Konzentriert werden soll sich in dem ersten Teil dieser Arbeit auf die Frage, wie mit Vertragsverletzungen seitens der EU und / oder den Mitgliedsstaaten umgegangen werden soll. Unionsrechtlich sind die Union und Mitgliedsstaaten angewiesen, das Abkommen ordnungsgemäß durchzuführen. Hierbei sind sie zu einer engen loyalen Zusammenarbeit verpflichtet, wie es sich aus der in Art. 4 III EUV niedergelegten Loyalitätspflicht ergibt. Problematisch wird es, wenn eine der Vertragsparteien seinen Verpflichtungen nicht nachkommt: Bei der dann gegebene Vielzahl von Vertragsparteien stellt sich die Frage, an wen sich der Drittstaat mit seinen Erfüllungs- und ggf. Sekundäransprüchen wenden kann.
Der zweite Teil der Arbeit befasst sich mit dem Einfluss von anderen internationalen Verträgen auf das Ukraine Abkommen. An dieser Stelle soll im Rahmen einer sog. Menschenrechtsklausel die Verbindung zwischen der Errichtung einer Freihandelszone und dem Schutz der Menschenrechte herausgearbeitet werden.
Gliederung
1. Teil - Einleitung
2. Teil - Das Ukraine Assoziierungsabkommen als gemischtes Abkommen: Die Frage der Vertragsverletzungen
A. Zurechnung völkerrechtswidriger Akte an die EU und/oder ihre Mitgliedsstaaten im Rahmen von gemischten Abkommen
I. Zurechenbarkeit des Verhaltens
1) Multilaterale gemischte Abkommen
2) Bilaterale gemischte Abkommen
II. Die Verletzung der völkerrechtlichen Verpflichtung desjenigen Völkerrechtssubjekts, dem die Verletzungshandlung zuzurechnen ist
1) Die Verletzung der völkerrechtlichen Verpflichtung
a) Zeitpunkt des Eintritts der völkerrechtlichen Bindungswirkung
b) Umfang der völkerrechtlichen Bindungswirkung
aa) Grundsatz der vollumfänglichen Bindung
bb) Verwenden einer Kompetenzklausel
(i) Kompetenzklauseln allgemein
(ii) Die Ausgestaltung der Kompetenzklausel im Ukraine Abkommen
2) Seitens des Völkerrechtssubjekts, dem die Verletzung zuzurechnen ist
B. Die Ausgestaltung der Haftung
I. Gemischte Abkommen mit Kompetenzklauseln
1) Haftung der Union und Mitgliedsstaaten gegenüber Drittstaaten
2) Haftung der Mitgliedsstaaten untereinander
II. Gemischte Abkommen ohne Kompetenzklauseln
1) Haftung der EU und Mitgliedsstaaten gegenüber Drittstaaten
2) Haftung der Mitgliedsstaaten untereinander
C. Abschließende Betrachtung
3. Teil - Die Bezugnahme des Ukraine Assoziierungsabkommens auf andere internationale Abkommen
A. Die normative Grundlage der Menschenrechtsklausel
B. Die konkrete Ausgestaltung der Menschenrechtsklausel
I. Die Ausgestaltung der Wesentlichkeitsklausel im Ukraine Abkommen
II. Die Ausgestaltung der Nichterfüllungsklausel im Ukraine Abkommen
1) Art der Nichterfüllungsklausel und Anwendbarkeit von Art. 60 des Wiener
Ü bereinkommensüber das Recht der Verträge zwischen Staaten und internationalen Organisationen (W Ü RV)
2) Gang des Aussetzungsverfahrens
3) Bewertung
C. Abschließende Betrachtung
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