Die Meinungsfreiheit, die auf der Idee der Gleichheit und Freiheit für alle basiert, wird von fast allen inzwischen als ganz selbstverständlich gesehen. Die meisten Menschen denken gar nicht daran wie es ohne sie sein könnte, doch es gab in der Geschichte viele Menschen, die zu ihrer Meinung gestanden sind und sterben mussten. So stand zum Beispiel 399 v. Chr. auch der griechische Philosoph Sokrates vor der Wahl entweder zu seiner Meinung zu stehen und durch den Giftbecher zu sterben oder ins Exil zu flüchten, er lehnte die ihm angebotene Flucht ab und trank gefasst den Schierlingsbecher.
In den weiteren geschichtlichen Epochen gab es immer wieder Probleme beim Äußern von kritischen oder revolutionären Aussagen gegenüber der regierenden Macht oder der Kirche.
So wurde auch Galilei 1633 von der katholischen Kirche gezwungen seine Behauptung, das sich die Erde um die Sonne dreht, zu widerrufen. Erst Anfang des 18. Jahrhunderts wurde die Meinungsfreiheit im Zuge der sogenannten Aufklärung hart erkämpft. Doch die Umsetzung, die im 18. und 19. Jahrhundert mit der vollständigen Veränderung der gesellschaftlichen Verhältnisse verbunden war, gestaltete sich schwierig. Daher war er es nicht erstaunlich, dass die politische Restauration im 19. Jahrhundert sich lange und erfolgreich dagegen wehrte und die Verwirklichung der Ideen der Aufklärung verhinderte. Die alte Ordnung mit ihren überkommenen Machtstellungen, besonders die der Fürsten und Kirchen, und ihrer Schichtung der Bevölkerung in Stände, musste beendet werden. Dies sollte parallel zu starken sozialen und technologischen sowie wirtschaftlichen Umbrüchen stattfinden.
Die Freiheitsrechte waren demzufolge auch Mittel zur Veränderung der Gesellschaft und zugleich zur Veränderung des Verhältnisses von Staat und Gesellschaft. Die neue Struktur der Gesellschaft und eine Neuordnung des Verhältnisses zwischen dem Bereich des Staates auf der einen Seite und dem der gesellschaftlichen Freiheiten auf der anderen, war Ziel der revolutionären Bemühungen.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Begriffserklärung
2.1 Die Gesetzesgrundlage in der Bundesrepublik Deutschland
2.2 Die Gesetzesgrundlage in den Vereinigten Staaten von Amerika
3. Warum ist die Meinungsfreiheit notwendig ?
3.1 Meinungsfreiheit als Mittel zur Wahrheitsfindung
3.2 Meinungsfreiheit als Mittel zur Persönlichkeitsentfaltung
3.3 Meinungsfreiheit als Voraussetzung eines freiheitlich-demokratischen Gemeinwesens
4. Inhalt und Grenzen der individuellen Meinungsfreiheit
5. Freiheit durch Wissen?
6. Was bedeutet eigentlich frei sein?
7. Frei gedacht und frech gefragt
8. Schluss
Literaturverzeichnis
Internetquellen
Internetquellen Anhang
Anhang
1. Einleitung
Die Meinungsfreiheit, die auf der Idee der Gleichheit und Freiheit für alle basiert, wird von fast allen inzwischen als ganz selbstverständlich gesehen. Die meisten Menschen denken gar nicht daran wie es ohne sie sein könnte, doch es gab in der Geschichte viele Menschen, die zu ihrer Meinung gestanden sind und sterben mussten.
So stand zum Beispiel 399 v. Chr. auch der griechische Philosoph Sokrates vor der Wahl entweder zu seiner Meinung zu stehen und durch den Giftbecher zu sterben oder ins Exil zu flüchten, er lehnte die ihm angebotene Flucht ab und trank gefasst den Schierlingsbecher.
In den weiteren geschichtlichen Epochen gab es immer wieder Probleme beim Äußern von kritischen oder revolutionären Aussagen gegenüber der regierenden Macht oder der Kirche.
So wurde auch Galilei 1633 von der katholischen Kirche gezwungen seine Behauptung, das sich die Erde um die Sonne dreht, zu widerrufen.
