) Die Primärverantwortung
Die Primärverantwortung gliedert sich in eine Verantwortung für eine bestimme Rolle, die der Handelnde übernommen oder zugewiesen bekommen hat, verbunden mit einer bestimmten Aufgabe oder Stellung (interne bzw. Aufgabenverantwortung) und in eine Verantwortung für die Folgen seines allgemeinen Tuns, dass jeweils das Notwendige und „Richtige“ getan wird (externe bzw. Handlungsverantwortung) (vgl. J. RITTER, a.a.O., S. 570 ff.).
b) Die Sekundärverantwortung
Die Sekundärverantwortung, wird auch „Rechenschaftsverantwortung genannt“, sie ist die Anschuldigung, Verdächtigung oder das Ablegen einer Rechenschaft vor einer Instanz, als Folge einer eventuellen Verletzung einer Verantwortung (vgl. ebd.).
c) Die Tertiärverantwortung
Die Tertiärverantwortung tritt ein, wenn sich die Anschuldigung bestätigt und führt dann zu Haftung, Schadensersatz und eventuelle Strafe für eine Verfehlung oder Vernachlässigung (vgl. ebd.).
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