Erst Anfang des 18. Jahrhunderts wurde die Meinungsfreiheit im Zuge der sogenannten Aufklärung hart erkämpft. Doch die Umsetzung, die im 18. und 19. Jahrhundert mit der vollständigen Veränderung der gesellschaftlichen Verhältnisse verbunden war, gestaltete sich schwierig. Daher war er es nicht erstaunlich, dass die politische Restauration im 19. Jahrhundert sich lange und erfolgreich dagegen wehrte und die Verwirklichung der Ideen der Aufklärung verhinderte. Die alte Ordnung mit ihren überkommenen Machtstellungen, besonders die der Fürsten und Kirchen, und ihrer Schichtung der Bevölkerung in Stände, musste beendet werden. Dies sollte parallel zu starken sozialen und technologischen sowie wirtschaftlichen Umbrüchen stattfinden.[1]
Die Freiheitsrechte waren demzufolge auch Mittel zur Veränderung der Gesellschaft und zugleich zur Veränderung des Verhältnisses von Staat und Gesellschaft. Die neue Struktur der Gesellschaft und eine Neuordnung des Verhältnisses zwischen dem Bereich des Staates auf der einen Seite und dem der gesellschaftlichen Freiheiten auf der anderen, war Ziel der revolutionären Bemühungen.
Ich will in dieser Studienarbeit zeigen, dass es für jeden Menschen essentiell ist seine Meinung ohne Bedenken auf die Folgen äußern zu können und was dies für die Gesellschaft in der er lebt und für ihn für Vorteile bringen kann. Ebenfalls will ich zeigen an welche Grenzen die freie Meinungsäußerung stößt und an welche Grenzen sie stoßen soll. Doch wie steht es denn wirklich? Sind wir so frei wie wir denken es zu sein?
Zum Abschluss will ich noch einen kurzen Blick auf die derzeitige Handhabung der Meinungsfreiheit in den USA werfen.
2. Begriffserklärung
Die Meinungsfreiheit ist ein jedermann gewährleistetes Recht, sich ohne Zwang oder Druck eine eigene Meinung zu bilden, diese zu äußern und zu verbreiten. Ebenso gehören aber auch andere Formen der Meinungsbekennungen, wie zum Beispiel das Tragen von Symbolen, in diesen geschützten Bereich.[2]
2.1 Die Gesetzesgrundlage in der Bundesrepublik Deutschland
Der Artikel 5 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland besagt:
„(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.“[3]
2.2 Die Gesetzesgrundlage in den Vereinigten Staaten von Amerika
Der Erste Artikel der Verfassungszusätze der Vereinigten Staaten von Amerika besagt:
„Der Kongress soll kein Gesetz erlassen, wodurch irgend eine Religion zur herrschenden erklärt, oder die freie Ausübung einer anderen verhindert, oder die Freiheit der Rede und Presse, oder das Recht des Volkes, sich friedlich zu versammeln und dem Kongresse Petitionen für die Abstellung von Übelständen, wie Adressen vorzulegen, beschränkt würde.“[4]
3. Warum ist die Meinungsfreiheit notwendig ?
Es lassen sich sicherlich zahlreiche einzelne Gründe für den Schutz und die Notwendigkeit der Meinungsfreiheit aufführen, doch soll im nachfolgenden nur ein klassisches Trio dargestellt werden, welches die argumentativen Grundstrukturen und einige Einwände aufzeigt.
3.1 Meinungsfreiheit als Mittel zur Wahrheitsfindung
In einer politischen Kampfschrift[5] des englischen Literaten John Milton aus dem Jahr 1645 für die Pressefreiheit hebt er die Bedeutung der Gewährleistung der Pressefreiheit für das Wohl des Staates hervor und betonte, dass nur sie das Finden der Wahrheit möglich mache, denn jede Meinung könne zur Erreichung der Wahrheit einen Beitrag leisten. Durch eine Zensur wird diese Möglichkeit und die Wahrhaftigkeit der Menschen zerstört. Milton sagt, dass die einzigmögliche Zensur, diejenige sei, die durch die Gemeinschaft frei Urteilender erfolge, indem sich im freien Wettstreit der Meinungen die Wahrheit durchsetze.[6]
Der englische Philosoph und Nationalökonom John Stuart Mill geht zweihundert Jahre später in seinem Essay „On Liberty“ (1859) in die gleiche Richtung. Nach ihm ist es unumgänglich für die Wahrheitsfindung seine Meinung in Wort oder Schrift freiheitlich zu vertreten. Keine Person oder staatliche Autorität könne behaupten die Wahrheit bereits gefunden zu haben, denn wenn eine Meinung unterdrückt werde, könnte diese vielleicht die Wahrheit gewesen sein und die Möglichkeit, sie zum Gemeingut werden zu lassen, sei zumindest verzögert. Aber selbst wenn die Meinung nicht wahr sei, rege sie dazu an den eigenen Standpunkt zu überdenken und dessen Überzeugungskraft zu schärfen und mögliche Zweifel abzubauen.[7]
Die Metapher des „freien Marktplatzes der Ideen“, welche auf ein berühmtes Urteil des Richters am Supreme Court Oliver Wendell Holmes von 1919 zurückgeht, wurde in der amerikanischen Rechtssprechung und Verfassungsliteratur mit dieser Argumentation verknüpft. Auch Richter Holmes unterstreicht die Bedeutung der unbeschränkten Meinungsfreiheit um der Wahrheit freien Lauf zu lassen.[8]
Aber es sollte angemerkt werden, dass ebenso in der kontinental-europäischen Philosophie die Pressefreiheit als notwendiges Mittel zur Wahrheitssuche genannt wurde. So forderte zum Beispiel Immanuel Kant in seinen Schriften die „Pressefreiheit als Möglichkeit zur Prüfung seines Urteils an demjenigen fremder Vernunft.“[9]
Diese Begründungsansätze sind allerdings nur von begrenzter Wirkkraft, da sie vor allem auf die Rechtfertigung der freien Äußerung solcher Auffassungen beschränkt sind, die einen Beitrag zur Wahrheitssuche leisten können. Unterhaltende, emotionale oder ähnliche Kommunikationen werden von vorneherein nicht erfasst, was auch ganz der Zeit der Verfasser entsprach.
Aber der Optimismus der Durchsetzung der wahren Auffassung im freien Spiel der Kräfte scheint in Wirklichkeit nicht vollkommen bestätigt zu werden. Dennoch zeigt dieser Ansatz die Brisanz solchen staatlichen Handelns, dass Äußerungen als falsch deklariert und tabuisiert werden. Zudem stellt sich die Schutzbedürftigkeit von Meinung heraus, die nicht der Mehrheitsmeinung entsprechen. Dies wird auch bei Mill sichtbar.
3.2 Meinungsfreiheit als Mittel zur Persönlichkeitsentfaltung
Die Auffassung, dass[10] die Meinungsfreiheit ihre hervorragende Bedeutung als Mittel zur Persönlichkeitsentfaltung erlange, hat in der europäischen Judikatur und Literatur große Zustimmung gefunden. Die Meinungsfreiheit ist nach Auffassung des BVerfG, „unmittelbarster Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit.“[11] Die Wissensmehrung gehört aber genauso zur Persönlichkeitsentfaltung, wozu aber eine ungehinderte Informationsaufnahme notwendig ist. Demnach sollte eine umfassende Kommunikationsfreiheit gegeben sein.
Die Persönlichkeitsentfaltungstheorie der Meinungsfreiheit kann auf eine lange europäische Denktradition zurückblicken. Sie reicht von Benedikt Spinonza, der die Äußerungsfreiheit als unverzichtbares Urrecht des Menschen sah, über die Auffassung Immanuel Kants, der die Beraubung der Freiheit ungezwungen zu denken als eine Beraubung der ersten Rechte der größten Vorzüge der Menschen darstellte, bis hin zu Johann Gottlieb Fichte, der in einer Schrift an die Fürsten Europens, in der er die Denkfreiheit für die Unterdrückten zurückforderte, hervorhob: dass das Aufgeben der Freiheit der Mitteilung von Geist zu Geist nur mit dem Aufgeben der eigenen Persönlichkeit einhergehen kann.
Hier wird deutlich, dass der Ansatz des Schutzes von Meinungsfreiheit als Mittel zur Persönlichkeitsentfaltung in enger Verbindung zum grundlegenderen Gedanken der Menschenwürde, die im Artikel 1 des Grundgesetzes verankert ist, steht. Die Menschenwürde zeigt sich insbesondere in der selbstständigen Gestaltung des individuellen Willens, dessen Äußerung und gegebenenfalls dessen Verwirklichung.
Demnach stellen Eingriffe in die Meinungsfreiheit meist eine doppelte Beeinträchtigung des Menschen dar. So erfolgt mit der staatlichen Unterdrückung der Meinung immer auch eine Missbilligung der dahinterstehenden Lebenseinstellung. Unter einer liberalen Verfassung ist es nicht Aufgabe des Staates, die Bürger zu einer bestimmten Lebensauffassung zu zwingen.
[...]
[1] vgl. Hoffmann-Riem, 2002, S.30
[2] vgl. Der Brockhaus in 5 Bänden, 1993, S.536
[3] Artikel 5 Grundgesetze der BRD
[4] Artikel 1 Verfassungszusätze – The Bill of Rights in German
[5] vgl. Kühling, 1999, S.87 f
[6] vgl. Stourzh, zitiert nach Kühling, 1999, S.87
[7] vgl. Lemke, zitiert nach Kühling, 1999, S.87
[8] vgl. Abrams, zitiert nach Kühling, 1999, S.87 f
[9] Hinske, zitiert nach Kühling, 1999, S.88
[10] vgl. Kühling, 1999, S.89 ff
[11] BVerfGE 7, zitiert nach Kühling, 1999, S. 89
- Quote paper
- Kim Göhner (Author), 2003, Meinungsfreiheit, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/44333
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